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   BGH, 22.09.1983 - 4 StR 415/83   

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https://dejure.org/1983,749
BGH, 22.09.1983 - 4 StR 415/83 (https://dejure.org/1983,749)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1983 - 4 StR 415/83 (https://dejure.org/1983,749)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1983 - 4 StR 415/83 (https://dejure.org/1983,749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Die Urteilsformel beim Zusammentreffen von lebenslanger Freiheitsstrafe und zeitiger Freiheitsstrafe - Rechtsanspruch auf Aussetzung der weiteren Vollstreckung zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 57a; StPO (1975) § 260 Abs. 4 Satz 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 93
  • NJW 1984, 376
  • MDR 1984, 68
  • NStZ 1984, 360 (Ls.)
  • StV 1984, 6
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 415/83
    Das nötigt dazu, sie entsprechend den allgemeinen Regeln über den notwendigen Inhalt der Urteilsformel in den Tenor aufzunehmen (ebenso v. Bubnoff JR 1982, 441, 444; Dreher/Tröndle StGB 41. Aufl., § 57 a Rdn. 8; Groß ZRP 1979, 133, 135; Horn JR 1983, 382; Lackner StGB 15. Aufl., § 57 a Anm. 3; a.A. Böhm NJW 1982, 135 [BVerfG 01.07.1981 - 1 BvR 874/77]).

    Durch diese Entscheidung, die im Ergebnis mit dem gemäß § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluß des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 24. März 1983 (1 StR 107/83) übereinstimmt, setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zum erkennbaren Willen des Gesetzgebers (vgl. aber Böhm NJW 1982, 135, 141) [BVerfG 01.07.1981 - 1 BvR 874/77].

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 415/83
    Danach sind in der Urteilsformel die rechtliche Bezeichnung der Tat und die verhängten Rechtsfolgen anzugeben (vgl. BGHSt 27, 287, 289).
  • KG, 17.03.1983 - ER 9/83

    Voraussetzungen für die Durchsuchung von Redaktionsräumen und die Beschlagnahme

    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 415/83
    Das nötigt dazu, sie entsprechend den allgemeinen Regeln über den notwendigen Inhalt der Urteilsformel in den Tenor aufzunehmen (ebenso v. Bubnoff JR 1982, 441, 444; Dreher/Tröndle StGB 41. Aufl., § 57 a Rdn. 8; Groß ZRP 1979, 133, 135; Horn JR 1983, 382; Lackner StGB 15. Aufl., § 57 a Anm. 3; a.A. Böhm NJW 1982, 135 [BVerfG 01.07.1981 - 1 BvR 874/77]).
  • Drs-Bund, 28.09.1979 - BT-Drs 8/3218
    Auszug aus BGH, 22.09.1983 - 4 StR 415/83
    Denn der Bundestag ist den mit der Einführung des § 57 a StGB vom Bundesrat als notwendig erkannten Folgeregelungen bewußt ausgewichen und hat diese Aufgabe der gerichtlichen Praxis überbürdet (vgl. BT-Drucks. 8/3218 S. 12 und 16).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83

    Tötungsdelikte und Abtreibung

    Daraus hat der Bundesgerichtshof für eine in demselben Urteil neben lebenslanger Freiheitsstrafe verhängte zeitige Freiheitsstrafe den Schluß gezogen, daß diese Strafe für die Vollstreckung Bedeutung erlangen kann und deshalb in die Urteilsformel aufzunehmen ist (BGH, Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 415/83; zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Die Anordnung gehörte ebenso wie die neben der lebenslangen Freiheitsstrafe verhängte zeitige Freiheitsstrafe in die Urteilsformel (vgl. BGHSt 32, 93).
  • BGH, 17.12.1985 - 1 StR 564/85

    Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Seither sei die Dauer der "lebenslangen" Freiheitsstrafe rechtlich bestimmbar und in der Regel faktisch zur zeitigen Freiheitsstrafe geworden (so Dreher/Tröndle aaO § 57 a Rdn. 1); sie schließe nicht mehr ihrer Natur nach die Vollstreckung weiterer Strafen oder Maßregeln der Besserung und Sicherung aus (vgl. BGHSt 32, 93, 94).

    Schließlich besagt auch die Entscheidung BGHSt 32, 93 nichts anderes.

  • BGH, 23.04.1985 - 1 StR 126/85

    Ablehnung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Sicherungsverwahrung neben

    Das eigenständige Gewicht einer zeitigen Freiheitsstrafe, die neben der - nach geltendem Recht nicht gesamtstrafenfähigen - lebenslangen Freiheitsstrafe verhängt worden ist, kommt auch darin zum Ausdruck, daß seit Inkrafttreten des § 57 a StGB beim Zusammentreffen von lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe beide Rechtsfolgen in die Urteilsformel (§ 260 Abs. 4 StPO) aufgenommen werden müssen, weil im Hinblick auf den Rechtsanspruch des Verurteilten auf Aussetzung der weiteren Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die zeitige Freiheitsstrafe für die Vollstreckung Bedeutung erlangen kann (BGHSt 32, 93, 94; ebenso v. Bubnoff JR 1982, 441, 443/444; Horn JR 1983, 380, 382; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 57 a Rdn. 11; a. A. Böhm NJW 1982, 135, 141 [BVerfG 01.07.1981 - 1 BvR 874/77]; zum mehrfachen Ausspruch lebenslanger Freiheitsstrafe vgl. BGH NJW 1984, 674, 675).
  • OLG Frankfurt, 08.05.1996 - 3 Ws 368/96
    Auch durchschnittliche Milderungsgründe können in ihrem Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen in ihrer Gesamtheit die Bedeutung besonderer Umstände zuerkannt werden muß (BGH NStZ 1984, 360 ; 1986, 27).
  • BGH, 14.08.1984 - 1 StR 322/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Wahlverteidigers

    Jedoch ist seit Inkrafttreten des § 57a StGB die zeitige Freiheitsstrafe neben der lebenslangen Freiheitsstrafe in die Urteilsformel aufzunehmen (BGH MDR 1984, 68).
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