Rechtsprechung
BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Reichweite und Grenzen der Schuldprüfung in Auslieferungsverfahren - Auslieferungsverfahren bei Verdacht politischer Verfolgung oder Missbrauch des Auslieferungsanspruches - Überprüfung des Tatverdachts bei vertraglichem Auslieferungsverkehr
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Prüfung der Verdachtsfrage im Auslieferungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- hjil.de , S. 38 (Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
IRG § 1 Abs. 1, Abs. 3, § 10 Abs. 2
Prüfung des hinreichenden Tatverdachts
Papierfundstellen
- BGHSt 32, 314
- NJW 1984, 2046
- MDR 1984, 683
- NStZ 1984, 365 (Ls.)
- StV 1984, 295
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.09.1974 - 4 ARs 22/74
Beachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit bei der Überprüfung des deutschen …
Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83
Denn der Bundesgerichtshof hat bisher - wie der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme zu der Vorlegung zutreffend dartut - lediglich darüber entschieden, ob das Oberlandesgericht unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, bei seiner Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eine Prüfung des Tatverdachts vorzunehmen (vgl. BGHSt 2, 44, 48/49; 25, 374, 379), nicht dagegen, ob es zu einer solchen Prüfung, wenn es sie für angezeigt hält, berechtigt ist.Da - soweit ersichtlich - nach den von der Bundesrepublik abgeschlossenen Auslieferungsverträgen, jedenfalls nach dem Willen des deutschen Vertragspartners, eine solche Prüfung regelmäßig nicht vorzunehmen ist (vgl. BGHSt 25, 374 ff), wird allerdings § 10 Abs. 2 IRG in der Praxis im wesentlichen auf den vertragslosen Auslieferungsverkehr beschränkt sein.
Es überläßt deshalb jedenfalls im vertraglichen Auslieferungsverkehr die - ganz überwiegend auf tatsächlichem Gebiet liegende - Prüfung des Tatverdachts dem ausländischen Verfahren und überträgt dem inländischen Richter, der über die Zulässigkeit der Auslieferung zu befinden hat, nur die Prüfung der in den Auslieferungsbestimmungen geschaffenen - formellen - Sicherungen gegen eine unzulässige Unterstützung des ausländischen Verfahrens (vgl. auch BGHSt 25, 374 ff).
Dem steht, soweit es sich um den Auslieferungsverkehr mit einem Vertragsstaat handelt, der eine Prüfung des Schuldverdachts vornimmt, auch nicht der Grundsatz der Gegenseitigkeit entgegen (vgl. BGHSt 25, 374 ff), zumal dieser im Europäischen Auslieferungsübereinkommen ohnehin nicht zwingend vorgeschrieben, seine Beachtung vielmehr in das Ermessen der Regierung gestellt ist (vgl. BGHSt 30, 55, 62 ff) [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80].
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 25, 374, 380 erklärt, daß die Bundesrepublik, wenn "die Gefahr unrechtmäßiger Verfolgung in dem ersuchenden Staat" besteht, "aus allgemeinen rechtlichen Gründen" nicht auszuliefern braucht, "auch wenn sie mit dem betreffenden Staat einen Auslieferungsvertrag geschlossen hat".
- BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80
Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen …
Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83
Bezüglich dieser Frage sind daher die Vorlegungsvoraussetzungen nicht gegeben (vgl. BGHSt 5, 396, 400/401; 30, 55, 58).Soweit die Frage die Anwendbarkeit dieser Bestimmung "im Rahmen ... entsprechender anderer Auslieferungsverträge" betrifft, ist über sie dagegen nicht zu entscheiden, weil dies für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung ist (vgl. BGHSt 30, 55, 58 [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80]/59).
Dem steht, soweit es sich um den Auslieferungsverkehr mit einem Vertragsstaat handelt, der eine Prüfung des Schuldverdachts vornimmt, auch nicht der Grundsatz der Gegenseitigkeit entgegen (vgl. BGHSt 25, 374 ff), zumal dieser im Europäischen Auslieferungsübereinkommen ohnehin nicht zwingend vorgeschrieben, seine Beachtung vielmehr in das Ermessen der Regierung gestellt ist (vgl. BGHSt 30, 55, 62 ff) [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80].
Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 20, 198, 202 [BGH 31.03.1965 - 4 ARs 2/65] zum Ausdruck gebracht (vgl. auch BGHSt 30, 55, 61) [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80].
- BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung
Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83
"Grundsätzlich schließen die Bestimmungen des Europäischen Auslieferungsübereinkommens (EuAlÜbk) eine Prüfung des Tatverdachts durch das im Auslieferungsverfahren zuständige Gericht des ersuchten Staates aus, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte dafür vor, in dem ausländischen Strafverfahren, in dem die Auslieferung begehrt wird, seien Beweise zum Zwecke politischer Verfolgung manipuliert worden (BVerfGE 60, 348; BVerfGE 63, 197), oder die Auslieferung und ihr zugrunde liegende Akte verstoßen gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard, der nach Artikel 25 Grundgesetz von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland zu beachten ist, sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland.".So hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß es zwar im Grundsatz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der Tatverdacht im Auslieferungsverfahren nicht überprüft wird, daß es aber in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt, insbesondere dann, wenn Tatsachen aus dem Strafverfahren Anhaltspunkte dafür ergeben, daß dem Auszuliefernden im ersuchenden Staat politische Verfolgung droht (BVerfGE 60, 348, 356/357; 63, 197, 206), und die Prüfung des Tatverdachts darüber Aufschluß geben kann.
Es hat deshalb in einem Fall, in welchem die Türkei die Auslieferung zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen mehrerer Tötungsdelikte begehrte, für geboten gehalten, "ausnahmsweise den Tatverdacht und das gerichtliche Verfahren, das zur Verurteilung des Beschwerdeführers in der Türkei geführt hat, insoweit nachzuprüfen, als eine etwaige Manipulation des Strafvorwurfs und eine unzureichende Sachbehandlung durch das türkische Gericht Indizien für eine politische Verfolgung sein konnten" (BVerfGE 63, 197, 206 ff [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 990/82]; vgl. auch BVerfGE 63, 215, 225 ff).
- BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81
Auslieferung III
Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83
"Grundsätzlich schließen die Bestimmungen des Europäischen Auslieferungsübereinkommens (EuAlÜbk) eine Prüfung des Tatverdachts durch das im Auslieferungsverfahren zuständige Gericht des ersuchten Staates aus, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte dafür vor, in dem ausländischen Strafverfahren, in dem die Auslieferung begehrt wird, seien Beweise zum Zwecke politischer Verfolgung manipuliert worden (BVerfGE 60, 348; BVerfGE 63, 197), oder die Auslieferung und ihr zugrunde liegende Akte verstoßen gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard, der nach Artikel 25 Grundgesetz von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland zu beachten ist, sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze der öffentlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland.".Demgemäß nehmen mehrere Vertragsstaaten - der Rechtstradition des angelsächsischen Rechtskreises entsprechend (vgl. BVerfGE 60, 348, 356) - für sich das Recht in Anspruch, stets (so Israel, vgl. BGBl. 1976 II 1782, 1783 zu, Art. 2; RiVASt Anhang II zu Israel Nr. 4) oder in bestimmten Fällen, z.B. beim Vorliegen besonderer Umstände (Dänemark, vgl. BGBl. 1976 II 1779, 1780 zu Art. 12; Schweden, BGBl. 1976 II 1789, 1790 zu Art. 12; Norwegen, BGBl. 1976 II 1786, 1787 zu Art. 12), eine Prüfung des Schuldverdachts vorzunehmen (materielles Prüfungsprinzip, vgl. Vogler in ZStW 81, 163, 181 ff), wahrend andere Staaten sich mit einer Prüfung der formellen Auslieferungsvoraussetzungen, wie sie sich aus Art. 12 des Übereinkommens ergeben, begnügen (…formelles Prüfungsprinzip, vgl. Vogler a.a.O.).
So hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß es zwar im Grundsatz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der Tatverdacht im Auslieferungsverfahren nicht überprüft wird, daß es aber in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt, insbesondere dann, wenn Tatsachen aus dem Strafverfahren Anhaltspunkte dafür ergeben, daß dem Auszuliefernden im ersuchenden Staat politische Verfolgung droht (BVerfGE 60, 348, 356/357; 63, 197, 206), und die Prüfung des Tatverdachts darüber Aufschluß geben kann.
- BGH, 06.12.1951 - 1 ARs 49/51
Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83
Denn der Bundesgerichtshof hat bisher - wie der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme zu der Vorlegung zutreffend dartut - lediglich darüber entschieden, ob das Oberlandesgericht unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, bei seiner Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eine Prüfung des Tatverdachts vorzunehmen (vgl. BGHSt 2, 44, 48/49; 25, 374, 379), nicht dagegen, ob es zu einer solchen Prüfung, wenn es sie für angezeigt hält, berechtigt ist.Wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung BGHSt 2, 44, 48 ff näher ausgeführt hat, ist das deutsche Auslieferungsverfahren kein Strafverfahren, sondern lediglich ein Verfahren zur Unterstützung einer ausländischen Strafverfolgung (vgl. auch Vogler in ZStW 81, 163, 182/183;… Uhlig/Schomburg a.a.O. vor § 2 Rdn. 6).
- BGH, 24.05.1977 - 4 ARs 6/77
Auslieferung von Wehrdienstverweigerern
Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83
Um einen solchen Fall handelt es sich zum Beispiel, wenn mit der Auslieferung erreicht werden soll, daß der Verfolgte, der sich aus Gewissensgründen der Wehrpflicht entziehen will, gegen seinen Willen zum Wehrdienst herangezogen wird (vgl. BGHSt 27, 191 ff). - BGH, 31.03.1965 - 4 ARs 2/65
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83
Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 20, 198, 202 [BGH 31.03.1965 - 4 ARs 2/65] zum Ausdruck gebracht (vgl. auch BGHSt 30, 55, 61) [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80]. - BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung
Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83
Es entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Gerichte auch im vertraglichen Auslieferungsverkehr gehalten sind, zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard, der nach Art. 25 GG von den Gerichten der Bundesrepublik zu beachten ist, sowie gegen unabdingbare verfassungsrechtliche Grundsätze ihrer öffentlichen Ordnung verstoßen würden (BVerfGE 59, 280, 282 ff) [BVerfG 26.01.1982 - 2 BvR 856/81]. - BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung
Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83
Es hat deshalb in einem Fall, in welchem die Türkei die Auslieferung zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen mehrerer Tötungsdelikte begehrte, für geboten gehalten, "ausnahmsweise den Tatverdacht und das gerichtliche Verfahren, das zur Verurteilung des Beschwerdeführers in der Türkei geführt hat, insoweit nachzuprüfen, als eine etwaige Manipulation des Strafvorwurfs und eine unzureichende Sachbehandlung durch das türkische Gericht Indizien für eine politische Verfolgung sein konnten" (BVerfGE 63, 197, 206 ff [BVerfG 23.02.1983 - 1 BvR 990/82]; vgl. auch BVerfGE 63, 215, 225 ff). - BGH, 07.02.1968 - 4 ARs 48/67
Rücklieferung eines Deutschen II
Auszug aus BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83
Die Vorlegung ist hinsichtlich dieser Frage jedoch zulässig, weil sie von grundsätzlicher, nämlich über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung ist (vgl. BGHSt 22, 58, 61). - BGH, 03.03.1954 - 4 ARs 64/53
Rücklieferung eines Deutschen I
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA; …
Der Bundesgerichtshof hat die Tatbestandsvoraussetzung des § 10 Abs. 2 IRG dahingehend konkretisiert, dass eine Prüfung des Tatverdachts zulässig und geboten sei, wenn das Auslieferungsersuchen missbräuchlich erscheine oder dem Betroffenen im ersuchenden Staat ein rechtsstaatswidriges Verfahren drohe (BGHSt 32, 314). - BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam
Eine solche Prüfung ist geboten, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschwerdeführerin in Vietnam ein Verfahren droht, das gegen unabdingbare, von allen Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze und damit gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard im Sinne des Art. 25 GG verstößt und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluss geben kann (vgl. BGHSt 32, S. 314 ff.). - BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika
Der Bundesgerichtshof hat die Tatbestandsvoraussetzung des § 10 Abs. 2 IRG dahingehend konkretisiert, dass eine Prüfung des Tatverdachts zulässig und geboten sei, wenn das Auslieferungsersuchen missbräuchlich erscheine oder dem Betroffenen im ersuchenden Staat ein rechtsstaatswidriges Verfahren drohe (BGHSt 32, 314).
- BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung …
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 337 ff.; 75, 1, 19 f.; BVerfG NJW 1987, 830; 1991, 1411; BGHSt 20, 198, 201 f.; 30, 55, 61; 32, 314, 319, 324 ff.; OLG Düsseldorf StV 1999, 270, 271; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; OLG Karlsruhe StV 1999, 268, 269; Thür. - BGH, 26.07.1984 - 4 ARs 8/84
Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung nach im Inland eingetretener …
Das Übereinkommen stellt einen Kompromiß zwischen den verschiedenen auslieferungsrechtlichen Anschauungen dar (vgl. BGH, Beschluß vom 15. März 1984 - 4 ARs 23/83 - sowie die Denkschrift der Bundesregierung zu den Übereinkommen in BT-Drucks. IV/382 S. 19 Vorbem.).Demzufolge enthält es Regelungen, welche die Auslieferungsvorauss etzungen gegenüber den bis dahin zwischen den Vertragsstaaten in Geltung gewesenen bilateralen Auslieferungsverträgen erweitern und damit die Auslieferung erleichtern, räumt aber zugleich jedem Vertragsstaat - in Art. 26 - das Recht ein, bestimmte Vorbehalte zu machen und dadurch für den Auslieferungsverkehr mit ihm Bestimmungen, die ihm zu weit gehen oder die er aus sonstigen Gründen nicht übernehmen will, auszuschließen (vgl. BGH, Beschluß vom 15. März 1984 - 4 ARs 23/83, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
Denn das Auslieferungsrecht ist, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, kein Strafverfahren, sondern lediglich ein Verfahren zur Unterstützung einer ausländischen Strafverfolgung (vgl. BGHSt 2, 44, 48 f [BGH 06.12.1951 - 1 ARs 49/51]; BGH, Beschluß vom 15. März 1984 - 4 ARs 23/83, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, m.w.Nachw.).
- OLG Karlsruhe, 27.06.2016 - 1 AK 127/15
Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung: Voraussetzungen erneuter …
So bestehen zunächst keine Anhaltspunkte, dass die russischen Justizbehörden ihren Anspruch auf Auslieferung missbräuchlich geltend machen würden oder aufgrund der besonderen Umstände des Falles zu befürchten wäre, der Verfolgte sei im Fall seiner Auslieferung einem Verfahren ausgesetzt, das gegen unabdingbare, von allen Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze und damit gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard im Sinne des Art. 25 GG verstoßen würde und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluss geben könnte (BGHSt 32, 314;… Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 30 IRG Rn. 59).Damit verkennt er aber Sinn und Zweck des deutschen Auslieferungsverfahrens, welches kein eigenständiges Strafverfahren darstellt, sondern lediglich ein Verfahren zur Unterstützung einer ausländischen Strafverfolgung, weshalb eine auch vorliegend nicht veranlasste (siehe hierzu oben unter III.1.2.1) Prüfung des hinreichenden Tatverdachts im Auslieferungsverfahren im Regelfall nicht stattfindet ( BGHSt 32, 314 ff.).
- OLG Köln, 05.11.2004 - Ausl 189/04
Auslieferung an die USA bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe ohne …
Das formelle Prüfungsprinzip, demzufolge grundsätzlich von der Richtigkeit der dem Ersuchen zugrunde liegenden Beschuldigung ausgegangen wird (vgl. BGHSt 2, 44 [48]; StV 1984, 295 [296]), gilt im deutschen Auslieferungsrecht grundsätzlich auch bei Auslieferungsersuchen aus dem angloamerikanischen Rechtskreis.Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass das Auslieferungsersuchen missbräuchlich erscheint oder dem Betroffenen im ersuchenden Staat ein rechtsstaatswidriges Verfahren droht (BVerfGE 109, 38 (59( = NJW 2004, 142 (145(; BGHSt 32, 314 (319 ff.().
- OLG Düsseldorf, 21.02.2003 - 4 Ausl (A) 335/02
Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten …
Denn das formelle Prüfungsprinzip, demzufolge grundsätzlich von der Richtigkeit der dem Ersuchen zugrunde liegenden Beschuldigung ausgegangen wird (vgl. BGHSt 2, 44 [48]; StV 1984, 295 [296]), gilt im deutschen Auslieferungsrecht auch dann, wenn der ersuchende Staat - wie es etwa im angloamerikanischen Rechtskreis üblich ist - vor einer Auslieferungsentscheidung eine materielle Prüfung durchführen würde (vgl. von Bubnoff, Auslieferung, Verfolgungsübernahme, Vollstreckungshilfe S. 51).Der Senat hat - entgegen dem Vorbringen des Verfolgten - auch keinen hinreichenden Anlass zu der Annahme, die US-Behörden missbrauchten den Anspruch auf Auslieferung zur Verfolgung von Zielen, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sind (vgl. hierzu BGH StV 1984, 295 [297]).
- OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von …
Dem deutschem Richter ist es deshalb grundsätzlich verwehrt, bei seiner Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eine Prüfung des Tatverdachts (Schuldverdachts) vorzunehmen, und zwar regelmäßig auch dann, wenn er Anlass zu der Annahme hat, dass das ausländische Gericht zu Unrecht den Tatverdacht bejaht hat (BGHSt 32, 314). - OLG Dresden, 02.12.2008 - Ausl 117/08
Schuldverdachtsprüfung
Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich mit diesem Grundsatz, der schon das Deutsche Auslieferungsgesetz beherrschte und der auch durch das IRG keine Änderung erfahren hat, in Übereinstimmung mit einer gefestigten Rechtstradition des kontinental-europäischen Raumes, die eine Nachprüfung des Schuldverdachts im Auslieferungsverfahren ausschließt (BGHSt 32, 314 (322) m.w.N.).Ein derartiger Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn mit dem Auslieferungsersuchen Ziele verfolgt werden, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sind (BGHSt 32, 314 (323)).
- KG, 20.01.2014 - 151 AuslA 184/13
Erforderlichkeit einer Nachtragsentscheidung; Tatverdachtsprüfung in …
- OLG Dresden, 21.11.2017 - 2 (S) AR 42/17
- BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
Keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen Auslieferung nach Spanien auf …
- OLG Dresden, 05.11.2008 - Ausl 117/08
Auslieferungssache
- OLG Karlsruhe, 25.05.2020 - Ausl 301 AR 37/20
Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung: Bekanntgabe einer Einlassung des …
- KG, 03.07.2018 - 151 AuslA 44/18
Auslieferungshindernis bei in Russland drohender lebenslanger Freiheitsstrafe
- OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - Ausl 310 AR 16/19
Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Ungarn zur Strafvollstreckung …
- KG, 15.10.2012 - 151 AuslA 114/12
Grundsätzlich keine Tatverdachtsprüfung im Auslieferungsverfahren nach EuAlÜbk, …
- OLG Brandenburg, 25.09.2003 - 2 Ausl (A) 19/03
Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Vereinigten Staaten von …
- OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 53 AuslA 66/17
Gerichtliche Bewilligung der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen an …
- OLG Dresden, 25.08.2008 - Ausl 108/07
Straf- und Bußgeldsachen
- OLG Brandenburg, 25.09.2003 - 2 AuslA 19/03
Auslieferung eines Verfolgten polnischer Staatsangehörigkeit an die Vereinigten …
- OLG Brandenburg, 20.04.2021 - 1 AR 14/20
Erklärung der Auslieferung eines Verfolgten an die Russische Föderation zum …
- OLG Brandenburg, 10.04.2019 - 1 AuslA 34/17
- OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91
Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte …
- OLG Stuttgart, 25.04.2002 - 3 Ausl 8/02
Auslieferung in die USA: Erforderlichkeit der Beglaubigung von …
- OLG Karlsruhe, 07.09.2016 - 1 AK 34/16
Auslieferungsverfahren aufgrund eines Europäischen Haftbefehls aus Spanien: …
- OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 Ausl (A) 308/02
Metin Kaplan
- OLG Karlsruhe, 27.10.2006 - 1 AK 40/05
Auslieferung in die Türkei: Auslieferungsersuchen wegen Verfolgung einer Straftat …
- OLG Köln, 13.05.2014 - 6 AuslA 26/14
Auslieferung des ehemaligen Investors des World Conference Centers Bonn nach …
- AG Biedenkopf, 29.05.2008 - 41 Ds 4 Js 16319/07
Ausländerstrafrecht: Zumutbarkeit der Erlangung eines Passes bei Staatenlosigkeit …
- OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 1 AK 50/10
Auslieferung eines - vergleichbar nach § 63 StGB Unterzubringenden - bei Bestehen …
- OLG Karlsruhe, 07.09.2005 - 1 AK 31/04
Auslieferungsrecht: Neuer Umstand im Sinne des § 33 Abs. 1 IRG; Europäischer …
- OLG Köln, 20.06.2003 - Ausl 152/03
Verhältnis IRG zu völkerrechtlichen Verträgen gerichtliches Protokoll; …
- OLG Karlsruhe, 28.02.2019 - Ausl 301 AR 185/18
Zulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Verfolgten nach Österreich: …
- OLG Hamm, 14.07.2009 - 4 AuslA 95/09
Auslieferungsverfahren; Prüfung; Tatverdacht
- OLG Köln, 27.07.2004 - Ausl 142/04
akzessorische Auslieferung; Höchststrafe
- KG, 14.10.2013 - 151 AuslA 92/13
Auslieferung an die Republik Polen wegen einer im Inland begangenen und …
- OLG Köln, 16.03.2012 - 6 AuslA 13/12
Überprüfung des Tatverdachts im Rahmen der Auslieferung; Voraussetzungen der …
- OLG Köln, 06.10.2011 - 6 AuslA 84/11
Keine Prüfung des Tatverdachts im auf einen Europäischen Haftbefehl basierenden …
- OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09
Absehen von Rücküberstellungsvorbehalt wegen Erschleichung des Aufenthaltsrechts
- OLG Hamm, 30.07.2009 - 4 AuslA 90/07
Auslieferungsverfahren; Prüfung; Tatverdacht
- OLG Stuttgart, 21.08.2002 - 3 Ausl 33/02
Auslieferungsverfahren: Unwirksamkeit des Verzichts des Verfolgten auf die …
- OLG Köln, 20.03.2018 - 6 AuslA 203/17
- OLG Köln, 20.06.2003 - Ausl 148/02
Spezialitätsgrundsatz; Prüfung des Tatverdachts; besondere Umstände
- OLG Karlsruhe, 08.02.1989 - 1 AK 31/88
- OLG Hamm, 14.12.2010 - 2 Ausl 50/10
- BVerfG, 08.04.1999 - 2 BvR 589/99
Verfassungsrechtliche Überprüfung einer Auslieferungsentscheidung
- OLG München, 10.07.1995 - Ausl 120/94
- VerfGH Berlin, 20.02.2003 - VerfGH 21/03
- OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
- OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 2 AR 30/22
Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Türkei zum Zwecke der …
- OLG Köln, 20.06.2003 - Ausl 28/03
Auslieferung zur Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe ; Auslieferungsersuchen …
- BayObLG, 09.10.1996 - 9St RR 163/96
- OLG Hamm, 26.01.2010 - 4 AuslA 61/09
- OLG Karlsruhe, 12.02.2007 - 1 AK 24/06
D (A), Auslieferung, Türkei, Verjährung, Tötungsdelikte, Tatverdachtsprüfung, …