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   BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84   

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BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84 (https://dejure.org/1985,416)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1985 - 2 StR 590/84 (https://dejure.org/1985,416)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1985 - 2 StR 590/84 (https://dejure.org/1985,416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht gegeringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubtem Erwerb - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen für den ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Überprüfung der angenommenen Rechtskraftwirkung bei Verurteilung wegen fortgesetzter Taten in einem nachfolgenden Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 122
  • NJW 1985, 1173
  • MDR 1985, 424
  • NStZ 1985, 325 (Ls.)
  • StV 1985, 182
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung ist das Gericht im neuen Verfahren bei dieser zweiten Fallgestaltung nicht an die im rechtskräftigen Urteil vertretene Meinung gebunden, sondern muß unabhängig von dieser Auffassung über das Vorliegen einer fortgesetzten Handlung darüber befinden, ob die Strafklage für die den Gegenstand seines Verfahrens bildenden Fälle verbraucht ist (BGHSt 15, 268, 270).

    In BGHSt 15, 268, 272 begründet er seine Meinung wie folgt: Der Richter des neuen Verfahrens habe zu prüfen, ob der ihm vorliegende Fall und eine rechtskräftig abgeurteilte Einzeltat eine und dieselbe Handlung seien; treffe dies zu, so sei grundsätzlich die Strafklage verbraucht; das gleiche müsse für den entsprechenden Fall der fortgesetzten Handlung gelten; dies folge aus der Erwägung, daß ihre sämtlichen Einzelakte eine einheitliche Handlung seien; dem könne nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, daß dies bei der fortgesetzten Straftat zu ungerechten Ergebnissen führe; solchen dürfe nicht dadurch begegnet werden, daß man den Verfassungsrechtsatz des Art. 103 Abs. 3 GG unbeachtet lasse, der es verbiete, daß jemand wegen derselben Tat mehrmals bestraft werde.

  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 333/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84
    Dieselbe Ansicht hatte er schon vorher in der Sache 2 StR 333/51 (Urteil vom 21. Dezember 1951) vertreten.
  • BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62

    Strafklageverbrauch im Falle der nachträglichen Feststellung weiterer vor und

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84
    Ebenso hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wiederholt in Sachen entschieden, in denen durch den früheren Richter nur über eine Einzeltat rechtskräftig befunden worden war (u.a. BGH NJW 1963, 549; ferner Urteil vom 25. Januar 1963 - 4 StR 177/62).
  • BGH, 20.06.1972 - 1 StR 198/72

    Voraussetzungen eines Strafklageverbrauchs

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84
    Das gleiche gilt für das Urteil des 1. Strafsenats vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -.
  • BGH, 25.01.1963 - 4 StR 177/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84
    Ebenso hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wiederholt in Sachen entschieden, in denen durch den früheren Richter nur über eine Einzeltat rechtskräftig befunden worden war (u.a. BGH NJW 1963, 549; ferner Urteil vom 25. Januar 1963 - 4 StR 177/62).
  • RG, 25.03.1920 - I 843/19

    1. Tritt der Verbrauch der Strafklage wegen einer fortgesetzten Handlung ein,

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 590/84
    Jeweils hatte er sich auf die Entscheidungen RGSt 54, 283, 285; 72, 257 ff berufen.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Sind dagegen wenige zeitlich auseinanderliegende gleichartige Tatbestandsverwirklichungen in einem früheren Verfahren als rechtlich selbständige Taten abgeurteilt worden, ohne daß sich Hinweise auf ihre Zugehörigkeit zu einer langdauernden Tatserie ergeben haben, bedeutet es zwar eine folgerichtige Anwendung des Grundsatzes der materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Einheit der fortgesetzten Handlung, daß für später in größerer Zahl entdeckte Teile der Serie Strafklageverbrauch eingetreten ist, wenn auf Grund nachträglicher Betrachtung Fortsetzungszusammenhang vorliegt (vgl. BGHSt 33, 122, 124/125; 15, 268, 272; ferner BGH NStZ 1989, 381, 382; NStZ 1992, 142).

    Durch die Rechtsprechung zum "eingespielten Bezugs- und Vertriebssystem" im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. für viele BGHSt 35, 318, 321/322; 33, 122 f.; BGH NStZ 1992, 389), zur "institutionalisierten" Steuerhinterziehung (BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 14, 15; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 53; BGHSt 39, 256) sowie zum "familiären Beziehungsgeflecht" bei Sexualstraftaten (vgl. u.a. BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 38, 47, 48, 50, 51) ist die Tätervorstellung vom Gesamterfolg (Gesamtumfang) als Kennzeichen des Gesamtvorsatzes durch "objektive Kriterien" ersetzt (BGH wistra 1993, 337, 339) und der Gesamtvorsatz auf den Willen des Täters reduziert worden, bis auf weiteres bestimmte Verhältnisse zu gleichartiger Tatbegehung zu nutzen.

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Eine weite Annahme von Fortsetzungszusammenhang wirkt sich z.B. zu seinem Vorteil aus, wenn er nach rechtskräftiger Aburteilung wegen einer fortgesetzten Tat trotz ihr zuzurechnender weiterer, selbst schwerwiegender Einzelfälle nicht mehr verfolgt werden darf unabhängig davon, ob diese zur Zeit der Hauptverhandlung schon bekannt waren (vgl. BGHSt 9, 324, 326f.; 15, 268, 270; 17, 5, 9; 33, 122, 123f.).

    Sie kann etwa zur Folge haben, daß er wegen Taten, die als Einzelakte einer fortgesetzten Tat gewertet werden, noch bestraft wird, obwohl sie als selbständige Handlungen wegen Verjährung nicht mehr verfolgbar wären; denn bei einer fortgesetzten Handlung beginnt die Verjährung für die ganze Tat erst mit der Beendigung des letzten Teilakts (BGHSt 1, 84, 91f.; 27, 18, 19; 33, 122, 125).

  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Vielmehr handelt es sich, soweit es wie hier um den Verjährungsbeginn geht, um eine zulässige Auslegung des gesetzlichen Tatbegriffs im Rahmen des Merkmals "Beendigung der Tat", das nach § 78 a StGB für den Beginn der Verjährung maßgebend ist (vgl. BGH NJW 1985, 1719, 1720; BGHSt 33, 122, 124 f.).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 2 BvR 102/91

    Bestimmtheitsgrundsatz - § 78a StGB

    Mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden und der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs läßt sich eine zuverlässige Grundlage für den Beginn der Verfolgungsverjährung gewinnen (vgl. nur BGHSt 24, 218 [221]; 33, 122 [125]; 36, 105 [109 ff.]).

    Mit der Annahme, als Tathandlung im Sinne des § 78a Satz 1 StGB sei nicht nur die Handlung im natürlichen Sinn anzusehen, bei der sich ein Handlungsentschluß in einer Willensbetätigung realisiert, sondern auch die "fortgesetzte Handlung" als Erscheinungsform einer Handlung im Rechtssinn, bewegen sich die Gerichte des Ausgangsfalles auf den Bahnen herkömmlichen Verständnisses (vgl. BGHSt 24, 218 [221]; 33, 122 [125]; 36, 105 [109]).

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    Ein solcher Gesamtvorsatz ist schon dann anzunehmen, wenn der Täter innerhalb eines eingespielten Bezugs- und Verkaufssystems handelt, so daß er nicht für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen muß (st. Rspr., BGHSt 33, 122 f.; BGHR BtMG ? 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 7 ff. m.w.N.).

    v. 16. Januar 1985 - 2 StR 590/84 = BGHSt 33, 122.

  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Hier würden sich auch keine Probleme wegen der Reichweite eines Strafklageverbrauchs ergeben (vgl. BGHSt 33, 122).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    v. 16. Januar 1985 - 2 StR 590/84 = BGHSt 33, 122 Urt. v. 22. Mai 1987 - 2 StR 208/87 = Gesamtvorsatz 4 Urt. v. 7. April 1993 - 2 StR 517/92.
  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93

    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener

    Er ist in dieser Hinsicht vergleichbar mit den Fallgestaltungen, in welchen der Bundesgerichtshof das Merkmal des vorgestellten Gesamterfolges durch objektive Kriterien wie das eingespielte Bezugs- und Vertriebssystem beim Betäubungsmittelhandel, das Beziehungsgeflecht bei Sexualdelikten im familiären Bereich oder die Institutionalisierung einer Steuerhinterziehung ersetzt hat (vgl. BGHSt 33, 122; BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 4, 38, 47, 48, 50, 51; NStZ 1991, 540 = NJW 1991, 32, 25 [BGH 17.05.1990 - IX ZR 85/89]; zuletztUrt.
  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

    Diese hat er auch nicht etwa im Rahmen eines eingespielten Bezugs- und Verkaufssystems (vgl. BGHSt 33, 122 f.) ausgeführt, ohne dazu jeweils einen neuen Entschluß fassen zu müssen.
  • LG Bonn, 04.10.2012 - 18 O 75/12

    Gesamtschuldnerausgleich nach einem Schadensereignis auf der Baustelle gegenüber

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist derjenige, der eine Gefahrenlage schafft und in der Lage ist, ihr abzuhelfen, grundsätzlich auch verpflichtet, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (BGH NJW 1987, 1013; NJW 1985, 1173, 1774).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

  • OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 482/95

    Anforderungen an die sachliche Zuständigkeit des Schöffengerichts;

  • BGH, 15.03.1995 - 2 StR 757/94

    Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist auch ein

  • BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89

    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen

  • BGH, 20.01.1989 - 2 StR 564/88

    Beschränkung der Strafverfolgung bei fortgesetzter Tat; Unerreichbarkeit eines

  • OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
  • BGH, 09.10.1991 - 3 StR 257/91

    Strafklageverbrauch - Fortsetzungstat - Verurteilung wegen Teilaktes -

  • BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88

    Verfahrensgrundrechte: "ne bis in idem" und Fortsetzungstat

  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 143/92

    Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs in einem Verfahren wegen

  • BGH, 03.05.1988 - KRB 1/88

    Auskunftsperson - Betroffener - Zeugenvernehmung - Beweismittel

  • OLG Stuttgart, 22.06.1994 - 2 Ss 198/94

    Rechtmäßigkeit einer Nachtragsanklage bei fehlender Konkretisierung der einzelnen

  • OLG Düsseldorf, 13.01.1993 - 1 Ws 43/93
  • OLG Jena, 02.03.2015 - 1 Ws 537/14

    Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs: Strafklageverbrauch nach

  • OLG Köln, 29.12.1995 - Ss 638/95
  • OLG Köln, 01.12.1995 - Ss 423/95
  • BayObLG, 25.11.1991 - 3 ObOWi 87/91
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