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   BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84   

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BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84 (https://dejure.org/1985,562)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1985 - 2 StR 717/84 (https://dejure.org/1985,562)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1985 - 2 StR 717/84 (https://dejure.org/1985,562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksame Bestellung zu Schöffen - Auslosung statt Wahl zum Schöffen - Präklusion der Besetzungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GVG § 42 Abs. 1; StPO §§ 222a, 222b, 338 Nr. 1
    Fehler bei der Schöffenwahl; Anfechtbarkeit des Urteils; Präklusion der Besetzungsrüge

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 126
  • NJW 1985, 926
  • MDR 1985, 425
  • StV 1985, 90
  • Rpfleger 1985, 162
  • JR 1985, 344
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84
    Anwendung finden insbesondere auch die Vorschriften über die Präklusion der Besetzungsrüge (Ergänzung zu BGH NJW 1984, 2839).

    Richtig ist allerdings, daß die beiden Personen, die neben den Berufsrichtern am Urteil mitgewirkt haben, nicht zu Schöffen gewählt, sondern ausgelost worden waren; sie haben deshalb - wie der Senat bereits in einem ebenso gelagerten Falle entschieden hat (BGH, Urteil vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, abgedruckt in NJW 1984, 2839) - das Schöffenamt nicht erlangt.

    Daß dies in anderen Fällen auch tatsächlich geschehen ist, zeigt das Urteil des Senats zur Schöffenauslosung vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84 (BGH NJW 1984, 2839; vgl. auch die Beschlüsse des LG Frankfurt am Main, Strafverteidiger 1983, 411 und 413).

  • BVerfG, 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84

    Verfassungsrechtliche Folgen der Mitwirkung nicht regelgerecht ausgewählter

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84
    Daß als ehrenamtliche Richter zwei Personen mitgewirkt haben, die infolge eines ungültigen Auswahlverfahrens nicht Schöffen geworden sind, berührt die Gerichtseigenschaft des damit fehlerhaft besetzten Spruchkörpers (§ 76 Abs. 2 GVG) nicht (so auch Meyer NJW 1984, 2805 gegen Weis NJW 1984, 2804 f) und ist - wie das Bundesverfassungsgericht zutreffend ausgeführt hat (BVerfG NJW 1985, 125; außerdem Beschluß vom 30. Oktober 1984 - 2 BvR 1308/84) - kein derart schwerer, offen zutage liegenden Mangel, daß es bei Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus schlechthin unerträglich wäre, das so zustandegekommene Urteil als einen mit staatlicher Autorität ausgestatteten, in einem rechtsförmlichen Verfahren gefundenen, verbindlichen Richterspruch anzuerkennen und gelten zu lassen (vgl. auch Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 16 Rdn. 1 ff, 41).

    Daß hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, ergibt sich schließlich auch noch aus folgender Überlegung: das Bundesverfassungsgericht hat es für unbedenklich erklärt, daß Besetzungsmängel der hier vorliegenden Art vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen, sondern nur auf Rüge hin geprüft werden; weder aus Art. 3 Abs. 1 GG noch aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (oder aus Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG) lasse sich ableiten, daß insoweit "die Förmlichkeit des Revisionsverfahrens nicht durchgreifen dürfe" (BverfG NJW 1985, 125; außerdem Beschlüsse vom 11. und 30. Oktober 1984 - 2 BvR 1241, 1301 und 1308/84).

  • BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvR 249/84

    Verfassungsmäßigkeit der Rügepräklusion bei erkennbarer Vorschriftswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 16.01.1985 - 2 StR 717/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat die betreffende Gesetzesregelung für verfassungsgemäß, insbesondere auch mit dem Grundsatz des gesetzlichen Richters vereinbar erklärt (BVerfG NStZ 1984, 370 = MDR 1984, 731).
  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    Dieser Mangel der Zuständigkeit führt allenfalls zur Fehlerhaftigkeit, nicht aber zur Unwirksamkeit des Haftbefehls (siehe zur Nichtigkeit eines Urteils BGHSt 33, 126, 127 und zur Unwirksamkeit fehlerhafter richterlicher Unterbrechungshandlungen Mösl in LK 9. Aufl. § 68 Rdnr. 3), so daß auch aus diesem Grunde Bedenken gegen die Wirksamkeit der Unterbrechungshandlung nicht bestehen.
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    bb) Der gegenteiligen Meinung (OLG Karlsruhe NStZ 1990, 100; OLG Koblenz NStE Nr. 5 zu § 270; OLG Hamm MDR 1993, 1002; OLG Frankfurt StV 1996, 533-, OLG Naumburg JMBI.LSA 1996, 229, 230; OLG Düsseldorf StraFo 1997, 115, 116; 1998, 274, 275; Gollwitzer aaO. § 270 Rdn. 37; Schlüchter aaO. § 270 Rdn. 28; Engelhardt in KK/StPO 4. Aufl. § 270 Rdn. 26; vgl. auch den Beschluß des BGH vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f., zum Abdruck in BGHSt bestimmt, in dem aber die Frage einer Transportwirkung offenbleibt) liegt die Annahme zugrunde, gerichtliche Entscheidungen könnten in seltenen Ausnahmefällen nichtig sein (vgl. BVerfG NJW 1985, 125 f.; BGHSt 33, 126, 127; BGH NStZ 1984, 279).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2024 - 7 Ss 40/22

    Ergänzung der Bescheidung eines Revisionsangriffs nach rechtskräftigem

    Eine solche die Rechtskraft durchbrechende Nichtigkeit eines Urteils kann allenfalls in Ausnahmefällen angenommen werden, wenn dieses an einem derart schweren Mangel leidet, dass es bei Berücksichtigung der Belange der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens vom Standpunkt der Gerechtigkeit aus schlechthin unerträglich wäre, es als verbindlichen Richterspruch anzunehmen und gelten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 1984 - 2 BvR 1350/84 = NJW 1985, 125 f.; BGH, Urteil vom 16. Januar 1985 - 2 StR 717/84 = NJW 1985, 926).
  • LG Karlsruhe, 25.07.2022 - 16 Qs 55/22

    Strafklageverbrauch bei Strafbefehl über Fahrerlaubnisentziehung

    Bei der in Frage stehenden tat- und schuldangemessenen Strafe von 35 Tagessätzen für ein Massendelikt handelt es sich jedenfalls im Verhältnis zum Absehen von einer Strafe nicht um extreme Konflikte mit der materiellen Gerechtigkeit mit einem schlechthin unerträglichen Ergebnis (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84; BGHSt 33, 126 (127); BGHSt 29, 351 (352); Schmitt/Meyer-Goßner, StPO, 65. Aufl. 2022, Einl. Rn. 103).
  • OLG Köln, 02.08.2002 - Ss 290/02

    Nichtigkeit eines evident fehlerhaften Urteils in einer Bußgeldsache

    Das Urteil ist aber deshalb unwirksam, weil seine Fehlerhaftigkeit so evident dem Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung widerspricht, dass es unerträglich erscheint, sie als verbindlich hinzunehmen (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 279; BGHSt 10, 278 [281]; 33, 126 [127]; RGSt 72, 78; OLG Düsseldorf VRS 75, 50 [52]; Luther ZStW 70 (1958), 88 ff.).

    Zusätzlich wird vielfach verlangt, dass dieser Mangel für eine verständigen Beobachter offen zu Tage liegt, also evident sein müsse (BGHSt 10 278 [281]; 33, 126 [127]; NStZ 1984, 279; OLG Düsseldorf VRS 75, 50 [52]).

  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 125/85

    Verurteilung wegen schweren Raubes - Strafverschärfung durch das "Beisichführen"

    Die Rüge ist als Besetzungsrüge präkludiert und, soweit Nichtigkeit des angefochtenen Urteils geltend gemacht wird, unbegründet (BGH, Urteil vom 16. Januar 1985 - 2 StR 717/84 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88

    Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör -

    Dies trifft hauptsächlich zu bei Fehlern, die so schwerwiegend sind, daß von einer Wahl im Rechtssinne nicht mehr gesprochen werden kann und damit den ehrenamtlichen Richtern die Eigenschaft abgesprochen werden muß, durch eine Wahl gesetzliche Richter geworden zu sein (ebenso Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Oktober 1975 - I StR 108/75 - a.a.O., ferner Urteil vom 21. September 1984 - II StR 327/84 - BGHSt 33, 41 und Urteil vom 16. Januar 1985 - II StR 717/84 - BGHSt 33, 126 ).
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03

    Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand;

    Da die Vorschriftsmäßigkeit der Gerichtsbesetzung (auch) von der Vereidigung der Schöffen abhängig ist, zählt die Niederschrift über deren Durchführung zu den für die Besetzung maßgeblichen Unterlagen im Sinne des § 222 a Abs. 3 StPO, in die nach dieser Bestimmung Einsicht zu gewähren ist (vgl. hierzu BGHSt 33, 126, 130 (Protokoll des Schöffenwahlausschusses); Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 222 a Rdn. 23; Rieß NJW 1978, 2265, 2269; ders. JR 1981, 89, 93; Ranft NJW 1981, 1473 ff.).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für

    Soweit sich die Revision zur Stützung ihrer Auffassung, die Besetzungsrüge sei nicht präkludiert, auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NStZ 1984, 370, 371 und auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in BGHSt 33, 126, 130 beruft, kann ihr nicht gefolgt werden.

    Ein Fall, in dem eine Präklusion der Besetzungsrüge ausscheidet, weil sich der Fehler in der Besetzung des Gerichts aus Mängeln in der Person der Richter ergibt (vgl. hierzu BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]; 35, 164 [BGH 17.12.1987 - 4 StR 440/87]; Pikart a.a.O. § 338 Rdn. 48 ff.), liegt nicht vor (vgl. BGHSt 33, 126, 129).

  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Rechtsunwirksam ist eine fehlerhafte gerichtliche Prozeßhandlung aber nur dann, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Mangel leidet, der bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig (im Sinne der "Evidenztheorie") ist (vgl. BGHSt 10, 278, 281; 29, 216, 219; 29, 351, 352 ff. m.w.N.; 33, 126, 127 und - statt aller - Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. Einl Rdn. 104, 105).
  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 13/09

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft;

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

  • OLG Köln, 11.08.2011 - 2 Ws 411/11

    Wirksamkeit einer durch die geschäftsplanmäßig nicht zuständige Strafkammer

  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft;

  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 256.86

    Asylrecht - Staatsschutzbestimmung - Bestrafung - Politische Verfolgung -

  • LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83

    Berufung; Ehrenamtlich; Richter; Minister; Senat; Spruchkörper; Amtsenthebung;

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 141.86

    Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Wahlverfahren

  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 283.86

    Ehrenamtlicher Richter - Fehlerhafte Wahl - Vorschriftsmäßige Besetzung des

  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 16.88

    Besetzung eines Berufungsgerichts - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 31.03.1988 - 9 CB 31.88

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BayObLG, 11.03.1999 - 1St RR 257/98

    Versehentliches Angebot zur Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage

  • BVerwG, 01.06.1988 - 9 CB 11.88

    Mitwirkung aus einer fehlerhaften Wahl hervorgegangener ehrenamtlicher Richter am

  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 CB 21.88

    Fehlerhaftigkeit eines Wahlverfahrens von ehrenamtlichen Richtern durch die

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