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   BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84   

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https://dejure.org/1984,304
BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84 (https://dejure.org/1984,304)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1984 - 3 StR 62/84 (https://dejure.org/1984,304)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84 (https://dejure.org/1984,304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    StGB § 129 Abs 1, § 129a Abs 1

  • Wolters Kluwer

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach § 129 a Strafgesetzbuch (StGB) - Voraussetzungen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verbreiten von Texten als "Unterstützen" oder "Werben" i. S. des § 129 a StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 16
  • NJW 1984, 2956
  • MDR 1984, 952
  • NStZ 1985, 21
  • StV 1984, 420
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82

    Hans-Christian Ströbele

    Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
    Das Senatsurteil vom 24. März 1982 - 3 StR 28/82 (S) - bezieht sich mit der Bemerkung, die "Hilfe bei der Durchführung eines Hungerstreiks, der dem Ziel dient, den Zusammenhalt einer in der Haft bestehenden kriminellen Vereinigung aufrechtzuerhalten und die Fortsetzung ihres Kampfes zu sichern" (NJW 1982, 2508, 2510, insoweit in BGHSt 31, 16 nicht mitabgedruckt), sei Unterstützung im Sinne von § 129 StGB, auf die Weiterleitung der Hungerstreikerklärung eines führenden "RAF" -Mitglieds durch einen Verteidiger, also auf konkrete Hilfe beim Einsatz eines Kampfmittels jener Vereinigung.
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
    Diese Sinngebung läßt Verstöße gegen Denk- oder Sprachgesetze nicht erkennen und muß daher als rechtsfehlerfrei vom Revisionsgericht hingenommen werden ((vgl. BGHSt 21, 371; 32, 310, 311; BGH, Urteile vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 - und vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S)).
  • BGH, 03.05.1978 - 3 StR 91/78

    Merkmal des Werbens für eine kriminelle Vereinigung - Gewinnung von Mitgliedern

    Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
    Er wirbt für die Vereinigung, wenn er - gezielt - ihre Stärkung und Unterstützung mit den Mitteln der Propaganda bezweckt (BGHSt 28, 26, 28).
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
    Diese Sinngebung läßt Verstöße gegen Denk- oder Sprachgesetze nicht erkennen und muß daher als rechtsfehlerfrei vom Revisionsgericht hingenommen werden ((vgl. BGHSt 21, 371; 32, 310, 311; BGH, Urteile vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 - und vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S)).
  • BGH, 30.01.1979 - 5 StR 642/78

    Formelle Anforderungen an eine Revisionsschrift - Vollständigkeit der Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
    Diese Sinngebung läßt Verstöße gegen Denk- oder Sprachgesetze nicht erkennen und muß daher als rechtsfehlerfrei vom Revisionsgericht hingenommen werden ((vgl. BGHSt 21, 371; 32, 310, 311; BGH, Urteile vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 - und vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S)).
  • BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80

    Volksverhetzung - Rassenhaß - Begriff des Rassenhasses - Angriff gegen die

    Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
    Diese Sinngebung läßt Verstöße gegen Denk- oder Sprachgesetze nicht erkennen und muß daher als rechtsfehlerfrei vom Revisionsgericht hingenommen werden ((vgl. BGHSt 21, 371; 32, 310, 311; BGH, Urteile vom 30. Januar 1979 - 5 StR 642/78 - und vom 14. Januar 1981 - 3 StR 440/80 (S)).
  • BGH, 09.12.1983 - 3 StR 438/83

    Strafbarkeit der Beihilfe zur Unterstützung bei der Bildung einer kriminellen

    Auszug aus BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84
    Nicht nachvollziehbar ist insbesondere das Vorbringen, in dem vom Oberlandesgericht Koblenz im Urteil vom 11. Juli 1983 - OJs 26/82 (bestätigt durch Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1983 - 3 StR 438/83 (S)) als Unterstützen einer terroristischen Vereinigung beurteilten Fall handele es sich um einen mit dem vorliegenden "nahezu identischen Sachverhalt".
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

    In diesem Sinne muss der Organisation durch die Tathandlung kein messbarer Nutzen entstehen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, S. 116).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter die Erfüllung einer Aufgabe durch ein Mitglied fördert, die diesem von der Vereinigung aufgetragen worden ist, oder es in dessen Entschluss stärkt, die Straftaten zu begehen, die den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen oder ihrer Tätigkeit entsprechen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, aaO; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, S. 117 f.; Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, aaO, S. 326 f.; vom 14. Dezember 2017 - StB 18/17, NStZ-RR 2018, 72, 73 f.).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Dazu zählt jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer auf die Unterstützung terroristischer Bestrebungen gerichteten Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84 - BGHSt 33, 16 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243 ).
  • BGH, 22.03.2018 - StB 32/17

    Erlass eines Haftbefehls bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer

    In diesem Sinne muss der Organisation durch die Tathandlung kein messbarer Nutzen entstehen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; Beschluss vom 17. August 2017 - AK 34/17, juris Rn. 6).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter die Erfüllung einer Aufgabe durch ein Mitglied fördert, die diesem von der Vereinigung aufgetragen worden ist, oder es in dessen Entschluss stärkt, die Straftaten zu begehen, die den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen oder ihrer Tätigkeit entsprechen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, aaO; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO S. 117 f.; Beschluss vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, aaO S. 326 f.).

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