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   BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84   

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https://dejure.org/1985,417
BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84 (https://dejure.org/1985,417)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1985 - 5 StR 718/84 (https://dejure.org/1985,417)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84 (https://dejure.org/1985,417)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Vernehmung von Kriminalbeamten - Vernehmung von Verhörspersonen über gemachte Angaben

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO §§ 54, 96, 250, 261
    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 178
  • NJW 1985, 1789
  • MDR 1985, 598
  • StV 1985, 268
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84
    Nachdem die Strafkammer den Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 1983 (BGHSt 32, 115) erfahren hatte, hat sie diese Vernehmung für unverwertbar erklärt und das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg erneut gebeten, die beiden Beamten für eine prozeßordnungsmäßige Vernehmung freizugeben.

    Eine Gegenvorstellung kann vom Strafrichter nur verlangt werden, wenn die Entscheidung nicht oder nicht verständlich begründet worden (BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 32, 115, 125 f) oder ersichtlich fehlerhaft ist, weil sie auf einer nach seiner Überzeugung unrichtigen tatsächlichen Grundlage oder auf falscher Rechtsanwendung beruht, etwa nur auf allgemeine, nicht auf den Einzelfall bezogene Erwägungen gestützt ist.

    Es brauchte - entgegen der Ansicht der Revision - das Ministerium auch nicht darauf hinzuweisen, daß nach einer in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vertretenen Ansicht (BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 32, 115, 128) ein Zeuge, dessen Name geändert worden ist, von der Angabe des Jetzigen Namens befreit werden kann.

    Diese von der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind in dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Oktober 1983 (BGHSt 32, 115) nicht in Frage gestellt worden.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84
    Eine Gegenvorstellung kann vom Strafrichter nur verlangt werden, wenn die Entscheidung nicht oder nicht verständlich begründet worden (BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGHSt 32, 115, 125 f) oder ersichtlich fehlerhaft ist, weil sie auf einer nach seiner Überzeugung unrichtigen tatsächlichen Grundlage oder auf falscher Rechtsanwendung beruht, etwa nur auf allgemeine, nicht auf den Einzelfall bezogene Erwägungen gestützt ist.

    Es ist deshalb auch grundsätzlich zulässig, Verhörspersonen über die Angaben zu vernehmen, die ihnen für das Gericht unerreichbare Polizeifahnder oder Gewährsleute bei einer Vernehmung gemacht haben (BVerfGE 57, 250, 292 f [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGH NJW 1980, 770 [BGH 13.12.1979 - III ZR 95/78]).

    Das Gericht muß sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385 f; BVerfGE 57, 250, 292 f [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] mit weiteren Nachweisen; KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 250 Rn. 22 ff).

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84
    Der Zeuge vom Hörensagen ist ein nach der Strafprozeßordnung zulässiges Beweismittel (BGHSt 1, 373, 375 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]/376; 6, 209, 210; 17, 382, 384; 22, 268, 270).

    Das Gericht muß sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385 f; BVerfGE 57, 250, 292 f [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] mit weiteren Nachweisen; KMR-Paulus StPO 7. Aufl. § 250 Rn. 22 ff).

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51

    Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84
    Der Zeuge vom Hörensagen ist ein nach der Strafprozeßordnung zulässiges Beweismittel (BGHSt 1, 373, 375 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]/376; 6, 209, 210; 17, 382, 384; 22, 268, 270).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84
    Zu den Vernehmungssurrogaten des § 251 Abs. 2 StPO und zum Zeugnis vom Hörensagen hat er sich insoweit nicht geäußert (BGH Urteil vom 5. Dezember 1984 - 2 StR 526/84 - StVert 1985, 45, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84
    Es brauchte - entgegen der Ansicht der Revision - das Ministerium auch nicht darauf hinzuweisen, daß nach einer in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vertretenen Ansicht (BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 32, 115, 128) ein Zeuge, dessen Name geändert worden ist, von der Angabe des Jetzigen Namens befreit werden kann.
  • BGH, 13.12.1979 - III ZR 95/78

    Anforderungen an Entschädigungsanspruch wegen enteignendem Eingriff; Eingriff

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84
    Es ist deshalb auch grundsätzlich zulässig, Verhörspersonen über die Angaben zu vernehmen, die ihnen für das Gericht unerreichbare Polizeifahnder oder Gewährsleute bei einer Vernehmung gemacht haben (BVerfGE 57, 250, 292 f [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BGH NJW 1980, 770 [BGH 13.12.1979 - III ZR 95/78]).
  • BGH, 14.04.1970 - 5 StR 627/69

    Geheimhaltung der Personalien eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84
    Der Große Senat für Strafsachen hat sich die Auffassung, daß der Zeuge in der Hauptverhandlung nicht von der Pflicht zur Angabe der in § 68 StPO verlangten Personalien entbunden werden könne (BGHSt 23, 244), zu eigen gemacht.
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84
    Der Zeuge vom Hörensagen ist ein nach der Strafprozeßordnung zulässiges Beweismittel (BGHSt 1, 373, 375 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]/376; 6, 209, 210; 17, 382, 384; 22, 268, 270).
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84
    Der Zeuge vom Hörensagen ist ein nach der Strafprozeßordnung zulässiges Beweismittel (BGHSt 1, 373, 375 [BGH 30.10.1951 - 1 StR 67/51]/376; 6, 209, 210; 17, 382, 384; 22, 268, 270).
  • BGH, 29.06.1982 - 5 StR 125/82

    Beweiswürdigung - In Dubio Pro Reo - Polizei - Lockspitzel - Anforderungen -

  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Jedoch muß sich das Gericht der dadurch seiner Überzeugungsbildung gezogenen Grenzen bewußt sein und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 178, 181 f.; 34, 15, 17 f.; 36, 159, 166 f.).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Beruft sich ein solcher Zeuge auf Angaben eines Gewährsmannes, dessen Identität dem Gericht nicht bekannt ist, so dürfen solche Angaben regelmäßig nur dann herangezogen werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88; 33, 178, 181; 36, 159, 166; 39, 141, 145 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 17; § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 3; BGH Beschluß vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 497/95 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht - Kammer - NStZ 1995, 600).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Der Zeuge vom Hörensagen ist ein nach der Strafprozeßordnung zulässiges Beweismittel; es begegnet grundsätzlich keinen Bedenken, Verhörspersonen über diejenigen Angaben zu vernehmen, die ein Informant ihnen gegenüber gemacht hat (ständige Rechtsprechung, BGHSt 17, 382, 383 f; 33, 178, 181 m.w.N.; ebenso auch BVerfGE 57, 250, 292 f [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Hält das Gericht die Begründung der Sperrerklärung in tatsächlicher Hinsicht für unzulänglich oder in rechtlicher Beziehung für fehlerhaft, so muß es gegebenenfalls bei der obersten Dienstbehörde Gegenvorstellung erheben (BGHSt 32, 115, 126; 33, 178, 180 BGH, Beschluß vom 21. März 1989 - 5 StR 57/89).

    Bereits das Bundesverfassungsgericht hat nur diese Kriterien zum Maßstab für die Verbindlichkeit der Sperrerklärung erhoben (BVerfGE 57, 250, 290 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]), und sie finden sich - wenngleich in unterschiedlichen Formulierungen - ebenso in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 109, 112: "willkürlich oder jedenfalls mißbräuchlich"; BGHSt 31, 323, 328: "weder willkürlich noch ermessensmißbräuchlich"; BGHSt 32, 115, 125: "Überprüfung ... auf offensichtliche Fehler"; BGHSt 33, 178, 180: "ersichtlich fehlerhaft"; BGH NStZ 1985, 466, 468: "offenbarer Rechtsfehler").

    Werden die beiden Verhörspersonen als Zeugen vernommen, so gelten bei der Beurteilung des Beweiswerts ihrer Aussagen die für die Beweiswürdigung bei Verwertung der Bekundungen eines Zeugen vom Hörensagen maßgebenden Grundsätze (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 178, 181 f).

  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Hier ist es nämlich die Exekutive, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit der im Dunkeln bleibenden Gewährsperson zu überprüfen (vgl. neben BVerfGE 57, 250 [287 f.] Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 und vom 9. März 1988 - 2 BvR 196/91 und 2 BvR 301/88 - aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere EGMR, StV 1990, S. 481 ff. [Kostovski v. Niederlande]; StV 1991, S. 193 f. [Windisch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 474 f. [Asch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 476 f. [Artner v. Österreich]; ferner StV 1997, S. 617 ff. [van Mechelen u. a. v. Niederlande] und zuletzt auch StV 1999, S. 127 f. [Castro v. Portugal]; aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits BGHSt 17, 382 [385 f.]; ferner insbesondere BGHSt 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.] und 42, 15 [25]; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 16, 17 und 19; aus der Literatur zusammenfassend z. B. Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. [1999], Rn. 1027 ff., insbesondere Rn. 1033 ff., 1050 ff. und Karlsruher Kommentar-Pfeiffer, 4. Aufl. [1999], Einleitung, Rn. 98 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; zur Rechtsprechung des EGMR nunmehr eingehend Rzepka, Zur Fairness im deutschen Strafverfahren [2000], S. 74 ff., insbesondere S. 90 bis 92; Frowein/Peukert, EMRK, 2. Aufl. [1996], Art. 6, Rn. 106 ff., 200 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. [1999], Art. 6 MRK, Rn. 22).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Hier darf der Tatrichter nicht übersehen, daß es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit des im Dunkeln bleibenden Fahnders oder Gewährsmanns zu überprüfen (BGHSt 33, 178 [181 f.]; BGH, NStZ 1982, 433 ; BGH, StV 1983, 403).

    Auf sie darf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.]; BGHR StPO § 261 - Zeuge 13, 15, 16 und 17).

    Der Tatrichter muß sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 178 [181 f.]).

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

    Auf die von Renzikowski bei der Besprechung der genannten Entscheidung des EGMR i.S. van Mechelen aufgeworfene Frage, ob die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Sperrerklärungen vom Tatrichter nur in einer Plausibilitätskontrolle darauf zu überprüfen sind, ob sie nicht willkürlich oder offenkundig fehlerhaft sind (BGHSt 29, 109, 112; 33, 178, 180; 36, 159, 163), nicht mehr aufrechterhalten werden könne (Renzikowski JZ 1999, 605, 612), kommt es hier daher nicht an.
  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Zeuge, der mit Aussage zugleich strafrechtliche

    Dies gilt nicht nur in Fällen, in denen die vom Gericht unmittelbar vernommenen Zeugen über Angaben einer anonymen Gewährsperson berichten (dazu BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250, 292; BGH, Urteil vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 383 f.; Urteil vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84, BGHSt 33, 178, 181).
  • OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10

    Voraussetzungen für die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug

    Auch nach der - über § 120 Abs. 1 StVollzG - entsprechend anzuwendenden StPO ist der Zeuge vom Hörensagen ein zulässiges Beweismittel (Vgl. BGHSt 1, 373, 376; 6, 209, 210; 17, 382, 384; 22, 268, 270; 33, 178).

    Es ist deshalb auch grundsätzlich zulässig, Verhörspersonen über die Angaben zu vernehmen, die ihnen für das Gericht unerreichbare Polizeifahnder oder Gewährsleute bei einer Vernehmung gemacht haben (BVerfGE 57, 250, 292 f; BGHSt 33, 178; BGH NJW 1980, 770).

    Hier darf der Tatrichter nicht übersehen, dass es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit des im Dunkeln bleibenden Fahnders oder Gewährsmannes zu überprüfen (BGHSt 33, 178; BGH NStZ 1982, 433; StV 1983, 403).

    Das Gericht muss sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewusst sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 178; BVerfGE 57, 250, 292 f; KK-Diemer, StPO 6. Aufl. § 250 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02

    Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der

    Auch das Korrektiv der "vorsichtigen Beweiswürdigung" (vgl. BGHSt 17, 382; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 290; BGHSt 33, 83, 88; 33, 178, 181) ändert an dieser so eingeschränkten Tatsachengrundlage nichts.

    Ist die unmittelbare Vernehmung des Zeugen wegen einer Sperrerklärung der Innenverwaltung nicht möglich, läßt das Gesetz Beweissurrogate wie die Verlesung polizeilicher Vernehmungsprotokolle gemäß § 251 Abs. 2 StPO (vgl. BGHSt 33, 83) oder die Vernehmung der polizeilichen Führungsbeamten der Gewährsperson als Zeugen vom Hörensagen (vgl. BGHSt 33, 178, 181) zu.

  • OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ; Erörterung der

    Die Vernehmung eines "Zeugen vom Hörensagen" ist grundsätzlich zulässig (BGHSt 17, 382, 33, 178 = NJW 1985, 1789; BGH Strafverteidiger 1988, 91, 92).

    Der Tatrichter ist daher gehalten, den Beweiswert dieses weniger sachnahen Beweismittels bei seiner Überzeugungsbildung besonders vorsichtig zu prüfen und zu würdigen (BGHSt 33, 178 = NJW 1985, 1789; BGH NStZ 1988, 144; SenatE Strafvereidiger 1990, 441).

    Dies hat zur Folge, daß die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen" regelmäßig nur dann Grundlage einer Verurteilung sein kann, wenn dessen Bekundungen durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725 und NJW 1992, 168; BGH NJW 1985, 1789, 1790; BGH NStZ 1994, 502; SenatE Strafverteidiger 1994, 289; Hürxthal in KK, StPO, 3. Aufl. § 261 Rdnr. 29; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO, 42. Aufl., § 250 Rdnr. 5).

  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Beweiswert der

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 57/89

    Pflicht eines Tatrichters zur Überprüfung einer behördlichen Weigerung zur

  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

  • BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88

    Prozesshindernis durch verweigerte Aussagegenehmigung für einen V-Mann der

  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

  • BGH, 20.11.1990 - 1 StR 562/90

    Zulässigkeit der Vernehmung von Verhörspersonen

  • BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90

    Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund

  • BGH, 11.11.1987 - 2 StR 575/87

    Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Zeugen

  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85

    Verwertung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmanns

  • OLG Köln, 17.03.1995 - Ss 404/94

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Mehrere Einzeltaten; Fortgesetzte Tat; Anklage

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

  • BGH, 23.01.1990 - 2 StR 603/89

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelsgesetzes ( BtMG) -

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 432/98

    Feststellung der Täterschaft des Angeklagten; Voraussetzungen einer feherfreien

  • BVerwG, 15.01.1991 - 1 DB 24.90

    Untersuchungsverfahren - Aussetzungsbeschluß - Beweisaufnahme

  • BGH, 26.04.1989 - 3 StR 52/89

    Ausübung der Funktion des Ministers durch den Leiter des dem Innenminister des

  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 34/97

    Beweiskraft eines Zeugen vom Hörensagen

  • BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94

    Besonderheiten bei der Beurteilung von Aussagen eines Zeugens vom Hörensagen -

  • BGH, 14.01.1986 - 5 StR 550/85
  • VG Köln, 22.03.2006 - 6 K 1676/04

    Zulassung zur erneuten zweiten Wiederholungsprüfung i.R.d. Ärztlichen Vorprüfung;

  • BGH, 07.04.1987 - 5 StR 103/87

    Umfang einer ordnungsgemäßen richterlichen Überprüfung bei als Beweismittel

  • BGH, 23.03.1988 - 3 StR 72/88

    Verwerfung der Revision

  • KG, 16.05.2001 - 1 Ss 286/99
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