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   BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85   

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BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85 (https://dejure.org/1985,570)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1985 - 1 StR 63/85 (https://dejure.org/1985,570)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1985 - 1 StR 63/85 (https://dejure.org/1985,570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung einer Hauptverhandlung durch Gerichtsbeschluss - Fristen für die Unterbrechung einer Hauptverhandlung - Gefahr eines Erinnerungsverlustes bei längerer Unterbrechung einer Hauptverhandlung - Beiziehung eines Zeugen bei Einnahme eines gerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr als zehn Tage; Beruhen des Urteils; Wertung der Angaben einer Auskunftsperson bei gerichtlichem Augenschein; Verbotene Vernehmungsmethoden bei Veranlassung des Beschuldigten zu einem ...

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 217
  • NJW 1986, 390
  • MDR 1985, 599
  • MDR 1985, 776
  • NStZ 1985, 468
  • StV 1986, 185
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.05.1976 - 1 StR 824/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85
    Doch selbst wenn die Frist von 30 Tagen zugrunde gelegt werde, führe der Verstoß gegen § 228 Abs. 1 Satz 1 StPO zur Aufhebung des Urteils, weil hierauf - so führen die Revisionen im Hinblick auf BGH, Urt. vom 4. Mai 1976 - 1 StR 824/75 - aus - das Urteil beruhe.

    Das hat der Senat schon im Urteil vom 4. Mai 1976 - 1 StR 824/75 - ausgesprochen.

  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85
    Schließlich geht auch der Hinweis der Revision auf die Entscheidung BGHSt 31, 304 fehl.
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85
    Hierbei bedarf keiner abschließenden Entscheidung, wie weit sich die Nachprüfung durch den Revisionsrichter zu erstrecken hat, wenn vorgetragen wird, die Voraussetzungen für eine Maßnahme nach § 100 a StPO hätten nicht vorgelegen; ob eine Überprüfung auf Willkür genügt (vgl. BGHSt 28, 122, 124) oder ob der Umstand, daß der gemäß § 100 a StPO ergehende Beschluß der an sich zulässigen Beschwerde faktisch entzogen ist (§ 33 Abs. 4, § 101 Abs. 1 StPO; vgl. Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 100 d Rdn. 9), zu einer weitergehenden Prüfung des Revisionsgerichts führen muß.
  • BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57

    Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts als Entscheidugnsgrundlage bzgl.

    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85
    Nach Lage des Falles ist offensichtlich, daß die Voraussetzungen des § 103 JGG vorlagen (vgl. BGHSt 10, 327, 329; BGH, Urt. vom 20. April 1982 - 1 StR 50/82 - bei Holtz MDR 1982, 972 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85
    Das psychologische Zusatzgutachten durfte von Prof. G. eingeführt werden (BGHSt 22, 268).
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85
    Das gilt bei auswärtiger Fortsetzung der Hauptverhandlung (BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80) ebenso wie bei kommissarischer Vernehmung (Rainer Müller in KK Rdn. 3; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. Rdn. 4, jeweils zu § 168; aA Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 68 Rdn. 9 unter Hinweis auf von Feilitzsch GA 44 (1896), 311).
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 12/79

    Sittenwidrigkeit eines Handelsvertretervertrages wegen zu geringer

    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85
    Nach Lage des Falles ist offensichtlich, daß die Voraussetzungen des § 103 JGG vorlagen (vgl. BGHSt 10, 327, 329; BGH, Urt. vom 20. April 1982 - 1 StR 50/82 - bei Holtz MDR 1982, 972 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 50/82

    Verurteilung wegen Totschlags - Aussetzung der Strafe zur Bewährung - Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85
    Nach Lage des Falles ist offensichtlich, daß die Voraussetzungen des § 103 JGG vorlagen (vgl. BGHSt 10, 327, 329; BGH, Urt. vom 20. April 1982 - 1 StR 50/82 - bei Holtz MDR 1982, 972 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]).
  • RG, 11.06.1885 - 1325/85

    Enthält ein die Eröffnung der Voruntersuchung anordnender Gerichtsbeschluß eine

    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85
    Unabhängig davon sind, was den Augenschein anlangt, ausschließlich die bei ihm getroffenen Feststellungen maßgebend (vgl. RGSt 10, 10; 12, 308; RG JW 1927, 2044).
  • RG, 15.12.1883 - 2654/83

    1. Bezieht sich die Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses im Sinne des §. 4

    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85
    Unabhängig davon sind, was den Augenschein anlangt, ausschließlich die bei ihm getroffenen Feststellungen maßgebend (vgl. RGSt 10, 10; 12, 308; RG JW 1927, 2044).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Der Bundesgerichtshof hat bei polizeilich veranlaßten Äußerungen, die der Telefonüberwachung unterlagen, deshalb eine Anwendung von Vorschriften über Vernehmungen abgelehnt (BGHSt 33, 217, 223 f.).

    Soweit der Bundesgerichtshof eine Ausdehnung des Vernehmungsbegriffs auf ähnliche Situationen erwogen hat, geschah dies zur Anwendbarkeit anderer Vorschriften und im Hinblick auf deren Sinn (so insbesondere zu § 136a StPO; vgl. BGHSt 33, 217, 224; 34, 365, 369; 36, 384, 389; 40, 66, 72; 40, 211, 213; BGH NStZ 1992, 247); diese Entscheidungen besagten nichts über Sinn und Zweck des § 136 Abs. 1 StPO.

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Entsprechend hat auch der Senat (BGHSt 33, 217, 223 f.) bei zulässig angeordneter Telefonüberwachung die Verwertung einer indirekt provozierten Selbstbelastung nicht beanstandet.

    ob und in welchem Umfang das Revisionsgericht überhaupt prüfen kann, ob die Telefonüberwachung insgesamt ordnungsgemäß angeordnet worden war und noch rechtmäßig bestand (vgl. hierzu BGHSt 28, 122, 124; 33, 217, 222; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 100 b Rdn. 43);.

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Rechtsähnlichkeit zwischen solchen Eingriffen und denen der beanstandeten Art besteht zwar insofern, als es auch zum Wesen der in § 100 a StPO zugelassenen Telefonüberwachung gehört, daß sie zur Selbstbelastung des Beschuldigten führen kann, ohne daß dieser davon weiß (BGHSt 33, 217, 223) [BGH 09.05.1985 - 1 StR 63/85].
  • BGH, 08.10.1993 - 2 StR 400/93

    Mithören eines Telefongesprächs durch Polizeibeamten

    Das gilt auch insoweit, als bei einer "verdeckten" Ermittlungsmaßnahme die Tatsache der polizeilichen Initiative und Beteiligung verschwiegen wird (vgl. BGHSt 33, 217, 223; Rogall in SK-StPO § 136 a Rdn. 57; so wohl auch Weßlau a.a.O. S. 220).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94

    Gezielte Ermittlungsmaßnahme der Polizei durch Hinzuziehung einer Privatperson

    Der 1. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 9. Mai 1985 - ebenfalls in Bezug auf § 136a StPO - erwogen, einen "Vorgang einer Vernehmung gleichzustellen" (BGHSt 33, 217, 224) [BGH 09.05.1985 - 1 StR 63/85], als bei richterlich angeordneter Überwachung des Fernmeldeverkehrs der Beschuldigte durch polizeiliches Handeln zu einem Ferngespräch unter Privaten veranlaßt wurde.

    Die Polizei bedient sich hier einer Privatperson, durch die sie den Beschuldigten "aushorcht" (vgl. BGHSt 33, 217, 224) [BGH 09.05.1985 - 1 StR 63/85]; sie handelt in Wahrheit selbst.

    Der Senat verweist nur auf die Möglichkeit einer Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach § 100a StPO (vgl. BGHSt 33, 217, 223) [BGH 09.05.1985 - 1 StR 63/85] und einer Abhörmaßnahme nach § 100c StPO.

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Fehlt eine derartige Begründung, führt dies für sich nicht zur Unverwertbarkeit der aus der Überwachungsmaßnahme gewonnenen Beweise (vgl. BGHSt 33, 217, 223).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Dagegen haben der 1. und der 2. Strafsenat erwogen (wenn auch letztlich offengelassen), ob nicht der Umstand, daß der gemäß § 100a StPO ergehende Beschluß der an sich zulässigen Beschwerde faktisch entzogen ist (§§ 33 Abs. 4, 101 Abs. 1 StPO; vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner § 100b Rdn. 10), zu einer weitergehenden Prüfung des Revisionsgerichts führen müsse (BGHSt 33, 217, 222, 223; BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 4).
  • BGH, 22.03.1995 - 5 StR 680/94

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe -

    Der 1. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 9. Mai 1985 - ebenfalls in Bezug auf § 136 a StPO - erwogen, einen "Vorgang einer Vernehmung gleichzustellen" (BGHSt 33, 217, 224) [BGH 09.05.1985 - 1 StR 63/85], als bei richterlich angeordneter Überwachung des Fernmeldeverkehrs der Beschuldigte durch polizeiliches Handeln zu einem Ferngespräch unter Privaten veranlaßt wurde.

    Darin liegt hier die Umgehung der sonst notwendigen förmlichen Vernehmung mit der Pflicht der Belehrung nach §§ 163 a, 136 StPO, ohne daß andere Ermittlungsmöglichkeiten (z.B. nach § 100 a StPO; siehe dazu BGHSt 33, 217, 223) [BGH 09.05.1985 - 1 StR 63/85] unternommen worden wären.

  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87

    Vorführungsfrist bei Freiheitsentziehung

    Äußerungen, die der Beschuldigte nicht in einer Vernehmung macht und die auch nicht als in einer Vernehmung gemachte Aussagen behandelt werden können, erfaßt die Vorschrift daher nicht (BGHSt 33, 217 [224]; BGH bei Dallinger MDR 1975, 23; OLG Celle NJW 1985, 640, 641; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß S. 482 f.; Boujong in KK § 136a Rn. 6; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 136a Rn. 9, 13; Müller in KMR 7. Aufl. § 136a Rn. 25).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 106/13

    Konzentrationsmaxime (unzulässige wiederholte Unterbrechung für dreißig Tage;

    Sinn dieser Bestimmung ist es, das Gericht an eine möglichst enge Aufeinanderfolge der Verhandlungstage zu binden, damit die zu erlassende Entscheidung unter dem lebendigen Eindruck des zusammenhängenden Bildes des gesamten Verhandlungsstoffs ergeht (vgl. bereits RGSt 53, 332, 334; 57, 266, 267; 62, 263, 264; BGHSt 33, 217, 218; BGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96, NJW 1996, 3019; Urteil vom 3. August 2006 - 3 StR 199/06, NJW 2006, 3077; Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07, NStZ 2008, 115).
  • BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02

    Verurteilung im Fall des Bremer Tiefgaragenmordes bestätigt

  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08

    Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine;

  • BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90

    Strafvereitelung im Amt oder nur Strafvereitelung - Eintritt der

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96

    Hauptverhandlung - Unterbrechung - Scheinfortsetzung

  • BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06

    Gefährliche Körperverletzung; Tötungsvorsatz; Rücktritt vom unbeendeten Versuch

  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 05.05.1999 - 1 StR 130/99

    Schwerer Raub; Persönliche Betroffenheit

  • BGH, 08.06.1995 - 1 ARs 10/95

    Beweisverwertung - Beweisverwertungsverbot - Aussagen gegenüber Privatpersonen -

  • OLG Bremen, 16.08.1989 - Bl 183/89

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate,

  • OLG Düsseldorf, 05.04.1995 - 1 Ws 265/95

    Entscheidung vor Urteilsfällung; Aussetzung der Hauptverhandlung; Anordnung durch

  • OLG Koblenz, 03.04.1997 - 1 Ss 28/97
  • OLG Frankfurt, 07.09.1995 - 3 Ws 590/95
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