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   BGH, 22.08.1985 - 4 StR 398/85   

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BGH, 22.08.1985 - 4 StR 398/85 (https://dejure.org/1985,1193)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1985 - 4 StR 398/85 (https://dejure.org/1985,1193)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1985 - 4 StR 398/85 (https://dejure.org/1985,1193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung einer Hilfsstrafkammer über das ihrer Einrichtung folgende Geschäftsjahr hinaus - Recht auf den gesetzlichen Richter - Einrichtung einer Hilfsstrafkammer - Besetzung einer Hilfsstrafkammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 303
  • NJW 1986, 144
  • MDR 1985, 1044
  • NStZ 1987, 288
  • StV 1985, 445
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 9/83

    Voraussetzungen der Entwicklung einer Hilfsstrafkammer zu einer unstatthaften

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - 4 StR 398/85
    Eine Hilfsstrafkammer, die über das ihrer Einrichtung folgende Geschäftsjahr hinaus aufrechterhalten wird, verletzt in der Regel das Recht auf den gesetzlichen Richter (Ergänzung zu BGHSt 31, 389).

    Der Senat hat bereits in BGHSt 31, 389 dargelegt, daß die Einrichtung einer Hilfsstrafkammer und die Besetzung der Hilfsstrafkammer mit einem Richter am Landgericht als Vorsitzenden auch unter der jetzt gültigen Fassung des Gerichtsverfassungsgesetzes als zulässig betrachtet werden muß.

    Sie ist keine Strafkammer im Sinne des § 60 GVG, sondern vertritt die ordentliche Strafkammer in solchen Geschäften, die diese infolge anderweitiger Inanspruchnahme nicht selbst erledigen kann (BGHSt 31, 389, 391).

    Stellt sich nachträglich heraus, daß sich der Abschluß des Verfahrens somit unvorhergesehen und unvorhersehbar verzögert hat, so kann dies - wie der Senat ebenfalls bereits erklärt hat (BGHSt 31, 389, 391/392) - die zulässige Bildung der Hilfsstrafkammer nicht nachträglich unzulässig machen (zust. Katholnigg JR 1983, 520, 521).

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - 4 StR 398/85
    Im vorliegenden Fall sind jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür erkennbar, daß das Präsidium des Landgerichts sich über diese Grundsätze willkürlich (BVerfGE 20, 336, 346; 42, 237, 241) hingeweggesetzt hat.
  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - 4 StR 398/85
    Im vorliegenden Fall sind jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür erkennbar, daß das Präsidium des Landgerichts sich über diese Grundsätze willkürlich (BVerfGE 20, 336, 346; 42, 237, 241) hingeweggesetzt hat.
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Diese Unterscheidung hat die Rechtsprechung später nicht mehr stets aufgegriffen (BGHSt 33, 303 ; BVerwG NJW 1988, 1339 ).

    Soweit mit der Antwort eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verbunden ist, wird sie bei der Aufstellung der Mitwirkungsgrundsätze für das kommende Geschäftsjahr zu beachten sein; bis dahin verbleibt eine Übergangszeit (vgl. BGHSt 33, 303, 306; 39, 121, 125; BGHZ 71, 353, 357; 114, 127, 137).

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92

    Rechtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Gerichts

    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 613/72]; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032 [BVerwG 05.12.1986 - 4 CB 4/86]; BGH NJW 1988, 1921), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (s. BGHSt 33, 303 [BGH 22.08.1985 - StR 398/85]) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) [BVerwG 18.10.1990 - 3 C 19/88]ergibt.
  • BGH, 14.07.1995 - 5 StR 532/94

    Besetzung einer Strafkammer mit Richtern auf Probe; Grundsätze für die

    Die Hilfsstrafkammer vertritt die ordentliche Strafkammer in solchen Geschäften, die diese nicht selbst erledigen kann (BGHSt 12, 104; 25, 174, 175; 31, 157, 158; 31, 389, 391; 33, 303).
  • BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99

    Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen

    Um einen solchen unbestimmten Rechtsbegriff handelt es sich bei der Voraussetzung vorübergehender Überlastung der ordentlichen (institutionellen) Strafkammer, von der die im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehene, aber nach allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung (auch im Bereich der Spezialspruchkörper wie dem Schwurgericht) zulässige Einrichtung einer Hilfsstrafkammer abhängt (vgl. u.a. BGHSt 41, 175, 178; 33, 303, 304; 31, 389, 390/391; 10, 179, 181, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (s. BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 53/92
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (s. BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 63/92
    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 BVerwG NJW 1987, 2031, 2032; BGH NJW 1988, 1921 [BGH 19.08.1987 - 2 StR 160/87] ), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (s. BGHSt 33, 303) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) ergibt.
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 41/93

    Nichtigkeitsklage gegen ein Urteil des BGH wegen nicht vorschriftsmäßiger

    In denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 613/72] ; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032 [BVerwG 05.12.1986 - 4 CB 4/86] ; BGH NJW 1988, 1921), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 33, 303 [BGH 22.08.1985 - StR 398/85] ) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) [BVerwG 18.10.1990 - 3 C 19/88] ergibt.
  • BGH, 27.05.1986 - KRB 13/85

    Festsetzung einer Geldbuße als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit - Einrichtung

    Ihm wurden lediglich die am 1. Januar 1984 anhängigen und bis zum 30. Juni 1984 neu eingehenden Kartellbußgeldsachen zugewiesen; im Zeitpunkt der Entscheidung der vorliegenden Sache bestand er erst seit etwa eineinhalb Jahren (vgl. BGHSt 31, 389, 390 bis 392; BGHSt 33, 303, 304) [BGH 22.08.1985 - StR 398/85].
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 137/92

    Rüge des Besetzungsmangels i.S.d. § 579 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) -

    Entscheidungen, in denen Fehler bei der Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes oder von Mitwirkungsgrundsätzen im Sinne des § 21 g Abs. 2 GVG ohne weiteres als relevante Besetzungsfehler im Sinne des § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder inhaltsgleicher anderer Vorschriften angesehen wurden (BGHSt 3, 353, 355; 25, 239, 241 [BGH 24.10.1973 - 2 StR 613/72] ; BVerwG NJW 1987, 2031, 2032 [BVerwG 05.12.1986 - 4 CB 4/86] ; BGH NJW 1988, 1921), sind vereinzelt geblieben und ersichtlich überholt, wie sich aus späteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 33, 303 [BGH 22.08.1985 - StR 398/85] ) und des Bundesverwaltungsgerichts (insb. NJW 1988, 1339; 1991, 1370, 1371) [BVerwG 18.10.1990 - 3 C 19/88] ergibt.
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/93
  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 118/92

    Rüge des Besetzungsmangels i.S.d. § 579 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) -

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 117/92
  • BGH, 17.12.1985 - 5 StR 541/85

    Einrichtung und der Fortbestand einer Hilfsstrafkammer

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