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   BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84   

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https://dejure.org/1984,358
BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84 (https://dejure.org/1984,358)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1984 - 3 StR 333/84 (https://dejure.org/1984,358)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84 (https://dejure.org/1984,358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich der Forderungen für nicht erbrachte Abrechnungsarbeiten im Sinne einer Bestechlichkeit - Vollendung der Bestechlichkeit mit dem Zugang der Forderung beim Aufgeforderten - Anforderungen an die Bestimmtheit der zu entgeltenden Diensthandlungen - Nichtbeachtung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 37
  • NJW 1985, 752
  • MDR 1985, 66
  • StV 1985, 146
  • JR 1985, 248
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 121/81

    Ordnungsgemäße Anordnung des Verfalls - Anwendung des Bruttoprinzips

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Eine solche Ermessensentscheidung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere den Gründen, die zu einem etwaigen Wegfall der Bereicherung geführt haben (vgl. BGH NJW 1982, 774 [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81] a.E., insoweit in BGHSt 30, 314 [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81] nicht mitabgedruckt; Dreher/Tröndle a.a.O. § 73 c Rdn. 3; Horn in SK - Stand November 1983 - § 73 c Rdn. 6).

    Allerdings darf bei der Bemessung des Verfallbetrages nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB die hierauf entfallende Einkommensteuer nicht abgezogen werden, weil sie den Vorteil, der dem Täter aus der Entgegennahme des Bestechungslohns erwächst, nicht unmittelbar mindert (BGHSt 30, 314, 315 f [BGH 18.12.1981 - 2 StR 121/81]; a.A. Schäfer in LK, 10. Aufl. § 73 Rdn. 19; Bock NStZ 1982, 377).

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Die Bestechlichkeit wird vielmehr bereits mit dem Zugang der Forderung beim Aufgeforderten vollendet (BGHSt 10, 237, 243; 15, 239, 242).

    Die vor der Neufassung des § 332 StGB liegenden Einzelakte waren auch nach dem damals geltenden § 332 StGB a.F. strafbar (vgl. BGHSt 15, 239).

  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79

    Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Denn die Regelung des § 254 BGB kann bei vorsätzlicher Schädigung des Opfers und dadurch eingetretener Bereicherung des Schädigers jedenfalls nicht zum vollständigen Wegfall des aus unerlaubter Handlung herrührenden Schadensersatzanspruchs führen (vgl. BGH MDR 1962, 473 f.; NJW 1980, 1518 f.).
  • BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80

    Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Bei der Bestechung eines Angestellten im öffentlichen Dienst ist der Dienstherr nicht Verletzter im Sinne dieser Vorschrift (BGHSt 30, 46, 47 ff.).
  • BGH, 21.02.1962 - VIII ZR 190/60
    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Denn die Regelung des § 254 BGB kann bei vorsätzlicher Schädigung des Opfers und dadurch eingetretener Bereicherung des Schädigers jedenfalls nicht zum vollständigen Wegfall des aus unerlaubter Handlung herrührenden Schadensersatzanspruchs führen (vgl. BGH MDR 1962, 473 f.; NJW 1980, 1518 f.).
  • BGH, 05.09.1952 - 4 StR 885/51
    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Eine Diensthandlung im Sinne des § 332 StGB liegt auch dann vor, wenn das zu erkaufende Verhalten des Amtsträgers lediglich darin bestehen soll, die Entschließung eines anderen Beamten vorzubereiten und zu beeinflussen (BGHSt 3, 143, 148).
  • BGH, 15.05.1956 - 2 StR 35/56
    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Tateinheit zwischen Erpressung und Bestechlichkeit ist möglich (BGHSt 9, 245).
  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Die Bestechlichkeit wird vielmehr bereits mit dem Zugang der Forderung beim Aufgeforderten vollendet (BGHSt 10, 237, 243; 15, 239, 242).
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Die Tathandlung des Forderns eines Vermögensvorteils im Sinne des § 332 StGB setzt voraus, daß das Verlangen des Täters auf eine vertragsähnliche Willensübereinstimmung in dem Sinn angelegt ist, daß der Vorteil für die Vornahme oder Unterlassung einer bestimmten Diensthandlung oder einer Mehrheit bestimmter Diensthandlungen gewährt wird, durch die er seine Dienstpflichten verletzen würde (vgl. BGHSt 15, 217, 222/223; BGH, Beschluß vom 27. März 1984 - 1 StR 77/84).
  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen

    Auszug aus BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
    Dessen Verjährung begann daher erst mit dem Abschluß des letzten Teilakts im Jahre 1982 (vgl. BGHSt 24, 218, 220) [BGH 23.09.1971 - 4 StR 207/71].
  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

  • BGH, 27.03.1984 - 1 StR 77/84

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit - Fall des Forderns

  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Soweit es zu dieser Frage obergerichtliche Entscheidungen gibt, gehen diese angesichts der unbestrittenen Absetzbarkeit nach dem Einkommensteuerrecht im allgemeinen davon aus, daß dem Verfall nach §§ 73 ff. StGB und § 29a OWiG ebenso wie der Abführung nach § 8 WiStG der volle Betrag des durch die begangene Ordnungswidrigkeit erlangten Gewinns zugrunde gelegt werden muß (vgl. etwa BGHSt 30, 314; BayObLGSt n. F. 1977, 28; bedenklich für die Fälle des § 73c StGB insoweit BGHSt 33, 37 (40), und BGH, NJW 1989, S. 2139 (2140)).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen bestätigt (BGHSt 33, 37, 40; vgl. auch BGH NJW 1989, 2139, 2140).
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    In die Berechnung der Bereicherung und die Abwägung einzubeziehen sind neben den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verfallsbetroffenen insbesondere die Gründe für den Wegfall der Bereicherung (BGHSt 33, 37, 40; W. Schmidt in LK 11. Aufl. § 73c Rdn. 12).
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