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   BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85   

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BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85 (https://dejure.org/1985,1010)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1985 - 3 StR 438/85 (https://dejure.org/1985,1010)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1985 - 3 StR 438/85 (https://dejure.org/1985,1010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verlesung von ärztlichen Attesten in der Hauptverhandlung bei Zusammentreffen von schweren und nicht schweren Körperverletzungen - Sinn und Zweck des § 56 Strafprozessordnung (StPO) - Verfahrensfehler wegen nicht eingeholten Gutachtens über den ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verlesung ärztlicher Atteste über Körperverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 1975 § 256
    Verlesung eines Attestes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 389
  • NJW 1986, 1555
  • MDR 1986, 336
  • StV 1986, 94
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 667/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85
    Das gilt auch dann, wenn das Strafverfahren ein in Tateinheit mit einer nicht schweren Körperverletzung begangenes anderes Delikt - hier: eine Körperverletzung mit Todesfolge - betrifft (Ergänzung zu BGHSt 4, 155).

    Auch der Bundesgerichtshof hält in BGHSt 4, 155, 156 eine Verlesung nach § 256 StPO "nur dann" für "zulässig, wenn der Zweck des Strafverfahrens in der Verfolgung einer solchen" - nicht schweren - "Körperverletzung besteht".

  • BGH, 07.11.1979 - 3 StR 16/79

    Zulässigkeit einer Verlesung eines ärztlichen Attestes in einem Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85
    Hierzu zählen auch solche, die eine gefährliche Körperverletzung nach § 223 a StGB betreffen (RGSt 39, 286, 290; BGH NJW 1980, 651; BGH, Urteil vom 2. März 1983 - 2 StR 744/82).

    In diese Richtung gehen auch die Erwägungen des Senats, die seiner in NJW 1980, 651 veröffentlichten Entscheidung zugrunde liegen.

  • RG, 27.11.1906 - V 517/06

    Können nach § 255 St.P.O. ärztliche Atteste über solche fahrlässige

    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85
    Hierzu zählen auch solche, die eine gefährliche Körperverletzung nach § 223 a StGB betreffen (RGSt 39, 286, 290; BGH NJW 1980, 651; BGH, Urteil vom 2. März 1983 - 2 StR 744/82).

    Diese Vorschrift will eine Verfahrenserleichterung dadurch schaffen, daß im Interesse der Kostenersparnis und der Vermeidung unnötiger Inanspruchnahme von Ärzten auf deren Ladung verzichtet werden kann, wenn es um die Verfolgung leichter Körperverletzungen geht und daher keine so erschöpfende Beweisaufnahme erforderlich ist wie bei der Feststellung schwerer Verbrechen (vgl. RGSt 39, 286, 289 ff. zur Entstehungsgeschichte).

  • BGH, 02.03.1983 - 2 StR 744/82

    Verlesung und Vewertung von Vernehmungsniederschriften zu Beweiszwecken -

    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85
    Hierzu zählen auch solche, die eine gefährliche Körperverletzung nach § 223 a StGB betreffen (RGSt 39, 286, 290; BGH NJW 1980, 651; BGH, Urteil vom 2. März 1983 - 2 StR 744/82).
  • BGH, 02.10.1985 - 3 StR 394/85

    Gemilderter Strafrahmen - Minder schwerer Fall - Verminderte Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85
    Das trifft - isoliert gesehen - nicht zu, weil der Angeklagte nach § 21 StGB vermindert schuldfähig war und schon dies allein zur Annahme eines minder schweren Falls führen kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH NStZ 1984, 262, 357; BGH bei Müller NStZ 1985, 158; BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 394/85).
  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte

    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85
    Das trifft - isoliert gesehen - nicht zu, weil der Angeklagte nach § 21 StGB vermindert schuldfähig war und schon dies allein zur Annahme eines minder schweren Falls führen kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH NStZ 1984, 262, 357; BGH bei Müller NStZ 1985, 158; BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 394/85).
  • BGH, 01.02.1984 - 3 StR 549/83

    Anrechnung der türkischen Auslieferungshaft auf die auszusprechende

    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85
    Die Strafkammer hat es entgegen der Vorschrift des § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB unterlassen, den Maßstab der in den USA erlittenen Auslieferungshaft im Urteil zu bestimmen (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 51 Rdn. 16 a mit Rspr.Nachw.; BGH, Beschluß vom 1. Februar 1984 - 3 StR 549/83).
  • RG, 09.07.1894 - 2480/94

    Darf im Falle des § 176 Ziff. 3 St.G.B.'s das ärztliche Gutachten verlesen

    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - 3 StR 438/85
    So hat das Reichsgericht schon in RGSt 26, 38 f. die Verlesung eines ärztlichen Attestes "nur dann" als statthaft angesehen, "wenn Gegenstand des Verfahrens gerade eine Körperverletzung ist, welche zur Bestrafung gezogen werden soll, und diese Körperverletzung zu den leichten gehört".
  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der

    b) Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, dass - über den Wortlaut von § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO hinaus (BGH, Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 438/85, BGHSt 33, 389, 391) - eine Einschränkung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes (§ 250 StPO) durch Verlesung eines Attestes nicht zulässig ist, wenn sich die Bedeutung der aus dem Attest ersichtlichen Verletzungen nicht in der Feststellung ihres Vorliegens erschöpft (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1988 - 1 StR 569/88, BGHR, StPO, § 256 Abs. 1 Körperverletzung 2).

    bb) Tateinheit zwischen der Körperverletzung und dem anderen Delikt schließt die Anwendung von § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO nicht zwingend aus, wie der Bundesgerichtshof im Blick auf "generelle Umschreibungen der Unzulässigkeit einer Verlesung nach § 256 StPO, (die) über die jeweils zugrunde liegenden Fallgestaltungen hinaus (gehen)" präzisierend klargestellt hat (BGH, Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 438/85, BGHSt 33, 389, 392).

  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch

    Angesichts dieser Umstände durfte das Landgericht auch ohne genaue Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit (vgl. BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9 und 13; Salger DRiZ 1989, 174) die Schuldfähigkeit bejahen und allein von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgehen.
  • BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Allerdings ist eine Verlesung eines ärztlichen Attestes nach dieser Vorschrift auch für den Fall tateinheitlichen Zusammentreffens einer (nicht schweren) Körperverletzung mit einem anderen Delikt zulässig, wenn sie ausschließlich zu ihrem Nachweis oder des sie betreffenden Schuldumfangs dient (BGHSt 33, 389f, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Körperverletzung 1).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

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  • BGH, 14.05.2002 - 3 StR 133/02

    Verlesung einer Ärzteerklärung (Beleg einer Körperverletzung bei Tateinheit mit

    Die Verlesung eines privatärztlichen Attestes über eine nicht schwere Körperverletzung ist zum Nachweis einer solchen Körperverletzung auch dann zulässig, wenn diese in Tateinheit mit einem weiteren Delikt - hier einer Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB - steht (vgl. BGHSt 33, 389, 393).
  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 26/01

    Geltung des Strengbeweises (Strafausspruch); Inbegriff der Hauptverhandlung

    kann (vgl. BGHSt 29, 18, 21; die Nebenklägerin war in der Hauptverhandlung nicht anwesend, ein ärztliches Attest wurde nicht verlesen (zur Zulässigkeit einer solchen Verlesung vgl. BGHSt 33, 389, 393).
  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit -

    Der Tatrichter muß nicht in allen Fällen, in denen Blutproben nicht entnommen worden sind, bei der Erörterung der §§ 20, 21 StGB angeben, von welchem höchstmöglichen Alkoholwert er ausgeht (BGH NJW 1986, 1555, 1557; BGHR § 21 StGB Blutalkoholkonzentration 9).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 392/96

    Ärztliches Attest - Verlesung

    "Ein ärztliches Attest darf nach § 256 StPO nur verlesen werden, wenn die Verlesung ausschließlich dem Nachweis einer (nicht schweren) Körperverletzung oder des sie betreffenden Schuldumfangs dient (BGHSt 33, 389, 393 [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85]; BGHR StPO § 256 Abs. 1 Körperverletzung 1, 2).
  • BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
    Allerdings ist eine Verlesung eines ärztlichen Attestes nach dieser Vorschrift auch für den Fall tateinheitlichen Zusammentreffens einer (nicht schweren) Körperverletzung mit einem anderen Delikt zulässig, wenn sie ausschließlich zu ihrem Nachweis oder des sie betreffenden Schuldumfangs dient (BGHSt 33, 389f, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Körperverletzung 1).
  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt es keinen allgemeinen Rechtssatz, aus dem sich ergibt, daß der Tatrichter in allen Fällen, in denen Blutproben nicht entnommen worden sind, bei der Erörterung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB anzugeben habe, von welchem höchstmöglichen Blutalkoholwert er ausgehe (BGH Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 438/85, BGH NJW 1986, 1555, 1557; vgl. auch BGHSt 34, 29, 34).
  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 567/96

    Anrechnung einer in Estland erlittenen Auslieferungshaft - Hinzuziehung eines

  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 471/90

    Rechtsfolgen der Verlesung ärztlicher Untersuchungsberichte - Änderung des

  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 304/87

    Rechtmäßigkeit des Verlesens eines ärztlichen Attestes, wenn dadurch nicht nur

  • BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Anordnung der Verlesung des Schreibens

  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90

    Anforderungen an Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an

  • BGH, 06.10.1988 - 1 StR 569/88
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