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   BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84   

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https://dejure.org/1984,454
BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84 (https://dejure.org/1984,454)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1984 - 4 StR 72/84 (https://dejure.org/1984,454)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1984 - 4 StR 72/84 (https://dejure.org/1984,454)
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Höchstgeschwindigkeit

§ 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ursachenzusammenhang zwischen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und anschließendem Verkehrsunfall

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum "rechtlichen Ursachenzusammenhang" zwischen der Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit und anschließendem Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 230; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 2 lit.c

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Geschwindigkeitsüberschreitungsfall

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 61
  • NJW 1985, 1350
  • MDR 1985, 157
  • JR 1985, 383
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.03.1978 - 4 StR 683/77

    Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei Abblendlicht - Ursächlichkeit

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten und dem Unfall entfällt, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Fahrzeugführers eingetreten wäre oder wenn sich dies auf Grund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (BGHSt 11, 1, 3 f [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 24, 31, 34; BGH VRS 54, 436).

    Dabei hat die Prüfung der Ursächlichkeit mit dem Eintritt der konkreten kritischen Verkehrslage einzusetzen, die unmittelbar zu dem schädlichen Erfolg geführt hat (BGH VRS 54, 436, 437; Maurach/Gössel/Zipf AT Teilbd. 2 6. Aufl. § 43 IV Rdn. 75).

    Hinwegzudenken und durch das der Pflichtwidrigkeit korrespondierende verkehrsgerechte Verhalten zu ersetzen ist daher nur der dem Täter vorgeworfene Tatumstand; darüber hinaus darf von der Verkehrssituation nichts weggelassen, ihr nichts hinzugedacht und an ihr nichts verändert werden (BGHSt 10, 369, 370 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57]; BGH VRS 54, 436, 437).

  • BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74

    Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84
    Es kommt danach insbesondere nicht darauf an, ob der Fahrzeugführer irgendwann vor dem Eintritt der kritischen Verkehrslage eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hatte, welche überhaupt erst dazu beigetragen hat, daß er im Unfallzeitpunkt am Unfallort war (BGH [4. Strafs.] VRS 23, 369, 370; BGH [VI. Zivils.] VRS 18, 180; VersR 1963, 165; 1977, 524; OLG Hamm VRS 10, 459; ZfS 1983, 91 f; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 27. Aufl. Einl. Rdn. 101; StVO § 3 Rdn. 67; Jescheck, Lehrb. d. StrafrAllg. Teil 3. Aufl. S. 474 f; Cramer, Lenckner in Schönke/Schröder StGB 21. Aufl. Vorbem. §§ 13 ff Rdn. 101 f; § 15 Rdn. 165 ff; Samson in SK Anh. zu § 16 Rdn. 28; Schünemann, JA 1975, 715; Weiter, Objektive und personale Zurechnung von Verhalten, Gefahr und Verletzung in einem funktionalen Straftatsystem [1981] S. 342).

    Nach dem Eintritt der kritischen Verkehrslage ist allein von Bedeutung, wie bei richtiger Fahrweise die Vorgänge, die zum Unfall geführt haben, abgelaufen wären (BGH [VI. Zivils.] VersR 1977, 524, 525).

  • BGH, 20.12.1963 - 4 StR 464/63

    Kraftfahrer - Verkehrsgerechtes Fahren auf Sicht - Vermeiden eines Unfalls -

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht durch die Urteile des beschließenden Senats vom 18. November 1960 - 4 StR 446/60 (VRS 20, 129) und vom 20. Dezember 1963 - 4 StR 464/63 (VRS 26, 203) gehindert.

    Soweit den Senatsurteilen VRS 20, 129 und 26, 203 eine andere Auffassung zugrunde liegt, wird daran nicht festgehalten.

  • BGH, 26.11.1970 - 4 StR 26/70

    Mofa

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten und dem Unfall entfällt, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Fahrzeugführers eingetreten wäre oder wenn sich dies auf Grund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (BGHSt 11, 1, 3 f [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 24, 31, 34; BGH VRS 54, 436).
  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 240/61
    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84
    Es kommt danach insbesondere nicht darauf an, ob der Fahrzeugführer irgendwann vor dem Eintritt der kritischen Verkehrslage eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hatte, welche überhaupt erst dazu beigetragen hat, daß er im Unfallzeitpunkt am Unfallort war (BGH [4. Strafs.] VRS 23, 369, 370; BGH [VI. Zivils.] VRS 18, 180; VersR 1963, 165; 1977, 524; OLG Hamm VRS 10, 459; ZfS 1983, 91 f; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 27. Aufl. Einl. Rdn. 101; StVO § 3 Rdn. 67; Jescheck, Lehrb. d. StrafrAllg. Teil 3. Aufl. S. 474 f; Cramer, Lenckner in Schönke/Schröder StGB 21. Aufl. Vorbem. §§ 13 ff Rdn. 101 f; § 15 Rdn. 165 ff; Samson in SK Anh. zu § 16 Rdn. 28; Schünemann, JA 1975, 715; Weiter, Objektive und personale Zurechnung von Verhalten, Gefahr und Verletzung in einem funktionalen Straftatsystem [1981] S. 342).
  • BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84
    Dieser besteht - wie bei der gleichen Regelung innerhalb geschlossener Ortschaften - auch darin, anderen Verkehrsteilnehmern einen gefahrlosen Begegnungs- und Kreuzungsverkehr zu ermöglichen (vgl. BGH [VI. Zivils.] NJW 1984, 1962).
  • OLG Köln, 17.07.1979 - 1 Ss 412/79
    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84
    Hierzu bedarf es der Prüfung, ob der Fahrer bei Beachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung noch rechtzeitig vor dem anderen Fahrzeug hätte anhalten oder ausweichen können (vgl. OLG Köln VRS 58, 24, 26).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten und dem Unfall entfällt, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Fahrzeugführers eingetreten wäre oder wenn sich dies auf Grund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (BGHSt 11, 1, 3 f [BGH 27.09.1957 - 4 StR 354/57]; 24, 31, 34; BGH VRS 54, 436).
  • BGH, 11.07.1957 - 4 StR 160/57
    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84
    Hinwegzudenken und durch das der Pflichtwidrigkeit korrespondierende verkehrsgerechte Verhalten zu ersetzen ist daher nur der dem Täter vorgeworfene Tatumstand; darüber hinaus darf von der Verkehrssituation nichts weggelassen, ihr nichts hinzugedacht und an ihr nichts verändert werden (BGHSt 10, 369, 370 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57]; BGH VRS 54, 436, 437).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 678/80

    Prüfung eines Unfalls bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit

    Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84
    Demgemäß hat der Senat in seinem Beschluß vom 15. Januar 1981 - 4 StR 678/80 - in einer die Entscheidung allerdings nicht tragenden Bemerkung erwogen, daß das Unfallopfer die Fahrbahn geräumt gehabt hätte, wenn der damalige Angeklagte in der kritischen Situation nicht zu schnell gefahren wäre (ebenso Möhl in Full/Möhl/Ruth, Straßenverkehrsrecht StVO § 3 Rdn. 52; anders wohl Puppe JuS 1982, 660, 663 f).
  • LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13

    Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

    So stellt die Rechtsprechung im objektiven Tatbestand die Frage nach der "Ursächlichkeit im strafrechtlichen Sinne" (BGH vom 25.9.1957 - 4 StR 354/57, BGHSt 11, 1, 7) oder nach dem "rechtlichen Ursachenzusammenhang" (vgl. BGH vom6.11.1984 - 4 StR72/84, NJW 1985, 1350).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

    Bei fahrlässigen Erfolgsdelikten entfällt allerdings der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Angeklagten und dem Tötungs- und Verletzungserfolg, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (BGHSt 33, 61, 63 m.w.N.).

    bb) Indes hat die Prüfung der Ursächlichkeit mit dem Eintritt der - einer kritischen Verkehrslage vergleichbaren - konkreten Tatsituation einzusetzen, die unmittelbar zu dem schädigenden Ereignis geführt hat (vgl. BGHSt 33, 61, 63 f. m.w.N.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 1).

    Zur konkreten Tatsituation zählen demgemäß nur solche Bedingungen, deren Grund in diesem Tatgeschehen selbst unmittelbar angelegt sind (vgl. Schatz NStZ 2003, 581, 585), wie etwa das eigene Verhalten von Verkehrsopfern (vgl. BGHSt 11, 1 f.; 33, 61 f.).

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen Geschwindigkeitsüberschreitung und Unfall ist zu bejahen, wenn bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre (vgl. Senatsurteile vom 22. Dezember 1959 - VI ZR 215/58 - VersR 1960, 183, 184; vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - VersR 1963, 165, 166; vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - aaO und vom 7. April 1987 - VI ZR 30/86 - VersR 1987, 821, 822; vgl. auch BGHSt 33, 61, 63 f. m.w.N.).

    b) Die kritische Verkehrslage beginnt für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation konkreten Anhalt dafür bietet, daß eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann (vgl. Senatsurteile vom 27. November 1962 - VI ZR 240/61 - aaO; vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - aaO; vom 25. September 1990 - VI ZR 19/90 - VersR 1990, 1366, 1367 und vom 5. Mai 1992 - VI ZR 262/91 - VersR 1992, 890; vgl. auch VGS BGHZ 14, 232, 239 = BGHSt 7, 118, 124; BGH, Urteil vom 26. Juli 1963 - 4 StR 258/63 - VRS 25, 262, 263 f.; BGHSt 24, 31, 34 m.w.N.; BGH, Urteil vom 21. März 1978 - 4 StR 683/77 - VRS 54, 436, 437; BGHSt 33, 61, 63 ff.; OLG Celle VRS 63, 72, 73; OLG Köln VRS 70, 373, 374 f.; OLG Frankfurt JR 1994, 77, 78 m. Anm. Lange; OLG Düsseldorf VRS 88, 268 f.; OLG Köln VersR 2001, 1577, 1578; OLG Karlsruhe VRS 100, 460, 461).

    Die vom Kläger übertretene allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen schützt jeden Verkehrsteilnehmer; sie dient insbesondere auch dazu, Quer- und Kreuzungsverkehr ohne die aus hohen Geschwindigkeiten drohenden besonderen Gefahren zu ermöglichen (vgl. Senatsurteile vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - aaO; vom 14. Februar 1984 - VI ZR 229/82 - VersR 1984, 440 und vom 25. September 1990 - VI ZR 19/90 - aaO; vgl. auch VGS BGHZ 14, 232, 234 und 238 = BGHSt 7, 118, 120 f. und 126; BGHSt 33, 61, 65; OLG Koblenz VersR 1990, 1021 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 20. März 1990 - VI ZR 204/89).

    Deswegen besteht für diesen das rechtmäßige Alternativverhalten, welches (fiktiv) der Kausalitätsprüfung zugrunde zu legen ist, nicht in einem sofortigen Abbremsen auf die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit, sondern in der Einhaltung dieser Geschwindigkeit bereits bei Beginn der kritischen Verkehrslage (vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - aaO; BGHSt 33, 61, 63 f.).

  • OLG Hamm, 20.08.2015 - 5 RVs 102/15

    Unfall mit Todesfolge - kann bei einem erheblichen Mitverschulden des

    Jedoch ist der Erfolg auch dann zurechenbar, wenn der schließlich Geschädigte die spätere Unfallstelle zu dem Zeitpunkt bereits passiert gehabt hätte, zu dem der Beschuldigte bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit am Unfallort eingetroffen wäre; denn auch in einem solchen Fall verwirklichen sich die Gefahren des Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit, vor denen die Geschwindigkeitsregeln gerade schützen sollen (vgl. grundlegend BGHSt 33, 61, 66; BGH, VRS 54, 436, 437; zustimmend König, in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 229 StGB Rdnr. 17; Fischer, StGB, 62. Aufl., Vor § 13 Rdnr. 33).
  • LG Hagen, 03.07.2017 - 46 KLs 25/16

    Raser in Hagen verurteilt - Illegales Autorennen "nicht nachweisbar"

    Der Normzweck der Geschwindigkeitsobergrenzen der StVO besteht auch darin, anderen Verkehrsteilnehmern einen gefahrlosen Begegnungs- und Kreuzungsverkehr zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.11.1984, Az.: 4 StR 72/84).

    Diese Gefahren verwirklichen sich, wenn der Kraftfahrzeugführer, wie vorliegend, infolge überhöhter Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig bremsen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 06.11.1984, Az.: 4 StR 72/84).

  • LG Frankenthal, 27.08.2019 - 3 KLs 5122 Js 36045/16

    Bewährungsstrafe für fahrlässige tödliche Explosion auf den Gelände einer

    a) Zunächst hat sich kein alternativer Kausalverlauf gezeigt, der die Möglichkeit beinhaltet hätte, dass der Taterfolg auch ohne ein Fehlverhalten des Angeklagten eingetreten wäre (vgl. grundlegend BGHSt 11, 1 ff.; 33, 61, 63).
  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83

    Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen

    Von Bedeutung ist somit nur, wie von der Erkennbarkeit der Gefahr an, der konkreten kritischen Verkehrslage (BGHSt 24, 31, 34), bei richtiger Fahrweise die Vorgänge, die zum Unfall geführt haben, abgelaufen wären (BGH Urteil vom 11. Januar 1977 - VI ZR 268/74 - VersR 1977, 524, 525 m.w.Nachw.; BGH Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 72/84 = DRiZ 1985, 60, 61).
  • LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03

    Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"

    Gemäß den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen (BGHSt 11, 1; 24, 31; 33, 61; BGH JR 1989, 382) ist bei der wertenden Betrachtung jeweils nur das konkrete Fehlverhalten durch ein rechtmäßiges Alternativverhalten zu ersetzen.

    Im Übrigen ist der weitere Kausalverlauf ohne weitere Abweichungen zugrunde zu legen (vgl. BGHSt 33, 61, 64).

  • BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93

    Trunkenheitsfahrer - § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und

    Der zurechenbare ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Angeklagten und dem Tod der Mitfahrerin würde entfallen, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen ließe; lediglich die keinen ernsthaften Zweifel weckende, bloße gedankliche Möglichkeit eines gleichen Erfolgs bei verkehrsgerechtem Verhalten würde die Ursächlichkeit nicht beseitigen (BGHSt 11, 1/4; 24, 31/34; 33, 61/63; BGH VRS 21, 341/342; 24, 205/206; 26, 348/349; 36, 36/37; 54, 436 f.; …
  • OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers hinsichtlich der bei Dunkelheit

    Einem Verkehrsteilnehmer ist nur diejenige Verkehrsunfallfolge strafrechtlich zuzurechnen, die bei einem pflichtgemäßen Verkehrsverhalten vermieden worden wäre (BGHSt 33, 64 = NJW 1985, 1350; BGH NStZ 2009, 148; OLG Düsseldorf VRS 88, 268; Senat VRS 70, 373; SenE v. 25.10.2001 - 1 Zs 907/01 -).

    Die Feststellung der Strafkammer, der Unfall hätte sich nicht ereignet, wenn der Angeklagte bei Eintritt der "kritischen Verkehrssituation" nicht mit einer höheren als Geschwindigkeit als 81 km/h gefahren wäre, ist mit beiden Angaben nicht in Einklang zu bringen und beantwortet daher auch die Frage, welche Geschwindigkeit des Angeklagten noch verkehrsgerecht gewesen wäre (vgl. BGHSt 33, 64 = NJW 1985, 1350), nicht rechtsfehlerfrei.

  • OLG Hamm, 18.07.2019 - 4 RVs 65/19

    Mitverschulden, fahrlässige Tötung, Verkehrssituation, Zurechnungszusammenhang,

  • BGH, 07.04.1987 - VI ZR 30/86

    Haftungsverteilung bei Massenkollision in einer Nebelbank

  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 435/10

    Verletzteneigenschaft von Angehörigen bei Tötungsdelikten; Anforderungen an einen

  • BGH, 13.08.2002 - 4 StR 592/01

    Vorlage (Zulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit); Einspruch

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 116/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden

  • OLG Hamm, 15.08.2013 - 3 RBs 74/13

    Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen Missachtung des Rotlichtzeichens und

  • OLG Köln, 27.04.2023 - 1 RBs 80/23

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

  • LG Essen, 23.04.2015 - 28 Ns 167/14

    Feststellungen zur Vermeidbarkeit der Kollision bei Einhaltung der

  • OLG Jena, 24.03.2006 - 1 Ws 295/05

    Zu den Verhaltensanforderungen an einen Kraftfahrer bei Erkennbarwerden eines

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2003 - 1 U 186/01
  • OLG Dresden, 02.05.2018 - 2 Ws 137/18

    Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Leipzig im sogenannten

  • OLG Köln, 06.11.2003 - 7 U 60/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Dämmerung ohne Frontlicht fahrenden

  • OLG Celle, 24.07.2003 - 14 U 179/02

    Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; Vermeidbarkeit eines

  • BGH, 12.11.1986 - 3 StR 260/86

    Vorgehensweise bei der Prüfung der Ursächlichkeit des Pflichtenverstoßes für den

  • BGH, 26.01.1988 - 5 StR 659/87

    Ursächlichkeit von Pflichtverstößen bei fahrlässigen Tötungsdelikten -

  • BGH, 19.01.1988 - 1 StR 635/87

    Tod im Schwimmbad durch ungesicherte Pumpanlage - Voraussetzung der Anlastung von

  • OLG Oldenburg, 17.02.1989 - 11 U 98/87

    Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall einer Schülerin

  • OLG Düsseldorf, 04.11.1994 - 1 Ws 750/94
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