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   BGH, 11.12.1984 - 5 AR (VS) 20/84   

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https://dejure.org/1984,691
BGH, 11.12.1984 - 5 AR (VS) 20/84 (https://dejure.org/1984,691)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1984 - 5 AR (VS) 20/84 (https://dejure.org/1984,691)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1984 - 5 AR (VS) 20/84 (https://dejure.org/1984,691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Zurückstellung der Vollstreckungen von Freiheitsstrafen - Zurückstellung der Vollstreckung von Einzelstrafen - Vollstreckungszurückstellung bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Zurückstellung einer Strafvollstreckung für längestens zwei Jahre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35; JGG §§ 21, 88; StGB §§ 56, 57
    Zurückstellung der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 94
  • NJW 1985, 753
  • MDR 1985, 340
  • NStZ 1985, 126
  • StV 1985, 378
  • Rpfleger 1985, 162
  • JR 1985, 436
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 25.08.1982 - 4 VAs 100/82
    Auszug aus BGH, 11.12.1984 - 5 AR (VS) 20/84
    Daran sieht sich das Oberlandesgericht Hamm durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 25. August 1982 - 4 VAs 100/82 - (NStZ 1982, 484 = JR 1983, 432) sowie durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 7. Juli 1983 - VAs 3/83 - (Strafverteidiger 1983, 468) gehindert.

    In der Sache tritt der Senat der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NStZ 1982, 484 = JR 1983, 432) bei, der das Oberlandesgericht Saarbrücken in den Gründen seines Beschlusses vom 7. Juli 1983 - VAs 3/83 = Strafverteidiger 1983, 468 - zugestimmt hat (im Schrifttum gleicher Ansicht: Winkler bei Hügel/Junge, Deutsches Betäubungsmittelrecht, 6. Aufl. 1983, § 35 BtMG, Rdn. 7.2; a.A. Körner BtMG § 35 Rdn. 5 und JR 1983, 433, 434; Eberth/Müller, Betäubungsmittelrecht, § 35 BtMG Rdn. 80; Slotty Bewährungshilfe 1982, 223, 225).

  • OLG Saarbrücken, 07.07.1983 - VAs 3/83

    Zurückstellungsentscheidung; Vorschaltverfahren; Strafen gegen Antragsteller;

    Auszug aus BGH, 11.12.1984 - 5 AR (VS) 20/84
    Daran sieht sich das Oberlandesgericht Hamm durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 25. August 1982 - 4 VAs 100/82 - (NStZ 1982, 484 = JR 1983, 432) sowie durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 7. Juli 1983 - VAs 3/83 - (Strafverteidiger 1983, 468) gehindert.

    In der Sache tritt der Senat der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NStZ 1982, 484 = JR 1983, 432) bei, der das Oberlandesgericht Saarbrücken in den Gründen seines Beschlusses vom 7. Juli 1983 - VAs 3/83 = Strafverteidiger 1983, 468 - zugestimmt hat (im Schrifttum gleicher Ansicht: Winkler bei Hügel/Junge, Deutsches Betäubungsmittelrecht, 6. Aufl. 1983, § 35 BtMG, Rdn. 7.2; a.A. Körner BtMG § 35 Rdn. 5 und JR 1983, 433, 434; Eberth/Müller, Betäubungsmittelrecht, § 35 BtMG Rdn. 80; Slotty Bewährungshilfe 1982, 223, 225).

  • BGH, 25.01.1972 - 4 StR 530/71

    Voraussetzung zur Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 11.12.1984 - 5 AR (VS) 20/84
    Ist über die Aussetzung mehrerer Freiheitsstrafen, aus denen keine Gesamtstrafe gebildet wird, nach § 56 StGB zu entscheiden, so werden die Strafen nicht zusammengerechnet; liegen die einzelnen Strafen im Rahmen des § 56 Abs. 1 oder 2 StGB, so ist die Aussetzung auch dann zulässig, wenn bei einer Zusammenrechnung der Strafen die zeitlichen Grenzen nach § 56 StGB überschritten werden (BGH Urteil vom 25. Januar 1972 - 4 StR 530/71 - LK-Ruß, 10. Aufl. § 56 Rdn. 8; Dreher/Tröndle 41. Aufl. § 56 Rdn. 2).
  • BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10

    Vollstreckungsreihenfolge (wichtiger Grund); Zurückstellung der

    Nach allgemeiner Meinung darf die Strafvollstreckung nicht gemäß § 35 BtMG zurückgestellt werden, wenn gegen den Verurteilten schon im Zeitpunkt der Zurückstellungsentscheidung eine weitere Freiheitsstrafe zu vollstrecken ist, mithin der Widerrufsgrund nach § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG gegeben ist (vgl. BGHSt 33, 94, 95 f.; Körner, BtMG 6. Aufl. § 35 Rdn. 116 m.w.N.).
  • BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 23/10

    Vollstreckungsreihenfolge (wichtiger Grund); Zurückstellung der

    Nach allgemeiner Meinung darf die Strafvollstreckung nicht gemäß § 35 BtMG zurückgestellt werden, wenn gegen den Verurteilten schon im Zeitpunkt der Zurückstellungsentscheidung eine weitere Freiheitsstrafe zu vollstrecken ist, mithin der Widerrufsgrund nach § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG gegeben ist (vgl. BGHSt 33, 94, 95 f.; Körner, BtMG 6. Aufl. §.
  • BayObLG, 26.08.2020 - 204 VAs 298/20

    Aussetzung des Strafrestes zur Vollstreckung nach § 36 BtMG

    a) Die Vollstreckungsbehörde geht zunächst zutreffend davon aus, dass § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BtMG einer Zurückstellung der Vollstreckung mehrerer nicht gesamtstrafenfähiger Freiheitsstrafen, aus denen insgesamt noch mehr als zwei Jahre zu vollstrecken sind, nicht entgegen steht (vgl. BGHSt 33, 94, juris Rn. 7 f.).

    Hiergegen wird allerdings eingewandt, dass das Betäubungsmittelgesetz das Zusammentreffen mehrerer Freiheitsstrafen außer in § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG nicht geregelt habe und auch nach der o.g. Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 33, 94) das Problem bestehe, dass es keine Obergrenze für die Summe der zurückstellungsfähigen Freiheitsstrafen gebe (vgl. Katholnigg, JR 1990, 350, 351).

  • OLG Hamm, 02.03.2000 - 1 VAs 7/00

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: mehrere Freiheitsstrafen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt eine Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG auch in den Fällen in Betracht, in denen ein Strafrest oder mehrere zusammengenommen den Zeitraum von zwei Jahren übersteigt (BGHSt 33, 94 [96] = NStZ 1985, 126 f.).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 11. Dezember 1984, NStZ 1985, 126 , ausgeführt, dass in dem Fall, dass gegen einen Verurteilten mehrere Freiheitsstrafen verhängt worden sind, die Zurückstellung ihrer Vollstreckung gemäß § 35 BtMG nicht allein deswegen ausgeschlossen ist, weil aus ihnen insgesamt noch Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren nicht vollstreckt sind.

  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11

    Entscheidung über die Vollstreckung von jeweils aussetzungsfähigen

    Die Strafkammer hat sich in den Urteilsgründen mit der Frage, ob die Vollstreckung der beiden - jeweils aussetzungsfähigen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1984 - 5 AR (VS) 20/84, BGHSt 33, 94, 96) - Gesamtfreiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monaten gemäß § 58 Abs. 1, § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann, nicht befasst.
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 1 Ws 15/06

    Strafrestaussetzung zum Halbstrafenzeitpunkt: Geltung des Erstverbüßerprivilegs

    Diese Auslegung tritt allerdings in ein Spannungsverhältnis zu dem Grundsatz der vollstreckungsrechtlichen Selbstständigkeit mehrerer Freiheitsstrafen, der das gesamte Straf- und Strafvollstreckungsrecht beherrscht und der auch in sonstigen Verfahrenskonstellationen, etwa im Rahmen der Entscheidung über die Zurückstellung der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen nach § 35 BtMG anerkannt ist (siehe BGH NStZ 1985, 126; siehe auch BGHSt 34, 159 zu § 24 GVG).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18

    Entscheidung über die Zurückstellung einer Unterbringung eines

    Dass die Gesamtdauer der nicht gesamtstrafenfähigen Strafen (in der anderen Sache Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten) zwei Jahre übersteigt, steht der Zurückstellung nicht entgegen (BGHSt 33, 94; Senat, StV 2003, 287).
  • OLG Koblenz, 26.03.2014 - 2 VAs 4/14

    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie:

    Denn nur in diesem Fall könnte er sein Rechtsschutzziel erreichen, in eine stationäre Therapie zur Behandlung seiner Betäubungsmittelabhängigkeit entlassen zu werden (vgl. Patzak in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl. § 35 Rn. 127; BGHSt 33, 94).
  • OLG Stuttgart, 29.04.1988 - 1 Ws 129/88

    Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe

    Zwar ist nach der Rechtspr. des BGH (NStZ 1985, 126 [hier: III (380) 215 b]) die Zurückstellung der Vollstreckung von mehreren Freiheitsstrafen, aus denen keine Gesamtstrafe gebildet werden kann, nicht deshalb ausgeschlossen, weil aus ihnen insgesamt Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren noch nicht vollstreckt ist.
  • OLG Koblenz, 30.03.2017 - 2 VAs 3/17

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Zurückstellung der

    Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft sind zutreffend davon ausgegangen, dass eine Zurückstellung für keine der zu vollstreckenden Strafen in Betracht kommt, wenn auch nur für eine der Strafen die Voraussetzungen des § 35 BtMG nicht vorliegen (vgl. nur BGHSt 33, 94, 95 f.).
  • OLG Schleswig, 11.04.2001 - 2 Ws 558/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

  • OLG Stuttgart, 17.01.1994 - 2 Ws 4/94
  • BGH, 25.05.1993 - 5 StR 257/93

    Unterlassen der Prüfung einer Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in

  • OLG Frankfurt, 08.01.1985 - 3 Ws 1019/84
  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 485/88

    Voraussetzungen der Bildung einer Gesamtstrafe

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