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   BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85   

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BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85 (https://dejure.org/1986,987)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1986 - 4 StR 622/85 (https://dejure.org/1986,987)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1986 - 4 StR 622/85 (https://dejure.org/1986,987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungswidriges Überschreiten von Lenkzeiten eines Lkw - Maßgeblichkeit der Summe der Lenkzeiten im Inland und Ausland - Berücksichtigung des Territorialitätsprinzips - Ahndung des Verhaltens des Unternehmers und des Fahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Inlandsbezug eines Verstoßes gegen Lenk- und Ruhezeiten

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 101
  • NJW 1987, 1152
  • MDR 1986, 867
  • NStZ 1987, 178 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 03.03.1980 - 3 ObOWi 246/79

    Territorialitätsprinzip bei Überschreitung der zulässigen täglichen Lenkzeit;

    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85
    An der beabsichtigten Verwerfung der Rechtsbeschwerde sieht sich das Oberlandesgericht Stuttgart durch den in VRS 58, 465 veröffentlichten Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 3. März 1980 (3 Ob OWi 246/79) gehindert.

    Die Rechtsprechung nimmt zwar an, daß im Ausland zurückgelegte Fahrzeiten grundsätzlich zu den Fahrzeiten auf deutschem Gebiet hinzuzurechnen sind und sich allein dadurch ein im Inland begangener Verstoß gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten ergeben kann (BayObLG VRS 58, 465, 466; OLG Düsseldorf VRS 67, 390, 392; vgl. ferner KG VkBl 1974, 187; OLG Hamm VRS 64, 67, 68 f; OLG Karlsruhe VRS 67, 475, 477; Weise BB/AWD 1970, 560).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.1984 - 5 Ss OWi 159/84
    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85
    Die Rechtsprechung nimmt zwar an, daß im Ausland zurückgelegte Fahrzeiten grundsätzlich zu den Fahrzeiten auf deutschem Gebiet hinzuzurechnen sind und sich allein dadurch ein im Inland begangener Verstoß gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten ergeben kann (BayObLG VRS 58, 465, 466; OLG Düsseldorf VRS 67, 390, 392; vgl. ferner KG VkBl 1974, 187; OLG Hamm VRS 64, 67, 68 f; OLG Karlsruhe VRS 67, 475, 477; Weise BB/AWD 1970, 560).

    Die Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach die Ordnungswidrigkeit des Unternehmers nur dann im Inland begangen sei, wenn auch das Fahrzeug im Inland unter Verstoß gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten geführt wird (zustimmend OLG Düsseldorf VRS 67, 390, 392; vgl. auch Göhler, OWiG 7. Aufl. § 7 Rdn. 4; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 28. Aufl. StVZO § 15 a Rdn. 33; Lütkes/ Meier/Wagner, Straßenverkehr Bd. 8 Leitzahl 19 FahrpersonalG § 7 b Anm. 7; Valentin in Erbs/Kohlhaas, FahrpersonalG § 7 b Anm. 4; zweifelnd OLG Hamm VRS 64, 67, 69), findet im Gesetz keine Stütze.

  • BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61

    Voraussetzungen der Vereidigung wegen ausschlaggebender Bedeutung

    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85
    Die Rückgabe brächte das Oberlandesgericht somit erneut in die Lage, für die § 121 Abs. 2 GVG Vorsorge trifft (vgl. dazu BGHSt 16, 99, 101; Schäfer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 121 GVG Rdn. 75).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.1984 - 3 Ss 242/83
    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85
    Die Rechtsprechung nimmt zwar an, daß im Ausland zurückgelegte Fahrzeiten grundsätzlich zu den Fahrzeiten auf deutschem Gebiet hinzuzurechnen sind und sich allein dadurch ein im Inland begangener Verstoß gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten ergeben kann (BayObLG VRS 58, 465, 466; OLG Düsseldorf VRS 67, 390, 392; vgl. ferner KG VkBl 1974, 187; OLG Hamm VRS 64, 67, 68 f; OLG Karlsruhe VRS 67, 475, 477; Weise BB/AWD 1970, 560).
  • KG, 18.10.1984 - 3 Ws (B) 311/84
    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85
    Er hat seine unternehmerischen Dispositionen in seinem Betrieb in W... getroffen und damit die ihn in seiner Eigenschaft als Unternehmer treffenden Pflichten dort verletzt; denn der für die rechtliche Beurteilung maßgebende Akt ist die Erteilung des Fahrauftrages an den Fahrer (KG VRS 67, 473, 475).
  • BGH, 10.06.1975 - 5 StR 169/75

    Konkurrierendes Tatortrecht - Anwendbares Strafrecht bei Straftaten im

    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85
    Handlung in diesem Sinne ist die auf die Verwirklichung des Tatbestandes abzielende Tätigkeit, sofern sie wenigstens bis in das Versuchsstadium gediehen ist; sind Vorbereitungshandlungen selbständig mit einer Sanktion bedroht, reicht auch ihre Vornahme aus (BGH NJW 1975, 1610; KG JR 1981, 37, 38; Tröndle in LK 10. Aufl. § 9 Rdn. 3, 10; Jakobs Strafrecht Allgem. Teil 5/21; Oehler Internat Strafrecht 2. Aufl. (1983) Rdn. 258; Eser in Schönke/Schröder StGB 22. Aufl. § 9 Rdn. 4; a.A. Schroeder NJW 1976, 490).
  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85
    Diese Auffassung ist vertretbar und vom Senat daher hinzunehmen (BGHSt 22, 94, 100; KK, GVG § 121 Rdn. 43).
  • KG, 06.12.1979 - Ss 103/79
    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85
    Handlung in diesem Sinne ist die auf die Verwirklichung des Tatbestandes abzielende Tätigkeit, sofern sie wenigstens bis in das Versuchsstadium gediehen ist; sind Vorbereitungshandlungen selbständig mit einer Sanktion bedroht, reicht auch ihre Vornahme aus (BGH NJW 1975, 1610; KG JR 1981, 37, 38; Tröndle in LK 10. Aufl. § 9 Rdn. 3, 10; Jakobs Strafrecht Allgem. Teil 5/21; Oehler Internat Strafrecht 2. Aufl. (1983) Rdn. 258; Eser in Schönke/Schröder StGB 22. Aufl. § 9 Rdn. 4; a.A. Schroeder NJW 1976, 490).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs

    Sie ist deshalb vom Senat hinzunehmen (BGHSt 34, 101, 103) [BGH 19.06.1986 - 4 StR 622/85].
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Sie ist daher bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen durch den Senat zugrunde zu legen (vgl. BGHSt 22, 94, 100; 33, 183, 186; 34, 101, 103 ff.).
  • BGH, 14.11.2017 - 3 StR 265/17

    Kein inländischer Handlungsort für eine im Ausland begangene Urkundenfälschung

    Handlungsort im Sinne dieser Norm ist jeder Ort, an dem der Täter eine auf die Tatbestandsverwirklichung gerichtete Handlung vornimmt, sofern damit die Schwelle zum Versuchsstadium überschritten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1986 - 4 StR 622/85, BGHSt 34, 101, 106).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 266/17

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Betrug und Urkundenfälschung (Förderung

    Handlungsort im Sinne dieser Norm ist jeder Ort, an dem der Täter eine auf die Tatbestandsverwirklichung gerichtete Handlung vornimmt, sofern damit die Schwelle zum Versuchsstadium überschritten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1986 - 4 StR 622/85, BGHSt 34, 101, 106).
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Handlung im Sinne des § 9 Abs. 1 StGB kann jedoch - neben der tatbestandsmäßigen Tätigkeit selbst und dem Versuch - auch eine Vorbereitungshandlung sein, sofern sie nur selbständig mit einer Strafsanktion bedroht ist (BGHSt 34, 101, 106 m.w.N.).
  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des

    Diese nicht vorgelegte Rechtsfrage steht mit der Vorlegungsfrage nicht in solch einem sachlogisch untrennbaren Zusammenhang, dass über beide nur einheitlich entschieden werden könnte (vgl. BGHSt 34, 101, 105).
  • KG, 16.03.1999 - 1 Ss 7/98

    im deutschen Fernsehen übertragener Hitlergruß im polnischen Fußballstadion - §

    Der Begriff der Handlung in § 9 Abs. 1 erste Alternative StGB ist tatbestandsbezogen als auf die Tatbestandsverwirklichung gerichtete Tätigkeit zu verstehen (vgl. BGHSt 34, 101, 106; BGH NJW,1975, 1610, 1611; KG JR 1981, 37, 38; Gribbohm in LK, aa0., § 9 Rdn. 7; Eser in Schönke/Schröder, aa0., § 9 Rdn. 4).
  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

    Daher ist der Bundesgerichtshof bei der Prüfung der Zulässigkeit der Vorlage nach § 42 Abs. 1 IRG an die Rechtsauffassung und die Tatsachenbewertung des vorlegenden Gerichts nur gebunden, soweit er sie für vertretbar hält (vgl. BGHSt 34, 101, 105; Salger a.a.O. Rdn. 43).
  • BayObLG, 28.02.2001 - 3 ObOWi 13/01

    Geltung der zulässigen Lenkzeiten im gesamten Hoheitsgebiet der EU

    Hingegen ist die Anordnung der Lenkzeitüberschreitung durch den inländischen Unternehmer bzw. die eine solche Überschreitung voraussetzende Disposition oder aber auch die Unterlassung, für die Einhaltung der Lenkzeitvorschriften zu sorgen, wenn sich Unregelmäßigkeiten der Fahrer feststellen lassen, auch dann als Ordnungswidrigkeit des Unternehmers verfolgbar, wenn die Fahrzeuge allein im EU-Ausland vorschriftswidrig geführt worden sind, da der Tatort für den Verstoß des Unternehmers gemäß § 7 OWiG im Inland liegt (vgl. BGHSt 34, 101/105 f.).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1999 - 2 Ws (B) 461/99

    Auferlegung einer Geldbuße wegen in einem Land ohne Lenkzeitbeschränkung

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