Rechtsprechung
| BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86 |
Volltextveröffentlichungen
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StGB § 1975 § 336
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 34, 146
- NJW 1986, 3093
- MDR 1986, 1043
- NStZ 1987, 23
- Rpfleger 1987, 32
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94
Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen …
Der Bundesgerichtshof hat bereits in früheren Entscheidungen unabhängig von der Problematik strafrechtlicher Bewertung der Rechtsprechung in einem totalitären System hervorgehoben, daß nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts darstellt ( BGHSt 32, 357, 363 f.; 34, 146, 149; 38, 381, 383). - BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92
Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur …
a) Ein nichtrichterlicher Amtsträger kommt als Täter einer Rechtsbeugung in Betracht, wenn er die jeweilige Rechtssache "wie ein Richter zu leiten oder zu entscheiden hat" ( BGHSt 24, 326, 327; 34, 146, 147 f; 35, 224, 230; BGH NJW 1960, 253).Der Bundesgerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß der Tatbestand nicht in unangemessener Weise ausgedehnt werden darf ( BGHSt 32, 357, 363 f; 34, 146, 148 f; BGH NStZ 1988, 218, 219).
Daß der Angeklagte im Hinblick auf die gesetzlichen Folgen der Verfahrenseinstellung weiterhin an Rechtsvorschriften gebunden war, reicht zur Erfüllung des Tatbestandes nicht aus (vgl. BGHSt 34, 146, 148).
- BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
Gesetzlicher Richter (Zweierbesetzung; Dreierbesetzung; Umfang der Sache: Zahl …
Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351;… BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).
- BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93
Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung.
In einer "Rechtssache" entscheidet nur, wer wie ein Richter in einem rechtlich vollständig geregelten Verfahren zu entscheiden hat ( BGHSt 24, 326, 328; 35, 224, 230) und dabei einen gewissen Grad sachlicher Unabhängigkeit genießt (BGHSt 34, 146, 148).Die Vorschrift des § 336 StGB betrifft jedoch nicht jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur die Beugung des Rechtes (BGHSt 34, 146, 149; vgl. auch BGHSt 32, 357, 364).
- BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93
Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter …
a) Im Hinblick auf Handlungen, die in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sind, hat der Bundesgerichtshof betont, daß § 336 StGB nicht schlechthin jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur die Beugung des Rechts treffe (BGHSt 34, 146, 149; vgl. auch BGHSt 32, 357, 364). - BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94
Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der …
Nicht jede unrichtige Rechtsanwendung stellt indes eine Beugung des Rechts dar (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; BGH NStZ 1994, 240, 241; NStZ 1994, 437, jeweils m.w.N.). - BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87
RpflG § 3
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. Juli 1986 - 1 StR 330/86 - (BGHSt 34, 146) ausgeführt, daß die bisher in Rechtsprechung und Literatur verwendeten Kriterien für die nähere Umschreibung einer solchen Tätigkeit, die im Sinne des § 336 StGB wie die eines Richters zu werten ist, zum Teil durch die Rechtsentwicklung überholt oder - etwa weil sie nur einzelne Aspekte dieser Tätigkeit aufgreifen - unzureichend sind.Da in dem in BGHSt 34, 146 entschiedenen Fall der Bereich möglicher Rechtsbeugung eindeutig nicht erreicht war, hat der Senat von einer nähereren Untersuchung und Bewertung dieser Kriterien abgesehen.
- BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96
Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung …
Allerdings ist nicht jeder Rechtsverstoß als "Beugung" des Rechts anzusehen, vielmehr enthält dieses Tatbestandsmerkmal ein normatives Element und soll nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege erfassen, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt ( BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 40, 272, 283; aA Seebode JR 1994, 1, 3 f.; Spendel JR 1994, 221, 223;… Rudolphi in SK StGB 4. Aufl. § 336 Rdn. 11). - BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00
Tatbestand der Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften (Konkrete …
Erfaßt werden sollen nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 32, 357; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345), In diesem Sinne sind die angesprochenen Verfahrensverstöße, insbesondere aber die Verletzung der § 54 VwGO, §§ 41, 47 ZPO gravierend. - BGH, 30.11.1995 - 4 StR 777/94
StGB § 336
Nicht jede unrichtige Rechtsanwendung stellt aber eine "Beugung des Rechts" dar (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; BGH NStZ 1994, 240, 241; NStZ 1994, 437). - OLG Düsseldorf, 12.03.1997 - 1 Ws 90/97
StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2, § 336
- OLG Hamm, 07.03.2000 - 15 W 355/99
Schiedsfähigkeit des Auskunfts- und Einsichtsrechts des GmbH-Gesellschafters
- OLG Koblenz, 02.02.2005 - 1 Ss 301/04
Strafvereitelung eines Rechtspflegers in der Strafvollstreckung; Strafvereitelung …
- OLG Hamburg, 04.01.2005 - 3 Ws 176/04
Strafrecht - Rechtsbeugung durch Leiter des Planfeststellungsverfahrens möglich?
- OLG Brandenburg, 12.07.2004 - 1 Ws 75/04
Strafrecht - Rechtsbeugung bei der Bearbeitung von Bauanfragen?
- OLG Koblenz, 26.07.1993 - 1 Ws 356/93
StGB § 336
- OLG Düsseldorf, 01.02.1990 - 1 Ws 1126/89
StGB § 336
- OLG Koblenz, 20.01.1987 - 1 Ws 835/86
StGB § 336
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