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BGH, 04.11.1986 - 1 StR 546/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Definition des Ankündigens im Sinne des § 5 Abs. 2 des Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) - Voraussetzungen einer zulässigen kritischen Auseinandersetzung mit indizierten Publikationen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1; GjS § 5 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 34, 218
- NJW 1987, 451
- MDR 1987, 251
- NStZ 1987, 126
- ZUM 1987, 461
- afp 1987, 410
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
Jugendgefährdende Schriften
Auszug aus BGH, 04.11.1986 - 1 StR 546/86
Das Recht zu kritischen Äußerungen in Presseerzeugnissen ist ein besonders wichtiger Bestandteil der allgemeinen Meinungsfreiheit (vgl. BVerfGE 10, 118, 121; 12, 114, 125 [BVerfG 25.01.1961 - 1 BvR 9/57]; 30, 336, 353). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BGH, 04.11.1986 - 1 StR 546/86
§ 5 Abs. 2 GjS ist danach im Lichte der Bedeutung des Grundrechts des Artikels 5 Abs. 1 GG zu sehen und so auszulegen, daß der besondere Wertgehalt dieses Rechts, der in der freiheitlichen Demokratie zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit des Wortes in allen Bereichen, namentlich aber im öffentlichen Leben führen muß, auf jeden Fall gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198, 208). - BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86
Strafbare Werbung für Pornographie
Auszug aus BGH, 04.11.1986 - 1 StR 546/86
Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 10. Juni 1986 (BGHSt 34, 94 [BGH 10.06.1986 - 1 StR 41/86]) näher dargelegt hat, enthält die Regelung des § 5 Abs. 2 GjS ein Werbeverbot; die Vorschrift soll verhindern, daß Personen unter 18 Jahren für indiziertes Material interessiert und auf mögliche Bezugsquellen aufmerksam gemacht werden (…vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 184 Rdn. 31). - BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53
Berufsverbot I
Auszug aus BGH, 04.11.1986 - 1 StR 546/86
Das Recht zu kritischen Äußerungen in Presseerzeugnissen ist ein besonders wichtiger Bestandteil der allgemeinen Meinungsfreiheit (vgl. BVerfGE 10, 118, 121; 12, 114, 125 [BVerfG 25.01.1961 - 1 BvR 9/57]; 30, 336, 353). - BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Richard Schmid ./. DER SPIEGEL
Auszug aus BGH, 04.11.1986 - 1 StR 546/86
Das Recht zu kritischen Äußerungen in Presseerzeugnissen ist ein besonders wichtiger Bestandteil der allgemeinen Meinungsfreiheit (vgl. BVerfGE 10, 118, 121; 12, 114, 125 [BVerfG 25.01.1961 - 1 BvR 9/57]; 30, 336, 353).
- OLG Hamburg, 10.11.2006 - III-124/06
Werbung für indizierte Schriften
Gegenteiliges lässt sich auch nicht einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes entnehmen, in der dieser den Zweck des damaligen § 5 Abs. 2 GjS darin gesehen hat, zu verhindern, dass Minderjährige für indiziertes Material interessiert und auf mögliche Bezugsquellen aufmerksam gemacht werden (BGHSt 34, 218, 219).Der werbende Charakter entfällt erst dann, wenn der Hinweis auf das indizierte Trägermedium im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung vorgenommen wird (vgl. BGHSt 34, 218, 220 zum Ankündigen).