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   BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86   

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BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86 (https://dejure.org/1987,563)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1987 - 1 StR 693/86 (https://dejure.org/1987,563)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86 (https://dejure.org/1987,563)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zueignung - Sicherungsübereignung - Beiseiteschaffen - Unterschlagung - Bankrott

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB (1975) §§ 246, 283 Abs. 1 Nr. 1
    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 309
  • NJW 1987, 2242
  • ZIP 1987, 1064
  • MDR 1987, 774
  • StV 1988, 14
  • BB 1987, 1422
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.05.1967 - 1 StR 181/67

    Verurteilung wegen Betrugs im Rückfall in Tateinheit mit fortgesetzter Untreue in

    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
    Ein solches Verhalten, in dem sich der Zueignungswille durch ein positives Tun manifestiert, ist zum Beispiel darin gesehen worden, daß der herausgabepflichtige Besitzer die Sache vor dem Eigentümer verborgen hält oder den Besitz ableugnet (BGH, Urt. vom 13. Mai 1952 - 1 StR 129/52; RGSt 72, 380, 382; BayObLG JR 1955, 271) oder sie in einer Weise gebraucht, daß sie erheblich an Sachwert verliert (BGH, Urt. vom 11. Mai 1967 - 1 StR 181/67; KG GA 1972, 277; OLG Celle NJW 1974, 2326).
  • OLG Celle, 08.07.1974 - 2 Ss 141/74
    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
    Ein solches Verhalten, in dem sich der Zueignungswille durch ein positives Tun manifestiert, ist zum Beispiel darin gesehen worden, daß der herausgabepflichtige Besitzer die Sache vor dem Eigentümer verborgen hält oder den Besitz ableugnet (BGH, Urt. vom 13. Mai 1952 - 1 StR 129/52; RGSt 72, 380, 382; BayObLG JR 1955, 271) oder sie in einer Weise gebraucht, daß sie erheblich an Sachwert verliert (BGH, Urt. vom 11. Mai 1967 - 1 StR 181/67; KG GA 1972, 277; OLG Celle NJW 1974, 2326).
  • BGH, 10.04.1952 - 5 StR 52/52
    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
    Sie könnte daran scheitern, daß nach der Rechtsprechung ein strafbares Beiseiteschaffen dann nicht vorliegt, wenn sich die Vermögensverfügung im Rahmen einer ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung hält (RGSt 62, 277; 68, 88; BGH NJW 1952, 898; BGH bei Herlan GA 1953, 74), und daß das Tilgen fälliger Verbindlichkeiten allgemein als Ausfluß ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung angesehen wird (RGSt 71, 227; BGH bei Herlan GA 1953, 74).
  • OLG Koblenz, 23.12.1983 - 2 Ss 490/83
    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
    Die Zueignung der sicherungsübereigneten Geräte kann freilich nicht bereits darin gesehen werden, daß der Angeklagte sie auf Verlangen der Sparkasse, die ihr Sicherungsgut verwerten wollte, nicht herausgab; denn das bloße Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287).
  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 228/59
    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
    Das Urteil des Senats vom 9. Juni 1959 - 1 StR 228/59 (bei Herlan GA 1959, 340 ) - steht dieser Entscheidung nicht entgegen, weil jenem Fall ein anderer Sachverhalt zugrundelag.
  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 129/52
    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
    Ein solches Verhalten, in dem sich der Zueignungswille durch ein positives Tun manifestiert, ist zum Beispiel darin gesehen worden, daß der herausgabepflichtige Besitzer die Sache vor dem Eigentümer verborgen hält oder den Besitz ableugnet (BGH, Urt. vom 13. Mai 1952 - 1 StR 129/52; RGSt 72, 380, 382; BayObLG JR 1955, 271) oder sie in einer Weise gebraucht, daß sie erheblich an Sachwert verliert (BGH, Urt. vom 11. Mai 1967 - 1 StR 181/67; KG GA 1972, 277; OLG Celle NJW 1974, 2326).
  • RG, 13.07.1881 - 1709/81

    Ist durch die bloße, ungeachtet der Aufforderung des Berechtigten erfolgte

    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
    Die Zueignung der sicherungsübereigneten Geräte kann freilich nicht bereits darin gesehen werden, daß der Angeklagte sie auf Verlangen der Sparkasse, die ihr Sicherungsgut verwerten wollte, nicht herausgab; denn das bloße Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillens angesehen werden (RGSt 4, 404; OLG Koblenz StV 1984, 287).
  • RG, 07.11.1938 - 3 D 769/38

    Auch wer ursprünglich gutgläubig erworben hat, kann sich der Hehlerei schuldig

    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
    Ein solches Verhalten, in dem sich der Zueignungswille durch ein positives Tun manifestiert, ist zum Beispiel darin gesehen worden, daß der herausgabepflichtige Besitzer die Sache vor dem Eigentümer verborgen hält oder den Besitz ableugnet (BGH, Urt. vom 13. Mai 1952 - 1 StR 129/52; RGSt 72, 380, 382; BayObLG JR 1955, 271) oder sie in einer Weise gebraucht, daß sie erheblich an Sachwert verliert (BGH, Urt. vom 11. Mai 1967 - 1 StR 181/67; KG GA 1972, 277; OLG Celle NJW 1974, 2326).
  • RG, 20.04.1937 - 1 D 864/36

    1. Muß beim Offenbarungseid ein Schuldner, der eigene Forderungen einem anderen

    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
    Sie könnte daran scheitern, daß nach der Rechtsprechung ein strafbares Beiseiteschaffen dann nicht vorliegt, wenn sich die Vermögensverfügung im Rahmen einer ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung hält (RGSt 62, 277; 68, 88; BGH NJW 1952, 898; BGH bei Herlan GA 1953, 74), und daß das Tilgen fälliger Verbindlichkeiten allgemein als Ausfluß ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung angesehen wird (RGSt 71, 227; BGH bei Herlan GA 1953, 74).
  • RG, 08.10.1928 - III 606/28

    1. Liegt Beiseiteschaffen eines Vermögensstückes nach § 239 Nr. 1 KO. vor, wenn

    Auszug aus BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86
    Sie könnte daran scheitern, daß nach der Rechtsprechung ein strafbares Beiseiteschaffen dann nicht vorliegt, wenn sich die Vermögensverfügung im Rahmen einer ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung hält (RGSt 62, 277; 68, 88; BGH NJW 1952, 898; BGH bei Herlan GA 1953, 74), und daß das Tilgen fälliger Verbindlichkeiten allgemein als Ausfluß ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung angesehen wird (RGSt 71, 227; BGH bei Herlan GA 1953, 74).
  • RG, 26.02.1934 - 3 D 1483/33

    1. Müssen schriftliche in das Beratungszimmer gesandte Anträge berücksichtigt

  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGHSt 34, 309, 310; RGSt 66, 130, 131; OLG Frankfurt NStZ 1997, 551; Tiedemann in LK 12. Aufl. § 283 Rdn. 25; Hoyer in SKStGB § 283 Rdn. 30 f.; Stree/Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 283 Rdn. 49; Fischer, StGB 57. Aufl. § 283 Rdn. 4).

    Die Rechtsprechung hat daher Fälle, in denen der Schuldner eine ihm zustehende Forderung von einer anderen Person über deren Konto, über das er nicht verfügungsberechtigt war, einziehen ließ (BGHSt 34, 309, 310 f.) oder Geld auf Konten von ihm beherrschter, aber rechtlich selbständiger Gesellschaften übertrug (OLG Frankfurt NStZ 1997, 551), als ein Beiseiteschaffen eines Vermögensbestandteils aus rechtlichen Gründen angesehen.

    b) Schon nach diesen Maßstäben ist hier ein Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen durch den dreimaligen Geldtransfer nach Liechtenstein nicht belegt; es kommt daher nicht darauf an, dass nach allgemeiner Ansicht das Tatbestandsmerkmal des Beiseiteschaffens in teleologischer Reduktion des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur solche Vermögensverschiebungen erfasst, die den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftens grob widersprechen (BGHSt 34, 309, 310; BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1 Beiseiteschaffen 2; BGH NJW 1952, 898; Tiedemann aaO § 283 Rdn. 27 m. w. N.; Hoyer aaO Rdn. 30 f.; Stree/Heine aaO Rdn. 4; Fischer aaO Rdn. 4 a) und eine weitergehende Ansicht zusätzlich voraussetzt, dass das Vorgehen des Täters subjektiv auf eine Benachteiligung seiner Gläubiger ausgerichtet ist (Tiedemann aaO Rdn. 28 f.).

  • BGH, 10.02.2009 - 3 StR 372/08

    Bankrott (Ankündigung der beabsichtigten Aufgabe der Interessentheorie);

    Die Bezahlung der Rechnungen erfolgte unter Verstoß gegen die Grundsätze eines ordnungsgemäßen Wirtschaftens (vgl. dazu BGHSt 34, 309, 310; Stree/Heine in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 283 Rdn. 4 m. w. N.), weil provisionspflichtige Hauptgeschäfte in diesem Umfang nicht getätigt worden waren, deshalb ein Anspruch auf eine erfolgsabhängige Vergütung in dieser Höhe nicht bestand und eine weitere, erfolgsunabhängige Vergütung angesichts der angespannten Liquiditätslage nicht rückwirkend vereinbart werden durfte.
  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 191/23

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung, Vorenthaltens von

    b) Soweit es hingegen die Rechtsprechung (vgl. RG, Urteil vom 10. Juli 1939 - 3 D 513/39, RGSt 73, 253, 254; BGH, Urteile vom 19. Juni 1951 - 1 StR 42/51, BGHSt 1, 262, 264; vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86, BGHSt 34, 309, 311 f.; vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, NStZ-RR 2006, 377; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119) bisher für eine Zueignung im Sinne des § 246 Abs. 1 StGB ausreichen lässt, dass sich der Zueignungswille des Täters in einer nach außen erkennbaren Handlung manifestiert ("weite Manifestationstheorie", für eine Beschränkung auf "eindeutige" Handlungen vgl. etwa Lackner/Kühl/Heger, 30. Aufl., § 246 Rn. 4; ähnlich Schönke/Schröder/Eser/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 246 Rn. 10; vgl. ferner jeweils mit einem Überblick über den Meinungsstand nach dem 6. StrRG SK-StGB/Hoyer, aaO, Rn. 9 ff.; NK-StGB/Kindhäuser/Hoven, 6. Aufl., § 246 Rn. 11 ff.; Kudlich, JuS 2001, 767), überzeugt dies aus den zuvor ausgeführten Gründen nicht.

    bb) Auch nach Ansicht der bisherigen Rechtsprechung ist für eine Unterschlagung sicherungsübereigneter Gegenstände erforderlich, dass der Täter - über ihr "Behalten" hinaus - ein Verhalten an den Tag legt, aus dem geschlossen werden kann, dass er sich als Eigentümer "geriert", wobei ein Verbergen (vgl. RG, Urteil vom 7. November 1938 - 3 D 769/38), ein Verkauf (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, NJW 1962, 116, 117), aber auch ein Gebrauch der Gerätschaften ausreichen kann, wenn mit ihm ein erheblicher Wertverlust einhergeht (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86, BGHSt 34, 309, 311 f. mwN).

  • BGH, 10.07.2018 - 1 StR 605/16

    Bankrott (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Überzeugungsbildung des Tatgerichts,

    b) Die getroffenen Feststellungen tragen bei Anlegung der dafür geltenden rechtlichen Maßstäbe (siehe nur BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86, BGHSt 34, 309, 310 f. und Beschluss vom 17. März 2016 - 1 StR 628/15, StV 2017, 79 ff.) auch das Beiseiteschaffen i.S.v. § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch die Anweisung des Angeklagten, ihm zustehende Provisionszahlungen auf zwei nicht ihm zustehende Konten zu leiten.
  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 156/06

    Veruntreuende Unterschlagung (Drittzueignung; Vollendung bei der Unterschlagung:

    Für eine Zueignung ist es in den hier zu beurteilenden Fällen bestehender Sicherungsübereignung erforderlich, dass der Täter ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das den sicheren Schluss darauf zulässt, dass er den Sicherungsgegenstand unter Ausschluss des Sicherungseigentümers seinem eigenen Vermögen einverleiben will (BGHSt 34, 309, 312).

    Bei der Unterschlagung von Sicherungsgut zum eigenen Vorteil ist dies anerkannt, falls der Sicherungsgeber das Sicherungsgut in einer Art und Weise weiter nutzt, die zum Ausdruck bringt, dass der Täter das Sicherungseigentum nicht mehr achtet, sondern den bisherigen Fremdbesitz an den Gegenständen in Eigenbesitz umwandeln wollte (BGHSt 34, 309, 313).

  • OLG Brandenburg, 06.07.2009 - 1 Ss 45/09

    Manifestation des Zueignungswillens im Rahmen der Unterschlagung

    Die Zueignung der Hose kann nicht bereits darin gesehen werden, dass die Angeklagte auf Verlangen des Anzeigeerstatters, der seine Hose zurückhaben wollte, diese nicht herausgab; das bloße Unterlassen der geschuldeten Rückgabe kann nicht als Manifestation des Zueignungswillen angesehen werden (BGHSt 34, 309).

    Derartige Umstände können zum Beispiel darin gesehen werden, dass die Sache durch den Gebrauch - was hier nicht der Fall ist - erheblich an Wert verliert (vgl. BGHSt 34, 309) oder der Gewahrsamsinhaber den Standort der Sache gegenüber dem Eigentümer verheimlicht oder den Besitz ableugnet (BGHR § 246 Abs. 1 Zueignung 1 m. w. N.) Dies ist hier nicht der Fall.

  • BGH, 14.11.2012 - 3 StR 372/12

    Beharrliche Zuwiderhandlung gegen eine Gewerbeuntersagung (Abgrenzung der

    Derartige Umstände können zum Beispiel darin gesehen werden, dass die Sache durch ihren weiteren Gebrauch erheblich an Wert verliert (vgl. BGHSt 34, 309) oder der Gewahrsamsinhaber den Standort der Sache gegenüber dem Eigentümer verheimlicht oder ihren Besitz ableugnet (BGHR § 246 Abs. 1 Zueignung 1 m. w. N.).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 292/21

    Unterschlagung (Begriff der Zueignung; Strafbarkeit der wiederholten Zueignung

    aa) Durch die Abgabe seiner Willenserklärungen zur Eigentumsübertragung (§ 929 Satz 1 BGB) und zur Abtretung seiner Ansprüche aus dem Werkvertrag (§§ 931, 870, 398 ff. BGB) verleibte sich der Angeklagte den Sicherungsgegenstand ein und schloss den Sicherungseigentümer R. aus (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86, BGHSt 34, 309, 312 f.).
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2009 - 1 Ss 57/09

    Unterschlagung: Manifestation des Zueignungswillens bei Unterlassen der

    Derartige Umstände können darin gesehen werden, dass die Sache durch den Gebrauch an Wert verliert (vgl. BGHSt 34, 309; OLG Celle NJW 1974, 2326) oder der Gewaltinhaber den Standort der Sache gegenüber dem Eigentümer verheimlicht oder den Besitz ableugnet.
  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 327/22

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Bankrotts, Betrugs, vorsätzlichen

    Die Rechtsprechung hat daher Fälle, in denen der Schuldner eine ihm zustehende Forderung von einer anderen Person über deren Konto, über das er nicht verfügungsberechtigt war, einziehen ließ (BGH, Urteil vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86 Rn. 9, BGHSt 34, 309, 310 f.) oder Geld auf Konten von ihm beherrschter, aber rechtlich selbständiger Gesellschaften übertrug (OLG Frankfurt, NStZ 1997, 551), als ein Beiseiteschaffen eines Vermögensbestandteils aus rechtlichen Gründen angesehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 27 mwN).
  • BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16

    Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen

  • OLG Hamm, 01.12.1998 - 2 Ss 1356/98

    Unterschlagung durch Einbehalten der Mietsache. Nichtrückgabe der Mietsache,

  • LG Landshut, 04.12.2020 - 3 KLs 204 Js 7164/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch bei Erledigung einer der einzubeziehenden

  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04

    Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat

  • LG Potsdam, 01.10.2007 - 24 Qs 28/07

    Unterschlagung: Zueignungsabsicht bei Unterlassen der mietvertraglich

  • BayObLG, 12.12.1991 - RReg. 4 St 158/91

    Diskette; Daten; Kopieren; Verwerten; Manifestation; Zueignung; Unterschlagung;

  • BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15

    Unterschlagung; Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Vertrauensposition;

  • OLG Celle, 26.04.2002 - 2 Ws 94/02

    Klageerzwingungsantrag ; Unterschlagung; Anweisung zur Aufnahme der Ermittlungen;

  • LG Potsdam, 25.02.2008 - 24 Qs 38/08

    Unterschlagung: Zueignungsabsicht bei unterlassener Rückgabe eines gemieteten

  • OLG Hamm, 16.11.2006 - 3 Ss 504/06

    Unterschlagung; Zueignungsabsicht; Manifestation; Rückgabe; geliehene Sache

  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 144/90

    Vorliegen eines Irrtums bei Vornehmen einer Vermögensverfügung trotz Zweifel -

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.12.2021 - 12 Ns 502 Js 1046/19

    Verurteilung wegen Bankrotts - Beiseiteschaffen durch Forderungseinzug über das

  • BVerwG, 05.12.2000 - 2 WD 38.00

    Disziplinarmaßnahme gegen Soldaten wegen Veruntreuung von Verpflegungsgeldern von

  • BGH, 21.09.2006 - 4 StR 342/06

    Unterschlagung durch Aneignung von Sicherungsgut durch den Sicherungsnehmer

  • OLG Düsseldorf, 16.03.1998 - 2 Ss 33/98

    Unterschlagung durch Nichtweiterleitung vereinnahmter Versicherungsprämien

  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 489/96

    Vorliegen des Untreuetatbestandes durch Beiseiteschaffung von Sicherungsgütern

  • LG Hildesheim, 13.02.2014 - 21a Ns 25 Js 34542/12

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Bankrotts durch Unterlassen: Tauglichkeit zur

  • BayObLG, 03.01.2024 - 207 StRR 411/23

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Unterschlagung bei vertragswidriger

  • AG Bremen, 30.09.2004 - 74 Cs 230 Js 48049/03

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts als Prozessvoraussetzung für die Durchführung

  • BayObLG, 13.06.1994 - 4St RR 76/94
  • LG Deggendorf, 10.03.2021 - 2 Ns 2 Js 1426/20

    Bestimmtheitsgebot, Berufungshauptverhandlung, Vorbereitung der Hauptverhandlung,

  • LG Lübeck, 20.08.2012 - 3 Ns 44/12

    Unterschlagung von Sicherungseigentum der Finanzierungsbank

  • OLG Jena, 23.07.2007 - 1 Ss 125/07

    Unterschlagung

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