Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,638
BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87 (https://dejure.org/1987,638)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1987 - 3 StR 11/87 (https://dejure.org/1987,638)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1987 - 3 StR 11/87 (https://dejure.org/1987,638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anwendung des Weltrechtsprinzips - Anforderungen an die Auslieferung eines Niederländer wegen eines in den Niederlanden begangenen Betäubungsimittelhandels auf deutsches Ersuchen von Spanien zur Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat; Verwertung von Protokollen über ausländische polizeiliche Zeugenvernehmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 334
  • NJW 1987, 2168
  • MDR 1987, 684
  • StV 1987, 338
  • JR 1988, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 298/76

    Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87
    Zur Anwendung des Weltrechtsprinzips, wenn ein Niederländer wegen eines in den Niederlanden begangenen Betäubungsimittelhandels auf deutsches Ersuchen von Spanien zur Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert wird (Fortführung von BGHSt 27, 30).

    Der Senat hat bereits in BGHSt 27, 30 (mit Anmerkung Oehler JR 1977, 424) entschieden, daß es keinen allgemeinen Grundsatz des Völkerrechts gibt, der die Anwendung des Weltrechtsprinzips auf den unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln verbietet.

    Die Revision leitet ihre Einwendungen gegen die Anwendung des Weltrechtsprinzips im vorliegenden Fall insbesondere daraus her, daß der Angeklagte - anders als in dem der Entscheidung BGHSt 27, 30 zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht etwa bei einer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder bei einem Aufenthalt dort ergriffen, sondern nach internationaler Fahndung zur Strafverfolgung von Spanien nach Deutschland ausgeliefert worden ist und daß er überdies wegen der Tat auf Grund der Verurteilung in den Niederlanden dort angeblich nicht mehr verfolgt werden kann.

    Ein berechtigter Anlaß für die deutschen Strafverfolgungsbehörden, gegen den Angeklagten einzuschreiten, ist wie im Fall BGHSt 27, 30 jedenfalls dem Gedanken des Schutzes berechtigter eigener Interessen zu entnehmen.

  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87
    An diesem Ergebnis hält der Senat nach erneuter Prüfung grundsätzlich fest, auch wenn das Weltrechtsprinzip in dem Einheits-Übereinkommen von 1961 nicht vorgeschrieben ist (BGHSt 34, 1, 3 [BGH 22.01.1986 - 3 StR 472/85]; Oehler JR 1977, 425; Tröndle in LK, 10. Aufl. § 6 Rdn. 6).

    Die Tat des Angeklagten hat deutsche Interessen nicht nur - wegen der allgemeinen Gefährlichkeit jeden unerlaubten Betäubungsmittelhandels (vgl. BGHSt 34, 1,3) [BGH 22.01.1986 - 3 StR 472/85] - abstrakt gefährdet.

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87
    Nach allem hat die Verurteilung des Angeklagten im Falle IV 8 wegen Verstoßes gegen ein völkerrechtlich begründetes Beweisverwertungsverbot keinen Bestand (vgl. zu einem verfassungsrechtlich begründeten Beweisverwertungsverbot BGHSt 34, 39, 43, 52).
  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 241/60
    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87
    In dem Haftbefehl wurde der Angeklagte beschuldigt, in den Niederlanden und der Bundesrepublik "von mindestens Januar 1978 bis mindestens 24. September 1984 fortgesetzt, gewerbsmäßig und teilweise gemeinschaftlich mit Betäubungsmitteln (Haschisch und Marihuana) in nicht geringen Mengen Handel getrieben und solche Betäubungsmittel teilweise tateinheitlich hiermit in nicht geringen Mengen in die Bundesrepublik eingeführt zu haben." Die Auslieferung wurde bewilligt "zum Zwecke der Strafverfolgung wegen Handels mit Betäubungsmitteln, auf den sich der Haftbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf vom 15. November 1984 ... bezieht." Es kann auf sich beruhen, ob sich diese Bewilligung auf alle - auch ungenannte - Einzelakte erstreckt, die der fortgesetzten Handlung als Tat prozeßrechtlich zuzuordnen wären (vgl. BGHSt 15, 125).
  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21

    EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

    a) Eine Unverwertbarkeit aufgrund Verletzung völkerrechtlicher Grundsätze (hierzu näher Radtke, NStZ 2017, 109; Schuster, Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Beweise im deutschen Strafprozess, 2006, S. 135 ff. jeweils mwN), etwa ein unzulässiger Eingriff in das Souveränitätsrecht eines anderen Staates (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 343 f.; Beschluss vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, BGHSt 58, 32 Rn. 22; Radtke, NStZ 2017, 109 mwN), liegt nicht vor.
  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise

    Der Bundesgerichtshof hat im Kontext der Beweisrechtshilfe ein aus der Verletzung des Völkerrechts abgeleitetes inländisches Verwertungsverbot bislang bei unzulässigen Eingriffen in das Souveränitätsrecht eines anderen Staates angenommen (siehe BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 343 f.).

    Protokolle einer im Ausland erfolgten Zeugenvernehmung, die die deutschen Strafverfolgungsbehörden von einer ausländischen Behörde unter Umgehung des Rechtshilfewegs unmittelbar erhalten haben, sind dementsprechend für unverwertbar gehalten worden, wenn die zuständige ausländische Behörde der Verwertung widersprochen hat (BGH, aaO, BGHSt 34, 334, 342-345).

    Der Senat neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein aus der Nichteinhaltung rechtshilferechtlicher Bestimmungen abgeleitetes Verwertungsverbot lediglich dann in Betracht zu ziehen ist, wenn den entsprechenden Regelungen (auch) ein individualschützender Charakter - wenigstens im Sinne eines Schutzreflexes (so bereits BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 343 f.) - zukommt.

    Eine solche ist rechthilferechtlichen Übereinkommen auch außerhalb des EURhÜbk bereits in früheren Entscheidungen jedenfalls im Sinne eines völkerrechtlichen Reflexes zu Gunsten des Angeklagten im Fall einer Souveränitätsverletzung durch den ersuchenden Staat zugemessen worden (BGH, aaO, BGHSt 34, 334, 344).

  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Fehlt ein derartiger Inlandsbezug, verstößt die Strafverfolgung gegen das Nichteinmischungsprinzip, das aus der völkerrechtlich gebotenen Beachtung der Souveränität anderer Staaten folgt (vgl. BGHSt 27, 30, 32; 34, 334, 336; BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1 : BGH NStZ 1994, 232, 233; BGH NStZ 1999, 236, a.A. Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).
  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 96/14

    Anfragebeschluss zur Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 6 Nr. 5 StGB Ausdruck des Weltrechtsprinzips (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 201/11, NStZ 2012, 335 mit Anmerkung von Patzak; BGH, Urteil vom 22. September 2009 - 3 StR 383/09, NStZ 2010, 521; Beschluss vom 22. November 1999 - 5 StR 493/99, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 37; Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336; vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 2, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 32).

    Der im Schrifttum dagegen erhobenen Kritik (vgl. etwa Werle/Jeßberger in LK, 12. Aufl., § 6 Rn. 79; Roegele, Deutscher Strafrechtsimperialismus, 2014, S. 195 f.) ist zuzugeben, dass die in § 6 Nr. 5 StGB getroffene gesetzgeberische Entscheidung nicht zwingend war; sie ist aber angesichts des den Staaten insoweit eingeräumten weiten Ermessens (vgl. StIGH, PCIJ Series A Nr. 10 - The Case of the S. S. "Lotus", S. 18 ff.) nicht völkerrechtswidrig (BGH, Urteile vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336 ff., und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 32 f.).

    a) Der Bundesgerichtshof hat bisher die Notwendigkeit eines Inlandsbezuges im Rahmen des § 6 Nr. 5 StGB zumeist mit der Erwägung offengelassen, dass der zu Grunde liegende Sachverhalt einen solchen aufweise, wobei alle Strafsenate, die sich mit dieser Problematik zu befassen hatten, eine Neigung zu diesem Erfordernis zu erkennen gegeben haben (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2, vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 33; vgl. auch BVerfG, NJW 2001, 1848, 1853; OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2010 - 31 HEs 10/10, OLGSt StGB § 6 Nr. 3, insoweit in NStZ-RR 2011, 54 nicht abgedruckt).

    c) Als legitimierende Anknüpfungspunkte im Sinne eines Inlandsbezuges kommen nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Betracht: die spätere Einfuhr der im Ausland an einen Ausländer veräußerten Betäubungsmittel in das Bundesgebiet (BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 339), ein inländischer Sitz der die Betäubungsmittel produzierenden oder die dafür nötigen Rohstoffe liefernden Firma (BGH, Urteil vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2), die Festnahme des sich freiwillig im Bundesgebiet aufhaltenden Beschuldigten (BGH aaO), die Begehung einer mit der Auslandstat eng verknüpften Inlandstat (BGH aaO) sowie ein früherer Wohnsitz oder jedenfalls ein regelmäßiger oder längerer Aufenthalt des Beschuldigten im Inland (BGH, Urteil vom 21. Februar 2001 - 3 StR 372/00, BGHSt 46, 292, 307; Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 68; Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1998 - 2 ARs 499/98, NStZ 1999, 236; BGH, Beschluss vom 18. August 1994 - AK 12/94, BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1; Beschluss - Ermittlungsrichter - vom 13. Februar 1994 - 1 BGs 100/94, NStZ 1994, 232, 233).

    Die Frage, ob die Festnahme des ausländischen Beschuldigten im Inland nach Auslieferung einen legitimierenden Anknüpfungspunkt zu begründen vermag, ist vom 3. Strafsenat offengelassen worden (BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 338).

    Dieser beabsichtigten Entscheidung steht zwar nicht die Rechtsprechung des 3. Strafsenats entgegen, da dieser die Frage, ob die Festnahme des ausländischen Beschuldigten im Inland nach Auslieferung einen legitimierenden Anknüpfungspunkt zu begründen vermag, ausdrücklich offengelassen hat (BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 338).

  • BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Deutsche Gerichte leiten auf der Grundlage der vom ersuchten Staat gesetzten Bedingungen aus § 72 IRG ein Verfahrens- bzw. Vollstreckungshindernis bei Auslieferungen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 1999 - 1 AR 34/99 -, NStZ 1999, S. 639 ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5. September 2003 - 1 Ws 363/03 -, NStZ 2004, S. 405 ) und ein Beweisverwertungsverbot bei sonstiger Rechtshilfe (BFH, Urteil vom 21. Juni 1989 - X R 20/88 -, NJW 1990, S. 2492 ; vgl. auch BGHSt 34, 334 ) ab.

    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit die Bewilligung der Rechtshilfe und damit auch die mit ihr verknüpften Bedingungen von den deutschen Gerichten nach Wortlaut, Sinn und Zweck ausgelegt werden können (vgl. hierzu BGHSt 34, 334 ; Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. 2006, § 72 IRG Rn. 2 und 10; Schuster, a.a.O., S. 118 und 138).

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Ein etwaiger Verstoß gegen das Verwertungsverbot aufgrund eines Widerspruchs des ersuchten Staates kann nur mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. BGHSt 34, 334, 341 ff.).
  • BGH, 07.11.2016 - 2 StR 96/14

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts beim Vertrieb von Betäubungsmitteln im

    Soweit die Frage erörtert worden ist, wurde sie zumeist mit der Erwägung offen gelassen, dass der zugrunde liegende Sachverhalt den erforderlichen Inlandsbezug aufweise (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 33).

    Dies ergibt sich zunächst aus einer umfassenden Auslegung von § 6 Nr. 5 StGB, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Ausdruck des Weltrechtsprinzips ist (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 201/11, NStZ 2012, 335 mit Anmerkung von Patzak; BGH, Urteil vom 22. September 2009 - 3 StR 383/09, NStZ 2010, 521; Beschluss vom 22. November 1999 - 5 StR 493/99, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 37; Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336; vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 2, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 32).

    Daran könnten aber Zweifel aufkommen, weil das Übereinkommen eine Jurisdiktion nach dem Weltrechtsprinzip nicht ausdrücklich anordnet (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336) und zudem in Art. 2 Abs. 2 und 3 den völkerrechtlichen Nichteinmischungsgrundsatz betont.

  • BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15

    Anfrageverfahren; Anwendung des deutschen Strafrechts auf Betäubungsmitteldelikte

    Die Staatsanwaltschaft hat nach § 153c StPO ein Verfolgungsermessen, das auch Raum für Rücksichtnahme auf nationale Interessen des Auslands lässt (BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 337).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14

    Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen:

    Die Geltung deutschen Strafrechts ergibt sich aus § 6 Nr. 5 StGB, wonach das deutsche Strafrecht unabhängig von dem Recht des Tatorts für den unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln im Ausland, wie etwa die Organisation von Rauschgifttransporten, Anwendung findet (vgl. BGHSt 27, 30; 34, 334 f.).

    Eine Inlandsberührung der Tat resultiert hier ungeachtet der Bestimmungsorte der verfahrensgegenständlichen Rauschgiftlieferungen jedenfalls aus der Auslieferung des Angeklagten an die Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGH, Urteil vom 8 April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 338).

  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Von dieser Regel ist indes dann eine Ausnahme zu machen, wenn für die Erstreckung der Strafbarkeit auf Auslandssachverhalte ein legitimierender Anknüpfungspunkt vorliegt (vgl. BGHSt 27, 30, 32 ff.; 34, 334, 336).
  • LG Berlin, 29.12.2022 - 510 Qs 8/22
  • BGH, 04.04.1990 - 3 StB 5/90

    Rechtswidrigkeit der Überwachung eines in den Diensträumen eines Konsulats

  • OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10

    Legitimierende Anknüpfungstatsachen beim Vertrieb von Betäubungsmitteln nach dem

  • LG Bochum, 07.08.2009 - 2 Qs 2/09

    Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch

  • BGH, 30.04.1990 - StB 8/90

    Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von

  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 328/91

    Reichweite der Anordnung des Verfalls

  • BGH, 09.04.2014 - 1 StR 39/14

    Verwertung der Abhörmaßnahmen eines anderen EU-Mitgliedstaates (Verwertungsverbot

  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 12.07.2001 - 1 StR 171/01

    Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des

  • BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a Strafpzozeßordnung (StPO);

  • BGH, 08.11.2006 - 1 StR 421/06

    Verwertung von polizeilichen Vernehmungen unter Mitwirkung ausländischer Beamter

  • BGH, 11.02.1999 - 2 ARs 51/99

    Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt

  • OLG Düsseldorf, 04.12.1987 - 1 Ws 958/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Grenzübertritt; Illegale Einfuhr;

  • BGH, 11.02.1999 - 2 AR 199/98

    Deutsche Gerichtsbarkeit; Weltrechtsprinzip; Nichteinmischungsprinzip

  • OLG Karlsruhe, 26.02.1998 - 1 Ws 51/98
  • BGH, 04.04.1990 - StB 5/90
  • OLG Naumburg, 12.12.2022 - 1 AR 119/22

    Pflichten der Staatsanwaltschaft bei einem Auslieferungsersuchen in einem

  • OLG Düsseldorf, 26.05.1993 - 4 Ausl (A) 109/93
  • BGH, 19.05.1992 - 1 StR 209/92

    Strafzumessung als Angelegenheit des Tatrichters - Möglichkeit des

  • BGH, 18.08.1994 - AK 12/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht