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   BGH, 13.05.1987 - 2 StR 170/87   

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https://dejure.org/1987,1108
BGH, 13.05.1987 - 2 StR 170/87 (https://dejure.org/1987,1108)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1987 - 2 StR 170/87 (https://dejure.org/1987,1108)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1987 - 2 StR 170/87 (https://dejure.org/1987,1108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist bei Mehrfachverteidigung - Wirksame Urteilszustellung bei Mehrfachverteidigung - Anwendungsbereich des § 37 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) - Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unterschiede bei der Anordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) §§ 37 Abs. 2, 345
    Zustellung im Ausland

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 371
  • NJW 1987, 2824
  • MDR 1987, 860
  • NStZ 1987, 422
  • StV 1987, 513
  • Rpfleger 1987, 472
  • JR 1988, 467
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.07.1968 - 1 StR 77/68
    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 2 StR 170/87
    Er kam nunmehr zu dem Ergebnis, daß bei Zugrundelegen der in BGHSt 22, 221 ff veröffentlichten Entscheidung die Revisionsbegründungsfrist spätestens am 6. Juli 1983 zu laufen begonnen hatte, inzwischen also verstrichen war.

    Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 22, 221, 222 ausgesprochen hat, genügt auch bei einer Mehrfachverteidigung die Zustellung des Urteils an einen der Verteidiger (ebenso OLG Düsseldorf VRS 64, S. 269, 270).

  • OLG Düsseldorf, 19.11.1982 - 1 Ws OWi 775/82
    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 2 StR 170/87
    Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 22, 221, 222 ausgesprochen hat, genügt auch bei einer Mehrfachverteidigung die Zustellung des Urteils an einen der Verteidiger (ebenso OLG Düsseldorf VRS 64, S. 269, 270).
  • BGH, 22.10.1975 - 1 StE 1/74

    Verhandeln gegen einen seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt habenden

    Auszug aus BGH, 13.05.1987 - 2 StR 170/87
    Dieses dient nicht allein den Interessen des Angeklagten, sondern auch dem öffentlichen Interesse (vgl. BGHSt 26, 228, 232).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Dadurch, daß die Frankfurter Justizbehörden fast fünf Jahre benötigt haben, um die Akten entsprechend § 347 StPO dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zuzuleiten, haben sie das Beschleunigungsgebot, das nicht nur den Belangen der Angeklagten, sondern auch dem öffentlichen Interesse dient (BGHR StPO § 37 Abs. 2 Mehrfachverteidigung 1), in willkürlicher und schwerwiegender Weise verletzt.
  • BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00

    Bei mehrfacher Verteidigung förmliche Zustellung des Strafurteils nur an einen

    Es ist daher von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht - der fachgerichtlich vorherrschenden Ansicht folgend - annahm, dass bei mehrfacher Verteidigung die förmliche Zustellung des Urteils an einen der Verteidiger genüge (BGHSt 22, 221 [222]; 34, 371 [372]; BGH NStZ-RR 1997, S. 364; Julius in: Heidelberger Kommentar, § 145 a Rn. 5 unter Aufgabe der früheren Gegenansicht; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 145 a Rn. 3; Müller in: KMR, § 145 a Rn. 12).
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Einem möglichen Mißbrauch müssen die mit der Zustellung der Urteile befaßten Instanzgerichte entgegenwirken (BGHSt 22, 221, 223; 34, 371, 372) [BGH 13.05.1987 - 2 StR 170/87].
  • BGH, 04.03.2003 - 4 StR 381/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

    Die Wirksamkeit der Zustellung des Urteils war weder dadurch berührt, daß es an nur einen der Wahlverteidiger zugestellt wurde (vgl. BVerfG NJW 2001, 2532 f.; BGHSt 22, 221, 222; 34, 371, 372), noch dadurch, daß Rechtsanwalt T. von der Zustellung des Urteils an den anderen Wahlverteidiger nicht unterrichtet worden war (vgl. BVerfG NJW 2002, 1640; BGH NJW 1977, 640; BGHR StPO § 145 a Unterrichtung 1; Laufhütte in KK 4. Aufl. § 145 a Rdn. 3, 6 f.).
  • BGH, 12.09.2012 - 2 StR 288/12

    Ingangsetzung einer Revisionsbegründungsfrist durch die Zustellung eines Urteils

    Bei mehrfacher Verteidigung genügt die förmliche Zustellung des Urteils an einen der Verteidiger (vgl. BGHSt 34, 371, 372; BGH, StraFo 2008, 509).
  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 1 Ws 49/13

    Beschwerdefrist bei Zustellungen an Verteidiger und Verurteilten; Zustellung an

    Jedoch wird eine bereits versäumte Frist durch die Zustellung an einen weiteren Empfangsberechtigten nicht wieder eröffnet, selbst dann nicht, wenn diese Zustellung noch vor Ablauf der Frist angeordnet war (BGH NJW 1968, 2019; BGH NJW 1987, 2824, 2825; BGH, Urt. v. 30.08.1990 - 3 StR 459/87 - juris; ThürOLG, Beschl.v. 07.11.2007, 1 Ss 237/07 -juris; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 37 Rdn. 29; Weßlau in: SK-StPO, Stand: April 2004, § 37 Rdn. 45; Ziegler in: KMR-StPO, Stand Mai 2012, § 37 Rdn. 55).
  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 1 Ws 30/13

    Beschwerdefrist bei Zustellungen an Verteidiger und Verurteilten; Zustellung an

    Jedoch wird eine bereits versäumte Frist durch die Zustellung an einen weiteren Empfangsberechtigten nicht wieder eröffnet, selbst dann nicht, wenn diese Zustellung noch vor Ablauf der Frist angeordnet war (BGH NJW 1968, 2019; BGH NJW 1987, 2824, 2825; BGH, Urt. v. 30.08.1990 - 3 StR 459/87 - juris; ThürOLG, Beschl.v. 07.11.2007, 1 Ss 237/07 -juris; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 37 Rdn. 29; Weßlau in: SK-StPO, Stand: April 2004, § 37 Rdn. 45; Ziegler in: KMR-StPO, Stand Mai 2012, § 37 Rdn. 55).
  • KG, 20.11.2001 - 5 Ws 702/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer Frist für die

    Sie wurde durch die zweite Zustellung nicht neu eröffnet (vgl. BGHSt 34, 371; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 37 Rdn. 29 m. weit. Nachw.).
  • BGH, 25.03.1992 - 5 StR 515/91

    Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist bei Zustellung an nur einen Verteidiger

    Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 22, 221, 222 [BGH 30.07.1968 - 1 StR 77/68] ausgesprochen hat, genügt die Zustellung des Urteils an einen der Verteidiger, und zwar selbst wenn der Vorsitzende auch die Zustellung an einen weiteren Verteidiger angeordnet hatte, diese Anordnung aber nicht ausgeführt worden war (vgl. BGHSt 34, 371 [BGH 13.05.1987 - 2 StR 170/87], ausführlicher abgedruckt in BGHR StPO § 37 Abs. 2 Mehrfachverteidigung 1; Blaese/Wielop, Die Förmlichkeiten der Revision im Strafverfahren, 3. Aufl. Rdn. 224).
  • OLG Hamm, 12.03.1998 - 3 Ss 231/98

    Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, Zustellung an

    § 37 StPO findet im Hinblick auf die Rechtskraft und die Erfordernisse der Rechtssicherheit dort seine Grenze, wo die Frist im Zeitpunkt der erneuten Zustellung bereits abgelaufen ist (OLG Hamm, MDR 1975/331 f; BGH 22/221 f; BGHSt 34/371 f).
  • OLG Schleswig, 11.10.1999 - 2 Ws 345/99

    Beschlagnahme tagebuchartiger Aufzeichnungen

  • BGH, 19.04.1995 - 4 StR 167/95

    Fremde Sprache - Ausländische Sprache - Schriftliche Eingaben

  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 449/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist

  • OLG Jena, 07.11.2007 - 1 Ss 273/07

    Zustellung

  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 696/93

    Abstellung auf den Zeitpunkt der ersten Zustellung für die Berechnung der Frist

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