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   BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87   

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BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87 (https://dejure.org/1987,314)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 4 StR 216/87 (https://dejure.org/1987,314)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 4 StR 216/87 (https://dejure.org/1987,314)
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Schuldschein

§ 255 StGB, Vermögensnachteil, konkrete schadensgleiche Vermögensgefährdung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung - Rüge der Verletzung materiellen Rechts

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Vermögensgefährdung durch Erzwingung der Hingabe eines Schuldscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB (1975) §§ 253, 263
    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 394
  • NJW 1987, 3144
  • MDR 1987, 949
  • StV 1989, 478
  • BB 1988, 439
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 377/86

    Vermögensschaden - Konkrete Vermögensgefährdung - Erzwungene Unterzeichnung -

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
    Daher stellt auch schon eine bloße Vermögensgefährdung einen Vermögensnachteil dar, wenn bereits die Gefahr des Verlustes das Vermögen mindert (RGSt 16, 1, 11; RG JW 1928, 411; Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 263 Rdn. 31); dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, ob im Einzelfall durch die Verfügung das Vermögen konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist (BGHSt 21, 112, 113 m. w. Nachw.; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 1; Lackner in LK, 10. Aufl. § 263 Rdn. 153).
  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
    Daher stellt auch schon eine bloße Vermögensgefährdung einen Vermögensnachteil dar, wenn bereits die Gefahr des Verlustes das Vermögen mindert (RGSt 16, 1, 11; RG JW 1928, 411; Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 263 Rdn. 31); dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, ob im Einzelfall durch die Verfügung das Vermögen konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist (BGHSt 21, 112, 113 m. w. Nachw.; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 1; Lackner in LK, 10. Aufl. § 263 Rdn. 153).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
    Aus der Sicht des Genötigten im Zeitpunkt der Tatbegehung - worauf es entscheidend ankommt (vgl. RG JW 1927, 2139; BGHSt 23, 300, 303) - war konkret mit der Inanspruchnahme durch die beweisbegünstigte Gudrun M. zu rechnen, nachdem bereits hinsichtlich der im ersten Schuldschein genannten Summe eine Zahlungsfrist gesetzt worden und auch für den zweiten Schuldschein offenbar nichs anderes zu erwarten war.
  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 501/77

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Abgrenzung zwischen Bedrohung und

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
    Sie bildete mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis der unmittelbar zuvor erfolgten Abnötigung des ersten Schuldanerkenntnisses nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang; auf ihn erstreckte sich daher die Pflicht der Strafkammer zur Untersuchung und Aburteilung, auch wenn er im zugelassenen Anklagesatz nicht besonders aufgeführt war (BGHSt 32, 215, 216 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH, Urteil vom 25. Januar 1978 - 3 StR 501/77; stand.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
    Rechtspr.) und sich - möglicherweise - der ursprüngliche Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft nicht darauf bezog (BGHSt 16, 200, 202; OLG Düsseldorf JMBl NW 1986, 93 m. w. Nachw.).
  • BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64

    Unterhaltsquittung - § 263 StGB, Täuschung auch möglich bei Übereinstimmung mit

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
    Unter den hier gegebenen Umständen wurde - nachdem S. bereits ein Schuldschein über 10.079,23 DM abgenötigt worden war - durch die erzwungene Unterzeichnung und Aushändigung des zweiten Schuldscheins, dem keine Verbindlichkeit zugrunde lag, bereits eine schadensgleiche Vermögensgefährdung im Sinne der naheliegenden Gefahr des Vermögensverlustes hervorgerufen (so grundsätzlich für den Fall des durch Betrug erlangten Schuldanerkenntnisses ohne zugrunde liegende Forderung: RG JW 1927, 2139; 1928, 411; RG HRR 1928 Nr. 796; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 248; Cramer, Vermögensbegriff und Vermögensschaden im Strafrecht, S. 161 ff.; enger offenbar derselbe in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 263 Rdn. 146; a.A. Schröder JZ 1965, 513, 515 f.) [BGH 18.12.1964 - 2 StR 461/64].
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 100/87

    Entgegenstehen des Verfahrenshindernisses der Verjährung bei der Verfolgung des

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
    Das Verfahrenshindernis der Verjährung hätte es dem Landgericht nicht verwehrt, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten des Angeklagten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (BGH, Urteil vom 21. April 1987 - 1 StR 100/87 - BGH, Urteil vom 8. Februar 1984 - 3 StR 550/83 (S) - BGH bei Holtz MDR 1977, 809).
  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83

    Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
    Das Verfahrenshindernis der Verjährung hätte es dem Landgericht nicht verwehrt, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten des Angeklagten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (BGH, Urteil vom 21. April 1987 - 1 StR 100/87 - BGH, Urteil vom 8. Februar 1984 - 3 StR 550/83 (S) - BGH bei Holtz MDR 1977, 809).
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
    Sie bildete mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis der unmittelbar zuvor erfolgten Abnötigung des ersten Schuldanerkenntnisses nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang; auf ihn erstreckte sich daher die Pflicht der Strafkammer zur Untersuchung und Aburteilung, auch wenn er im zugelassenen Anklagesatz nicht besonders aufgeführt war (BGHSt 32, 215, 216 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH, Urteil vom 25. Januar 1978 - 3 StR 501/77; stand.
  • RG, 20.04.1887 - 2237/86

    1. Was ist unter dem Merkmale der Vermögensbeschädigung beim Betruge zu

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
    Daher stellt auch schon eine bloße Vermögensgefährdung einen Vermögensnachteil dar, wenn bereits die Gefahr des Verlustes das Vermögen mindert (RGSt 16, 1, 11; RG JW 1928, 411; Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 263 Rdn. 31); dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, ob im Einzelfall durch die Verfügung das Vermögen konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist (BGHSt 21, 112, 113 m. w. Nachw.; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 1; Lackner in LK, 10. Aufl. § 263 Rdn. 153).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Der Vermögensschaden im Sinne des Betrugstatbestands soll bereits dann vorliegen, wenn das Vermögen konkret gefährdet ist (vgl. BGHSt 33, 244 ; 34, 394 ; 47, 160 ; 48, 331 ; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 156).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Die täuschungsbedingte Gefahr des endgültigen Verlustes eines Vermögensbestandteils muss zum Zeitpunkt der Verfügung so groß sein, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (vgl. BGHSt 34, 394, 395; BGH NStZ 2004, 264).
  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Unter diesen Voraussetzungen kann auch bereits in dem Abschluss wirtschaftlich nachteiliger Verträge eine vermögensnachteilsgleiche Vermögensgefährdung liegen (BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 5 StR 494/98, BGHSt 44, 376, 384 f.), wobei deren Annahme die rechtliche Wirksamkeit der eingegangenen Verpflichtung - insbesondere aufgrund des mit der Schaffung der Urkundslage verbundenen erhöhten Prozessrisikos (BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394, 395 f. (zu § 253 StGB)) - nicht zwingend voraussetzt.
  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    Dementsprechend erkannte der Bundesgerichtshof auch schon früher: "Für Risikogeschäfte, wie sie hier in Rede stehen, folgt daraus, dass ein Vermögensschaden nur insoweit vorliegt, als die von dem Getäuschten eingegangene Verpflichtung wertmäßig höher ist als die ihm dafür gewährte Gegenleistung unter Berücksichtigung aller mit ihr verbundenen, zur Zeit der Vermögensverfügung gegebenen Gewinnmöglichkeiten" (BGHSt 30, 388, 390; vgl. auch BGHSt 34, 394, 395 und BGHSt 51, 165, 177 Rdn. 38, wonach die Annahme einer konkreten Vermögensgefährdung bedeutet, dass nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise schon eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage vorliegen muss, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat; sowie Hefendehl in MünchKomm-StGB § 263 Rdn. 718: "Hierbei handelt es sich indes um ein Scheinproblem, weil die ‚Möglichkeit des Schadens' eben ein Schaden sein muss").
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Nach allgemeiner Meinung entspricht der Begriff des Nachteils in § 266 StGB dem des Schadens in § 263 StGB (vgl. BGHSt 15, 342 ; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 266 Rn. 17; Schünemann, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl. 2005, § 266 Rn. 132; Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 266 Rn. 39; ebenso für den Vermögensnachteil in § 253 StGB: BGHSt 34, 394 ).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

    Der Bundesgerichtshof hat bislang ausdrücklich offen gelassen, ob die Herbeiführung einer bloßen Vermögensgefährdung - die sich als strafbarkeitsbegründende Vermögensbeschädigung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB und als Vermögensnachteil im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB darstellt, "wenn der Vermögensverlust naheliegt" (vgl. BGHSt 34, 394, 395 m.w.N.) - das Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB verwirklichen kann (so BGH, Beschl. vom 7. Mai 2002 - 3 StR 48/02 = NStZ 2002, 547; vgl. dazu einerseits Tiedemann in LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 298; andererseits Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 263 Rdn. 122; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 Rdn. 188c).

    Das strafbarkeitsbegründende Kriterium der konkreten Vermögensgefährdung wird auch dahin umschrieben, daß nach den Umständen des Einzelfalles die "naheliegende Gefahr des Vermögensverlustes" (BGHSt 34, 394, 395), die naheliegende Möglichkeit eines Verlustes (BGH NStZ 1996, 203 Nr. 21 a.E.) oder gar "des endgültigen Verlustes" bestehen muß (Samson in SK § 263 Rdn. 166; vgl. weiter BGHSt 21, 112, 113; BGH wistra 1991, 307 f.; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 263 Rdn. 42).

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Die vage Hoffnung auf eine Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils im Berufungsverfahren vermochte daher die schadensgleiche Vermögensgefährdung nicht zu beseitigen (vgl. BGHSt 34, 394, 396 [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87] = StV 1989, 478 mit Anm. Sonnen).
  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Zum einen sind die verkürzten Gewerbesteuerbeträge aus den Veranlagungszeiträumen 1972 und 1973 von zusammen 6.316 DM im Verhältnis zum Gesamtbetrag der noch vom Schuldspruch umfaßten hinterzogenen Steuern (Einkommensteuer 119.723 DM und Gewerbesteuer 33.790 DM abzüglich 6.316 DM) relativ gering; und zum anderen wäre es dem Tatrichter nicht verwehrt gewesen, bei der Strafbemessung auch verjährte Tatteile zum Nachteil des Angeklagten zu berücksichtigen (BGH NJW 1987, 3144, 3145).
  • BGH, 20.02.2018 - 1 StR 467/17

    Erpressung (Begriff der Drohung: konkludente Drohung durch Ausnutzung eines

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch die Abgabe eines schriftlichen Anerkenntnisses einer nicht bestehenden Verbindlichkeit (Schuldschein) bereits ein Vermögensnachteil im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB begründet werden (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394, 395 und vom 19. September 2013 - 3 StR 119/13, NStZ 2014, 316, 317 mwN unter Hinweis auf die Notwendigkeit einer konkreten Schadensermittlung).
  • BGH, 19.09.2013 - 3 StR 119/13

    Erpresserischer Menschenraub (Mittäterschaft bei Hinzutreten eines Beteiligten

    Durch die Abgabe eines schriftlichen Anerkenntnisses einer nicht bestehenden Verbindlichkeit (Schuldschein) kann indes bereits ein Vermögensnachteil im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB begründet werden (BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394 ff.; zur Notwendigkeit einer konkreten Schadensermittlung s. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., NJW 2010, 3209, 3215; vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., NJW 2012, 907, 915 ff.).
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 598/98

    Bereicherungsabsicht (Erpressung einer unberechtigten Wechselforderung als

  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

  • BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06

    Betrug (Feststellung des Vermögensschadens; Eingehungsbetrug: konkrete,

  • BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11

    Vertrauensschadensversicherung: Versicherungsschutz für die durch das

  • BGH, 07.05.2002 - 3 StR 48/02

    Besonders schwerer Fall des Betrugs (kein Erfordernis der Dauerhaftigkeit des

  • BGH, 05.11.2003 - 1 StR 287/03

    Betrug (Versuch; Vollendung; Vermögensschaden: schadensgleiche

  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 622/97

    Annahme einer vollendeten Nachteilszufügung - Vermögensbeschädigung beim Betrug -

  • BGH, 20.02.1991 - 2 StR 421/90

    Betrug durch Überschreibung von Geschäftsanteilen einer GmbH -

  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12

    Nachteilsfeststellung bei der Untreue (Erfordernis eigenständiger Feststellungen;

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 599/99

    Vollendung; Räuberische Erpressung; Nachteilszufügung; Vermögensnachteil;

  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 207/99

    Versuch; Räuberische Erpressung; Schuldschein; Schadensgleiche

  • BGH, 21.02.1992 - 2 StR 620/91

    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens trotz Verjährung der Strafverfolgung

  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95

    Wertung des Erstgerichts - Rechtsmittel - Beschränkung auf einzelne Taten -

  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 492/99

    Versuch; Vollendung bei der räuberischen Erpressung; Milderes Gesetz; Konkrete

  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 191/00

    (Schadensgleiche) Vermögensgefährdung durch Ausstellung eines Schuldscheins;

  • BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90

    Rechtsbegriff der fortgesetzten Handlung im Rahmen einer Steuerhinterziehung -

  • OLG Saarbrücken, 29.07.2009 - 1 Ws 118/09

    Dinglicher Arrest zur Rückgewinnungshilfe bei Betrugshandlung zu Lasten der

  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 139/01

    Schwere räuberische Erpressung; Vermögensnachteil (Vollendung; Schadensgleiche

  • BGH, 30.09.1997 - 4 StR 335/97

    Eintreiben einer Forderung - Erzwingen des Abschlusses einer

  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete

  • OLG Hamm, 19.09.2005 - 2 Ss OWi 356/05

    Betrug; Beweismittelbetrug; Manipulation; Vermögensgefährdung

  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 173/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei fortgesetzter

  • BGH, 07.10.2020 - 6 StR 290/20

    Verwerfung mehrerer Revisionen als unbegründet

  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 246/91

    Strafzumessung - Fehlendes Geständnis - Strafschärfung

  • BGH, 10.07.1991 - 2 StR 242/91

    Einfluss einer Verjährung eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

  • BGH, 18.04.1989 - 1 StR 106/89

    Voraussetzungen für verminderte Schuldfähigkeit aufgrund seelischer Abartigkeiten

  • BGH, 28.09.1993 - 1 StR 576/93

    Grundsatz "in dubio pro reo" gilt nicht für den Gesamtvorsatz - Im Zweifel über

  • BGH, 21.02.1991 - 4 StR 50/91

    Eintritt der Verfolgungsverjährung - Verfolgungsverjährung bei Zusammentreffen

  • BGH, 22.12.1992 - 5 StR 628/92

    Zur Frage, welche Umstände bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind -

  • BGH, 25.06.1991 - 4 StR 264/91

    Verwerfung der Revision

  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 66/91

    Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Verfolgungsverjährung bei sexuellen

  • OLG Jena, 22.09.2004 - 1 Ss 117/04

    Allg Owi

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