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   BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86   

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https://dejure.org/1986,125
BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86 (https://dejure.org/1986,125)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1986 - 4 StR 89/86 (https://dejure.org/1986,125)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1986 - 4 StR 89/86 (https://dejure.org/1986,125)
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Reklamierte Vorrechte

§ 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, 'einheitlicher Lebensvorgang', 'zeitliche Zäsur';

aberratio ictus

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Fehlgeschlagener Versuch

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und mit fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - ...

  • opinioiuris.de

    Fehlgeschlagener Versuch

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Abgrenzung des fehlgeschlagenen Versuchs vom unbeendeten und beendeten Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 53
  • NJW 1986, 2325
  • MDR 1986, 684
  • NStZ 1987, 277
  • StV 1986, 340
  • JR 1987, 116
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86

    Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels,

    Auszug aus BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
    Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich dieser Auffassung in seinem Beschluß vom 7. Februar 1986 - 3 StR 25/86 - angeschlossen.

    Anders liegt es aber beim Einsatz eines bestimmten Mittels, wenn der Täter, wie er weiß, ohne zeitliche Zäsur sofort ein neues bereitstehendes Mittel einsetzen könnte (BGH, Beschl. vom 7. Februar 1986 - 3 StR 25/86 - und Urt. vom 18. Februar 1986 - 1 StR 640/85).

  • BGH, 03.12.1985 - 4 StR 609/85

    Freiwilligkeit des Aufgebens eines Tötungsversuchs durch Vergiften - Aufgeben

    Auszug aus BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
    In seinem Urteil BGHSt 33, 295 (dazu Puppe NStZ 1986, 14) hat der erkennende Senat die Frage der Abgrenzung offengelassen (ebenso in seinen Beschlüssen vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 534/85 - und vom 3. Dezember 1985 - 4 StR 609/85).
  • BGH, 03.05.1956 - 3 StR 77/56

    Fangbriefe - § 16 StGB, aberratio ictus, § 164 StGB

    Auszug aus BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
    Wenn die Tat sich nämlich, wie hier, ohne Verwechslung des Angriffsobjekts an einem anderen Menschen (aberratio ictus, Fehlgehen des Angriffs) auswirkt, kann dem Täter, soweit die Wirkung des Angriffs auf das nicht in Aussicht genommene Opfer in Frage steht, der Vorwurf der vorsätzlichen Tatbestandserfüllung nur gemacht werden, falls er weiß, daß ein solcher Erfolg eintreten kann, und er diese Möglichkeit billigend in Kauf nimmt (h.M.: Schroeder in LK 10. Aufl. § 16 Rn. 9; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 15 Rn. 56; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 16 Rn. 6; Rudolphi in SK § 16 Rn. 33; Lackner, StGB 16. Aufl. § 15 Anm. II 2a cc, jeweils mit Nachweisen; vgl. auch BGHSt 9, 240 [242]).
  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 593/85

    Küchenmesser - § 24 StGB, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen

    Auszug aus BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
    Wie diese im einzelnen abzugrenzen ist (vgl. Vogler in LK § 24 Rn. 23 ff; Herzberg in Festschrift für Günter Blau S. 97), hat er noch nicht umfassend und abschließend geklärt (dazu BGH JZ 1986, 303).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
    In seinem Urteil BGHSt 33, 295 (dazu Puppe NStZ 1986, 14) hat der erkennende Senat die Frage der Abgrenzung offengelassen (ebenso in seinen Beschlüssen vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 534/85 - und vom 3. Dezember 1985 - 4 StR 609/85).
  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85

    Verurteilung wegen Mordes - Versuchte schwere räuberische Erpressung - Rücktritt

    Auszug aus BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
    Anders war es in dem Fall des Urteils vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85.
  • BGH, 18.02.1986 - 1 StR 640/85

    Natürliche Handlungseinheit bei wechselnden Tatmitteln - Heimtückisches Handeln

    Auszug aus BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
    Anders liegt es aber beim Einsatz eines bestimmten Mittels, wenn der Täter, wie er weiß, ohne zeitliche Zäsur sofort ein neues bereitstehendes Mittel einsetzen könnte (BGH, Beschl. vom 7. Februar 1986 - 3 StR 25/86 - und Urt. vom 18. Februar 1986 - 1 StR 640/85).
  • BGH, 10.10.1985 - 4 StR 534/85

    Abgrenzung von versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung - Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
    In seinem Urteil BGHSt 33, 295 (dazu Puppe NStZ 1986, 14) hat der erkennende Senat die Frage der Abgrenzung offengelassen (ebenso in seinen Beschlüssen vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 534/85 - und vom 3. Dezember 1985 - 4 StR 609/85).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    c) Abzugrenzen von den Fällen des unbeendeten und beendeten Versuchs, bei denen strafbefreiender Rücktritt möglich ist, sind die Fälle des fehlgeschlagenen Versuchs, in denen entweder der Erfolgseintritt - für den Täter erkanntermaßen - objektiv nicht mehr möglich ist oder der Täter ihn nicht mehr für möglich hält (vgl. BGHSt 34, 53).

    Ein Fall des fehlgeschlagenen Versuchs liegt allerdings nicht vor, wenn der Täter nach anfänglichem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs sogleich zu der Annahme gelangt, er könne ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln die Tat noch vollenden (vgl. BGHSt 35, 90; 34, 53; BGH NStZ 1986, 264; BGH, Beschluß v. 6. November 1986 - 4 StR 580/86).

    bb) Für einen weiteren Bereich der Fälle vorzeitiger Erreichung eines außertatbestandlichen Handlungsziels wird hinsichtlich des - mit direktem oder auch mit bedingtem Vorsatz ausgeführten - Tötungsversuchs ein fehlgeschlagener Versuch in Betracht zu ziehen sein, etwa dann, wenn nach anfänglichem Mißlingen ein Weiterhandeln nicht mehr möglich ist, weil die eingesetzten Tatmittel erschöpft sind (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 7) oder andere Tatmittel zur unmittelbaren Fortführung des Versuchs entweder nicht zur Verfügung stehen oder vom Täter nicht erfolgversprechend eingesetzt werden können (vgl. BGHSt 34, 53, 56 f.).

  • BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08

    Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher

    Wirkt sich die Tat, wie hier, ohne Verwechslung des Angriffsobjekts an einem anderen Menschen aus (aberratio ictus, Fehlgehen des Angriffs), kann dem Täter, soweit die Wirkung des Angriffs auf das nicht in Aussicht genommene Opfer in Frage steht, der Vorwurf der vorsätzlichen Tatbestandserfüllung allerdings nur dann gemacht werden, wenn er weiß, dass ein solcher Erfolg eintreten kann, und er diese Möglichkeit billigend in Kauf nimmt (h.M.; BGHSt 34, 53, 55 ).
  • BGH, 02.11.2007 - 2 StR 336/07

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; korrigierter

    Richtig ist zwar, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein strafbefreiender Rücktritt ausgeschlossen ist, wenn der Versuch fehlgeschlagen ist (vgl. etwa BGHSt 34, 53, 56; 35, 90, 94; 39, 221, 227; 41, 369).
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