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   BGH, 06.05.1986 - 4 StR 150/86   

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BGH, 06.05.1986 - 4 StR 150/86 (https://dejure.org/1986,864)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1986 - 4 StR 150/86 (https://dejure.org/1986,864)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1986 - 4 StR 150/86 (https://dejure.org/1986,864)
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Kollision mit Kleinkraftrad

§§ 212, 13 StGB, Garantenpflicht aus verkehrswidrigem Verhalten

Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Garantenstellung eines Kraftfahrers

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung - Vorliegen einer Garantenstellung gegenüber einem Unfallopfer - Rüge der Nichtverurteilung wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Garantenstellung eines Kraftfahrers gegenüber dem allein schuldigen Unfallopfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 13
    Garantenpflicht eines Unfallbeteiligten gegenüber dem allein schuldigen Unfallopfer

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 82
  • NJW 1986, 2516
  • MDR 1986, 770
  • NStZ 1986, 452
  • StV 1986, 429
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz,

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 150/86
    Ein Kraftfahrer hat gegenüber dem allein schuldigen Unfallopfer jedenfalls dann eine Garantenstellung, wenn er sich verkehrswidrig verhalten hatte und dieses Verhalten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unfall stand (Ergänzung zu BGHSt 25, 218 = NJW 1973, 1706).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung BGHSt 25, 218 ausgeführt, daß zu den allgemein als sozial üblich gebilligten Verhaltensweisen zwar die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums mit einem Kraftfahrzeug gehört; dies gelte jedoch nur solange, wie das Fahrzeug in jeder Hinsicht verkehrsgerecht gehandhabt werde (a.a.O. S. 221).

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 655/83

    Erfordernis mathematischer Gewissheit im Rahmen der richterlichen

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 150/86
    Ob hierin eine (noch) rechtsfehlerfreie Würdigung des Beweisergebnisses liegt oder ob das Landgericht damit nicht überspannte Anforderungen an die erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81, vom 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85, jeweils m. w. Nachw.), kann indessen dahingestellt bleiben.
  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 705/81

    Straßenverkehrsgefährdung - Zweckwidriges Einsetzen eines Pkw - Eingriff in den

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 150/86
    Ob hierin eine (noch) rechtsfehlerfreie Würdigung des Beweisergebnisses liegt oder ob das Landgericht damit nicht überspannte Anforderungen an die erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81, vom 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85, jeweils m. w. Nachw.), kann indessen dahingestellt bleiben.
  • BGH, 10.09.1985 - 1 StR 292/85

    Erfordernis der Darlegung für die Gründe der Glaubwürdigkeit eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 150/86
    Ob hierin eine (noch) rechtsfehlerfreie Würdigung des Beweisergebnisses liegt oder ob das Landgericht damit nicht überspannte Anforderungen an die erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81, vom 11. Januar 1984 - 2 StR 655/83 und vom 10. September 1985 - 1 StR 292/85, jeweils m. w. Nachw.), kann indessen dahingestellt bleiben.
  • BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 150/86
    Sollte der neue Tatrichter allerdings zu dem Ergebnis gelangen, der Angeklagte habe nicht gebilligt, daß die Gefahr für das Leben des Unfallopfers in einen wirklichen Schaden umschlage, so käme nur eine Verurteilung nach § 221 StGB in Betracht (vgl. BGHSt 4, 113, 116; 26, 35, 36 f).
  • BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74

    Obhutspflicht - Beistandspflicht - Garantenpflicht - Garantenstellung - Pflichten

    Auszug aus BGH, 06.05.1986 - 4 StR 150/86
    Sollte der neue Tatrichter allerdings zu dem Ergebnis gelangen, der Angeklagte habe nicht gebilligt, daß die Gefahr für das Leben des Unfallopfers in einen wirklichen Schaden umschlage, so käme nur eine Verurteilung nach § 221 StGB in Betracht (vgl. BGHSt 4, 113, 116; 26, 35, 36 f).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Dabei ist es aber erforderlich, dass das vorangegangene Verhalten nicht nur gefahrschaffend oder -erhöhend, sondern zugleich pflichtwidrig war (vgl. nur BGH, Urteile vom 19. Juli 1973 - 4 StR 284/73, BGHSt 25, 218, 221 f.; vom 6. Mai 1986 - 4 StR 150/86, BGHSt 34, 82, 84; vom 26. Juni 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 115 und vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 397; vgl. auch Kudlich in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 13 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Anerkannt ist jedenfalls, daß derjenige, der durch pflichtwidriges Vorverhalten eine Gefahrenlage für Dritte geschaffen hat, verpflichtet ist, den dadurch drohenden Schaden abzuwenden; dies gilt mindestens dann, wenn das Vorverhalten die Gefahr des Schadenseintritts als naheliegend erscheinen läßt (Adäquanz) und die Pflichtwidrigkeit gerade in der Verletzung eines solchen Gebotes besteht, das dem Schutz des gefährdeten Rechtsguts zu dienen bestimmt ist (Pflichtwidrigkeitszusammenhang, vgl. BGHSt 34, 82; BGH NStZ 1987, 171; BGH, Urt. v. 9. Mai 1990 - 3 StR 112/90; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 13 Rdn. 32ff; Rudolphi in SK 5. Aufl. § 13 Rdn. 38ff; Jescheck in LK 10. Aufl. § 13 Rdn. 30ff).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    a) Voraussetzung für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit aus sog. Ingerenz ist, daß ein pflichtwidriges Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts des konkreten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht (BGHSt 34, 82, 84; 37, 106, 115 f.; BGH-RR 1997, 292, 293; NStZ 1998, 83, 84).
  • BGH, 06.12.2012 - 4 StR 369/12

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeitszusammenhang bei alkoholisiertem

    In diesem Fall wäre ohne weiteres eine Garantenstellung des Angeklagten gegeben (vgl. für den schuldlosen Kraftfahrer BGH, Urteil vom 6. Mai 1986 - 4 StR 150/86, BGHSt 34, 82 m. Anm. Rudolphi, JR 1987, 162, und Herzberg, JZ 1986, 986; vgl. auch MünchKomm-StGB/Freund, 2. Aufl., § 13 Rn. 126).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

    Der Angeklagte hatte aufgrund des von ihm verschuldeten Unfalls gegenüber dem schwerverletzten Unfallopfer eine Garantenstellung (vgl. BGHSt 25, 218, 220 ff; 34, 82, 84; 37, 106, 115 f).

    Sollte sich in diesem Zusammenhang eine Vorstellung des Angeklagten von der Hilfsbedürftigkeit des Unfallopfers, nicht jedoch ein bedingter Tötungsvorsatz nachweisen lassen, werden die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen eines tateinheitlichen Vergehens der Aussetzung (§ 221 Abs. 1 StGB; vgl. BGHSt 34, 82, 85), jedenfalls aber der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323 c StGB; vgl. dazu BGH VRS 14, 191, 192 f; 22, 271, 272 f; BGH NStZ 1985, 501), zu prüfen sein.

  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

    Voraussetzung für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit kraft Ingerenz ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH, dass ein pflichtwidriges Vorverhalten die nahe Gefahr des Eintritts des konkreten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht (BGH StV 2020, 373; BGH NStZ 1998, 83; BGHSt 43, 381, 396; BGHSt 37, 106, 115; BGHSt 34, 82, 84; RGSt 24, 339; vgl. auch MüKo/Freund a.a.O. § 13 Rn. 118 ff.; Fischer a.a.O. § 13 Rn. 48; LK/Weigend StGB 13. Aufl. § 13 Rn. 42 ff.).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 271/12

    Anstiftung (Kausalität; dolus eventualis); Beihilfe durch Unterlassen (Ingerenz);

    Von einem sozialüblichen Verhalten kann in diesem Fall allein aufgrund des objektiven Pflichtverstoßes nicht mehr gesprochen werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1986 - 4 StR 150/86, BGHSt 34, 82, 84).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2018 - 3 AR 158/17

    Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht

    Selbst bei Berücksichtigung der in diesem Zusammenhang geschaffenen Missbrauchsgefahr ergäbe sich nichts anderes, da die hier in Rede stehende Handlung des Verurteilten, die Mitgründung des Internats, mit den Sexualstraftaten S. wohl in keinem hinreichend unmittelbaren Zusammenhang steht (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Urteil vom 6. Mai 1986, 4 StR 150/86).
  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 212/87

    Rechtsfehler durch Berücksichtigung von Umstände zum Nachteil des Angeklagten

    Denn daß der Angeklagte "den nach seiner Vorstellung möglicherweise Schwerverletzten seinem Schicksal ... überlassen" wollte (UA 6/7), begründet gerade den Tatbestand des versuchten Totschlags (vgl. BGHSt 34, 82, 84); der Wille, "sich selbst jeglichen Feststellungen zugunsten des Unfallgeschädigten zu entziehen, um nicht als Unfallverursacher zur Verantwortung gezogen zu werden" (UA 7), ist Tatbestandsmerkmal des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 29. Aufl. § 142 StGB Rdn. 57, 60).
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