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   BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86   

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https://dejure.org/1986,95
BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86 (https://dejure.org/1986,95)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1986 - 5 StR 153/86 (https://dejure.org/1986,95)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1986 - 5 StR 153/86 (https://dejure.org/1986,95)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum fortgesetzten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die Besetzung einer Strafkammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 124
  • NJW 1986, 2584
  • MDR 1986, 866
  • StV 1986, 434
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
    Die Revision äußert die Besorgnis, das Landgericht habe bei der Strafzumessung nicht genügend beachtet, daß die Voraussetzungen einer nicht geringen Menge für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen sind und es bei dem Gehilfen nicht ausreicht, wenn sich nur die Haupttat als ein besonders schwerer Fall erweist (vgl. BGHSt 29, 239, 244 [BGH 15.04.1980 - 5 StR 135/80]; BGH NStZ 1982, 206).

    Auch eine eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte kann den Begriff des Handeltreibens erfüllen; er setzt weder ein eigenes Umsatzgeschäft mit Betäubungsmitteln noch deren Absatz voraus und kann auch vorliegen, wenn es nicht zur Anbahnung bestimmter Geschäfte gekommen ist (vgl. u.a. BGHSt 29, 239, 240) [BGH 15.04.1980 - 5 StR 135/80].

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
    Eigennützig ist eine Tätigkeit nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht (BGHSt 28, 308, 309 [BGH 21.02.1979 - 2 StR 663/78]; BGH GA 1981, 572).

    Die Beschwerdeführerin versteht die Entscheidung BGHSt 28, 308, 310 f [BGH 21.02.1979 - 2 StR 663/78]alsch, wenn sie meint, es reiche aus, daß dem Täter zunächst der Gewinn selbst zufließt, weil er für den anderen den Kaufpreis entgegennimmt.

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
    Mittäterschaft kommt vor allem in Betracht, wenn der Beteiligte in der Rolle eines gleichberechtigten Partners mitgewirkt hat (BGH NStZ 1984, 413).
  • BGH, 08.05.1985 - 3 StR 100/85

    Beurteilung, ob eine in die Straftat verwickelte Zeugin Mitbeschuldigte des

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
    Aus den von der Revision angeführten Aktenstellen ergibt sich nicht, daß der Zeuge Alaattin A. im vorliegenden Ermuittlungs- und Strafverfahren förmlich Mitbeschuldigter war; das Verfahren ist bereits bei Einleitung der Ermittlungen getrennt worden (Bd. I S. 2 d.A. - vgl. BGH NStZ 1985, 419, 420).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
    Für die Willensrichtung kommt es darauf an, ob der Tatbeitrag als bloße Förderung fremden Tuns oder als eigene, vom Täterwillen getragene Tathandlung erscheint (BGH NJW 1979, 1259).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 183/80

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim unterlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
    Eine ganz untergeordnete Tätigkeit deutet schon objektiv darauf hin, daß der Täter nur Gehilfe ist (vgl. BGH Beschluß vom 15. April 1980 - 5 StR 183/80).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 114/86

    Verteilung der Hauptschöffenplätze: Berücksichtigung des Bezirks einer

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
    Daß der Präsident des Landgerichts bei der Verteilung der Hauptschöffen für die Strafkammern am Sitz des Landgerichts den Amtsgerichtsbezirk Bremerhaven nicht berücksichtigt hat, begründet, wie der Senat in einem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Urteil entschieden hat (Urteil vom 24. Juni 1986 - 5 StR 114/86), nicht die Revision.
  • BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82

    Vorliegen von Regelbeispielen beim Gehilfen aufgrund der Verwirklichung dieser

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
    Die Revision äußert die Besorgnis, das Landgericht habe bei der Strafzumessung nicht genügend beachtet, daß die Voraussetzungen einer nicht geringen Menge für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen sind und es bei dem Gehilfen nicht ausreicht, wenn sich nur die Haupttat als ein besonders schwerer Fall erweist (vgl. BGHSt 29, 239, 244 [BGH 15.04.1980 - 5 StR 135/80]; BGH NStZ 1982, 206).
  • BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Begriff des "Handeltreibens"

    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
    Eigennützig ist eine Tätigkeit nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht (BGHSt 28, 308, 309 [BGH 21.02.1979 - 2 StR 663/78]; BGH GA 1981, 572).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86
    Eine Täterschaft wegen tateinheitlich begangenen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 815 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]) scheidet hier aus.
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht seiner Prüfung folgende Umschreibung des Handeltreibens zugrunde gelegt: "Unter den Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede eigennützige Bemühung, die darauf gerichtet ist, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern, selbst wenn es sich dabei nur um eine vermittelnde Tätigkeit handelt (vgl. BGHSt 29, 239; 31, 145, 147; 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 29).
  • BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15

    Verwertung von Audio- oder Videoaufnahmen der Tat (Überwiegen des

    Dass der Angeklagte sich von seinem Tätigwerden einen materiellen oder immateriellen persönlichen Vorteil versprochen hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - 5 StR 163/86, BGHSt 34, 124, 125), lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen.
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Der Begriff des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln umfaßt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (BGHSt 6, 246, 247; 25, 290, 291; 28, 308, 309; 30, 28, 31; 30, 277, 278; 30, 359, 360; 34, 124, 125; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 140 m. w. Nachw.).
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