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   BGH, 06.08.1987 - 4 StR 319/87   

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https://dejure.org/1987,1536
BGH, 06.08.1987 - 4 StR 319/87 (https://dejure.org/1987,1536)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1987 - 4 StR 319/87 (https://dejure.org/1987,1536)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1987 - 4 StR 319/87 (https://dejure.org/1987,1536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Schöffen vom Schöffenamt bei schwebenden Strafverfahren - Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter - Rückwirkungen eines Freispruchs auf den Ausschluss

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Ausschluß eines Schöffen bei einem gegen ihn schwebenden Strafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 32 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 28
  • NJW 1988, 82
  • MDR 1987, 1044
  • NStZ 1987, 567
  • StV 1987, 517
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 319/87
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in BGHSt 27, 105 [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76] zum Ausdruck gebracht, daß ein Schöffe nicht schon deshalb verhindert ist, das Schöffenamt wahrzunehmen, weil bezüglich seiner Person ein Prüfungsverfahren nach § 52 GVG anhänig ist.

    Das bedeutet aber nur, daß über die Amtsunfähigkeit unabhänig vom Stand des Prüfungsverfahrens - auch unabhängig davon, ob ein solches überhaupt eingeleitet ist - zu entscheiden ist (BGHSt 27, 105, 107) [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76].

  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86

    Mitwirkung eines blinden Richters

    Auszug aus BGH, 06.08.1987 - 4 StR 319/87
    Dem steht der Einwand der Präklusion hier schon deshalb nicht entgegen, weil der von der Revision geltend gemachte Fehler einem Mangel in der Person eines Richters gleichzusetzen ist, der durch die §§ 222a, 222b StPO nicht erfaßt wird (BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 153/21

    Erfolgreiche Rüge der fehlerhaften Gerichtsbesetzung bei Ausschluss der

    Ebenso wenig ist ein Besetzungseinwand erforderlich, wenn sich der Besetzungsmangel aus in der Person des Richters liegenden Tatsachen ergibt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. August 1987 - 4 StR 319/87, BGHSt 35, 28, 29; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 440/87, BGHSt 35, 164; jeweils mwN).
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03

    Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand;

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem in BGHSt 35, 28 entschiedenen Fall, in dem der Senat die Unfähigkeit zum Schöffenamt wegen eines gegen den Schöffen schwebenden Ermittlungsverfahrens (§ 32 Nr. 2 GVG) einem Mangel in der Person "gleichgesetzt" hat.
  • BFH, 29.07.2021 - II B 12/21

    Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Steuerstrafverfahren

    Die Anklageerhebung wegen einer Tat von solchem Gewicht, dass das Gesetz den Verlust oder die Möglichkeit der Aberkennung der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, vorsieht, reicht für einen Vertrauensverlust der Allgemeinheit und der Verfahrensbeteiligten hinsichtlich der für die Amtsausübung erforderlichen Integrität und Objektivität des Angeklagten aus und gefährdet auch dessen innere persönliche Objektivität und Freiheit, die Voraussetzung unbefangener Urteilsfähigkeit sind (vgl. Schmid in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 18 FGO Rz 11; Müller-Horn in Gosch, FGO § 18 Rz 5; vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 06.08.1987 - 4 StR 319/87, BGHSt 35, 28).
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