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   BGH, 17.05.1988 - 5 StR 153/88   

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https://dejure.org/1988,1813
BGH, 17.05.1988 - 5 StR 153/88 (https://dejure.org/1988,1813)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1988 - 5 StR 153/88 (https://dejure.org/1988,1813)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1988 - 5 StR 153/88 (https://dejure.org/1988,1813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anordnung einer Fürsorgeerziehung neben der Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe - Ziel der Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe - Ziel des § 8 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    JGG (1975) § 8 Abs 2, §§ 27, 30
    Anordnung von Fürsorgeerziehung neben Aussetzung der Jugendstrafe

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 288
  • NJW 1988, 2251
  • MDR 1988, 693
  • NStZ 1988, 364
  • StV 1989, 306
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.01.1963 - 4 StR 443/62

    Kein Jugendarrest neben Aussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 17.05.1988 - 5 StR 153/88
    Vielmehr will sie verhindern, daß auf einen Täter wegen derselben Tat solche nicht zugelassenen Maßnahmen neben der Verhängung einer Jugendstrafe angewendet werden (BGHSt 18, 207, 210).
  • BGH, 21.01.2021 - 2 StR 280/20

    Voraussetzungen der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (restriktive

    Die Strafkammer hat nicht beachtet, dass die Anwendung des § 27 JGG ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlauts voraussetzt, dass schädliche Neigungen festgestellt werden, jedoch zweifelhaft bleibt, ob aufgrund deren Umfangs die Verhängung einer Jugendstrafe erforderlich ist; (BGHSt 35, 288; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18, BeckRS 2019, 421; OLG Oldenburg, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 1 Ss 188/10-, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 4 Ss 1/09-, juris); bei Fehlen schädlicher Neigungen oder auch nur bei Zweifeln an deren Existenz ist der Weg über § 27 JGG versperrt (Nehring in BeckOK JGG Gertler/Kunkel/Putzke § 27 Rn. 13; Diemer in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, § 27 Rn. 7).
  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 930/04

    Keine Kombination von Jugendarrest und Aussetzung von Jugendstrafe

    Der Bundesgerichtshof hat auf seine Rechtsprechung verwiesen (BGHSt 18, 207 ff.; 35, 288 ff.), wonach die Anordnung eines Arrests neben der Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe unzulässig sei.
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 3 Ss 89/04

    Jugendstrafe; Jugendarrest

    Dieser Ansicht, die der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Mai 1988 (BGHSt 35, 288) aufgegriffen und bestätigt hat, haben sich die Obergerichte und nunmehr auch die herrschende Meinung im Schrifttum - mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - angeschlossen (OLG Celle, NStZ 1988, 315; BayObLG NStZ-RR 1997, 216 und NStZ-RR 1998, 377; Ostendorf, JGG, 6. Aufl., § 27 JGG Rdnr. 10; Eisenberg, JGG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 11; Brunner/Dölling, JGG, 11. Aufl., § 27 Rdnr. 13 - 15; Diemer, in: Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 4. Aufl., § 8 Rdnr. 6, je m. w. N.).
  • LG Hamburg, 16.08.2023 - 627 Qs 24/23

    Weisung zur Unterbringung in Vorbewährungszeit

    Die Nichtanwendbarkeit des § 12 Nr. 2 JGG darf aber nicht durch eine Weisung nach § 10 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 JGG unterlaufen werden, weswegen eine auf diese Norm gestützte Weisung, Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen Wohnform im Sinne des § 34 SGB VIII in Anspruch zu nehmen, unzulässig ist (Kölbel, in: Eisenberg/Kölbel JGG, 24. Aufl. 2023, § 10 Rn. 14; Diemer in: Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl. 2020, § 10 Rn. 28, vgl. auch BGH, Urteil vom 17.05.1988 - 5 StR 153/88 für § 27 JGG und OLG Hamm, Beschluss vom 19.11.2015 - 3 Ws 413/15 für § 61b Abs. 1 S. 1 JGG).
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