Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1988 - 3 StR 198/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1399
BGH, 26.10.1988 - 3 StR 198/88 (https://dejure.org/1988,1399)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1988 - 3 StR 198/88 (https://dejure.org/1988,1399)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1988 - 3 StR 198/88 (https://dejure.org/1988,1399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Status als unbeteiligter Dritter im Sinne der grenzpolizeilichen Regeln über den Einsatz von Zwangsmitteln - Voraussetzungen für den Schusswaffengebrauch im Grenzdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGSG §§ 11, 17; UZwG §§ 4, 11, 12, 13; ZollG § 71

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 379
  • NJW 1989, 1811
  • MDR 1989, 373
  • NStZ 1989, 230
  • StV 1990, 20
  • JR 1990, 167
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1975 - 4 StR 7/75

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Zulässigkeit des Schusswaffengebrauch zur

    Auszug aus BGH, 26.10.1988 - 3 StR 198/88
    Das Landgericht übersieht, daß unabhängig von den Sicht- und Entfernungsverhältnissen jede Schußabgabe auf ein sich mit hoher Geschwindigkeit entfernendes Fahrzeug mit dem Risiko der Verletzung oder gar der Tötung der Flüchtenden verbunden ist (vgl. BGHSt 26, 99, 104; Triffterer MDR 1976, 355, 356) [BGH 20.03.1975 - 4 StR 7/75].
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Er findet es befremdlich, daß im Schrifttum bei der Auslegung des § 16 UZwGBw ein bedingter Tötungsvorsatz als von der Vorschrift gedeckt bezeichnet worden ist (Jess/Mann, UZwGBw, 2. Aufl. 1981, § 16 Rdn. 4), und pflichtet Frowein (in: Kritik und Vertrauen, Festschrift für Peter Schneider, 1990 S. 112 ff) darin bei, daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist.

    Durch diesen Vorsatz unterscheidet sich die abgeurteilte Tat von dem in der Entscheidung BGHSt 35, 379 behandelten Fall; dort hatte der Beamte nach der vom Revisionsgericht hingenommenen Feststellung des Tatrichters eine tödliche Verletzung des Fliehenden nicht billigend in Kauf genommen (aaO S. 386).

  • BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07

    Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz:

    Eine - weiter mögliche - Verteidigung des Angeklagten mit der Darlegung von Umständen, die Voraussetzungen einer Notwehrlage als Motiv des Angeklagten für die Schussabgabe begründen könnten, stünde im Widerspruch zu den objektiven Feststellungen (vgl. BGHSt 35, 379, 381, 388).

    Im Fall der Flucht hat der Schussabgabe zudem eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne vorauszugehen (vgl. BGHSt 26, 99, 102; Merten aaO § 25 Rdn.8), innerhalb derer die auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden gegeneinander abzuwägen gewesen wären (vgl. BGHSt 35, 379, 387).

  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Aus der Entscheidung BGHSt 35, 379 ergibt sich nichts Gegenteiliges, weil der BGH dort einen Fall zu beurteilen hatte, in dem die hingenommenen tatrichterlichen Feststellungen keinen bedingten Tötungsvorsatz ergaben (vgl. Abschn. C III 1 des Urteils vom 3. November 1992).
  • OLG Brandenburg, 30.01.1996 - 2 U 119/95

    Amtshaftung für Sachschaden durch unzulässigen Schußwaffengebrauch eines

    Dies ergibt sich aus dem mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der gerade bei Anwendung unmittelbaren Zwanges von besonderer Bedeutung ist (vgl. § 4 II UZwG; BGH, NJW 1989, 1811 (1813)).

    Anderenfalls kann die Androhung ihre Funktion nicht erfüllen, den Betroffenen noch einmal auf die möglichen Folgen seines Handelns aufmerksam zu machen und ihn zur Umkehr zu bewegen (Lisken/Denninger, Rdnr. 526; vgl. zur Notwendigkeit der Androhung auch BGH, NJW 1989, 1811 (1812)).

  • KG, 06.03.1991 - 4 Ws 288/90

    Erich Honecker

    Zwar dürfen auch in einem Rechtsstaat Grenzbeamte auf Personen schießen, die sich der Überprüfung ihrer Person durch Flucht entziehen (vgl. etwa BGHSt 35, 379 zu § 11 UZwG ).
  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 513/94

    Soldat - Befehl - Rechtswidrigkeit

    Die Anwendung unmittelbaren Zwanges im Grenzbereich einschließlich des Gebrauchs von Schußwaffen ist grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden, wenn dies auf der Grundlage von Regelungen, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sind, erfolgt, um die Flucht möglicher Rechtsbrecher zu verhindern (vgl. BGHSt 35, 379 f mit Anm. Dölling JR 1990, 170; vgl. aber auch BGHSt 39, 21, 22).
  • BGH, 19.12.1996 - 5 StR 116/96

    Anwendung der Radbruch'schen Formel auf einen Mauerschützen

    Daß die Grundsätze der von der Revision für sich in Anspruch genommenen Entscheidung BGHSt 35, 379 ff. zum Schußwaffengebrauch im (bundesdeutschen) Grenzdienst auf das menschenrechtswidrige Grenzregime der DDR nicht übertragbar sind, liegt auf der Hand.
  • KG, 21.07.1999 - 1 Ss 338/98
    Voraussetzung für einen Freispruch ist schließlich, daß weitere Feststellungen, die eine Verurteilung tragen könnten, nicht zu erwarten sind (vgl. BGHSt 28, 162, 164; 35, 379, 388, 390; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Freisprechung 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht