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   BGH, 24.08.1987 - StB 9/87   

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https://dejure.org/1987,7076
BGH, 24.08.1987 - StB 9/87 (https://dejure.org/1987,7076)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1987 - StB 9/87 (https://dejure.org/1987,7076)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1987 - StB 9/87 (https://dejure.org/1987,7076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde - Eröffnungsbeschluß - Überzeugungsbildung

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 39
  • NJW 1988, 1680
  • MDR 1988, 67
  • NStZ 1988, 36 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei

    Gerade auf die Identität der Besetzung bei der Eröffnungsentscheidung und in der Hauptverhandlung, wie sie nach damaliger Gerichtsverfassung vorgesehen war, sowie auf die nach dem Urteil des Oberlandesgerichts allein mögliche rechtliche Überprüfung der von diesem vorgenommenen Beweiswürdigung in der Revision hat der Senat in der genannten Entscheidung jedoch maßgeblich abgehoben (vgl. BGHSt 35, 39, 40 ff.).
  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Hat der Bundesgerichtshof über die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen einen die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnenden Beschluss des erstinstanzlich zuständigen Senats eines Oberlandesgerichts zu entscheiden, so hat er das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts in vollem Umfang eigenständig zu prüfen (Aufgabe von BGHSt 35, 39).

    Eine derart eingeschränkte Kontrolle entspräche zwar der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BGHSt 35, 39).

    Gerade auf die Identität der Besetzung bei der Eröffnungsentscheidung und in der Hauptverhandlung, wie sie nach damaliger Gerichtsverfassung vorgesehen war, ist in der Entscheidung BGHSt 35, 39, 40 ff. jedoch maßgebend abgehoben worden (so bereits BGHR aaO).

  • BGH, 04.08.1995 - StB 31/95

    Werben für eine terroristische Organisation - Billigung der Methoden oder Ziele -

    Bei dieser nicht fernliegenden Deutungsmöglichkeit kann ein für die RAF werbender Charakter zumindest nicht als eindeutig erkennbar bezeichnet werden, zumal der Bundesgerichtshof bei seiner Beschwerdeentscheidung den von dem erstinstanzlich zuständigen Senat des Oberlandesgerichts angelegten - rechtlich unbedenklichen - Maßstab tatrichterlicher Überzeugung nicht außer Betracht lassen durfte (vgl. BGHSt 35, 39, 40 f.) [BGH 24.08.1987 - StB 9/87].
  • BGH, Ermittlungsrichter, 05.04.1990 - 1 BGs 112/90

    Alles in allem strafbar oder: Die Vorverlagerung der Vorfeldstrafbarkeit

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  • BGH, 29.05.1989 - StB 14/89
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  • BGH, 13.07.1988 - StB 18/88
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  • BGH, 22.04.2003 - 3 StE 2/02

    Bejahung eines hinreichenden Tatverdachts hinsichtlich der Bildung einer

    Gerade auf die Identität der Besetzung bei der Eröffnungsentscheidung und in der Hauptverhandlung, wie sie nach damaliger Gerichtsverfassung vorgesehen war, sowie auf die nach dem Urteil des Oberlandesgerichts allein mögliche rechtliche Überprüfung der von diesem vorgenommenen Beweiswürdigung in der Revision hat der Senat in der genannten Entscheidung jedoch maßgeblich abgehoben (vgl. BGHSt 35, 39, 40 [BGH 24.08.1987 - StB 9/87] ; ff. ).
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