Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 35, 76
  • NJW 1988, 2054
  • MDR 1988, 156
  • NStZ 1988, 69
  • StV 1988, 527



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Wird zitiert von ... (32)  

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88  

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

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  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88  

    StGB § 185

    Der 3. Strafsenat hält auf der Grundlage der Neuregelung eine Bestrafung wegen Beleidigung bei sexuellen Handlungen an (oder vor) einem Jugendlichen, die den Tatbestand eines Sexualdelikts nicht erfüllen, dann für möglich, wenn das Verhalten des Täters wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles über die sonst mit der sexuellen Handlung regelmäßig verbundene Beeinträchtigung hinaus einen Angriff auf die Geschlechtsehre enthält (BGH NStZ 1986, 453; ähnlich BGH NStZ 1988, 69).
  • BGH, 23.02.2000 - 5 StR 38/00  

    Mord; Schuldunfähigkeit; Auffällige narzißtische und zwanghafte

    Ob eine Persönlichkeitsstörung den Grad einer schweren anderen seelischen Abartigkeit erreicht, ist aufgrund einer umfassenden Gesamtbetrachtung zu beurteilen, in die neben dem Persönlichkeitsbild des Angeklagten und den Tatumständen auch sein Verhalten vor und nach der Tat einzubeziehen ist (vgl. BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 1, 3, 6, 9, 14).

    Diese Ausführungen begegnen schon deshalb rechtlichen Bedenken, weil sie nicht erkennen lassen, daß das Landgericht zwischen einer krankhaften seelischen Störung und einer - nicht pathologisch bedingten - schweren anderen seelischen Abartigkeit unterschieden hätte (vgl. BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 1, 3, 6, 9, 14).

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