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   BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88   

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https://dejure.org/1989,1125
BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88 (https://dejure.org/1989,1125)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1989 - 1 StR 631/88 (https://dejure.org/1989,1125)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - 1 StR 631/88 (https://dejure.org/1989,1125)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Illegale Einschleusung - Ausländische Frauen - Vermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    AuslG § 47 a
    Illegale Einschleusung ausländischer Frauen

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 124
  • NJW 1989, 1435
  • MDR 1989, 663
  • NStZ 1989, 271
  • StV 1990, 101
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88
    Diese Schlußfolgerung, die das Landgericht aus dem festgestellten Sachverhalt gezogen hat, ist möglich und liegt sogar ausgesprochen nahe; zwingend braucht sie nicht zu sein (vgl. BGHSt 10, 208, 210; 26, 56, 63; 29, 18, 19 f.).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88
    Diese Schlußfolgerung, die das Landgericht aus dem festgestellten Sachverhalt gezogen hat, ist möglich und liegt sogar ausgesprochen nahe; zwingend braucht sie nicht zu sein (vgl. BGHSt 10, 208, 210; 26, 56, 63; 29, 18, 19 f.).
  • BGH, 09.11.1971 - 5 StR 374/71

    Prüfungsumfang eines Revisionsgerichts - Revisionsgrund der

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88
    Ein Fall, in dem der Täter zwei verschiedene Ziele verfolgt und das eine von ihnen erreicht (vgl. BGH, Urt. vom 9. November 1971 - 5 StR 374/71 - bei Dallinger MDR 1972, 386 f.), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88

    Begriff der Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer;

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88
    Es verhält sich, was den Zusammenhang zwischen dem Handeln des Täters und der Vorteilsgewährung angeht, ähnlich wie beim Tatbestand der Bestechlichkeit nach § 332 StGB (vgl. dazu BGHSt 32, 290 m. w. Nachw. sowie BGH NStZ 1989, 74): Die Anforderungen an die Bestimmtheit der zu entgeltenden Handlungen dürfen nicht überspannt werden.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88
    Deshalb wird der neue Tatrichter darüber zu entscheiden haben, in welcher Form die erbrachten Leistungen zu berücksichtigen sind (vgl. BGHSt 35, 238, 243).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86

    Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88
    Dabei ist ausreichend, daß die Einschleusung des Ausländers als Mittel zur Erlangung des Vermögensvorteils dienen soll (vgl. BGHSt 34, 299, 303 zu § 272 StGB).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88
    Diese Schlußfolgerung, die das Landgericht aus dem festgestellten Sachverhalt gezogen hat, ist möglich und liegt sogar ausgesprochen nahe; zwingend braucht sie nicht zu sein (vgl. BGHSt 10, 208, 210; 26, 56, 63; 29, 18, 19 f.).
  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88
    Es verhält sich, was den Zusammenhang zwischen dem Handeln des Täters und der Vorteilsgewährung angeht, ähnlich wie beim Tatbestand der Bestechlichkeit nach § 332 StGB (vgl. dazu BGHSt 32, 290 m. w. Nachw. sowie BGH NStZ 1989, 74): Die Anforderungen an die Bestimmtheit der zu entgeltenden Handlungen dürfen nicht überspannt werden.
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 484/52

    Hinzuziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit der Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88
    gezogen werden muß (vgl. RGSt 76, 177; BGHSt 3, 285; BGH NStZ 1984, 328; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 259 Rdn. 3).
  • BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85

    Berücksichtigung von Bewährungsleistungen bei nachträglicher Bildung einer

    Auszug aus BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88
    Entfällt aber die Strafaussetzung zur Bewährung wegen nachträglicher Bildung einer Gesamtstrafe, so ist die in der Nichterstattung erbrachter Leistungen liegende Härte in der Regel dadurch auszugleichen, daß diese Leistungen gemäß § 56 f Abs. 3 Satz 2 StGB bei Festsetzung der Gesamtstrafe angemessen berücksichtigt werden (BGHSt 33, 326).
  • BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.05.1976 - II A 123/74
  • RG, 18.06.1942 - 3 D 260/42

    Das Gericht ist verpflichtet, darüber zu wachen, daß der Dolmetscher seiner

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Vom wem der Schleuser den Vermögensvorteil erhalten soll oder erhält, ist gleichgültig (BGHSt 36, 124, 128 f; Nissen aaO § 92 a Rdn. 6, 7; Renner aaO § 92 a Rdn. 7; Hailbronner aaO § 92 a Rdn. 15, 16; Senge aaO § 92 a AuslG Rdn. 6; Stoppa aaO § 92 a Rdn. 28, 29).
  • BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21

    Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und

    Zwischen der Förderung des illegalen Verhaltens und dem Erhalten oder Sich-versprechen-lassen des (Vermögens-)Vorteils muss ein kausaler und finaler Zusammenhang bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 StR 631/88, NStZ 1989, 271; Mosbacher, aaO Rn. 36; MüKo-StGB/Gericke, 4. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 18; von Pollern ZAR 1996, 175, 178).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LB 327/03

    Inanspruchnahme für die Kostenerstattung einer Abschiebung nach Albanien;

    Überdies ist nicht ersichtlich, inwiefern der Bezug von Sozialhilfe (von wem?), den der Prozessbevollmächtigte der Kläger im Übrigen in der mündlichen Verhandlung in Abrede gestellt hat, einen Vermögensvorteil im Sinne des § 92 a Abs. 1 Nr. 1 AuslG darstellen sollte, den die Kläger "dafür" erhalten haben oder sich haben versprechen lassen, dass sie ihre Tochter zur illegalen Einreise in das Bundesgebiet angestiftet oder ihr dazu Hilfe geleistet haben (vgl. zu dem insoweit erforderlichen kausalen und finalen Zusammenhang BGH, NJW 1989, 1435, 1436 und Hailbronner, a.a.O., Rdnr. 16 zu § 92 a AuslG).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 471/01

    Absoluter Revisionsgrund; Notwendige Anwesenheit des Dolmetschers (teilweise

    In diesem Falle gehört der Dolmetscher nicht zu den Personen, deren Anwesenheit im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung erforderlich ist (BGHSt 3, 285; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Dolmetscher 2, 3; BGH NStZ 1984, 328).
  • OLG Celle, 21.12.2005 - 9 U 100/05

    Schadensersatz wegen unberechtigt aus einem Gesellschaftsvermögen entnommener

    Die Tathandlung kann auch durch Unterlassen begangen werden (BGHSt 36, 127 [BGH 21.02.1989 - 1 StR 631/88] ), indem der Täter gebotenes Einschreiten unterlässt.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 426/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen

    Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, die Beschwerdeführerin habe mit ihrer Betätigung als Prostituierte dem als Auflage mit der Aufenthaltsgenehmigung verbundenen strafbewehrten Verbot zuwider gehandelt, eine "Erwerbstätigkeit" auszuüben (vgl. aus der neueren Rechtsprechung - jeweils unter Rückgriff auf die in § 12 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 18. Dezember 1990 enthaltene Legaldefinition - insbesondere OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1998, S. 61-63 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; ferner BGH, NJW 1990, S. 2207 f. und BGHSt 36, 124 ff.), überschreitet ersichtlich nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ).
  • BGH, 27.06.2000 - 1 StR 665/99

    Hinzuziehung eines Dolmetschers bei partieller Kenntnis der deutschen Sprache;

    Ist ein Beteiligter teilweise der deutschen Sprache mächtig, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu befinden, in welchem Umfang er bei der Verhandlung einen Dolmetscher zuziehen will (BGHSt 3, 285, 286; BGH NStZ 1984, 328; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Dolmetscher 2).
  • BGH, 15.09.1995 - 2 StR 431/95

    Strafschärfung trotz Gesetzeseinheit aufgrund selbständigen Unrechts der

    Da der Angeklagte mit den Nötigungshandlungen keine anderen Ziele verfolgte, als die Tatopfer zur Zahlung der verlangten Geldbeträge zu veranlassen, tritt die versuchte Nötigung im Wege der Gesetzeseinheit hinter der versuchten Erpressung zurück (vgl. BGHR StGB § 253 I Konkurrenzen 1).
  • BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98

    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit:

    Diese Bestimmung sollte in erster Linie dazu dienen, das Schlepperunwesen, d. h. die organisierte illegale Einreise und den illegalen Aufenthalt aus Eigennutz, zu bekämpfen (BGH NJW 1989, 1435 ).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.1995 - 1 Ss 22/95
    Dies war allerdings nur der Anlaß für die Regelung, die bei der Bekämpfung des Schlepperunwesens, d.h. der organisierten illegalen Einreise von Ausländern, ansetzt (BGH NStZ 1989, 271 ).
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