Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1227
BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89 (https://dejure.org/1989,1227)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1989 - 2 ARs 54/89 (https://dejure.org/1989,1227)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1989 - 2 ARs 54/89 (https://dejure.org/1989,1227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine versuchte Strafvereitelung - Annahme eines hinreichenden Tatverdachts - Ausschließung eines Verteidigers nach § 138a Abs. 1 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) sowie ihre einzelnen Voraussetzungen - Erhebung und Zulassung einer Anklage ohne vorgängige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 138a Abs. 1 Nr. 3
    Verteidigerausschluß wegen Verdachts der versuchten Strafvereitelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 133
  • NJW 1989, 1813
  • MDR 1989, 658
  • NStZ 1990, 91
  • StV 1993, 227
  • JR 1990, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89
    Nichts anderes gilt für die das Gesetzgebungsverfahren begleitenden oder ihm vorausgehenden Wortmeldungen aus Wissenschaft und Praxis, soweit sie Anregungen und Vorschläge zur gesetzlichen Regelung des Verteidigerausschlusses enthielten, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Falle Schily (BVerfGE 34, 293) notwendig geworden war (Lantzke AnwBl. 1973, 238 f; JR 1973, 357, 360; Holtz AnwBl. 1973, 240 f; JR 1973, 362 f; Schmidt-Leichner NJW 1973, 969, 971 Fußn. 27; Friedrichs JR 1974, 177 f; Waller DRiZ 1974, 178 f).

    Bestätigt wird das hieraus zu folgernde Ergebnis noch dadurch, daß in den vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts publizierten Beiträgen und Stellungnahmen zur Frage des Verteidigerausschlusses die Gesichtspunkte des Verdachtsgrades und des Verfahrensstandes stets genau auseinandergehalten worden waren; das zeigt sich deutlich in den Meinungsverschiedenheiten darüber, ob für die Ausschließung des Verteidigers voller Beweis, dringender, hinreichender oder einfacher Verdacht, die Einleitung eines Verfahrens gegen den Verteidiger oder gar die Eröffnung des Hauptverfahrens zu fordern sei (ausführliche Nachweisungen hierzu bei Friedrichs a.a.O. 178 Fußn. 15; vgl. auch BVerfGE 34, 293, 306).

  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 157/79

    Zulässigkeit des Hörens des Vernehmungsrichters über frühere Bekundungen eines in

    Auszug aus BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89
    Die Ausschließung des Verteidigers wegen hinreichenden Verdachts der versuchten Strafvereitelung setzt nicht voraus, daß wegen dieses Vorwurfs gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und bis zur Anklagereife gediehen ist (Abkehr von BGH AnwBl. 1981, 115 = bei Holtz MDR 1979, 989 und BGHR StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 3 Begünstigung 1 = NStE Nr. 3 zu § 138 a StPO).

    Allerdings hat der Beschwerdesenat in zwei früheren Entscheidungen den Standpunkt vertreten, hinreichender Tatverdacht rechtfertige die Ausschließung des Verteidigers nur, wenn ihm strafbares Verhalten vorgeworfen wird und das Ermittlungsverfahren wegen dieses Verhaltens bereits bis zur Anklagereife gediehen ist (BGH AnwBl. 1981, 115 = bei Holtz MDR 1979, 989; BGHR StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 3 Begünstigung 1 = NStE Nr. 3 zu § 138 a StPO; ebenso Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 138 a Rdn. 14 und Laufhütte in KK, StPO 2. Aufl. § 138 a Rdn. 7).

  • BGH, 20.11.1986 - 2 ARs 287/86

    Tatverdacht - Beweismittel - Geld - Straftat - Beseitigung - Rechtsanwalt -

    Auszug aus BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89
    Die Ausschließung des Verteidigers wegen hinreichenden Verdachts der versuchten Strafvereitelung setzt nicht voraus, daß wegen dieses Vorwurfs gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und bis zur Anklagereife gediehen ist (Abkehr von BGH AnwBl. 1981, 115 = bei Holtz MDR 1979, 989 und BGHR StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 3 Begünstigung 1 = NStE Nr. 3 zu § 138 a StPO).

    Allerdings hat der Beschwerdesenat in zwei früheren Entscheidungen den Standpunkt vertreten, hinreichender Tatverdacht rechtfertige die Ausschließung des Verteidigers nur, wenn ihm strafbares Verhalten vorgeworfen wird und das Ermittlungsverfahren wegen dieses Verhaltens bereits bis zur Anklagereife gediehen ist (BGH AnwBl. 1981, 115 = bei Holtz MDR 1979, 989; BGHR StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 3 Begünstigung 1 = NStE Nr. 3 zu § 138 a StPO; ebenso Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 138 a Rdn. 14 und Laufhütte in KK, StPO 2. Aufl. § 138 a Rdn. 7).

  • BGH, 16.05.1983 - 2 ARs 129/83

    Zur Abgrenzung zulässigen Verteidigerhandelns von versuchter Strafvereitelung -

    Auszug aus BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89
    Denn hier hat der Beschwerdeführer nicht nur - was allein schon die Bejahung des Versuchs rechtfertigen könnte - die erneute Vernehmung des Zeugen mit dem Ziel der Herbeiführung einer (wie unterstellt) entlastenden Falschaussage beantragt (vgl. BGH NJW 1983, 2712), sondern darüber hinaus die Richtigkeit seiner Angaben über den Inhalt des Telefonats eidesstattlich versichert und zusätzlich angekündigt, diese Angaben noch selber "zu Protokoll" zu geben.
  • BGH, 18.06.1970 - III ZR 95/68

    Anklage - Legalitätsprinzip - Ermessensentscheidungen - Tatverdacht -

    Auszug aus BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89
    Hinreichender Tatverdacht, wie er die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigt (§ 203 StPO), liegt vor, wenn sich bei Würdigung der vorhandenen, aus den Akten ersichtlichen Beweis umstände ergibt, daß die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist (BGH NJW 1970, 1543 f; Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 203 Rdn. 2; Treier in KK, StPO 2. Aufl. § 203 Rdn. 5; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 203 Rdn. 9 ff).
  • Drs-Bund, 06.09.1974 - BT-Drs 7/2526
    Auszug aus BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89
    Bereits der Regierungsentwurf sah als Voraussetzung des Verteidigerausschlusses neben dem dringenden auch den hinreichenden Tatverdacht vor; in der Begründung (BRDrucks. 348/74 = BTDrucks. 7/2526 S. 21) findet sich kein Hinweis darauf, daß mit dem Rückgriff auf dieses Kriterium auch ein (anklagereifes) Verfahren gegen den Verteidiger verlangt oder vorausgesetzt worden wäre.
  • Drs-Bund, 16.12.1974 - BT-Drs 7/2989
    Auszug aus BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89
    Sie ist überhaupt nur an wenigen Stellen - am Rande - erwähnt (Bundestag, Bericht des Rechtsausschusses BTDrucks. 7/2989 S. 4; Bundesminister Vogel in der 138. Sitzung des Bundestags vom 18. Dezember 1974, 7. Wahlperiode Sten. Ber. S. 9512 D; Minister Dr. Wicklmayr in der 415. Sitzung des Bundesrats vom 19. Dezember 1974 Sten. Ber. S. 503 B).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06

    Strafverfahren: Ausschließung des Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung

    Rechtsanwältin A. ist dringend verdächtig (vgl. zu diesem Erfordernis im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens BGH AnwBl. 1981, 115; BGHSt 36, 133 lässt allerdings auch die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigenden hinreichenden Tatverdacht genügen), sich wegen einer der in § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO angeführten Straftat strafbar gemacht zu haben.
  • OLG Zweibrücken, 20.11.2009 - 1 AR 32/09

    Ausschluss eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger wegen des Verdachts der

    Er genügt nur, wenn dem Verteidiger strafbares Verhalten vorgeworfen wird, setzt aber nicht voraus, dass wegen dieses Vorwurfes gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und bis zur Anklagereife gediehen ist (BGHSt 36, 133; Strafverteidiger 1996, 470; JZ 1996, 614; wistra 2005, 87).

    Zu prüfen ist daher nur, ob das vorliegende Tatsachen- und Beweismaterial falls Anklage erhoben worden wäre, deren Zulassung und die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigen würden (BGHSt 36, 133, 137).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2341/08

    Ausschluss eines Pflichtverteidigers (Begünstigung; Weiterleitung von Briefen;

    Gegen den Beschwerdeführer zu 1) ist bereits Anklage erhoben (vgl. zu den Voraussetzungen BGHSt 36, 133).
  • BGH, 18.04.2018 - 2 ARs 542/17

    Ausschließung des Verteidigers (Anforderungen: hinreichender Verdacht der

    Es ist nicht erforderlich, dass wegen des in Rede stehenden Vorwurfs ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dieses Ermittlungsverfahren bis zur Anklagereife gediehen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 3. März 1989 - 2 ARs 54/89, BGHSt 36, 133, 137; siehe auch KG NStZ-RR 2016, 18).
  • BGH, 29.03.1996 - 2 ARs 31/96

    Ausschluß eines Verteidigers - Eröffnung des Hauptverfahrens - Verdacht der

    Wie der Senat bereits entschieden hat, bezeichnet der Ausschließungsgrund des die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigenden Beteiligungsverdachts allein den Verdachtsgrad, wie er sich auf Grund der vom Oberlandesgericht zu beurteilenden Beweislage darstellt, ohne die Einleitung oder den entsprechenden Stand eines deshalb zu führenden Ermittlungsverfahrens vorauszusetzen (BGHSt 36, 133 [BGH 03.03.1989 - 2 ARs 54/89] ).

    Allerdings haben Teile des Schrifttums zu dieser Entscheidung ablehnend Stellung genommen (Mehle NStZ 1990, 92 f [BGH 03.03.1989 - 2 ARs 54/89] , Scholderer StV 1993, 228, 231 f; zustimmend dagegen insoweit: Fezer JR 1990, 79 ff.).

  • BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96

    Ausschließung, Ausschluß eines Pflichtverteidigers gemäß §§ 138a ff. StPO;

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß die Ausschließung des Verteidigers wegen hinreichenden Tatverdachts der versuchten Strafvereitelung nicht voraussetzt, daß wegen dieses Vorwurfs gegen den Verteidiger ein bis zur Anklagereife gediehenes Ermittlungsverfahren anhängig ist (BGHSt 36, 133 ff.).
  • BGH, 27.05.1991 - AnwSt (B) 2/91

    Ausschließung des Verteidigers im ehrengerichtlichen Verfahren beim Verdacht der

    Der Verteidiger wäre der Beteiligung an der der Angeschuldigten zur Last gelegten Tat sowohl dringend wie auch in einem die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigenden Grade verdächtig (vgl. hierzu BGHSt 36, 133 [BGH 03.03.1989 - 2 ARs 54/89]), wenn die Angeschuldigte - wie ihr von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen - mit dem Verteidiger eine rechtlich unzulässige überörtliche Sozietät eingegangen wäre und dies im Geschäftsverkehr kundgetan hätte.
  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99

    Voraussetzung des Verteidigerausschlusses; Rechtscheinwirkung der amtlichen

    Dabei ist nicht entscheidend, ob das Verfahren gegen den Verteidiger bereits anklagereif ist (BGHSt 36, 133 = NStZ 1990, 91; BGHR StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 3 Tatverdacht 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. § 138 a Rdnr. 14).
  • KG, 04.07.2007 - (5 (A)) 4 AR 116/01

    Verteidigerausschluss: Antrag auf Ausschluss des Verteidigers wegen versuchter

    Es ist auch richtig, dass ein Verteidiger bereits dann von der Mitwirkung in einem Verfahren auszuschließen ist, wenn er zumindest hinreichend verdächtig ist (vgl. BGHSt 36, 133), zugunsten seines Mandanten eine Strafvereitelung versucht zu haben (vgl. Meyer-Goßner, § 138 a StPO Rdn. 11 mit weit. Nachw.).
  • KG, 04.07.2007 - 5 A 4 AR 116/012/07

    Ausschluss des Strafverteidigers von Mitwirkung im Verfahren wegen Verdachts der

    Es ist auch richtig, dass ein Verteidiger bereits dann von der Mitwirkung in einem Verfahren auszuschließen ist, wenn er zumindest hinreichend verdächtig ist (vgl. BGHSt 36, 133 ), zugunsten seines Mandanten eine Strafvereitelung versucht zu haben (vgl. Meyer-Goßner, § 138 a StPO Rdn. 11 mit weit. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht