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BGH, 07.03.1989 - 5 StR 576/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtliche Wirkungen der Nichtigkeit einer Forderung auf den Bestand einer Verurteilung wegen Prozessbetrugs - Umfang der Verpflichtung zur Auslosung von Hilfsschöffen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 36, 138
- MDR 1989, 659
- NStZ 1989, 379
- StV 1989, 240
- JR 1989, 479
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.05.1979 - 5 StR 251/79
Revision - Besetzungsrüge - Prüfungsumfang - Benennung des richtigen Schöffen - …
Auszug aus BGH, 07.03.1989 - 5 StR 576/88
Da die Revision nicht mitteilt, welcher Hilfsschöffe danach an der Reihe war, kann sie nach § 352 Abs. 1 StPO keinen Erfolg haben (vgl. BGH Beschluß vom 22. Mai 1979 - 5 StR 251/79 - GA 1983, 180 mit Anm. Katholnigg;… Hanack bei Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 338 Rn. 134;… Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 338 Rn. 21).
- BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89
Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter - …
Eine solche Mitteilung ist jedoch erforderlich, damit das Revisionsgericht nach §§ 338 Nr. 1, 352 Abs. 1 StPO prüfen kann, ob die Strafkammer infolge der Heranziehung des Schöffen nicht vorschriftsmäßig besetzt war (BGHSt 36, 138 [BGH 07.03.1989 - 5 StR 576/88];… BGH GA 1983, 180 m. Anm. Kathclnigg;… Hanack in Löwe/ Rosenberg StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 134;… Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 338 Rdn. 21).Beachtliche Besonderheiten ergeben sich hier nicht daraus, daß der Senat - nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist in vorliegender Sache - durch Beschluß vom 7. März 1989 (BGHSt 36, 138 [BGH 07.03.1989 - 5 StR 576/88]) entschieden hat, daß die Hilfsschöffen nicht jährlich, sondern nur einmal für die gesamte Wahlperiode (die hier mit dem Geschäftsjahr 1985 begann) auszulosen sind.
- BGH, 26.06.2002 - 2 StR 60/02
Schöffen; Besetzungseinwand; notwendiger Inhalt der Verfahrensrüge wegen falscher …
Es kann dahinstehen, ob die Revision stets die ordnungsgemäße Besetzung namentlich mitteilen muß (vgl. für die Fälle der Hinzuziehung von Hilfsschöffen BGH NJW 1991, 50 m.w.N.; BGHSt 36, 138).