Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,327
BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88 (https://dejure.org/1989,327)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1989 - 2 StR 706/88 (https://dejure.org/1989,327)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88 (https://dejure.org/1989,327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch ein Gericht - Verzicht auf die Vernehmung einer Verhörsperson als Zeuge - Verzicht auf die Verlesung eines Verhörprotokolls - Zeuge vom Hörensagen als zulässiges Beweismittel nach der Strafprozessordnung (StPO) - Unerreichbarkeit ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) § 54, § 96, § 244
    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 159
  • NJW 1989, 3291
  • MDR 1989, 755
  • NStZ 1989, 380
  • StV 1989, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88
    Es muß vielmehr alle nach den Umständen des Falles gebotenen Bemühungen entfalten, um das der Vernehmung des Informanten entgegenstehende Hindernis aus dem Wege zu räumen (BGHSt 29, 109, 112; 29, 390f; 31, 290, 295; 32, 115, 126; BGH StV 1981, 109 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80] f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Dazu gehört, daß es sich nicht mit der Sperrerklärung einer untergeordneten Behörde begnügt, sondern eine Entscheidung der obersten Dienstbehörde herbeiführt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393; 35, 82, 85 BGH StV 1987, 284; 1988, 45; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]), welche die für die Weigerung maßgeblichen Gründe im einzelnen darlegt (BGHSt 32, 115, 126; BGH StV 1982, 206 [BGH 19.01.1982 - 1 StR 755/81] f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Hält das Gericht die Begründung der Sperrerklärung in tatsächlicher Hinsicht für unzulänglich oder in rechtlicher Beziehung für fehlerhaft, so muß es gegebenenfalls bei der obersten Dienstbehörde Gegenvorstellung erheben (BGHSt 32, 115, 126; 33, 178, 180 BGH, Beschluß vom 21. März 1989 - 5 StR 57/89).

    War aber damit der Informant als Zeuge für das Gericht unerreichbar (BGHSt 32, 115, 126), so stand - jedenfalls bei dieser Sachlage - einer Vernehmung der beiden Verhörspersonen über die Angaben des Informanten kein rechtliches Hindernis im Wege.

    Bereits das Bundesverfassungsgericht hat nur diese Kriterien zum Maßstab für die Verbindlichkeit der Sperrerklärung erhoben (BVerfGE 57, 250, 290 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]), und sie finden sich - wenngleich in unterschiedlichen Formulierungen - ebenso in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 109, 112: "willkürlich oder jedenfalls mißbräuchlich"; BGHSt 31, 323, 328: "weder willkürlich noch ermessensmißbräuchlich"; BGHSt 32, 115, 125: "Überprüfung ... auf offensichtliche Fehler"; BGHSt 33, 178, 180: "ersichtlich fehlerhaft"; BGH NStZ 1985, 466, 468: "offenbarer Rechtsfehler").

  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88
    Der Zeuge vom Hörensagen ist ein nach der Strafprozeßordnung zulässiges Beweismittel; es begegnet grundsätzlich keinen Bedenken, Verhörspersonen über diejenigen Angaben zu vernehmen, die ein Informant ihnen gegenüber gemacht hat (ständige Rechtsprechung, BGHSt 17, 382, 383 f; 33, 178, 181 m.w.N.; ebenso auch BVerfGE 57, 250, 292 f [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Hält das Gericht die Begründung der Sperrerklärung in tatsächlicher Hinsicht für unzulänglich oder in rechtlicher Beziehung für fehlerhaft, so muß es gegebenenfalls bei der obersten Dienstbehörde Gegenvorstellung erheben (BGHSt 32, 115, 126; 33, 178, 180 BGH, Beschluß vom 21. März 1989 - 5 StR 57/89).

    Bereits das Bundesverfassungsgericht hat nur diese Kriterien zum Maßstab für die Verbindlichkeit der Sperrerklärung erhoben (BVerfGE 57, 250, 290 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]), und sie finden sich - wenngleich in unterschiedlichen Formulierungen - ebenso in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 109, 112: "willkürlich oder jedenfalls mißbräuchlich"; BGHSt 31, 323, 328: "weder willkürlich noch ermessensmißbräuchlich"; BGHSt 32, 115, 125: "Überprüfung ... auf offensichtliche Fehler"; BGHSt 33, 178, 180: "ersichtlich fehlerhaft"; BGH NStZ 1985, 466, 468: "offenbarer Rechtsfehler").

    Werden die beiden Verhörspersonen als Zeugen vernommen, so gelten bei der Beurteilung des Beweiswerts ihrer Aussagen die für die Beweiswürdigung bei Verwertung der Bekundungen eines Zeugen vom Hörensagen maßgebenden Grundsätze (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 178, 181 f).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88
    Der Zeuge vom Hörensagen ist ein nach der Strafprozeßordnung zulässiges Beweismittel; es begegnet grundsätzlich keinen Bedenken, Verhörspersonen über diejenigen Angaben zu vernehmen, die ein Informant ihnen gegenüber gemacht hat (ständige Rechtsprechung, BGHSt 17, 382, 383 f; 33, 178, 181 m.w.N.; ebenso auch BVerfGE 57, 250, 292 f [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Es muß vielmehr alle nach den Umständen des Falles gebotenen Bemühungen entfalten, um das der Vernehmung des Informanten entgegenstehende Hindernis aus dem Wege zu räumen (BGHSt 29, 109, 112; 29, 390f; 31, 290, 295; 32, 115, 126; BGH StV 1981, 109 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80] f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Dazu gehört, daß es sich nicht mit der Sperrerklärung einer untergeordneten Behörde begnügt, sondern eine Entscheidung der obersten Dienstbehörde herbeiführt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393; 35, 82, 85 BGH StV 1987, 284; 1988, 45; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]), welche die für die Weigerung maßgeblichen Gründe im einzelnen darlegt (BGHSt 32, 115, 126; BGH StV 1982, 206 [BGH 19.01.1982 - 1 StR 755/81] f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Bereits das Bundesverfassungsgericht hat nur diese Kriterien zum Maßstab für die Verbindlichkeit der Sperrerklärung erhoben (BVerfGE 57, 250, 290 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]), und sie finden sich - wenngleich in unterschiedlichen Formulierungen - ebenso in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 109, 112: "willkürlich oder jedenfalls mißbräuchlich"; BGHSt 31, 323, 328: "weder willkürlich noch ermessensmißbräuchlich"; BGHSt 32, 115, 125: "Überprüfung ... auf offensichtliche Fehler"; BGHSt 33, 178, 180: "ersichtlich fehlerhaft"; BGH NStZ 1985, 466, 468: "offenbarer Rechtsfehler").

  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Auszug aus BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88
    Der Senat ist daher - in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsansicht (vgl. BGHSt 31, 148, 154 ff; 33, 83, 92) - der Auffassung, daß die Vernehmung von Verhörspersonen über die Angaben eines anonymen Informanten selbst dann, wenn dieser zu Unrecht gesperrt worden ist, die Sperrerklärung also durch die zu ihrer Begründung angeführten Umstände und deren Bewertung nicht gerechtfertigt wird, keinem Beweiserhebungsverbot (und folglich das Ergebnis einer solchen Vernehmung auch keinem Beweisverwertungsverbot) unterliegt.

    Diese Begründung wäre bedenklich, weil andernfalls selbst eine ohne zwingenden oder auch nur vertretbaren Grund gegebene Vertraulichkeitszusage dem Gericht den Zugang zum sachnäheren Beweismittel verwehren würde (BGHSt 31, 290, 294; 33, 83, 91f; 35, 82, 85).

    Der damit gewählte Bewertungsmaßstab ist rechtlich bedenkenfrei: Gefahr für Leib oder Leben des Informanten ist anerkanntermaßen ein Grund, der die Geheimhaltung seiner Identität rechtfertigt (BGHSt 30, 34, 37; 33, 83, 91 BGH NStZ 1985, 466).

  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88
    Es muß vielmehr alle nach den Umständen des Falles gebotenen Bemühungen entfalten, um das der Vernehmung des Informanten entgegenstehende Hindernis aus dem Wege zu räumen (BGHSt 29, 109, 112; 29, 390f; 31, 290, 295; 32, 115, 126; BGH StV 1981, 109 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80] f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Dazu gehört, daß es sich nicht mit der Sperrerklärung einer untergeordneten Behörde begnügt, sondern eine Entscheidung der obersten Dienstbehörde herbeiführt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393; 35, 82, 85 BGH StV 1987, 284; 1988, 45; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]), welche die für die Weigerung maßgeblichen Gründe im einzelnen darlegt (BGHSt 32, 115, 126; BGH StV 1982, 206 [BGH 19.01.1982 - 1 StR 755/81] f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88
    Der Zeuge vom Hörensagen ist ein nach der Strafprozeßordnung zulässiges Beweismittel; es begegnet grundsätzlich keinen Bedenken, Verhörspersonen über diejenigen Angaben zu vernehmen, die ein Informant ihnen gegenüber gemacht hat (ständige Rechtsprechung, BGHSt 17, 382, 383 f; 33, 178, 181 m.w.N.; ebenso auch BVerfGE 57, 250, 292 f [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Werden die beiden Verhörspersonen als Zeugen vernommen, so gelten bei der Beurteilung des Beweiswerts ihrer Aussagen die für die Beweiswürdigung bei Verwertung der Bekundungen eines Zeugen vom Hörensagen maßgebenden Grundsätze (BGHSt 17, 382, 385 f; 33, 178, 181 f).

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 543/82

    Komissarische Vernehmung von Vertrauenspersonen durch die Berufsrichter in

    Auszug aus BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88
    Es muß vielmehr alle nach den Umständen des Falles gebotenen Bemühungen entfalten, um das der Vernehmung des Informanten entgegenstehende Hindernis aus dem Wege zu räumen (BGHSt 29, 109, 112; 29, 390f; 31, 290, 295; 32, 115, 126; BGH StV 1981, 109 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80] f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Diese Begründung wäre bedenklich, weil andernfalls selbst eine ohne zwingenden oder auch nur vertretbaren Grund gegebene Vertraulichkeitszusage dem Gericht den Zugang zum sachnäheren Beweismittel verwehren würde (BGHSt 31, 290, 294; 33, 83, 91f; 35, 82, 85).

  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88
    Es muß vielmehr alle nach den Umständen des Falles gebotenen Bemühungen entfalten, um das der Vernehmung des Informanten entgegenstehende Hindernis aus dem Wege zu räumen (BGHSt 29, 109, 112; 29, 390f; 31, 290, 295; 32, 115, 126; BGH StV 1981, 109 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80] f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Bereits das Bundesverfassungsgericht hat nur diese Kriterien zum Maßstab für die Verbindlichkeit der Sperrerklärung erhoben (BVerfGE 57, 250, 290 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]), und sie finden sich - wenngleich in unterschiedlichen Formulierungen - ebenso in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 109, 112: "willkürlich oder jedenfalls mißbräuchlich"; BGHSt 31, 323, 328: "weder willkürlich noch ermessensmißbräuchlich"; BGHSt 32, 115, 125: "Überprüfung ... auf offensichtliche Fehler"; BGHSt 33, 178, 180: "ersichtlich fehlerhaft"; BGH NStZ 1985, 466, 468: "offenbarer Rechtsfehler").

  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87

    Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei einer Zeugenvernehmung durch ein

    Auszug aus BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88
    Dazu gehört, daß es sich nicht mit der Sperrerklärung einer untergeordneten Behörde begnügt, sondern eine Entscheidung der obersten Dienstbehörde herbeiführt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 29, 390, 393; 35, 82, 85 BGH StV 1987, 284; 1988, 45; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 289 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]), welche die für die Weigerung maßgeblichen Gründe im einzelnen darlegt (BGHSt 32, 115, 126; BGH StV 1982, 206 [BGH 19.01.1982 - 1 StR 755/81] f; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 288 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).

    Diese Begründung wäre bedenklich, weil andernfalls selbst eine ohne zwingenden oder auch nur vertretbaren Grund gegebene Vertraulichkeitszusage dem Gericht den Zugang zum sachnäheren Beweismittel verwehren würde (BGHSt 31, 290, 294; 33, 83, 91f; 35, 82, 85).

  • BGH, 05.11.1982 - 2 StR 250/82

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88
    Der Senat ist daher - in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsansicht (vgl. BGHSt 31, 148, 154 ff; 33, 83, 92) - der Auffassung, daß die Vernehmung von Verhörspersonen über die Angaben eines anonymen Informanten selbst dann, wenn dieser zu Unrecht gesperrt worden ist, die Sperrerklärung also durch die zu ihrer Begründung angeführten Umstände und deren Bewertung nicht gerechtfertigt wird, keinem Beweiserhebungsverbot (und folglich das Ergebnis einer solchen Vernehmung auch keinem Beweisverwertungsverbot) unterliegt.
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 755/81

    Strafprozeßrecht: Gerichtliche Aufklärungspflicht bei behördlicher Sperrerklärung

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil

  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 588/80

    Einführung von Angaben eines polizeilichen V-Mannes

  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

  • BGH, 21.03.1989 - 5 StR 57/89

    Pflicht eines Tatrichters zur Überprüfung einer behördlichen Weigerung zur

  • LG Aachen, 27.06.1988 - 63 KLs 32 Js 1266/86
  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 141/70

    Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit des Verfahrens durch das Zeugnis

  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

  • BGH, 07.09.1988 - 2 StR 390/88

    Vernehmung - Zeugenaussage - Einführung in die Hauptversammlung

  • BGH, 03.04.1987 - 2 StR 49/87

    Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung einer Körperverletzung -

  • BGH, 21.09.1988 - 2 StR 457/88

    Strafprozeßrecht: Einführung eines Geständnisses in die Hauptverhandlung

  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Jedoch muß sich das Gericht der dadurch seiner Überzeugungsbildung gezogenen Grenzen bewußt sein und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 178, 181 f.; 34, 15, 17 f.; 36, 159, 166 f.).

    Auf die mittelbar wiedergegebenen Aussagen dürfen Feststellungen daher regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 36, 159, 166; 45, 321, 340 m. w. N.).

  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Beruft sich ein solcher Zeuge auf Angaben eines Gewährsmannes, dessen Identität dem Gericht nicht bekannt ist, so dürfen solche Angaben regelmäßig nur dann herangezogen werden, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt werden (BGHSt 17, 382, 385 f.; 33, 83, 88; 33, 178, 181; 36, 159, 166; 39, 141, 145 f.; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 17; § 250 Satz 1 Unmittelbarkeit 3; BGH Beschluß vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 497/95 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht - Kammer - NStZ 1995, 600).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Hier ist es nämlich die Exekutive, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit der im Dunkeln bleibenden Gewährsperson zu überprüfen (vgl. neben BVerfGE 57, 250 [287 f.] Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 und vom 9. März 1988 - 2 BvR 196/91 und 2 BvR 301/88 - aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere EGMR, StV 1990, S. 481 ff. [Kostovski v. Niederlande]; StV 1991, S. 193 f. [Windisch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 474 f. [Asch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 476 f. [Artner v. Österreich]; ferner StV 1997, S. 617 ff. [van Mechelen u. a. v. Niederlande] und zuletzt auch StV 1999, S. 127 f. [Castro v. Portugal]; aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits BGHSt 17, 382 [385 f.]; ferner insbesondere BGHSt 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.] und 42, 15 [25]; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 16, 17 und 19; aus der Literatur zusammenfassend z. B. Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. [1999], Rn. 1027 ff., insbesondere Rn. 1033 ff., 1050 ff. und Karlsruher Kommentar-Pfeiffer, 4. Aufl. [1999], Einleitung, Rn. 98 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; zur Rechtsprechung des EGMR nunmehr eingehend Rzepka, Zur Fairness im deutschen Strafverfahren [2000], S. 74 ff., insbesondere S. 90 bis 92; Frowein/Peukert, EMRK, 2. Aufl. [1996], Art. 6, Rn. 106 ff., 200 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. [1999], Art. 6 MRK, Rn. 22).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

    Auf die von Renzikowski bei der Besprechung der genannten Entscheidung des EGMR i.S. van Mechelen aufgeworfene Frage, ob die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Sperrerklärungen vom Tatrichter nur in einer Plausibilitätskontrolle darauf zu überprüfen sind, ob sie nicht willkürlich oder offenkundig fehlerhaft sind (BGHSt 29, 109, 112; 33, 178, 180; 36, 159, 163), nicht mehr aufrechterhalten werden könne (Renzikowski JZ 1999, 605, 612), kommt es hier daher nicht an.
  • VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10

    Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts -

    Die Vernehmung von sog. Zeugen vom Hörensagen ist indes hinsichtlich früherer Aussagen eines (Mit-)Angeklagten unter dem Gesichtspunkt des Unmittelbarkeitsgrundsatzes zulässig, da der Zeuge vom Hörensagen über eigene Wahrnehmungen berichtet (§ 250 Satz 1 StPO, vgl. dazu BGH, Urteile vom 31.03.1989 - 2 StR 706/88 -, BGHSt 36, 159, und vom 01.08.1962 - 3 StR 28/62 -, BGHSt 17, 382; Sander/Cirener in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 250 RdNr. 25; Diemer, Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 250 RdNr. 10; Eichel, JA 2008, 631 ) .
  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Bei Würdigung der Angaben der einvernommenen Vernehmungs- bzw. Führungsbeamten der VP zu einem Gespräch, in welchem Percy L. seinen Vater, den Angeklagten Klaus-Dieter L., der Tatbeteiligung an dem verfahrensgegenständlichen Raubüberfall bezichtigt haben soll, hat das Landgericht den eingeschränkten Beweiswert der Aussagen dieser "Zeugen vom Hörensagen" nicht verkannt und bedacht, dass solche Angaben den Feststellungen regelmäßig nur dann zu Grunde gelegt werden dürfen, wenn sie durch andere wichtige Beweisanzeichen gestützt werden (BGHSt 36, 159, 166 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auf sie darf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382 [385 f.]; 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.]; BGHR StPO § 261 - Zeuge 13, 15, 16 und 17).
  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00

    Würdigung von Aussagen einer Vertrauensperson, die durch dessen Führungsperson

    Handelt es sich bei den von dem Vetrauensperson - Führer bezeugten Angaben um diejenigen eines anonymen Gewährsmanns, so darf darauf eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Angaben durch andere wichtige Beweisanzeichen bestätigt worden sind (BGHSt 42, 15, 25; 39, 141, 145 f.; 36, 159, 166 ff.; BVerfG NStZ 1995, 600 - jew. m. w. Nachw.).

    In diesem Zusammenhang verweist der Senat auf die in BGHSt 36, 159, 166, 167 niedergelegten Grundsätze.

  • OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ; Erörterung der

    Bleibt der Name des Informanten dem Gericht unbekannt, weil die Polizei Vertraulichkeit zugesichert hat und den Informanten nicht preisgibt, so darf sich das Gericht nicht ohne weiteres damit abfinden; es muß vielmehr alle nach den Umständen des Falles gebotenen Bemühungen entfalten, um das der Vernehmung des Informanten entgegenstehende Hindernis auszuräumen; dazu gehört, daß es sich nicht mit der Sperrerklärung einer untergeordneten Behörde begnügt, sondern eine Entscheidung der obersten Dienstbehörde herbeiführt, welche die für die Weigerung maßgeblichen Gründe im einzelnen darlegt (BGHSt 36, 159 = NJW 1989, 3291, 3292; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 624).

    Bei einer willkürlichen oder offensichtlich rechtsfehlerhaften behördlichen Sperrerklärung darf die Verhörsperson nicht über die Angaben des Informanten vernommen werden (BVerfG NJW 1981, 1719, 1725; BGH NJW 1989, 3291, 3293).

    Es fehlt weiter eine eindeutige Wiedergabe der Angaben des Informanten (vgl. hierzu BGH NJW 1989, 3291, 3293).

  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Beweiswert der

    Der neue Tatrichter wird sich dabei um die Vernehmung der Vertrauensperson als unmittelbarem Zeugen zu bemühen haben (vgl. BGH, Großer Senat, Beschluss vom 17. Oktober 1983 - GSSt 1/83, BGHSt 32, 115, 125 f.; Urteil vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84, BGHSt 33, 178, 180; Beschluss vom 3. November 1987 - 5 StR 579/87, BGHSt 35, 82, 85 und Urteil vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88, BGHSt 36, 159, 161; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 67 mwN).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein

  • BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92

    Beschlagnahmefähigkeit von Behördenakten (Sperrerklärung; Gewaltenteilung;

  • VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04

    Tatsachenbehauptungen im Verfassungsschutzbericht

  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 D 49.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei unwahren Angaben in einer

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 225/06

    Überzeugungsbildung (Bestätigung der Angaben gesperrter polizeilicher

  • BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90

    Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund

  • OLG Nürnberg, 16.02.2015 - 1 OLG 8 Ss 295/14

    Revisionsbegründung in Strafsachen: Anforderungen an die Verfahrensrüge

  • BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Besitzen - Beihilfe - Verurteilung - V-Mann -

  • OLG Köln, 17.03.1995 - Ss 404/94

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Mehrere Einzeltaten; Fortgesetzte Tat; Anklage

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 289/94

    Zeuge vom Hörensagen - Urteilsbegründung - Beweisanzeichen

  • BGH, 23.01.1990 - 2 StR 603/89

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelsgesetzes ( BtMG) -

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 432/98

    Feststellung der Täterschaft des Angeklagten; Voraussetzungen einer feherfreien

  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 D 19.96

    Dienstvergehen eines Beamten des Auswärtigen Diensts in Gestalt einer

  • BGH, 26.04.1989 - 3 StR 52/89

    Ausübung der Funktion des Ministers durch den Leiter des dem Innenminister des

  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 34/97

    Beweiskraft eines Zeugen vom Hörensagen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 S 38.17

    Erteilung der Zustimmung zur Vernehmung einer Vertrauensperson in der

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 1 S 1484/91

    Preisgabe der Identität eines verdeckten Ermittlers - Rechtsweg zu den

  • BGH, 08.02.1994 - 5 StR 10/94

    Besonderheiten bei der Beurteilung von Aussagen eines Zeugens vom Hörensagen -

  • OLG Köln, 07.01.1994 - Ss 555/93

    Zeugnis vom "Hörensagen"; Verurteilung; Überzeugung des Tatrichters; Weitere

  • OLG Hamm, 04.12.2000 - 2 Ws 304/00

    weitere Haftbeschwerde, Verwertung der Angaben eines Lockspitzels

  • VG Düsseldorf, 20.11.2019 - 18 L 2491/19
  • BGH, 05.04.1990 - 1 StR 129/90

    Rechtsfehler in der Beweiswürdigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht