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   BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89   

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https://dejure.org/1989,694
BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89 (https://dejure.org/1989,694)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1989 - 3 StR 268/89 (https://dejure.org/1989,694)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1989 - 3 StR 268/89 (https://dejure.org/1989,694)
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Wenige Kilometer vor der Grenze

§ 30 BtMG, §§ 25 Abs. 2, 22 StGB, unmittelbares Ansetzen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Versuch der unerlaubten Enfuhr von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem Kraftfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unerlaubte Einfuhr - Drogen - Versuch - Versuchsbeginn - Unmittelbares Ansetzen - Betäubungsmittel - Erreichung der Hoheitsgrenze - Zollstelle

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 249
  • NJW 1990, 654
  • MDR 1990, 66
  • NStZ 1989, 579
  • NStZ 1990, 654
  • StV 1989, 526
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89
    Vielmehr ist Mittäter, wer nicht nur fremdes Tun fördern will, sondern - wie der Angeklagte - mit Tatherrschaftswillen einen Tatbeitrag leistet (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9).
  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 119/87

    Begriff der Einfuhr; Einfuhr in Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89
    Vielmehr ist Mittäter, wer nicht nur fremdes Tun fördern will, sondern - wie der Angeklagte - mit Tatherrschaftswillen einen Tatbeitrag leistet (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9).
  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89
    So mag ein Einfuhrversuch im Flugzeug oder in der Eisenbahn, insbesondere bei einer Zollkontrolle vor der Hoheitsgrenze (vgl. BGHSt 31, 215 ), früher beginnen, als in einem Kraftfahrzeug oder bei einem Fußgänger.
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87

    Mittäterschaft an der Einfuhr von Haschisch wegen Beteiligung an der Finanzierung

    Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89
    Vielmehr ist Mittäter, wer nicht nur fremdes Tun fördern will, sondern - wie der Angeklagte - mit Tatherrschaftswillen einen Tatbeitrag leistet (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 268/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89
    Vielmehr ist Mittäter, wer nicht nur fremdes Tun fördern will, sondern - wie der Angeklagte - mit Tatherrschaftswillen einen Tatbeitrag leistet (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9).
  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 397/88

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Einfuhr von Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89
    Vielmehr ist Mittäter, wer nicht nur fremdes Tun fördern will, sondern - wie der Angeklagte - mit Tatherrschaftswillen einen Tatbeitrag leistet (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9).
  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 295/86

    nicht angezündetes Benzin - § 265 StGB aF, §§ 25 Abs. 2, 22 StGB, vermeintlicher

    Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89
    Im Fall der Mittäterschaft treten alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Ausführungshandlung unmittelbar ansetzt, und zwar unabhängig davon, ob - wie der Angeklagte - einer von ihnen seinen Tatbeitrag schon im Vorbereitungsstadium erbracht hat (BGHR StGB § 22 Ansetzen 3).
  • BGH, 26.06.1985 - 2 StR 174/85

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, läßt sich bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln nicht für alle Fälle einheitlich - etwa nach der Entfernung von der Hoheitsgrenze - beurteilen, sondern hängt vom Tatplan und den äußeren Umständen ab (vgl. BGH NStZ 1983, 224 ; 462; 511; NStZ 1984, 365 ; StV 1986, 62 ).
  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 881/83

    Strafbarkeit wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, läßt sich bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln nicht für alle Fälle einheitlich - etwa nach der Entfernung von der Hoheitsgrenze - beurteilen, sondern hängt vom Tatplan und den äußeren Umständen ab (vgl. BGH NStZ 1983, 224 ; 462; 511; NStZ 1984, 365 ; StV 1986, 62 ).
  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 762/82

    Vorbereitungshandlungen beim Verbringen von Betäubungsmitteln über die Grenze -

    Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, läßt sich bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln nicht für alle Fälle einheitlich - etwa nach der Entfernung von der Hoheitsgrenze - beurteilen, sondern hängt vom Tatplan und den äußeren Umständen ab (vgl. BGH NStZ 1983, 224 ; 462; 511; NStZ 1984, 365 ; StV 1986, 62 ).
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit

    Soll nach dem Tatplan eine Straftat von mehreren Mittätern ausgeführt werden, so treten alle Mittäter in das Versuchsstadium ein, sobald einer von ihnen zur Tatbegehung unmittelbar ansetzt (BGHSt 36, 249 f; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3; Lackner, StGB 20. Aufl. § 22 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    aa) Mittäter treten einheitlich in das Versuchsstadium ein, sobald auch nur einer von ihnen zu der tatbestandlichen Ausführungshandlung unmittelbar ansetzt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. September 1989 - 3 StR 268/89, BGHSt 36, 249, 250).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Nach den genannten Grundsätzen wird auf der anderen Seite der Hintermann, der in seinem Interesse die unerlaubte Einfuhr der mit seinem Geld erworbenen oder zu bezahlenden Betäubungsmittel veranlaßt, je nach Sachlage Mittäter (vgl. BGHSt 36, 249; BGH NStZ 1990, 130), jedenfalls Anstifter und nicht lediglich Gehilfe sein (vgl. BGH NStZ 1992, 339; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3).
  • BGH, 12.12.2023 - 3 StR 422/23

    Schuldspruch wegen versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahls in Tateinheit

    Mittäter treten einheitlich in das Versuchsstadium ein, sobald auch nur einer von ihnen zu der tatbestandlichen Ausführungshandlung ansetzt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. September 1989 - 3 StR 268/89, BGHSt 36, 249, 250; vom 17. März 2022 - 4 StR 223/21, juris Rn. 15).
  • BayObLG, 13.05.1997 - 2St RR 52/97

    Versuchter schwerer Diebstahl - Regelbeispiel des Entwendens einer durch

    Vielmehr ist ein Versuch schon dann gegeben, wenn er Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals - oder eines diesem gleich zu behandelnden qualifizierenden Merkmals - vorgelagert sind, in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden und das geschützte Rechtsgut - nach der Vorstellung des Täters - in eine konkrete Gefahr bringen (BGHSt 30, 363, 364; 31, 10, 12; 36, 249, 250; 37, 294, 297).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Für eine täterschaftliche Beteiligung genügt deshalb bereits ein Tatbeitrag für einen Teil der Tatbestandsverwirklichung, selbst wenn dieser wie hier aus der Teilnahme an vorbereitenden Handlungen besteht (BGHSt 11, 271 [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57]; 14, 123, 128 f; 36, 249, 250; BGH, Urteil vom 26. Juni 1985 - 3 StR 132/85).
  • BGH, 30.06.2016 - 1 StR 241/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Versuchsbeginn: Erreichen der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 1989 - 3 StR 268/89, BGHSt 36, 249, 250; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507 f. und vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92, wistra 1993, 26) beginnt der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der vor ihr eingerichteten Zoll- oder Kontrollstelle; denn zur Ausführung einer Straftat setzt der Täter erst dann unmittelbar im Sinne des § 22 StGB an, wenn er Handlungen vornimmt, die nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang "unmittelbar zur Tatbestandserfüllung' führen sollen oder die "im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang' mit ihr stehen, wenn er also subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so dass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht.

    An einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang fehlt es deshalb in der Regel, wenn der in einem Kraftfahrzeug befindliche Täter noch einige Kilometer bis zur Grenze zu überwinden hat (BGH, Beschluss vom 6. September 1989 - 3 StR 268/89, BGHSt 36, 249, 250 f.).

  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist bei Einfuhrversuchen im Kraftfahrzeug verneint worden, wenn das Fahrzeug mit dem Betäubungsmittel zwar schon beladen war, der Abtransport Richtung deutsche Grenze aber noch nicht begonnen hatte (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 21; Beschl. v. 5. Februar 1980 - 1 StR 763/79), wenn - nach Fahrtantritt - der Täter im Ausland erst noch übernachtet hatte (BGH NStZ 1983, 224 bei Holtz MDR 1983, 448) oder wenn er sich noch in größerer Entfernung von der Grenze befand (vgl. BGH MDR 1983, 685 = NStZ 1983, 462 = StV 1983, 283; NStZ 1983, 511 ; BGHSt 36, 249).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96

    Fahrt nach Amsterdam - Erwerb von Betäubungsmitteln - Bloße Vorbereitungshandlung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92; BGHSt 36, 249 ff.) beginnt der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der von ihr eingerichteten Zollstelle.
  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Denn der Tatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln verlangt kein eigenhändiges Verbringen des Rauschgifts in die Bundesrepublik; Mittäter kann deshalb auch derjenige sein, der Betäubungsmittel von anderen Personen über die Grenze transportieren läßt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10, 11, 14 u.a.).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • OLG Düsseldorf, 29.01.1993 - 1 Ws 10/93
  • BGH, 22.07.1992 - 2 StR 297/92

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Versuch der

  • BayObLG, 31.05.2000 - 4St RR 68/00

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenzen der freien

  • OLG Düsseldorf, 19.07.1994 - 2 Ss 117/94
  • BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 16/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft

  • BGH, 02.07.1991 - 5 StR 267/91

    Auswirkung der Annahme eines schon versuchten statt lediglich verabredeten

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