Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1988 - 4 StR 528/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1411
BGH, 15.11.1988 - 4 StR 528/88 (https://dejure.org/1988,1411)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1988 - 4 StR 528/88 (https://dejure.org/1988,1411)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1988 - 4 StR 528/88 (https://dejure.org/1988,1411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Angeklagten - Anforderungen an die sofortige Beschwerde - Voraussetzungen der Kostentragung im Jugendstrafrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    JGG (1975) § 74; StPO (1975) §§ 464, 465 Abs. 1
    Notwendige Auslagen des jugendlichen Angeklagten

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 27
  • NJW 1989, 464
  • MDR 1989, 281
  • NStZ 1989, 239
  • StV 1989, 309
  • Rpfleger 1989, 169
  • JR 1990, 40
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 07.06.1983 - 2 Ws 134/83
    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 4 StR 528/88
    Zwar wird in der Rechtsprechung (z.B. OLG Frankfurt NStZ 1984, 138; OLG Oldenburg bei Böhm NStZ 1984, 447; LG Münster NStZ 1983, 138) und der Literatur (etwa Brunner 8. Aufl. § 74 JGG Rdn. 7 f.; Eisenberg 3. Aufl. § 74 JGG Rdn. 15; Ostendorf § 74 JGG Rdn. 10; Mellinghoff NStZ 1982, 405) die Auffassung vertreten, auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten könnten nach § 74 JGG der Staatskasse auferlegt werden.

    Diese Ansicht ist jedoch mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar (so auch u.a. KG JR 1983, 37; OLG München NStZ 1984, 138; LG Frankfurt RPfleger 1977, 64; Kleinknecht/Meyer 38. Aufl. § 465 StPO Rdn. 1; Schikora/Schimansky in KK 2. Aufl. § 465 StPO Rdn. 4; Waldschmidt NStZ 1984, 138).

    Angesichts dieser eindeutigen Gesetzeslage können Erwägungen des Inhalts, dem "dem gesamten Jugendstrafrecht innewohnenden Erziehungszweck" könne es entsprechen, der Staatskasse auch die notwendigen Auslagen des jugendlichen Angeklagten aufzuerlegen (OLG Frankfurt NStZ 1984, 138), nicht zu einem anderen Ergebnis führen.

    Es ist aber auch durchaus zweifelhaft, ob es aus erzieherischen Gründen gerechtfertigt sein kann, den verurteilten Angeklagten "von selbst gewählten Auslagen zu entschulden" (OLG München NStZ 1984, 138).

  • LG Münster, 23.07.1982 - 3 Ns 64/82
    Auszug aus BGH, 15.11.1988 - 4 StR 528/88
    Zwar wird in der Rechtsprechung (z.B. OLG Frankfurt NStZ 1984, 138; OLG Oldenburg bei Böhm NStZ 1984, 447; LG Münster NStZ 1983, 138) und der Literatur (etwa Brunner 8. Aufl. § 74 JGG Rdn. 7 f.; Eisenberg 3. Aufl. § 74 JGG Rdn. 15; Ostendorf § 74 JGG Rdn. 10; Mellinghoff NStZ 1982, 405) die Auffassung vertreten, auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten könnten nach § 74 JGG der Staatskasse auferlegt werden.
  • OLG Hamm, 29.12.2020 - 4 Ws 227/20

    Jugendlicher, Heranwachsender, Kosten, Auslagen, Ermessen

    § 74 JGG bietet keine Rechtsgrundlage, um den Jugendlichen oder Heranwachsenden von seinen eigenen Auslagen zu entlasten (st. höchstr. Rspr., vgl. BGH NStZ 1989, 239 n. Anm. Brunner; BGH, Beschl. v. 16.03.2006 - 4 StR 594/05 = BeckRS 2006, 04752; BGH, Beschl. v. 26.01.2010 - 5 StR 529/09 = BeckRS 2010, 3534; BGH, Beschl. v. 06.07.2017 - 4 StR 121/17 -juris).
  • BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23

    Nötigung, Sekundenkleber, Fahrbahn, Straßenblockade, Beweisantrag,

    Es ist daher nicht nur überflüssig, sondern sogar unrichtig, wenn dem Angeklagten im Falle seiner Verurteilung neben den Kosten des Verfahrens auch "seine notwendigen Auslagen" auferlegt werden (BGH, Beschluss v. 15. November 1988 - 4 StR 528/88, BeckRS 1988, 4981).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2011 - 2 Ws 125/11

    Jugendstrafverfahren: Tragung der notwendigen Auslagen im Falle der Verurteilung

    Weil es keine gesetzliche Vorschrift gibt, nach der dem verurteilten Angeklagten dessen notwendige Auslagen aufzuerlegen sind, kann davon auch nicht abgesehen werden (BGH NStZ 1989, 239).

    Gestützt etwa auf Gründe der erzieherischen Orientierung an den Bedürfnissen und Interessen Jugendlicher (vgl. Eisenberg, JGG, 14. Aufl., § 74 Rn. 15 a) und den Präventionszweck des JGG (vgl. Ostendorf, JGG, 8. Aufl., § 74 Rn. 6) ist diese Ansicht mit dem Wortlaut des § 74 JGG nicht zu vereinbaren und überschreitet damit die Grenzen zulässiger Auslegung (BGH NStZ 1989, 239; vgl. auch Schatz a.a.O., Rn. 20).

  • LG Potsdam, 12.05.2014 - 24 Qs 23/14

    Kostenentscheidung im Jugendstrafverfahren: Absehen von der Auslagenüberbürdung

    Dies gilt umso mehr, als der von der Jugendrichterin als zweite angewendete Norm benannte § 74 JGG dem Jugendgericht nach der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung herrschenden und auch von der Kammer geteilten Meinung nicht die Möglichkeit einräumt, der Landeskasse die notwendigen Auslagen des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten aufzuerlegen (vgl. BGH, NStZ-RR 2006, 224; NStZ 1989, 239; OLG München, NStZ 1984, 138).
  • LG München II, 07.02.2018 - 1JKls 22 Js 31502/14

    Keine zwingende Anwendung von §§ 73, 73c StGB im Jugendstrafverfahren

    Vom Absehen der Kosten- und Auslagenauferlegung gemäß § 74 JGG sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die dem Angeklagten selbst entstandenen notwendigen Auslagen nicht umfasst (vgl. BGH in NStZ 1989, 239), was zur Klarstellung ebenfalls im Tenor ausgesprochen wurde.
  • OLG Hamm, 19.08.2014 - 2 Ws 140/14

    Auslegung der Kostengrundentscheidung in einem Verfahren gegen einen

    Dahinstehen kann, ob § 74 JGG grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, davon abzusehen, dem Angeklagten seine notwendigen Auslagen aufzuerlegen und diese Auslagen der Staatskasse aufzubürden, oder ob unter "Auslagen" i.S.d. § 74 JGG allein die Auslagen Dritter zu verstehen sind (vgl. insoweit Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Oktober 2011, 2 Ws 125/11, NStZ-RR 2012, 192; BGH, Beschluss vom 15. November 1988, 4 StR 528/88, NStZ 1989, 239; BGH, Beschluss vom 16. März 2006, 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Dezember 1993, 2 Ws 214/93, GA 1994, 286).
  • KG, 26.06.2008 - 1 Ss 559/07

    Gefangenenbefreiung: Unterstützung der Fluchtvorbereitungen eines Mitgefangenen

    Die Entscheidung über die Kosten und Auslagen erfaßt aber nur die Kosten des Verfahrens (gemäß § 464 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 StPO), also die gerichtlichen Gebühren und (auch für die Vorbereitung der Anklage und die Vollstreckung entstandenen) Auslagen der Staatskasse, also auch die Pflichtverteidigervergütung (vgl. KG, Beschluß vom 17. Mai 1982 - 3 Ws 97/82 - = JR 1981, 37; insoweit dort nicht abgedruckt; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 464 a Rdn. 1 m.w.N.), nicht jedoch die notwendigen Auslagen des Angeklagten selbst (vgl. BGHSt 36, 27, 28 auch zum Streitstand; NStZ-RR 2006, 224; KG JR 1983, 37).
  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde,

    Jedenfalls seit der BGH-Entscheidung vom 15.11.1988 (NStZ 89, 239) ist davon auszugehen, dass die notwendigen Auslagen und damit die Wahlverteidigerkosten nicht von der Freistellungsmöglichkeit erfasst sind.
  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 529/09

    Verfahren gegen einen Jugendlichen (Tragung der eigenen Auslagen)

    Im Verfahren gegen einen Jugendlichen kann im Falle einer Verurteilung nach § 74 JGG zwar davon abgesehen werden, ihm die Kosten und Auslagen aufzuerlegen; von seinen eigenen notwendigen Auslagen kann er dagegen nicht entlastet werden (vgl. BGHSt 36, 27).
  • LG Heilbronn, 30.05.2008 - 2 KLs 36 Js 812/08

    Bezeichnung "Hurensohn" als Beleidigung; Eintreten auf eine Gedenktafel für einen

    Dies gilt jedoch nicht für die notwendigen Auslagen der Angeklagten, die gem. § 74 JGG nicht der Staatskasse auferlegt werden können und von den Angeklagten zu tragen sind (vgl. BGHSt 36, 27 bis 30).
  • BGH, 19.02.2008 - 4 StR 512/07

    Keine Entlastung bezüglich der notwendigen Auslagen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2009 - L 8 SO 209/08
  • LG Köln, 25.05.2021 - 120 KLs 20/20
  • KG, 18.11.2008 - 1 Ws 354/08

    Strafverfahren: Kostenentscheidung im Berufungsurteil nach Teilbeschränkung des

  • BGH, 09.01.1992 - 1 StR 705/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

  • BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
  • BGH, 03.03.1989 - 4 StR 66/89

    Verhängung einer Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen

  • LG Dortmund, 07.01.2013 - 31 Qs 56/12

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Gefahr der Abwälzung

  • LG Kaiserslautern, 28.02.2005 - 8 Qs 4/05

    Strafverfahren: Reichweite der Kostenentscheidung; keine Umdeutung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht