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   BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88   

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BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88 (https://dejure.org/1988,22030)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88 (https://dejure.org/1988,22030)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 01. Dezember 1988 - 1 BGs 1113/88 (https://dejure.org/1988,22030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 30
  • StV 1989, 422
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.09.1988 - 1 BJs 193/84
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    »Zur Zulässigkeit der Anrufung des Ermittlungsrichters nach abgeschlossener Durchsuchung auf Grund einer richterlichen Kontrollstellenanordnung (im Anschluß an BGH, 3. Strafsenat, Beschl. v. 30.9.1988 - 1 BJs 193/84 - StB 27/88).«.

    Bundesgerichtshofes durch Beschluß vom 30. September 1988 ( 1 BJs 193/84 - StB 27/88) in einen Antrag auf Entscheidung durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes umgedeutet.

  • KG, 08.11.1974 - 1 Ws 297/74
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Der Ermittlungsrichter kann gemäß § 98 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über eine Durchsuchung oder eine sonstige Ermittlungsmaßnahme in der Regel nur angerufen werden, solange diese noch andauert, denn nur dann kann er in den Vollzug eingreifen, seine Grenzen bestimmen und die Art und Weise des weiteren Vollzugs regeln (vgl. BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76).
  • KG, 09.06.1985 - 3 AR 75/85
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Die allgemeine Befürchtung, auf die sich der Antragsteller beruft, es könnten aus dem gleichen Grunde erneut Kontrollstellen mit der Gefahr erneuter Durchsuchung eingerichtet werden, genügt nicht (vgl. KG GA 1976, 80; 1984, 24; KG NStZ 1986, 135 ).
  • BGH, 21.11.1978 - StB 210/78

    Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Eine feststellende, vergangenheitsbezogene Entscheidung des Inhalts, daß eine endgültig vollzogene Maßnahme rechtmäßig oder rechtswidrig gewesen sei, sieht die Strafprozeßordnung in der Regel nicht vor (st.Rspr., BVerfGE 49, 329, 338; BGHSt 28, 160, 161; 28, 206, 209).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Eine feststellende, vergangenheitsbezogene Entscheidung des Inhalts, daß eine endgültig vollzogene Maßnahme rechtmäßig oder rechtswidrig gewesen sei, sieht die Strafprozeßordnung in der Regel nicht vor (st.Rspr., BVerfGE 49, 329, 338; BGHSt 28, 160, 161; 28, 206, 209).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Ein fortwirkendes Feststellungsinteresse ist in der Rechtsprechung bei Wiederholungsgefahr (BGHSt 28, 57, 58; OLG Frankfurt NJW 1965, 2315; KG GA 1976, 80; 1977, 115; 84, 24) sowie bei diskriminierenden Auswirkungen einer Vollzugsmaßnahme (BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 168; OLG Frankfurt aaO.; KG aaO.) anerkannt worden.
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Ein fortwirkendes Feststellungsinteresse ist in der Rechtsprechung bei Wiederholungsgefahr (BGHSt 28, 57, 58; OLG Frankfurt NJW 1965, 2315; KG GA 1976, 80; 1977, 115; 84, 24) sowie bei diskriminierenden Auswirkungen einer Vollzugsmaßnahme (BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 168; OLG Frankfurt aaO.; KG aaO.) anerkannt worden.
  • OLG Frankfurt, 24.08.1965 - 3 VAs 67/64
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Ein fortwirkendes Feststellungsinteresse ist in der Rechtsprechung bei Wiederholungsgefahr (BGHSt 28, 57, 58; OLG Frankfurt NJW 1965, 2315; KG GA 1976, 80; 1977, 115; 84, 24) sowie bei diskriminierenden Auswirkungen einer Vollzugsmaßnahme (BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 168; OLG Frankfurt aaO.; KG aaO.) anerkannt worden.
  • OLG Karlsruhe, 06.07.1979 - 3 VAs 4/79
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Der Ermittlungsrichter kann gemäß § 98 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über eine Durchsuchung oder eine sonstige Ermittlungsmaßnahme in der Regel nur angerufen werden, solange diese noch andauert, denn nur dann kann er in den Vollzug eingreifen, seine Grenzen bestimmen und die Art und Weise des weiteren Vollzugs regeln (vgl. BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76).
  • BGH, 13.06.1978 - StB 51/78

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Ein fortwirkendes Feststellungsinteresse ist in der Rechtsprechung bei Wiederholungsgefahr (BGHSt 28, 57, 58; OLG Frankfurt NJW 1965, 2315; KG GA 1976, 80; 1977, 115; 84, 24) sowie bei diskriminierenden Auswirkungen einer Vollzugsmaßnahme (BVerwGE 12, 87, 90; 26, 161, 168; OLG Frankfurt aaO.; KG aaO.) anerkannt worden.
  • BGH, 23.10.1978 - StB 202/78

    Beschwerde gegen eine die Durchsuchungsanordnung des Generalbundesanwalts

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Nach Abschluß der Durchsuchung ist die auf dieses Ziel gerichtete Beschwerde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar zulässig, hierfür muß jedoch ein Rechtsschutzinteresse bestehen (BGHSt 36, 30, 31; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 m.w.N.).

    Der Richter kann dabei die Grenzen einer solchen Anordnung bestimmen und hat in diesem Rahmen die rechtliche Möglichkeit, Modalitäten ihrer Vollziehung zu regeln (BGHSt 28, 206, 209; BGHSt 36, 30, 31 - Ermittlungsrichter - BGH - Ermittlungsrichter - StV 1988, 90; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 48; vgl. auch BVerfGE 96, 44 - jeweils m.w.N.).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89

    Kontrollstelle - Identitätsfeststellung - Freiheitsentziehung -

    Ein Feststellungsinteresse besteht nur dann, wenn der Betroffene über den bloßen Vollzugsakt hinaus noch andere gewichtige Nachteile zu erleiden hatte (Ergänzung von BGHSt 36, 30 ).«.

    Im Zusammenhang mit polizeilichen Kontrollmaßnahmen, die aufgrund des Kontrollstellenbeschlusses vom 20. Mai 1988 anderweitig durchgeführt worden sind, hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs bereits in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 1988 (BGHSt 36, 30 ) ausgeführt, daß der Richter gemäß § 98 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über eine Durchsuchung oder eine sonstige Ermittlungsmaßnahme in der Regel nur angerufen werden könne, solange diese noch andauert; denn nur dann kann er in den Vollzug eingreifen, seine Grenzen bestimmen und die Art und Weise des weiteren Vollzuges regeln.

    Ein fortwirkendes Interesse, das nach dem endgültigen Vollzug der angegriffenen Maßnahme die Feststellung der Rechtswidrigkeit rechtfertigen könnte, kommt bei Wiederholungsgefahr oder bei diskriminierenden Auswirkungen einer Vollzugsmaßnahme in Betracht (BGHSt 36, 30 m.w.N.).

    Er hat lediglich ausgeführt, daß die Überprüfung einer nicht von einem Richter angeordneten, inzwischen erledigten Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise dann zulässig sein müsse, wenn wegen der erheblichen Folgen oder der Gefahr der Wiederholung ein nachwirkendes Bedürfnis für eine solche Überprüfung bestehe (BGHSt 28, 57; 28, 160; 28, 206; 36, 30; BGH NJW 1978, 1013; BGHR § 304 Abs. 4 StPO Kontrollstelle 1; vgl. auch BGH GA 1981, 223).

    Das aus verletztem Rechtsgefühl geborene Verlangen nach Genugtuung vermag ein Rehabilitationsinteresse jedoch nicht zu begründen (BGHSt 36, 30, 33; BVerwGE 53, 134, 138; VGH Mannheim, Urt. v. 8. Mai 1989 - 1 S 722/88).

  • BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme

    Er verweist aber auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter Anordnungen der vorrangige Rechtsweg zum zuständigen Amtsgericht entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO eröffnet (vgl. BGHSt 28, 57, 58 und 160, 161; 35, 363, 364; 36, 30, 32 und 242, 244; BGHR StPO § 111 Rechtsmittel 2) und deshalb ein weiterer Rechtsschutz durch das Oberlandesgericht nicht vorgesehen ist (§ 23 Abs. 3 EGGVG).

    Dies ergibt sich aber daraus, daß nur unter den Voraussetzungen der Wiederholungsgefahr oder der diskriminierenden Auswirkungen von Zwangsmaßnahmen ein fortwirkendes Interesse bejaht wird (vgl. BGH StV 1989, 513, 514; BGHSt 36, 30, 242, 247 ff [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88]; BGH GA 1981, 223, 225; BGH NJW 1978, 1013; BGHR StPO § 304 Abs. 4 Kontrollstelle 1; KG GA 1976, 79 ff, Kissel in KK, § 23 EGGVG Rdn. 34).

  • BGH, 03.08.1995 - StB 33/95

    Durchsuchungsanordnung 'AIZ' - §§ 102, 304 StPO, prozessuale Überholung (Hinweis:

    Nach ständiger, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 49, 329 ff.) gebilligter Rechtsprechung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung, wenn diese Maßnahme durch den Vollzug ihren rechtlichen Abschluß in dem Sinne gefunden hat, daß Eingriffswirkungen, die durch die Aufhebung der Durchsuchungsanordnung und ihres Vollzugs beseitigt werden könnten, nicht mehr bestehen (vgl. u.a. BGHSt 36, 30, 31 f. [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88]; Senatsbeschlüsse vom 28. Juni 1995 - StB 21/95 , vom 4. Mai 1994 - StB 9/94 , vom 24. April 1992 - StB 4/92 - und vom 18. November 1991 - StB 28/91, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    c) In allen Fällen rechtlicher Beendigung der Durchsuchung gilt, daß unter besonderen Voraussetzungen ein fortwirkendes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung anzuerkennen ist, zu dessen Verfolgung die Beschwerde trotz Vollzugs der Maßnahme ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BGHSt 36, 30, 32 f [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88]; 36, 242, 245 ff.; 37, 79, 84).

  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98

    Vorlage an BGH (BGH) bei Abweichung eines Oberlandesgerichts (OLG); Rechtsweg für

    Nach Abschluß der Durchsuchung ist die auf dieses Ziel gerichtete Beschwerde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar zulässig, hierfür muß jedoch ein Rechtsschutzinteresse bestehen (BGHSt 36, 30, 31 [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88] ; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 m.w.N.).

    Der Richter kann dabei die Grenzen einer solchen Anordnung bestimmen und hat in diesem Rahmen die rechtliche Möglichkeit, Modalitäten ihrer Vollziehung zu regeln (BGHSt 28, 206, 209; BGHSt 36, 30, 31 [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88] - Ermittlungsrichter - BGH - Ermittlungsrichter - StV 1988, 90; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 48 [OLG Karlsruhe 28.09.1994 - 2 VAs 12/94] ; vgl. auch BVerfGE 96, 44 - jeweils m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 26.06.1996 - 2 VAs 11/96
    Die bloße ideelle Beeinträchtigung durch das Bewußtsein, als Steuerberater einer möglicherweise nicht gerechtfertigten Vollzugsmaßnahme ausgesetzt gewesen zu sein, genügt für die Annahme eines Rehabilitierungsinteresses nicht (BGHSt 37, 79, 83 f.; 36, 30, 32 f.; 36, 242, 245 ff).
  • LG Bonn, 22.07.2004 - 37 Qs 22/04

    Prozessuale Verwertbarkeit beschlagnahmter Unterlagen bei

    Es liegen weder eine fortdauernde Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff, noch Wiederholungsgefahr, noch diskriminierende Auswirkungen einer Vollzugsmaßnahme vor (vgl.: BGH Beschluss vom 01.12.1998, Az: 1 Bjs 193/84 - 5- I Bgs 1113/88).
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