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   BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89   

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BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89 (https://dejure.org/1989,970)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1989 - 2 StR 264/89 (https://dejure.org/1989,970)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1989 - 2 StR 264/89 (https://dejure.org/1989,970)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens durch unterlassene Information des Angeklagten über eine erfolgte Telefonüberwachung - Auswirkung der von einem Zeugen erhobene Rüge der Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens auf das Urteil für den Angeklagten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Information des Angeklagten und des Verteidigers über außerhalb der Hauptverhandlung angestellte verfahrensbezogene Ermittlungen

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 305
  • NJW 1990, 584
  • MDR 1990, 267
  • NStZ 1990, 193
  • StV 1990, 49
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89
    Das Gebot der Verfahrensfairneß umfaßt nicht nur Tatbestände des strafprozessualen Vertrauensschutzes (vgl. BGHSt 36, 210 ff m.w.N.); es sichert dem Beschuldigten vielmehr - über die Verbürgung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) noch hinausreichend - auch den "erforderlichen Bestand an aktiven verfahrensrechtlichen Befugnissen, damit er zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluß nehmen kann" (BVerfGE 63, 45, 61 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 864/81] m.w.N.).

    § 147 StPO "konkretisiert aktive verfahrensrechtliche Befugnisse des Beschuldigten in einem rechtsstaatlich geordneten Strafverfahren" (BVerfGE 63, 45, 62) [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 864/81]; die Vorschrift stellt sich damit als gesetzliche Ausprägung des Fairneßgebots dar (vgl. Wasserburg NJW 1980, 2242; derselbe NStZ 1981, 211 und Lüderssen in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 147 Rdn. 4).

    Für den Regelfall reichen die in § 147 StPO getroffenen Bestimmungen aus, um dem Beschuldigten in einer dem Fairneßgebot entsprechenden Weise den Zugang zum verfahrensbezogenen Tatsachen- und Beweisstoff zu eröffnen und damit die unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" (vgl. dazu BVerfGE 38, 105, 111; 63, 45, 61 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 864/81]und 67) gebotene "Parität des Wissens" zwischen den Verfahrensbeteiligten herzustellen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: Welp in Festgabe für Peters, 1984 S. 309 f; Lüderssen a.a.O.).

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89
    Daran ändert es nichts, daß es sich um eine von den Hauptakten äußerlich getrennte Blattsammlung handelt (Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 199 Rdn. 10) und die darin befindlichen Unterlagen erst nach Anklageerhebung entstanden sind (BGHSt 30, 131, 138 [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81]; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 147 Rdn. 15; KMR-Müller, StPO 7. Aufl. § 147 Rdn. 3; Lüderssen a.a.O. Rdn. 22, 28 und 100); denn entscheidend ist nur, daß diese Unterlagen verfahrensbezogene Vorgänge dokumentieren und dem Gericht vorliegen (BGHR StPO § 147 Abs. 1 Verfahrensakten 1; KK-Laufhütte, StPO 2. Aufl. § 147 Rdn. 4; KMR-Müller a.a.O.; H. Schäfer NStZ 1984, 204).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89
    Für den Regelfall reichen die in § 147 StPO getroffenen Bestimmungen aus, um dem Beschuldigten in einer dem Fairneßgebot entsprechenden Weise den Zugang zum verfahrensbezogenen Tatsachen- und Beweisstoff zu eröffnen und damit die unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" (vgl. dazu BVerfGE 38, 105, 111; 63, 45, 61 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 864/81]und 67) gebotene "Parität des Wissens" zwischen den Verfahrensbeteiligten herzustellen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: Welp in Festgabe für Peters, 1984 S. 309 f; Lüderssen a.a.O.).
  • BGH, 24.11.1987 - 4 StR 586/87

    Handeltreiben mit fenetyllinhydrochloridhaltigen Tabletten als

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89
    Daran ändert es nichts, daß es sich um eine von den Hauptakten äußerlich getrennte Blattsammlung handelt (Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 199 Rdn. 10) und die darin befindlichen Unterlagen erst nach Anklageerhebung entstanden sind (BGHSt 30, 131, 138 [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81]; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 147 Rdn. 15; KMR-Müller, StPO 7. Aufl. § 147 Rdn. 3; Lüderssen a.a.O. Rdn. 22, 28 und 100); denn entscheidend ist nur, daß diese Unterlagen verfahrensbezogene Vorgänge dokumentieren und dem Gericht vorliegen (BGHR StPO § 147 Abs. 1 Verfahrensakten 1; KK-Laufhütte, StPO 2. Aufl. § 147 Rdn. 4; KMR-Müller a.a.O.; H. Schäfer NStZ 1984, 204).
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89
    Das Gebot der Verfahrensfairneß umfaßt nicht nur Tatbestände des strafprozessualen Vertrauensschutzes (vgl. BGHSt 36, 210 ff m.w.N.); es sichert dem Beschuldigten vielmehr - über die Verbürgung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) noch hinausreichend - auch den "erforderlichen Bestand an aktiven verfahrensrechtlichen Befugnissen, damit er zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluß nehmen kann" (BVerfGE 63, 45, 61 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 864/81] m.w.N.).
  • Drs-Bund, 13.06.1967 - BT-Drs V/1880
    Auszug aus BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89
    Dieser besteht darin, den Beteiligten, deren vorherige Anhörung den Zweck der Maßnahme in aller Regel gefährden, wenn nicht vereiteln würde (§ 33 Abs. 4 Satz 1 StPO), nachträglich rechtliches Gehör zu gewähren, um ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, sich gegen diesen Eingriff zur Wehr zu setzen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum G 10, BTDrucks V/1880 S. 13; KK-Laufhütte, StPO 2. Aufl. § 101 Rdn. 1; KMR-Müller, StPO 7. Aufl. § 101 Rdn. 8).
  • BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06

    Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der

    Dazu gehören auch die Ergebnisse von Ermittlungen, die das Gericht während der Hauptverhandlung ohne Wissen des Angeklagten und der Verteidigung veranlasst und die dann zu den Akten gelangen (BGHSt 36, 305, 308 ff.).
  • BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17

    Rechtmäßigkeit von doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei (kein Vorrang der

    Denn die Angriffsrichtung - hier die Beeinträchtigung der Verteidigung durch die Zurückhaltung von für das Ermittlungsverfahren wesentlichen Informationen - ergibt sich noch ausreichend aus dem Revisionsvorbringen (vgl. Senat, Urteil vom 29. November 1989 - 2 StR 264/89, NJW 1990, 584, 585; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl., § 344 Rn. 34).
  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten

    Dem Tatgericht, das während, aber außerhalb der Hauptverhandlung verfahrensbezogene Ermittlungen anstellt, erwächst zwar aus dem Gebot der Verfahrensfairness (Art. 6 MRK, § 147 StPO) grundsätzlich die Pflicht, dem Angeklagten und der Verteidigung durch eine entsprechende Unterrichtung Gelegenheit zu geben, sich Kenntnis von den Ergebnissen dieser Ermittlungen zu verschaffen (BGHSt 36, 305, 308; BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren, Hinweispflicht 5).
  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 616/17

    Anwesenheitspflicht des Angeklagten (eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten

    An die rechtliche Einordnung des Beschwerdeführers ist das Revisionsgericht nicht gebunden (BGH, Urteil vom 29. November 1989 - 2 StR 264/89 Rn. 13, NJW 1990, 584, 585).
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 500/05

    Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter

    Der Vorsitzende hätte den Verteidiger über den kurzfristigen Eingang neuen belastenden Aktenmaterials bereits vor Beginn der Einlassung des Angeklagten zur Sache (§ 243 Abs. 4 StPO) unterrichten müssen (vgl. BVerfGE 63, 45, 62; BGHSt 36, 305, 308 f.; Laufhütte in KK 5. Aufl. § 147 Rdn. 1, 4, 19).
  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Der Pflicht zur Erteilung eines solchen Hinweises ist das Tatgericht auch dann nicht enthoben, wenn es die Ergebnisse der Ermittlungen selbst für nicht entscheidungserheblich erachtet; denn es muß, den übrigen Verfahrensbeteiligten überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob es sich um relevante Umstände handelt (BGHSt 36, 305, 308 ff.; vgl. auch BGH Beschluß vom 17. November 1999 - 1 StR 290/99, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2000, 216).
  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls

    aa) Die Vorsitzende hat Rechte des Beschwerdeführers verletzt, indem sie seinem Verteidiger nicht ermöglichte, bei der Akteneinsicht am 21. Februar 1994 von der Zuschrift der Staatsanwaltschaft und dem dadurch der Strafkammer vermittelten Wissensstand Kenntnis zu nehmen (vgl. BGHSt 36, 305, 308), und daß sie diesen Mangel auch nicht dadurch ausglich, daß sie den übrigen Verfahrensbeteiligten von den Nachermittlungen Mitteilung machte.
  • BVerwG, 05.01.2010 - 2 WD 26.09

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines erkennenden Richters; Besetzungsrüge;

    Das gilt auch dann, wenn das Tatsachengericht dieses Ergebnis nicht für entscheidungserheblich hält (BGH, Urteil vom 29. November 1989 - 2 StR 264/89 - BGHSt 36, 305).
  • BGH, 17.11.1999 - 1 StR 290/99

    Versuch der Beteiligung am Mord; Strafklageverbrauch; Ne bis in idem; Begriff der

    Die nachgereichten Vorgänge wurden -wie der Zusammenhang ergibt - der Verteidigung unverzüglich zugänglich gemacht, als sich die Beteiligten des Problems bewußt wurden; auch haben diejenigen Verfahrensbeteiligten, die bereits früher Kenntnis von der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung der Zeugin S. hatten, ihr "überlegenes Wissen" ersichtlich nicht ausgenutzt, zumal sie diese - aus ihrer Sicht - als im vorliegenden Verfahren nicht bedeutsam erachtet hatten (vgl. dazu und zum Fall gerichtsveranlaßter verfahrensbezogener Ermittlungen während der Hauptverhandlung BGHSt 36, 305, 308 f.; BGH StV 1995, 396).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2003 - 3 Ws 234/03

    Versagung von Akteneinsicht im Strafverfahren: Unzulässigkeit der Beschwerde

    Schließlich unterliegt die Entscheidung jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen und der revisionsgerichtlichen Überprüfung, insbesondere wegen Verletzung des Prozeßgrundrechts auf ein faires Verfahren oder wegen unzulässiger Beschränkung der Verteidigung (vgl. BGH NStZ, 87; BGH NStZ 1990, 193; OLG Frankfurt 3 Ws 131/96, 3 Ws 565/01, 3 Ws 52/03; Karlsruher Kommentar, a. a. O., § 147 Rnr. 22; Löwe-Rosenberg, a. a. O., § 147 Rnr. 171 jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 10.10.2003 - 2 Ss OWi 598/03

    Akteneinsicht, während der Hauptverhandlung; Aussetzung der Hauptverhandlung;

  • OLG Koblenz, 21.12.1993 - 3 VAs 25/93

    Telefonüberwachung; Vernichtung erlangter Unterlagen; Niederschrift der

  • BayObLG, 29.06.1999 - 3 ObOWi 50/99

    Tateinheit bei Beschäftigung mehrerer illegal überlassener Arbeitnehmer

  • LAG Baden-Württemberg, 03.09.1998 - 11 Sa 43/97

    Wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer aus einem Mitgliedsstaat der

  • OLG Hamburg, 19.09.1991 - 1 Ws 237/91
  • BGH, 18.10.1994 - 1 StR 449/94

    Schwere Brandstiftung - Zweckbestimmung - Zweckaufgabe - Gebäude - Wohnung

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