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   BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89   

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https://dejure.org/1989,1416
BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89 (https://dejure.org/1989,1416)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1989 - 2 ARs 543/89 (https://dejure.org/1989,1416)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - 2 ARs 543/89 (https://dejure.org/1989,1416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Häftlings auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versagung der von ihm begehrten Genehmigung zum Einzelfernsehempfang - Verweis des gerichtlichen Verfahrens bei Verlegung des Antragstellers in eine andere Vollzugsanstalt - Wechsel der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO (1975) § 14; StVollzG §§ 109 ff; VwGO § 83
    Wirksamkeit eines ohne Antrag ergangenen Verweisungsbeschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 313
  • NJW 1990, 723
  • MDR 1990, 262
  • NStZ 1990, 205
  • DVBl 1990, 712
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.12.1988 - 2 ARs 536/88

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Vollzugsanstalt

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89
    Macht das Gesetz die Verweisung des Verfahrens an ein anderes Gericht davon abhängig, daß ein Verfahrensbeteiligter dies beantragt, so ist ein ohne Antrag ergangener Verweisungsbeschluß rechtsunwirksam (Fortführung von BGHSt 36, 33).

    Wird ein Antragsteller, nachdem er das gerichtliche Verfahren (§§ 109 ff StVollzG) anhängig gemacht hat, in eine andere Vollzugsanstalt verlegt, so ist das Verfahren allerdings an diejenige Strafvollstreckungskammer zu verweisen, in deren Bezirk diese Vollzugsanstalt ihren Sitz hat (BGHSt 36, 33 für den Fall von Vollzugslockerungen).

    Der Wechsel der Entscheidungszuständigkeit tritt aber erst auf Grund des Verweisungsbeschlusses ein, den das angerufene Gericht in entsprechender Anwendung des § 83 VwGO zu fassen hat (BGHSt 36, 33, 35, 37).

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89
    Soweit Zivilsenate des Bundesgerichtshofs beiläufig die Gegenmeinung vertreten haben, steht dies zudem in einem schwer auflösbaren Widerspruch zu jener Rechtsprechung, die einem Verweisungsbeschluß die Verbindlichkeit aberkennt, falls er unter Verletzung des rechtlichen Gehörs eines Verfahrensbeteiligten gefaßt worden ist (BGHZ 71, 69, 72 f; 102, 338, 341; Baumbach/Lauterbach, ZPO 48. Aufl. § 281 Anm. 3 B b cc bbb; Leipold in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 281 Rdn. 31).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89
    Soweit Zivilsenate des Bundesgerichtshofs beiläufig die Gegenmeinung vertreten haben, steht dies zudem in einem schwer auflösbaren Widerspruch zu jener Rechtsprechung, die einem Verweisungsbeschluß die Verbindlichkeit aberkennt, falls er unter Verletzung des rechtlichen Gehörs eines Verfahrensbeteiligten gefaßt worden ist (BGHZ 71, 69, 72 f; 102, 338, 341; Baumbach/Lauterbach, ZPO 48. Aufl. § 281 Anm. 3 B b cc bbb; Leipold in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 281 Rdn. 31).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen -

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89
    Dieser Ansicht sind Zivilsenate des Bundesgerichtshofs in jeweils die Entscheidung nicht tragenden Bemerkungen ohne nähere Begründung gefolgt (BGHZ 1, 341 f; BGH NJW 1964, 1416, 1418; ebenso bereits OLG Celle NJW 1947/48, 67 f; zustimmend auch Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 276 Anm. B II c 4 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89
    Dieser Ansicht sind Zivilsenate des Bundesgerichtshofs in jeweils die Entscheidung nicht tragenden Bemerkungen ohne nähere Begründung gefolgt (BGHZ 1, 341 f; BGH NJW 1964, 1416, 1418; ebenso bereits OLG Celle NJW 1947/48, 67 f; zustimmend auch Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 276 Anm. B II c 4 m.w.N.).
  • RG, 27.01.1931 - VII 455/30

    1. Gilt in dem Falle, daß der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens bei

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89
    Soweit sich die Frage auch im Zivilprozeß stellt (früher § 276, jetzt § 281 ZPO), hat das Reichsgericht die Ansicht vertreten, ein Verweisungsbeschluß sei selbst dann verbindlich, wenn er ohne den gesetzlich geforderten Antrag ergangen ist (RGZ 106, 263 f; 131, 197, 200).
  • OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11

    Strafvollstreckungskammer ist gebunden an konkludente Bejahung der eigenen

    Die Rechtsprechung, nach der eine Verweisung ohne Antrag gemäß dem in Strafvollzugssachen entsprechend anzuwendenden § 83 VwGO unwirksam ist (so BGHSt 36, 313), ist unter Geltung der alten Gesetzesfassung ergangen.

    Die Notwendigkeit eines Verweisungsantrages folgt nicht zwingend aus dem im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG geltenden Verfügungsgrundsatz (so aber Schuler/Laubenthal aaO; Callies/Müller-Dietz aaO; Arloth aaO; Volckart, NStZ 1990, 205).

  • OLG Naumburg, 10.09.2009 - 1 Ws 371/09

    Örtliche Zuständigkeit bei Antrag auf Vollzugslockerungen durch einen im

    Ein Verweisungsbeschluss ist jedoch unwirksam, wenn die Verweisung grob und offensichtlich fehlerhaft ist (Thüringer Oberlandesgericht OLG-NL 2006, 190, 191; s.a. BGHSt 36, 313 ff. zu § 83 VwGO a.F.).

    Anderenfalls wäre es möglich, das den Verfahrensbeteiligten zustehende Mitwirkungsrecht zu umgehen und die Zuständigkeit willkürlich zu verändern (vgl. BGHSt 36, 313, 315).

  • OLG Frankfurt, 19.03.2008 - 3 Ws 1261/07

    Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung eines Urlaubsantrages durch die

    Dem Wechsel der Entscheidungszuständigkeit ist durch einen Verweisungsbeschluss in entsprechender Anwendung des § 83 VwGO Rechnung zu tragen (BGH, NStZ 1990, 205).

    Aufgrund der Neuregelung dieser Vorschrift, die auf eine entsprechende Anwendung der §§ 17a II und III GVG verweist, ist entgegen der früheren Rechtslage (hierzu: BGH, NStZ 1990, 205) ein Verweisungsantrag nicht mehr erforderlich (Senat, Beschl. v. 10.10.2007 - 3 Ws 904/07 StVollz; OLG Jena; Beschl. v. 28.11.2005 - 1 AR(s) 167/05 - Juris; OLG Celle, ZfStrVo 2002, 245; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 83 Rn 11, 12).

  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 1 Vollz (Ws) 163/15

    Erledigung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach Verlegung in einer

    Aufgrund der am 19.03.1991 in Kraft getretenen Neuregelung der Vorschrift des § 83 VwGO, die auf eine entsprechende Anwendung des § 17a Abs. 2 und Abs. 3 GVG verweist, ist entgegen der früheren Rechtslage (vgl. hierzu BGH, NStZ 1990, 205) ein Verweisungsantrag nicht mehr erforderlich.
  • BGH, 12.08.2020 - 2 ARs 147/20

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichtes im Verfahren zur Feststellung der

    Vielmehr gilt dies nur dann, wenn an diese das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 83 VwGO verwiesen wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. Dezember 1989 - 2 ARs 543/89, juris Rn. 4; vom 8. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16, BeckRS 2016, 21432, Rn. 33).
  • BGH, 23.11.1998 - 2 ARs 466/98

    Antrag eines Strafgefangenen auf Aushändigung eines "Orion-Kalender -

    Wird der Antragsteller aber, nachdem er das gerichtliche Verfahren anhängig gemacht hat, in eine andere Anstalt verlegt, dann ist es, wenn der Betroffene mit seinem Begehren anstrebt, daß die Anstalt zu einer bestimmten (künftigen) Maßnahme verpflichtet wird, es also nicht allein um eine (oder die) in der Vergangenheit erfolgte Anordnung geht, auf seinen Antrag (vgl. BGHSt 36, 313) an die Strafvollstreckungskammer zu verweisen, in der diese Anstalt liegt (BGHSt 36, 33).
  • OLG Hamm, 09.05.2017 - 1 Vollz (Ws) 172/17

    Vollzugslockerungen; Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit; Verlegung

    Aufgrund der am 19.03.1991 in Kraft getretenen Neuregelung der Vorschrift des § 83 VwGO, die auf eine entsprechende Anwendung des § 17a Abs. 2 und Abs. 3 GVG verweist, ist entgegen der früheren Rechtslage (vgl. hierzu BGH, NStZ 1990, 205) ein Verweisungsantrag nicht mehr erforderlich (vgl. Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrell, StVollzG, 12. Aufl., § 110 Rn. 42 m.w.N. sowie § 115 Rn. 80).
  • OLG Celle, 19.10.2016 - 1 Ws 501/16

    Zuständigkeitsstreit in Strafvollzugssachen

    Bei örtlicher Unzuständigkeit der mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StPO befassten Strafvollstreckungskammer hat diese den Antrag nicht als unzulässig zu verwerfen, sondern sich für örtlich unzuständig zu erklären und das Verfahren im Interesse der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes an die Strafvollstreckungskammer des nach § 110 StVollzG örtlich zuständigen Landgerichts zu verweisen (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1988 - 2 ARs 536/88, BGHSt 36, 33; BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 ARs 543/89, NStZ 1990, 205; OLG Celle, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 Ws 115/11; Bachmann , in: Laubenthal u.a., Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl. 2015, Teil P Rn. 42; Schmidt-Clarner , in: Burhoff/Kotz [Hrsg.], Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2016, Teil C Rn. 359).
  • BGH, 08.01.1997 - 2 ARs 448/96

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Celle bei einem Streit über die

    Es ist deshalb insoweit gemeinschaftliches oberes Gericht für die streitenden Landgerichte und somit für die Entscheidung des Zuständigkeitsstreits zuständig (vgl. hierzu Volckart, NStZ 1990, 205).
  • OLG Hamm, 28.11.2017 - 1 Vollz (Ws) 471/17

    Erledigung in der Hauptsache; Verlegung in eine andere Anstalt; Antrag Dritter;

    § 17a Abs. 2 und Abs. 3 GVG verweist, ist entgegen der früheren Rechtslage (vgl. hierzu BGH, NStZ 1990, 205) ein Verweisungsantrag nicht mehr erforderlich (vgl. Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrell, StVollzG, 12. Aufl., § 110 Rn. 42 m.w.N. sowie § 115 Rn. 80).
  • BGH, 17.01.1997 - 2 ARs 443/96

    Zuweisung der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung der

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