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   BGH, 19.12.1989 - KRB 4/89   

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https://dejure.org/1989,1180
BGH, 19.12.1989 - KRB 4/89 (https://dejure.org/1989,1180)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1989 - KRB 4/89 (https://dejure.org/1989,1180)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89 (https://dejure.org/1989,1180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen Versagung der Akteneinsicht im kartellrechtlichen Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bußgeldverfahren - Kartellsenat - Akteneinsicht - Beschwerde

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 338
  • NJW 1990, 1614
  • MDR 1990, 563
  • GRUR 1990, 477
  • NStZ 1990, 240
  • BB 1990, 656
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70

    Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer

    Auszug aus BGH, 19.12.1989 - KRB 4/89
    Die Ausnahmetatbestände des § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO beschränken die Anfechtbarkeit auf solche Beschlüsse oder Anordnungen, die besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen, einen Abschluß des Verfahrens herbeiführen oder sonst von erheblichem Gewicht sind (BGHSt 25, 120, 121; Löwe-Rosenberg/Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 304 Rdnr. 69).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 19.12.1989 - KRB 4/89
    Insoweit hat die Akteneinsicht elementare Bedeutung für das Verfahren und dient letztlich der Absicherung des gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör (BVerfGE 63, 45, 59).
  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings ausgeführt, dass beschwerdebefugt nach dieser Bestimmung nur derjenige ist, der Verfahrensbeteiligter im anhängigen Kartellbußgeldverfahren ist, nicht aber ein Verletzter, der lediglich im Zusammenhang mit der Kartellordnungswidrigkeit Schadensersatzansprüche geltend macht (BGHSt 36, 338, 339).
  • BGH, 18.02.2014 - KRB 12/13

    Kartellrechtliches Bußgeldverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Die Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Oberlandesgerichts über das Akteneinsichtsrecht des Verletzten nach § 406e Abs. 4 StPO ist nicht statthaft (Anschluss an BGH, 19. Dezember 1989, KRB 4/89, BGHSt 36, 338).

    Wie der Bundesgerichtshof - allerdings noch unter Geltung der Vorgängerregelung - bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 1990 - StB 19/90, NStZ 1991, 95), ist die Beschwerde durch diese Vorschrift indessen nur insoweit eröffnet, als einem Verfahrensbeteiligten durch die (teilweise) Verweigerung der Akteneinsicht die sachgerechte Interessenwahrnehmung in dem Straf- bzw. Bußgeldverfahren erschwert wird.

  • BGH, 02.11.2022 - StB 47/22

    Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten;

    Bei der notwendigen restriktiven Auslegung der Vorschrift verbietet es dieser Bezug des Akteneinsichtsrechts auf das anhängige Strafverfahren, die Beschwerde auch in solchen Fällen als statthaft anzusehen, bei denen die sachgerechte Verteidigung oder Mitwirkung in diesem Verfahren nicht in Frage steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2005 - StB 6/04, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Akteneinsicht 3; vom 18. Februar 2014 - KRB 12/13, BGHSt 59, 183 Rn. 5; vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338, 339).
  • BGH, 18.01.2005 - 2 StE 9/03

    Postverkehr mit Untersuchungshäftling (Anhalten von Sendungen; Mitteilung an den

    Bei der notwendigen restriktiven Auslegung der Vorschrift verbietet es dieser Bezug des Akteneinsichtsrechts auf das anhängige Strafverfahren, die Beschwerde auch in solchen Fällen als statthaft anzusehen, bei denen die sachgerechte Verteidigung oder Mitwirkung im anhängigen Verfahren nicht in Frage steht (vgl. BGHSt 36, 338).
  • BGH, 03.11.2022 - StB 46/22

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts zur

    Bei der notwendigen restriktiven Auslegung der Vorschrift (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 25. Januar 1973 - StB 76/72, BGHSt 25, 120, 121) verbietet es sich daher, die Beschwerde auch in solchen Fällen als statthaft anzusehen, bei denen - wie hier - die sachgerechte Verteidigung oder Mitwirkung des Rechtsmittelführers im anhängigen Strafverfahren nicht in Frage steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338, 339; vom 18. Januar 2005 - StB 6/04, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Akteneinsicht 3).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwSt (B) 27/90

    Unanfechtbarkeit ehrengerichtlicher Entscheidung über die Zulässigkeit und

    Der Gesetzgeber hat in den Fällen des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 StPO, abweichend von dem Grundsatz, daß Beschlüsse der Oberlandesgerichte der Beschwerde entzogen sind, eine Nachprüfung solcher Entscheidungen ermöglicht, die besonders nachhaltig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen (BGHSt 34, 34, 36; 36, 338) [BGH 19.12.1989 - KRB 4/89].
  • BGH, 02.11.2022 - StB 48/22

    Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten;

    Bei der notwendigen restriktiven Auslegung der Vorschrift verbietet es dieser Bezug des Akteneinsichtsrechts auf das anhängige Strafverfahren, die Beschwerde auch in solchen Fällen als statthaft anzusehen, bei denen die sachgerechte Verteidigung oder Mitwirkung in diesem Verfahren nicht in Frage steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2005 - StB 6/04, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Akteneinsicht 3; vom 18. Februar 2014 - KRB 12/13, BGHSt 59, 183 Rn. 5; vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338, 339).
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