Rechtsprechung
   BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2081
BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90 (https://dejure.org/1990,2081)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1990 - 5 StR 48/90 (https://dejure.org/1990,2081)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1990 - 5 StR 48/90 (https://dejure.org/1990,2081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens - Anhängigkeit bei mehreren Gerichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 12 Abs. 1, 154 Abs. 2, 260 Abs. 3
    Wirksamkeit der Einstellung bei anderweitiger Anklageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 361
  • NJW 1990, 1675
  • MDR 1990, 561
  • NStZ 1990, 290
  • Rpfleger 1990, 385
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.1960 - 2 ARs 76/60

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Steuerstrafbescheid - Änderung

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90
    Die Regelung des § 12 Abs. 1 StPO, wonach dem Gericht der Vorzug gebührt, das die Untersuchung zuerst eröffnet hat, gilt für das Verfahrensstadium zwischen Anklageerhebung und Eröffnungsbeschluß nicht (vgl. BGHSt 14, 343, 344; 21, 212, 215 [BGH 07.03.1967 - 2 ARs 60/67] ; KK-Pfeiffer, StPO 2. Aufl., § 12 Rdn. 2; KMR-Paulus, StPO 7. Aufl., § 12 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl., § 12 Rdn. 1; LR-Wendisch, StPO 24. Aufl., § 12 Rdn. 10 ff; SK/StPO-Rudolphi § 12 Rdn. 8 f).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90
    Die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO hat ein Verfahrenshindernis begründet, das die Staatsanwaltschaft durch eine Rücknahme ihrer Anklage nicht beseitigen konnte (vgl. BGHSt 30, 197, 198; LR-Rieß § 154 Rdn. 50).
  • BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67

    Verhinderung der Gerichte - Möglichkeit für eine Übertragung der gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90
    Die Regelung des § 12 Abs. 1 StPO, wonach dem Gericht der Vorzug gebührt, das die Untersuchung zuerst eröffnet hat, gilt für das Verfahrensstadium zwischen Anklageerhebung und Eröffnungsbeschluß nicht (vgl. BGHSt 14, 343, 344; 21, 212, 215 [BGH 07.03.1967 - 2 ARs 60/67] ; KK-Pfeiffer, StPO 2. Aufl., § 12 Rdn. 2; KMR-Paulus, StPO 7. Aufl., § 12 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl., § 12 Rdn. 1; LR-Wendisch, StPO 24. Aufl., § 12 Rdn. 10 ff; SK/StPO-Rudolphi § 12 Rdn. 8 f).
  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 380/18

    Inhalt der Anklageschrift (Tatkonkretisierung); Inhalt des Strafbefehls

    Ebenso ohne Bedeutung ist die - vom Landgericht bejahte (UA S. 24 f.) - Frage, ob die Staatsanwaltschaft trotz vorläufiger Einstellung des Strafbefehlsverfahrens und ohne vorherige Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. § 154 Abs. 5 StPO) ihren Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wirksam zurücknehmen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 1990 - 5 StR 48/90, BGHSt 36, 361, 363).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    a) Die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO beendet die gerichtliche Anhängigkeit (BGHSt 10, 88, 90; 30, 197; OLG Düsseldorf MDR 1983, 252; 1988, 164) und schafft ein Verfahrenshindernis (BGHSt 30, 197, 198; BGH NJW 1990, 1675 ), so daß, solange ein Wiederaufnahmebeschluß nicht ergangen ist und das Hindernis besteht, eine Verurteilung wegen des eingestellten Falles nicht erfolgen darf.

    aa) Dazu hätte es nach § 154 Abs. 5 StPO eines Gerichtsbeschlusses des Gerichts bedurft, dessen Einstellungsbeschluß rückgängig gemacht werden soll (BGH NJW 1990, 1675 ), hier also des Amtsgerichts.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 2 Ss 168/07

    Anforderungen an die Wiederaufnahme eines mangels hinreichenden Tatverdachts

    Dazu hätte es nach § 154 Abs. 5 StPO eines Beschlusses des Gerichts bedurft, dessen Einstellungsbeschluss rückgängig gemacht werden soll (vgl. BGH NJW 1990, 1675; NStZ 2007, 476; BayObLG a.a.O., OLG Düsseldorf a.a.O.), hier also des Amtsgerichts Remscheid.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht