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   BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88   

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BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88 (https://dejure.org/1988,1366)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1988 - 3 StR 295/88 (https://dejure.org/1988,1366)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - 3 StR 295/88 (https://dejure.org/1988,1366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung einer Zeitschrift wegen fahrlässiger Veröffentlichung nach dem Bayerischen Gesetz über die Presse (BayPresseG) - Tatbekennung zu einem Sprengstoffanschlag im Zeitschriftenzusatz "Bayerischer Frühling" - Verbreiten dieser Zeitschrift als Unterstützung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BayPrG § 11 Abs. 3

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 51
  • NJW 1989, 989
  • MDR 1989, 471
  • StV 1989, 203
  • ZUM 1989, 351
  • afp 1989, 454
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79

    Verbreiten der Druckschrift "Revolutionärer Zorn" - Einziehung einer Druckschrift

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88
    Sie trägt ihre Gefährlichkeit in sich (vgl. BGHSt 29, 107, 108 - zu § 88a StGB a.F.) und erfüllt damit die Voraussetzungen des § 74d Abs. 1 StGB.

    Der Freispruch der Angeklagten steht der Anordnung von Einziehung und Unbrauchbarmachung, die hier Sicherungscharakter haben, nicht entgegen (BGHSt 6, 62; 21, 367, 370; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1970 - 3 StR 273/79 - S - insoweit in BGHSt 29, 107 nicht abgedruckt).

    Über sie ist im anhängigen Strafverfahren, nicht im selbständigen Verfahren, zu entscheiden (BGH NJW 1969, 1818; Senatsurteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 273/79 - S -).

  • BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 167/86

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88
    Ergibt sich aber, wie hier, das Unterstützen aus dem geistigen Gehalt der Schrift selbst und sind, wie das angefochtene Urteil hier feststellt, die ihren terroristischen Charakter ausmachenden Ziele und Methoden der in der Schrift genannten "Revolutionären Zellen" allgemeinkundig (UA S. 17), dann jedenfalls ist ihre - vom Bayerischen Obersten Landesgericht festgestellte - Bedeutung auch für den Durchschnittsleser eindeutig erkennbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. August 1987 - StB 18/87 und StB 20/87 -, MDR 1987, 1039 und 1040).
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88
    Eine solche Schrift ist im Sinne des § 129a Abs. 3 StGB beachtlich, ohne daß es auf besondere Kenntnisse und Erfahrungen der durch die Verbreitung angesprochenen Adressaten (vgl. BGHSt 33, 16, 18 ff.) [BGH 25.07.1984 - 3 StR 62/84] ankommt.
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88
    Die tatrichterliche Bewertung des Inhalts dieser Ausgabe der Zeitschrift, die - auf der Grundlage der Allgemeinkundigkeit der terroristischen Ziele und Methoden der "Revolutionären Zellen" - zu diesem Ergebnis kommt, hält sich im Rahmen der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244).
  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88
    Denn die Straftat der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung wird gerade durch die auf eine Vielzahl von Lesern wirkende Verbreitung der Zeitschrift mit ihrem geistig wirksamen Inhalt, der die für § 129a Abs. 3 StGB maßgebliche Erklärung enthält, begangen (vgl. RGSt 66, 145, 147; BGHSt 26, 40, 44; BGH NJW 1978, 1171; …
  • BGH, 22.07.1969 - 1 StR 456/68

    Fanny Hill

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88
    Über sie ist im anhängigen Strafverfahren, nicht im selbständigen Verfahren, zu entscheiden (BGH NJW 1969, 1818; Senatsurteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 273/79 - S -).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 26/66

    Weiterleitung von Schriften rechtsradikalen und antisemitischen Inhalts -

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88
    Der Freispruch der Angeklagten steht der Anordnung von Einziehung und Unbrauchbarmachung, die hier Sicherungscharakter haben, nicht entgegen (BGHSt 6, 62; 21, 367, 370; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1970 - 3 StR 273/79 - S - insoweit in BGHSt 29, 107 nicht abgedruckt).
  • RG, 14.12.1931 - II 1004/31

    Inwieweit müssen die im § 4 UnlWG. aufgestellten Tatbestandsmerkmale aus der

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88
    Denn die Straftat der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung wird gerade durch die auf eine Vielzahl von Lesern wirkende Verbreitung der Zeitschrift mit ihrem geistig wirksamen Inhalt, der die für § 129a Abs. 3 StGB maßgebliche Erklärung enthält, begangen (vgl. RGSt 66, 145, 147; BGHSt 26, 40, 44; BGH NJW 1978, 1171; …
  • BGH, 24.08.1987 - StB 18/87
    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88
    Ergibt sich aber, wie hier, das Unterstützen aus dem geistigen Gehalt der Schrift selbst und sind, wie das angefochtene Urteil hier feststellt, die ihren terroristischen Charakter ausmachenden Ziele und Methoden der in der Schrift genannten "Revolutionären Zellen" allgemeinkundig (UA S. 17), dann jedenfalls ist ihre - vom Bayerischen Obersten Landesgericht festgestellte - Bedeutung auch für den Durchschnittsleser eindeutig erkennbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. August 1987 - StB 18/87 und StB 20/87 -, MDR 1987, 1039 und 1040).
  • BGH, 24.08.1987 - StB 20/87
    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88
    Ergibt sich aber, wie hier, das Unterstützen aus dem geistigen Gehalt der Schrift selbst und sind, wie das angefochtene Urteil hier feststellt, die ihren terroristischen Charakter ausmachenden Ziele und Methoden der in der Schrift genannten "Revolutionären Zellen" allgemeinkundig (UA S. 17), dann jedenfalls ist ihre - vom Bayerischen Obersten Landesgericht festgestellte - Bedeutung auch für den Durchschnittsleser eindeutig erkennbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. August 1987 - StB 18/87 und StB 20/87 -, MDR 1987, 1039 und 1040).
  • OLG Stuttgart, 26.01.1987 - 4 Ss 861/86
  • RG, 10.10.1887 - C. 4/87

    Zur Bestimmung des Begriffes der "Verbreitung durch Schriften". 2. Erfordert der

  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

  • BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels

  • BGH, 31.03.1954 - 6 StR 5/54
  • BayObLG, 09.07.1975 - RReg. 4 St 18/75

    Verleger im Sinne des Presserechts

  • RG, 20.03.1906 - 1244/05

    Zum Begriffe der Fahrlässigkeit im Sinne des § 21 des Gesetzes über die Presse

  • RG, 29.08.1930 - 7 TB 62/30

    Begriff des "Erscheinens" einer Druckschrift.

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Die Prüfung unter diesem Gesichtspunkt liegt vielmehr in erster Linie auf tatsächlichem Gebiet und fällt damit in den Verantwortungsbereich des Tatrichters, dem die Feststellung des Inhalts einer Schrift und seiner Auslegung und Würdigung - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Sachverständigen - obliegt (BGH UFiTA 1980, 203 - Film "Das Reich der Sinne" - und BGH UFiTA 1980, 208 - Film "Die 120 Tage von Sodom"; RGSt 8, 128, 130; OLG Frankfurt JZ 1974, 516; vgl. auch BGHSt 36, 51, 52).
  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    (2) Der Bundesgerichtshof hat für die selbständige Sicherungseinziehung sowie die selbständige Einziehung und Unbrauchbarmachung von Schriften bei verjährter Straftat (§ 76a Abs. 2 StGB aF) ebenfalls entschieden, die Anordnung dieser Maßnahmen sei im subjektiven Verfahren zulässig (vgl. Urteile vom 31. März 1954 - 6 StR 5/54, BGHSt 6, 62; vom 15. November 1967 - 3 StR 26/66, BGHSt 21, 367, 370; vom 22. Juli 1969 - 1 StR 456/68, NJW 1969, 1818; ferner - zum Vorgehen nach § 74d StGB neben einem Freispruch mangels vorsätzlicher rechtswidriger Tat - Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 273/79 [S], juris Rn. 8; Beschluss vom 14. Dezember 1988 - 3 StR 295/88, BGHSt 36, 51, 58 f.).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 474/19

    Anfrageverfahren zur Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten

    bb) Auch der Bundesgerichtshof hat im Zusammenhang mit der selbständigen Einziehung und Unbrauchbarmachung einer Druckschrift bei verjährter Straftat zunächst entschieden, dass die Anordnung in dem Strafverfahren selbst möglich sei (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1954 - 6 StR 5/54, BGHSt 6, 62; so auch BGH, Urteil vom 15. November 1967 - 3 StR 26/66, BGHSt 21, 367, 370; s. zur Anordnung neben einem Freispruch BGH, Urteile vom 22. Juli 1969 - 1 StR 456/68, NJW 1969, 1818; vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 273/79 (S), juris Rn. 8; Beschluss vom 14. Dezember 1988 - 3 StR 295/88, BGHSt 36, 51, 58 f.; anders aber BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 - 1 StR 477/89, BGHSt 37, 55, 68 f. für den Fall eines erst durch die Revisionsentscheidung rechtskräftig gewordenen Freispruchs; hiernach ist ein Übergang ins objektive Verfahren erforderlich, der einen (ggf. Hilfs-) Antrag der Staatsanwaltschaft voraussetzt).
  • BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; selbständige Einziehung

    Bereits für die frühere Rechtslage war in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine selbständige Einziehung auch in einem gegen eine bestimmte Person gerichteten subjektiven Verfahren möglich sein kann und es dafür nicht stets eines objektiven selbständigen Einziehungsverfahrens bedarf (vgl. BGH, Urteile vom 31. März 1954 - 6 StR 5/54, BGHSt 6, 62; vom 15. November 1967 - 3 StR 26/66, BGHSt 21, 367, 370; vom 22. Juli 1969 - 1 StR 456/68, NJW 1969, 1818; vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 273/79 (S), juris Rn. 8; Beschluss vom 14. Dezember 1988 - 3 StR 295/88, BGHSt 36, 51, 58 f.; RG, Urteile vom 11. Oktober 1901 - Rep.
  • BayObLG, 04.04.2024 - 203 StRR 104/24

    Beweiswürdigung, Einziehungsverfahren, Sittenwidrigkeit, Kostenentscheidung,

    Es ist auch im subjektiven Verfahren möglich, neben dem Freispruch eines Angeklagten eine Einziehungsentscheidung zu treffen, ohne dass hierfür der Weg eines selbständigen Einziehungsverfahrens beschritten werden müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 5 StR 118/19, juris Rn. 1 und BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, juris Rn. 1, 16 jeweils zur Schuldunfähigkeit; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1988 - 3 StR 295/88 -, BGHSt 36, 51-59, juris Rn. 15 zum Freispruch aus rechtlichen Gründen; Lohse in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, § 76a StGB Rn. 45; Joecks/Meißner in MüKo-StGB a.a.O. § 76a Rn. 19; vgl. auch BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 23. Mai 2023 - GSSt 1/23 -, juris zur Einstellung).
  • OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14

    Zug-um-Zug-Verurteilung: Hinreichende Bestimmtheit der Gegenleistung

    Dabei ist die Frage, ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden Unmöglichkeit führt, nach dem Zeitpunkt des Eintrittes des Hindernisses zu beurteilen (vgl. BGHZ 174, 61; OLG Karlsruhe NJW 1989, 989).
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