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   BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88   

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BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88 (https://dejure.org/1988,642)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1988 - 1 StR 269/88 (https://dejure.org/1988,642)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1988 - 1 StR 269/88 (https://dejure.org/1988,642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtskraft eines Bußgeldbescheides bei verspäteter Einspruchseinlegung - Verwerfen eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid durch Urteil - Behandlung einer eingelegten Beschwerde als formgerechten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde - Beachtung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    OWiG (1987) § 80 Abs. 5
    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 59
  • NJW 1989, 990
  • MDR 1989, 372
  • NStZ 1989, 183
  • NZV 1989, 239
  • JR 1989, 258
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.10.1977 - 5 StR 395/77

    Beachtung der Rechtskraft eines Bußgeldbescheides vom Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88
    Vor Einfügung des § 80 Abs. 5 OWiG waren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Verfahrenshindernisse, die schon bei Erlaß der angefochtenen Entscheidung vorlagen, bei ordnungsgemäß gestelltem Antrag bereits im Verfahren über die Zulassung der Rechtsbeschwerde zu berücksichtigen (BGHSt 23, 365; 27, 271).

    Das galt gleichermaßen für die Verfahrenshindernisse, die (etwa wegen Verjährung) zur Einstellung führen (BGHSt 23, 365), und für solche, die (wie die Rechtskraft des Bußgeldbescheides durch Einspruchsrücknahme) nicht zur Einstellung des Verfahrens führen können (BGHSt 27, 271).

    Auch sonst gibt es keinen sachlichen Grund, das zur Urteilsaufhebung führende Verfahrenshindernis der Rechtskraft des Bußgeldbescheides anders zu behandeln als solche Verfahrenshindernisse, die die Einstellung des Verfahrens zur Folge haben (BGHSt 27, 271, 273); in beiden Fällen ist die angefochtene Entscheidung unzulässig ergangen.

  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88
    Vor Einfügung des § 80 Abs. 5 OWiG waren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Verfahrenshindernisse, die schon bei Erlaß der angefochtenen Entscheidung vorlagen, bei ordnungsgemäß gestelltem Antrag bereits im Verfahren über die Zulassung der Rechtsbeschwerde zu berücksichtigen (BGHSt 23, 365; 27, 271).

    Ausgangspunkt dafür war die Überlegung, der ordnungsgemäß gestellte und begründete Zulassungsantrag sei wie eine zulässige und wirksam angebrachte Revision zu behandeln (BGHSt 23, 365, 367 f.; 25, 259, 260) [BGH 19.12.1973 - 2 StR 322/73].

    Das galt gleichermaßen für die Verfahrenshindernisse, die (etwa wegen Verjährung) zur Einstellung führen (BGHSt 23, 365), und für solche, die (wie die Rechtskraft des Bußgeldbescheides durch Einspruchsrücknahme) nicht zur Einstellung des Verfahrens führen können (BGHSt 27, 271).

  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88
    Für diese ist anerkannt, daß die Nachprüfung der Verfahrenshindernisse, die vor Erlaß der angefochtenen Entscheidung eingetreten sind, nur unterbleibt, wenn die Revision nicht zulässig eingelegt und begründet ist (BGHSt 16, 115; 22, 213, 214).
  • OLG Köln, 09.06.1987 - Ss 60/87
    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88
    An der beabsichtigten Verfahrensweise sieht sich der vorlegende Senat durch den Beschluß des OLG Köln vom 9. Juni 1987 (VRS 74, 59) gehindert.
  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88
    Für diese ist anerkannt, daß die Nachprüfung der Verfahrenshindernisse, die vor Erlaß der angefochtenen Entscheidung eingetreten sind, nur unterbleibt, wenn die Revision nicht zulässig eingelegt und begründet ist (BGHSt 16, 115; 22, 213, 214).
  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 683/75

    Verfolgbarkeit einer auf dem Gebiet der DDR begangenen straßenverkehrsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88
    Der Senat kann deshalb von der bisherigen Rechtsprechung abweichen, ohne die Rechtsfrage dem Großen Senat für Strafsachen vorlegen zu müssen (vgl. BGHSt 21, 125, 130; 27, 5, 10).
  • BGH, 13.09.1966 - 5 StR 196/66

    Ausländerpolizeiverordnung als vorkonstitutionelles Recht - Geltung des

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88
    Der Senat kann deshalb von der bisherigen Rechtsprechung abweichen, ohne die Rechtsfrage dem Großen Senat für Strafsachen vorlegen zu müssen (vgl. BGHSt 21, 125, 130; 27, 5, 10).
  • BGH, 19.12.1973 - 2 StR 322/73

    Ablauf der Frist der Verfolgungsverjährung nach Erlass eines formgerecht und

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88
    Ausgangspunkt dafür war die Überlegung, der ordnungsgemäß gestellte und begründete Zulassungsantrag sei wie eine zulässige und wirksam angebrachte Revision zu behandeln (BGHSt 23, 365, 367 f.; 25, 259, 260) [BGH 19.12.1973 - 2 StR 322/73].
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Insofern legt das vorlegende Gericht zutreffend dar, daß die Rechtsbeschwerde zuzulassen ist, wenn - wie hier - gerade die Frage, ob ein solches Verfahrenshindernis vorliegt, aus einem der in § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG genannten Gründe einer Klärung durch das Rechtsbeschwerdegericht bedarf (vgl. BGHSt 36, 59, 63; BayObLG NStZ 1998, 227; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118; OLG Frankfurt ZfS 1991, 322; OLG Hamm NStZ 1988, 137 mit zust. Anm. Göhler; OLG Köln VRS 87, 45, 46; a.A. - in einem obiter dictum - OLG Celle NStZ 1991, 396).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.1990 - 5 Ss OWi 476/89

    Graupapagei belästigt die Nachbarn durch Pfiffe - Bußgeldträchtig

    Soweit mangelnde Tatidentität zwischen den im Bußgeldbescheid aufgeführten und den dem Urteil des AG zugrunde liegenden Vorgängen in Betracht kommen sollte, wäre ein solcher Mangel gem. § 80 V OWiG unbeachtlich (BGH, NStZ 1989, 183; Göhler, OWiG, 8. Aufl., § 80 Anm. 28; Rebmann-Roth-Herrmann, OWiG, 2. Aufl., § 80 Anm. 21; OWiG, § 80 Anm. 59 f.).
  • OLG Hamm, 31.10.2006 - 2 Ss OWi 653/06

    Rücknahme des Einspruchs; Verwerfung des Einspruchs; Rechtsbeschwerde

    Eine Einstellung des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 OWiG durch das Beschwerdegericht kommt vorliegend aber nicht in Betracht, denn im Zulassungsverfahren sind nur solche Verfahrenshindernisse zu prüfen, die nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten sind (vgl. BGHSt 36, 59, 61).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mit wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Rechtskraft eintritt und damit ein Verfahrenshindernis der Fortsetzung des gerichtlichen Bußgeldbescheids entgegen steht (vgl. BGHSt 27, 271; 36, 59).

  • OLG Köln, 21.05.2003 - Ss 210/03

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verwerfen des Einspruchs bei Nichtkenntnis des

    Mit der Rüge, der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sei vor dessen Verwerfung durch das angefochtene Urteil zurückgenommen worden, macht der Betroffene ein Verfahrenshindernis geltend, das nach § 80 Abs. 5 OWiG vor Zulassung der Rechtsbeschwerde grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 36, 59; Senatsentscheidung vom 22.10.1996 - Ss 461/96).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mit wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Rechtskraft eintritt und damit ein Verfahrenshindernis der Fortsetzung des gerichtlichen Bußgeldverfahrens entgegensteht (vgl. BGHSt 27, 271; 36, 59; Senatsentscheidung VRS 73, 140; SenE v. 17.08.2000 - Ss 356/00 Z-).

  • OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Beschwerde in einem

    Nach § 80 Abs. 5 OWiG sind Verfahrenshindernisse, zu denen nach § 56 Abs. 4 OWiG auch das Verfolgungshindernis der wirksamen Verwarnung gehört (vgl. OLG Hamm VRS 54, 134; Göhler a.a.O. § 56 Rn. 44 a), im Zulassungsverfahren unbeachtlich, wenn sie bereits vor Erlaß des erstinstanzlichen Urteils vorgelegen haben sollen und der Rechtsfehler des Urteils u.a. gerade darin erblickt wird, daß sie nicht bereits dort beachtet worden sind (vgl. BGHSt 36, 59 = JR 1989, 258; Göhler a.a.O. § 80 Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2020 - 1 OLG 53 Ss OWi 535/20
    Mit der Rüge, der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sei vor dessen Verwerfung durch das angefochtene Urteil zurückgenommen worden, macht die Betroffene ein Verfahrenshindernis geltend, das nach § 80 Abs. 5 OWiG vor Zulassung der Rechtsbeschwerde grundsätzlich nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 36, 59; Senatsentscheidung vom 22.10.1996 - Ss 461/96).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mit wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Rechtskraft eintritt und damit ein Verfahrenshindernis der Fortsetzung des gerichtlichen Bußgeldverfahrens entgegensteht (vgl. BGHSt 27, 271; 36, 59).

  • OLG Hamm, 17.05.2005 - 3 Ss OWi 332/05

    Zulassungsgründe, Rücknahme des Einspruchs, Bestandskraft des Bußgeldbescheides:

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit bereits am 16.12.1988 entschieden, dass das Beschwerdegericht seit dem Inkrafttreten des § 80 Abs. 5 OWiG am 1. April 1987 die vor Erlass des angefochtenen Urteils durch Einspruchsrücknahme oder verspätete Einspruchseinlegung eingetretene Rechtskraft des Bußgeldbescheides vor Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht berücksichtigen darf (BGHSt 36, 59).

    Dies solle nach dem Willen des Gesetzgebers aber nicht schon im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden (BGHSt 36, 59, 63 f).

  • OLG Hamm, 28.12.2011 - 5 RBs 217/11

    Eintritt von Rechtskraft bei wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen einen

    Eine Einstellung des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 OWiG durch das Beschwerdegericht kommt vorliegend aber nicht in Betracht, denn im Zulassungsverfahren sind nur solche Verfahrenshindernisse zu prüfen, die nach Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten sind (vgl. BGHSt 36, 59, 61).

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass mit wirksamer Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Rechtskraft eintritt und damit ein Verfahrenshindernis der Fortsetzung des gerichtlichen Bußgeldbescheids entgegen steht (vgl. BGHSt 27, 271 ; 36, 59).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2a Ss OWi 272/01

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts nach § 80 Abs. 2 Nr. 1

    Indessen ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht gehindert, die Rechtsbeschwerde wegen der Frage der wirksamen Unterbrechung der Verjährung zuzulassen, wenn es geboten erscheint, hierzu ein klärendes Wort zu sprechen (vgl. BGHSt 36, 59; OLG Hamm aaO; OLG Zweibrücken zfs 1996, 195; Göhler, 12. Aufl., § 80 OWiG Rdnr. 23 mwN).
  • KG, 30.10.2018 - 3 Ws (B) 265/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Verjährungsrüge im Zulassungsverfahren bei

    (BGHSt 36, 59; BTDrucks. 10/2652 S. 30; Hadamitzky in Karlsruher Kommentar, OWiG 5. Aufl., § 80 Rn. 60 m. w.N; Seitz in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 80 Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2007 - 2 Ss OWi 2 Z/07

    Bußgeldverfahren: Verwerfungsurteil nach Einspruchsrücknahme

  • OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94

    Bußgeldbescheid; Computer; Unterschrift; Schuld; Ahndung

  • BayObLG, 05.11.1991 - 1 ObOWi 345/91

    Zulassungsverfahren; Verfahrenshindernis; Rechtsbeschwerdegericht; Immunität;

  • OLG Stuttgart, 17.10.1996 - 1 Ss 275/96
  • OLG Hamm, 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95
  • BayObLG, 20.04.1989 - 2 ObOWi 304/88
  • OLG Hamm, 08.06.2021 - 4 RBs 131/21

    Keine Verfahrenseinstellung bei Verfahrenshindernis im erstinstanzlichen

  • OLG Düsseldorf, 16.12.1992 - 5 Ss OWi 386/92
  • OLG Naumburg, 22.04.1999 - 1 Ss (B) 351/98

    Geldbuße bei fahrlässiger Nichtzahlung des Mindestlohnes; Adressatenkreis der

  • BayObLG, 10.03.1989 - 2 ObOWi 304/88
  • KG, 04.10.1994 - 3 Ws (B) 351/94
  • OLG Düsseldorf, 10.01.1990 - 5 Ss (QWi) 476/89

    Graupapagei belästigt die Nachbarn durch Pfiffe - Bußgeldträchtig?

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