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   BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90   

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https://dejure.org/1990,1693
BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90 (https://dejure.org/1990,1693)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1990 - 4 StR 247/90 (https://dejure.org/1990,1693)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1990 - 4 StR 247/90 (https://dejure.org/1990,1693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmitteleinlegung - Befugnis des Nebenklägers - Angeklagter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 296 Abs. 2, § 401
    Revision des Nebenklägers zu Gunsten des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 136
  • NJW 1990, 2479
  • MDR 1990, 938
  • NStZ 1990, 502
  • Rpfleger 1990, 525
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 26.02.1892 - 140/92

    1. Ist der Provinzialsteuerdirektor befugt, auch zu Gunsten des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90
    Zwar hat das Reichsgericht (RGSt 22, 400, 402, bestätigt in RGSt 62, 212, 213; ebenso KG JR 1956, 472) die Ansicht vertreten, ein Nebenkläger könne auch zugunsten des Angeklagten ein Rechtsmittel einlegen.

    Nachdem das geltende Recht eine solche behördliche Nebenklage nicht mehr kennt (das Finanzamt hat nach § 407 Abs. 1 Satz 4 AO nur noch ein Anhörungsrecht), ist diese Rechtsprechung, die entscheidend darauf abstellte, daß diese Behörden unter gewissen Voraussetzungen das Recht hatten, "selbst die Anklage zu erheben und somit die Rolle der Strafverfolgungsbehörde zu übernehmen" (RGSt 22, 400, 403), überholt.

  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84

    Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90
    Ein Nebenkläger ist aber nicht beschwert, wenn der Angeklagte wegen des Nebenklagedelikts verurteilt worden ist (vgl. BGHSt 29, 216, 218; 33, 114, 115, 117) [BGH 09.01.1985 - 3 StR 502/84].
  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90
    Ein Nebenkläger ist aber nicht beschwert, wenn der Angeklagte wegen des Nebenklagedelikts verurteilt worden ist (vgl. BGHSt 29, 216, 218; 33, 114, 115, 117) [BGH 09.01.1985 - 3 StR 502/84].
  • RG, 02.07.1928 - II 1164/27

    Über den Beginn der Verjährung bei andauerndem Unterlassen steuerrechtlich

    Auszug aus BGH, 12.07.1990 - 4 StR 247/90
    Zwar hat das Reichsgericht (RGSt 22, 400, 402, bestätigt in RGSt 62, 212, 213; ebenso KG JR 1956, 472) die Ansicht vertreten, ein Nebenkläger könne auch zugunsten des Angeklagten ein Rechtsmittel einlegen.
  • BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20

    Kein Wegfall der Nebenklagebefugnis bei Erstreben eines Freispruchs des

    Dieses Ergebnis steht mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einklang, der beispielsweise in einem Fall, in dem die Nebenklägerin die Aufhebung eines Urteils zugunsten des aus ihrer Sicht zu Unrecht verurteilten Angeklagten beantragte, die Revision zwar als unzulässig ansah, ihr aber nicht zugleich die Anschlussbefugnis absprach (s. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1990 - 4 StR 247/90, BGHSt 37, 136 f.).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21

    Wirkung einer Revision der Nebenklage (unbegründete Revision der Nebenklage:

    (3) Eine Stütze erfährt dieser Gedanke darin, dass dem Nebenkläger nach der Konzeption des Opferschutzgesetzes verwehrt ist, ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten einzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1990 - 4 StR 247/90, …

    Denn von der Schaffung einer solchen - in § 296 Abs. 2 StPO bzw. § 390 Abs. 1 Nr. 3 StPO vorgesehenen - Möglichkeit hat der Gesetzgeber bewusst abgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1990 - 4 StR 247/90, aaO; KK-StPO/Walther, aaO, Rn. 5).

  • KG, 21.03.2011 - 1 Ws 15/11

    Kostenentscheidung in Strafverfahren: Beschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft

    Der Hinweis der Gegenauffassung auf den Umstand, dass die Staatsanwaltschaft nicht die Verfahrensposition des Nebenklägers habe, welche sich auf sein persönliches Interesse auf Genugtuung beschränke (so Meyer-Goßner aaO unter Hinweis auf BGHSt 37, 136), überzeugt nicht.
  • BGH, 13.07.1993 - 1 StR 351/93

    Verwerfung der Revision aufgrund Versäumung der Frist

    Darüber hinaus wäre bei rechtzeitiger Einlegung der Revision das Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten unzulässig gewesen (BGHSt 37, 136 [BGH 12.06.1990 - 4 StR 247/90]).
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