Rechtsprechung
BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Strafschärfungsgrund - Ungeschützter Geschlechtsverkehr - Strafzumessung
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 3
Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei Vergwaltigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 37, 153
- NJW 1991, 185
- MDR 1990, 1127
- NStZ 1991, 33
- StV 1991, 255
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.10.1984 - 3 StR 427/84
Strafschärfende Merkmale im Hinblick auf eine Vergewaltigung - Verbot der …
Auszug aus BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90
Im Gegensatz zur Entscheidung des 3. Strafsenats vom 26. Oktober 1984 (NStZ 1985, 215) sieht der Senat hierin keinen Rechtsfehler.Allerdings verwendet der 3. Strafsenat (NStZ 1985, 215) - wie dies auch in anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geschieht (vgl. etwa BGH NStZ 1981, 343 (Gewinnstreben bei Betrug und Untreue)) - den Begriff des "normalen Erscheinungsbildes" (gleichbedeutend: "Normalfall", "Regeltatbild", "regelmäßiges Erscheinungsbild"), zu dem bei § 177 StGB der Geschlechtsverkehr "mit einer empfängnisfähigen Frau auch bis zum Samenerguß" gehöre.
Ein Grund zur Strafschärfung liegt allein in der Unterlassung von Vorkehrungen gegen eine Schwängerung jedenfalls nicht" (BGH NStZ 1985, 215).
Der 3. Strafsenat hat auf Anfrage mitgeteilt, daß er im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 34, 345) an seiner früheren Rechtsprechung in der in BGH NStZ 1985, 215 wiedergegebenen allgemeinen Form nicht festhält.
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90
Entsprechend hat sich die Frage, ob bei der Strafzumessung von einem "normativen Normalfall" oder einem "normalen Erscheinungsbild" auszugehen sei, nicht im Zusammenhang mit § 46 Abs. 3 StGB, sondern bei der - aus der Sicht des § 46 Abs. 3 StGB zulässigen - Strafzumessung erhoben, wobei keine Rolle spielt, ob es sich um den "Normalfall" eines Tatbestandsmerkmals oder den "Normalfall" eines anderen zumessungserheblichen Umstandes (etwa: "nicht in Geldnot", vgl. BGHSt 34, 345) handelt.Jedoch ist das weithin Sache des Tatrichters; er hat im Einzelfall die Bewertung und Gewichtung vorzunehmen und in einer Gesamtschau die Strafe zuzumessen (vgl. BGHSt 34, 345 (349)).
Der 3. Strafsenat hat auf Anfrage mitgeteilt, daß er im Hinblick auf die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen (BGHSt 34, 345) an seiner früheren Rechtsprechung in der in BGH NStZ 1985, 215 wiedergegebenen allgemeinen Form nicht festhält.
- BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60
Auslegung des Begriffs des Beischlafs - Erfordernis eines Eindringens des …
Auszug aus BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90
Wann dieses Tatbestandsmerkmal vorliegt, hat die Rechtsprechung in Auslegung der Vorschrift festgelegt: Mit dem Eindringen des Gliedes in den Scheidenvorhof ist der Beischlaf vollendet (BGHSt 16, 175).In der Rechtsprechung war nie umstritten, daß, wo das Strafgesetzbuch die Vollziehung des Beischlafs verbietet, dies "jedenfalls auch der Verhinderung unerwünschter Zeugung" dient (BGHSt 16, 175 (177)); eine gewisse Entsprechung findet das in § 218a Abs. 2 Nr. 2 StGB.
- RG, 17.03.1881 - 547/81
Erfordert die Vollendung des Verbrechens der Notzucht die immissio seminis, und …
Auszug aus BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90
Daß Samenerguß zur Vollendung des Tatbestands nicht gehört, ist seit langem gesicherte Rechtsprechung (RGSt 4, 23). - BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81
Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung sowie Untreue …
Auszug aus BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90
Allerdings verwendet der 3. Strafsenat (NStZ 1985, 215) - wie dies auch in anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geschieht (vgl. etwa BGH NStZ 1981, 343 (Gewinnstreben bei Betrug und Untreue)) - den Begriff des "normalen Erscheinungsbildes" (gleichbedeutend: "Normalfall", "Regeltatbild", "regelmäßiges Erscheinungsbild"), zu dem bei § 177 StGB der Geschlechtsverkehr "mit einer empfängnisfähigen Frau auch bis zum Samenerguß" gehöre.
- KG, 27.07.2020 - 4-58/20
Strafbarkeit des sog. Stealthing
Darüber hinaus ist in der zu § 46 Abs. 3 StGB ergangenen Entscheidung BGH NStZ 1991, 33 noch klargestellt worden, dass bei einer Vergewaltigung (auch nach damaligem Rechtszustand) der Samenerguss in die Scheide nicht zur Vollendung eines Beischlafs gehöre, ein solcher vielmehr bereits mit dem Eindringen des Gliedes in den Scheidenvorhof vollendet sei. - BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18
Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem …
Die strafschärfende Berücksichtigung dieses Umstandes ist, insbesondere im Hinblick auf das damit verbundene Risiko einer Infektion sowie einer ungewollten Schwangerschaft, grundsätzlich aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (BGH, Urteile vom 3. August 1990 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 155 f.; vom 6. Juli 1999 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505 f.). - BGH, 13.12.2022 - 3 StR 372/22
Nachschlagewerk; sexueller Übergriff (Stealthing - gegen den erkennbaren Willen …
Dass hierdurch die Beurteilung eines sexuellen Kontakts mitgeprägt wird, zeigt sich etwa daran, dass bei Sexualdelikten der Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms bereits nach früherer Rechtslage straferschwerend berücksichtigt werden konnte (s. BGH, Urteil vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505 f.; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 427/18, NStZ 2019, 203 Rn. 9 f.; Urteil vom 14. August 1990 - 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 155 f.).
- BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20
Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags …
(1) Dem Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB unterliegen nur die Umstände, die Voraussetzung der Vollendung des Tatbestandes sind; alles, was die Tat im Übrigen begleitet oder sonst prägt, ist hingegen nicht mehr bloße Tatbestandserfüllung, sondern "Art der Ausführung", die als Strafzumessungsgrund nach § 46 Abs. 2 StGB namentlich in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 1990 - 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 154;… MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 536 f.). - BGH, 27.03.2014 - 1 StR 106/14
Vergewaltigung (Beischlaf; Gewalt); schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist "Beischlaf" das Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide; dafür genügt der Kontakt des männlichen Gliedes mit dem Scheidenvorhof (BGH, Urteile vom 14. August 1990 - 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 154; vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, BGHSt 46, 176, 177), ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist jedenfalls gerade keine Voraussetzung für die Vollendung des Beischlafs (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00, NStZ 2001, 246). - BGH, 25.10.2000 - 2 StR 242/00
Festhalten an der Definition für "Beischlaf" auch nach dem 6. …
Diese Auslegung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal Beischlaf (BGHSt 16, 175 ff.; 37, 153, 154; BGH, Beschl. v. 21. August 1996 - 2 StR 285/96, bei Miebach NStZ 1997, 120). - BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02
Besonders schwerer Fall des Missbrauchs von Kindern (straferschwerende …
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei einer Vergewaltigung der Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms und mit Samenerguß in die Scheide straferschwerend berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 37, 153;… BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11; BGH NStZ 1999, 505). - BGH, 18.08.2000 - 3 StR 146/00 Der Senat hält auch für die nach Inkrafttreten des 6. StrRG begangenen Taten an der Rechtsprechung (BGHSt 16, 175, 176; 37, 153, 154; BGH bei Miebach NStZ 1997, 119, 120) fest, daß bereits ein solches Geschehen den Tatbestand des Beischlafs erfüllt (…a.A. Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 176 a Rdn. 4).
- BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, daß es sich bei einer Vergewaltigung strafschärfend auswirken kann, wenn der Geschlechtsverkehr ungeschützt und mit Samenerguß in der Scheide stattfand (BGHSt 37, 153;… BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11). - BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00
Tateinheitlich begangene sexuelle Nötigung; Auslegung des Revisionsantrages; …
Ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist dazu nicht erforderlich (vgl. BGHSt 16, 175; 37, 153, 154). - BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91
Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen
- BGH, 20.06.1997 - 2 StR 129/97
Alleinige Maßgeblichkeit des im Urteil festgestellten Sachverhaltes für die …
- BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
- BGH, 02.10.1991 - 3 StR 382/91
Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit Samenerguss in die Scheide als …
- BayObLG, 28.11.1996 - 4St RR 181/96
- BGH, 12.01.1994 - 5 StR 740/93
Vollendung - Beischlaf - Glied - Scheide - Berühren - Vergewaltigung - Sexuelle …
- KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01
Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer …
- BGH, 21.05.1997 - 2 StR 115/97
Anforderungen an eine verminderte Steuerungsfähigkeit bei der Tathandlung des …
- BGH, 21.08.1996 - 2 StR 285/96
Erfüllung des Regelbeispiels des § 176 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB)
- LG Bonn, 16.10.2020 - 21 KLs 5/20
- BGH, 11.08.1992 - 5 StR 297/92
Strafzumessung: Durchführung des Geschlechtsverkehrs bis zum Samenerguß; …
- OLG Hamm, 18.11.2004 - 3 Ss 411/04
Strafzumessung; Handeltreiben mit Betäbungsmitteln, Doppelverwertung
- BGH, 10.06.1997 - 1 StR 224/97
Überprüfbarkeit der Strafzumessungserwägungen des Tatgerichts durch das …
- KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
Strafbarkeit des sog. Stealthing
- KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
Strafbarkeit des sog. "Stealthing"
- OLG Hamm, 28.01.1999 - 4 Ss 45/99
Aufhebung im Strafausspruch, Doppelverwertung, Strafmaßrevision, …