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   BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90   

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BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90 (https://dejure.org/1990,483)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1990 - 4 StR 306/90 (https://dejure.org/1990,483)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90 (https://dejure.org/1990,483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung - Lebenslange Freiheitsstrafe - Koexistenz - Vorwegvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 64, § 67 Abs. 2
    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger Freiheitsstrafe - Unzulässiger Vorwegvollzug der Strafe

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 160
  • NJW 1990, 3281
  • MDR 1990, 1129
  • NStZ 1990, 586
  • StV 1991, 560
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90
    Dieses Ziel hat Bedeutung auch für die Dauer des Vollzugs der lebenslangen Freiheitsstrafe, deren Vollzugsziel im übrigen auf ein künftiges Leben in Freiheit ausgerichtet sein muß (BVerfGE 45, 187, 239 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]; Kaiser/Kerner/Schöch Strafvollzug 3. Aufl. 1982 § 9 Rdn. 44; vgl. ferner § 13 Abs. 3 StVollzG).
  • BGH, 17.12.1985 - 1 StR 564/85

    Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90
    Darüber hinaus wird die Einschränkung in § 66 StGB als sachlich bedenklich angesehen (vgl. BGHSt 33, 398), seitdem auch die lebenslange Freiheitsstrafe von Rechts wegen einer Strafaussetzung zugänglich ist (§§ 57 a, b StGB).
  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Die Vorschrift des § 67 Abs. 2 S. 2 und S. 3 StGB findet bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe keine Anwendung (Krekeler, NStZ 2010, 239, 240ff.; vgl. auch Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 67 Rn. 10f.; vgl. BGH, Urteil vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90 -, BGHSt 37, 160-162).
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung

    Der Gesetzgeber hat damit Hinweise in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aufgegriffen, in denen der nach vormaligem Recht geltende Ausschluss der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe als "sachlich bedenklich' bezeichnet worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 2 StR 62/02, NJW 2002, 3559; Urteile vom 21. März 2000 - 5 StR 41/00, NStZ 2000, 417, 418; vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Zuvor hatte es der Bundesgerichtshof mehrfach als "sachlich bedenklich" bezeichnet, dass nach dem bis dahin geltenden Recht eine Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nur neben "zeitiger" nicht aber lebenslanger Freiheitsstrafe als Einzelstrafe oder einer aus mehreren lebenslangen Einzelstrafen gebildeten lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe möglich war (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 2 StR 62/02, NJW 2002, 3559; Urteil vom 21. März 2000 - 5 StR 41/00, NStZ 2000, 417, 418; Urteil vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161).
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    Der Gesetzgeber hat damit Bedenken aufgegriffen, die an der früheren Rechtslage geäußert und den Ausschluss der Verhängung von Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe als "sachlich bedenklich' bezeichnet hatten (vgl. BRDrucks. 219/02, S. 2 und 9, jeweils unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2000 - 5 StR 41/00, NStZ 2000, 417, 418 und vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161; vgl. auch Böhm, FS Schöch, 2010, S. 755, 763; Streng, JZ 2017, 507, 512; Hinz, JR 2018, 492, 494).
  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei anlassloser Tötung eines Kleinkindes

    (1.) Das bewusste Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen an einem Opfer, das mit der Entstehung der Unzufriedenheit und Angespanntheit des Täters verantwortlich weder personell noch tatsituativ etwas zu tun hat, lässt auf das Vorliegen niedriger Beweggründe schließen (BGH, Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80, NStZ 1981, 100 f.; BGH, Urteil vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 19): Derjenige, der einen anderen Menschen zum Objekt seiner Wut, Gereiztheit, Enttäuschung oder Verbitterung macht, obschon dieser an der Entstehung solcher Stimmungen nicht den geringsten Anteil hat, bringt mit der Tat eine Gesinnung zum Ausdruck, die Lust an körperlicher Misshandlung zum Inhalt hat (MünchKomm/Schneider, StGB, 2. Aufl., § 211 Rn. 86 mwN).
  • LG Hildesheim, 08.07.2009 - 12 Ks 17 Js 4517/07

    Strafvollstreckung: Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in

    Die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe steht der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nicht entgegen (vgl. BGHSt 37, 160 = NJW 1990, 3281 ).

    Eine solche Zeitdauer des Vorwegvollzuges liefe jedoch dem Grundgedanken des § 67 Abs. 1 StGB zuwider, wonach es gilt, Verurteilte frühzeitig von ihrem Hang zu befreien, damit anschließend - gegebenenfalls in einer JVA - an der Verwirklichung des Vollzugszieles der Vorbereitung auf ein zukünftig straffreies Leben (vgl. § 2 S. 1 StVollzG; § 5 S. 1 NJVollzG) Erfolg versprechend gearbeitet werden kann (vgl. BGHSt 37, 160 = NJW 1990, 3281 ) Zudem könnte dann dem verfassungsrechtlichen Gebot, auch zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte im Strafvollzug auf ein zukünftiges Leben in Freiheit vorzubereiten (vgl. BVerfGE 45, 187 = NJW 1977, 1525 ), nicht hinreichend Rechnung getragen werden.

    Hätten die Gerichte bei Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe nur die Möglichkeit, es entweder bei dem gesetzlichen Regelfall des Vollzug der Maßregel vor der Strafe (§ 67 Abs. 1 StGB) zu belassen - was der BGH für grundsätzlich geboten erachtet (vgl. BGHSt 37, 160 = NJW 1990, 3281 ) - oder aber, sofern ein Vorwegvollzug ausnahmsweise erforderlich ist, eine Dauer des Vorwegvollzugs von in der Regel deutlich über zehn Jahren Freiheitsstrafe zu bestimmen, dann müsste in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Vollziehung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vor der Strafe gemäß § 67 Abs. 1 StGB nicht in Betracht kommt, weil zum Verurteilungszeitpunkt wegen persönlicher Defizite des Angeklagten eine Therapie in einer Entziehungsanstalt keine hinreichende Erfolgsaussicht hat, die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt regelmäßig ganz unterbleiben.

    Der BGH hat denn auch entschieden, dass bei Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe ein Vorwegvollzug der Strafe vor der Maßregel grundsätzlich ausscheidet (vgl. BGHSt 37, 160 = NJW 1990, 3281 mit zust. Anm. von Schüler-Springorum , StV 1991, 561 f.).

  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Unter solchen Umständen einer für eine Partnertötung im Affekt typischen Konfliktentwicklung, deren Opfer im Einzelfall auch Dritte werden können (vgl. BGH NStZ 1988, 268; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 19), können auch sogenannte "Vorgestalten" der Tat in der Phantasie (dazu eingehend Hoff in Saß aaO S. 95 ff; ferner u.a. Glatzel aaO S. 222; Saß in Saß aaO S. 11), mit einem tatauslösenden affektiven Durchbruch als einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung im Sinne des § 21 StGB vereinbar sein (BGH, Urteil vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97; Theune aaO S. 276); das erfaßt auch die Ankündigung der Tat bis hin zu Vorbereitungshandlungen - mithin Umstände, die üblicherweise gegen einen rechtlich relevanten Affekt gewertet werden.
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15

    Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei

    Gerade bei längerer Strafdauer muss es darum gehen, den Angeklagten frühzeitig zu heilen und seine Persönlichkeitsstörung zu behandeln, damit er im Strafvollzug an der Verwirklichung des Vollzugsziels arbeiten kann (vgl. nur Senatsurteil vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHSt 37, 160, 161 f.; BGH, Beschluss vom 22. März 2006 - 1 StR 75/06, StraFo 2006, 299).
  • BGH, 21.03.2000 - 5 StR 41/00

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Lebenslange Freiheitsstrafe und freiheitsentziehende Maßregeln sind nicht in ihrem Wesen miteinander unvereinbar (BGHSt 37, 160, 161).

    Auch hat der Bundesgerichtshof die genannte Einschränkung in § 66 Abs. 1 StGB als "sachlich bedenklich" angesehen (BGHSt 37, 160).

  • BGH, 15.06.2022 - 6 StR 23/22

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe; Gesamtwürdigung: Vorgeschichte der Tat,

    Die erhebliche Alkoholisierung steht dem nicht von vornherein entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90).
  • BGH, 12.07.2002 - 2 StR 62/02

    Verurteilung wegen Raubmords an Rentner in Gießen bestätigt

  • LG Bad Kreuznach, 13.09.2022 - 1 Ks 1041 Js 12424/21

    Heimtückischer Mord an Kassierer: Lebenslange Haft für Tankstellenmörder von

  • BGH, 07.01.2003 - 4 StR 490/02

    Strafzumessung bei Vergewaltigung und Mord im alkoholisierten Zustand (Prüfung

  • BGH, 09.01.2013 - 1 StR 558/12

    Hinweispflicht; Anordnung der Sicherheitsverwahrung (noch nicht erledigte

  • BGH, 05.12.2000 - 1 StR 521/00

    Voraussetzungen für die Anordnung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor der

  • BGH, 08.09.1998 - 1 StR 384/98

    Vollzug einer Maßregel vor der Ausführung der Strafe

  • BGH, 26.04.2001 - 1 StR 109/01

    Teilweiser Vorwegvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20

    Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe

  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe (Maßregel; Zweidrittelzeitpunkt;

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 481/00

    Fehlerhafte Anordnung eines Vorwegvollzugs vor der Unterbringung in einer

  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 109/00

    Zu den Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug; Darlegung konkret

  • BGH, 06.06.2001 - 3 StR 177/01

    Rücktritt vom Versuch; Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs

  • BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen

  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 222/01

    Fehlerhafte Anordnung eines Vorwegvollzuges; Körperverletzung mit Todesfolge

  • BGH, 14.10.1994 - 3 StR 407/94

    Strafvollzug - Maßregelvollzug - Vorwegvollzug - Maßregelerfolg

  • BGH, 02.06.1999 - 5 StR 262/99

    Vorwegvollzug

  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 224/98

    Unzulässige Anordnung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

  • BGH, 11.03.1994 - 2 StR 40/94

    Teilweiser Vorwegvollzug - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Fortgesetzte Handlung

  • BGH, 15.07.1992 - 2 StR 274/92

    Erfordernis der Prüfung einer möglichen Rückfälligkeit infolge Drogenabhängigkeit

  • BGH, 09.03.1999 - 1 StR 703/98

    Gesamtstrafenbildung; Vorwegvollzug

  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 375/98

    Vollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel

  • BGH, 10.11.1992 - 1 StR 685/92

    Voraussetzungen für einen zulässigen Beweisantrag auf die Vernehmung eines Zeugen

  • OLG Koblenz, 02.05.2008 - 4 U 452/08
  • BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94

    Fehlerhafte Begründung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 133/94

    Vollstreckungsreihenfolge - Umkehr - Strafvollzug - Maßregelerfolg - Begründung

  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 304/97

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten für

  • BGH, 09.12.1994 - 3 StR 554/94

    Freiheitsstrafe - Vorwegvollzug - Maßregel - Vollzugsziel

  • BGH, 12.07.2002 - 2 StR 62/02
  • BGH, 11.03.1998 - 1 StR 77/98

    Raub mit Todesfolge - Anordnung des Vorwegvollzugs

  • BGH, 08.06.1994 - 2 StR 204/94

    Entziehungsanstalt - Rehabilitationsinteresse - Strafvollstreckung -

  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 594/93

    Vorwegvollzug der Strafe vor einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

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