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   BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90   

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BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90 (https://dejure.org/1991,472)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1991 - 1 StR 120/90 (https://dejure.org/1991,472)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 (https://dejure.org/1991,472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 218 StGB; § ... 218a Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 218 Abs. 2 StGB; § 219 StGB; § 27 Abs. 1 StPO; § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 53 Abs. 1 Nr. 3a StPO; § 53 Abs. 2 StPO; § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 97 Abs. 2 S. 1 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis (gerichtliche Überprüfbarkeit, ärztlicher Beurteilungsspielraum); Besorgnis der Befangenheit bei wechselseitiger Entscheidung über Befangenheitsanträge; Beschlagnahme von Patientenkarteikarten

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen des Abbruchs einer Schwangerschaft - Begriff der "ärztlichen Erkenntnis" im Sinne von § 218a StGB - Beschlagnahme ärztlicher Patientenkarteikarten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff der "ärztlichen Erkenntnis"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB §§ 218, 218 a; StPO § 97
    Begriff der ärztlichen Erkenntnis bei Schwangerschaftsabbruch - Beschlagnahme ärztlicher Patientinnenkartei bei Verdacht des Abbruchs der Schwangerschaft

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-freiburg.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Ärztliche Erkenntnis" und richterliche Überprüfung bei Indikation zum Schwangerschaftsabbruch nach § 218a StGB (Albin Eser; Gieseking 1992, 155)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die verfassungskonforme Auslegung des § 97 Abs.1 Nr.3 StPO (Prof. Dr. Matthias Jahn; ZIS 2011, 453)

  • taz.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 04.12.1991)

    Patriarchales Rollback

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 144
  • NJW 1992, 763
  • MDR 1992, 272
  • NStZ 1992, 328
  • StV 1992, 106
  • JR 1992, 206
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90
    Als Beleg zitierte die Verteidigung die Entscheidung BGH NStZ 1984, 419, 420.

    Für beides beruft sich die Revision auf eine Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 452/83, veröffentlicht u.a. in NStZ 1984, 419 f.).

    "Der Senat hält an seiner in dem Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 452/83 - vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Das Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 452/83 - kannten die abgelehnten Richter, wie durch dienstliche Äußerungen belegt ist, zur Zeit der hier interessierenden Entscheidungen nicht.

    Zwar wurde mehrfach (auch in NStZ 1984, 419 f.), - nicht durchweg - der gesamte Text der Entscheidung veröffentlicht, doch wurde die Bedeutung der Entscheidung allgemein in der den Leitsatz tragenden Erörterung gesehen.

    Auch die in NStZ 1984, 420 zusammen mit der Entscheidung abgedruckte wissenschaftliche Anmerkung befaßte sich nicht mit Fragen der Befangenheit.

  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 13/52

    Zulässigkeit einer Abtreibung unter dem Gesichtspunkt des übergesetzlichen

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90
    Weil die Auslegung des besonders gestalteten Tatbestands des § 218 a StGB zu diesem Ergebnis führt, kommt es auf die frühere Rechtsprechung zum übergesetzlichen Notstand mit der als Voraussetzung hierfür geforderten sorgfältigen Prüfung (vgl. BGHSt 3, 7; BGH NJW 1977, 139) nicht an.

    Der Einwand ist umso gewichtiger, als auch die medizinische Indikation, die sich früher auf die "Abwendung einer ernsten Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter" beschränkte (BGHSt 2, 111, 114; 2, 381, 383; 3, 7, 9), erweitert wurde.

    Sie hat jetzt eine soziale Komponente ("unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse") und umfaßt die schwerwiegende Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustands, die früher nur insofern eingeschlossen war, als eine "schwere" oder "naheliegende" Selbstmordgefahr den Abbruch der Schwangerschaft rechtfertigen konnte (BGHSt 2, 111, 115; 3, 7, 9).

    Der Gesetzgeber hat sich im Anschluß an die frühere Rechtsprechung zur medizinischen Indikation und zum dadurch gegebenen übergesetzlichen (rechtfertigenden) Notstand (vgl. RGSt 61, 242; BGHSt 2, 111; 3, 7) dazu entschlossen, in § 218 a StGB eine besondere Ausformung des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) zu schaffen und dabei die anderen Indikationen der medizinischen gleichrangig an die Seite zu stellen (§ 218 a Abs. 2 StGB: "... gelten auch als erfüllt ...").

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90
    § 219 StGB gehört zu den Vorschriften des Strafgesetzbuchs, die Schwangerschaftsabbrüche verhindern sollen, und zählt neben § 218 b StGB zu den "Schutzmaßnahmen", die einen "wirksamen Lebensschutz" gewährleisten sollen (BVerfGE 39, 1, 44).

    Der Begriff "nach ärztlicher Erkenntnis" erscheint erstmals in dem nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1975 (BVerfGE 39, 1) vorgelegten Entwurf eines 15. Strafrechtsänderungsgesetzes (BT-Drucks. 7/4128), ohne daß sich Erörterungen darüber fänden, ob - gegebenenfalls worin - sich dieser Begriff von dem bis dahin verwendeten Ausdruck "nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft" (5. Gesetz zur Reform des Strafrechts BT-Drucks. VI/3434; Erster Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform BT-Drucks. 7/1981 (neu)) unterscheide.

    Aus einer Textstelle der Entscheidung BVerfGE 39, 1, 50 läßt sich nichts anderes herauslesen.

    Hinzu kommt die verfassungsgerichtliche Vorgabe, daß die hier in Betracht kommenden außergewöhnlichen Belastungen der Schwangeren "ähnlich schwer" wiegen müssen wie die bei medizinischer Indikation geforderten, also wie die für die Schwangere bestehende Gefahr, das Leben zu verlieren oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Gesundheitszustands zu erleiden (BVerfGE 39, 1, 49).

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 552/51
    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90
    Der Einwand ist umso gewichtiger, als auch die medizinische Indikation, die sich früher auf die "Abwendung einer ernsten Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter" beschränkte (BGHSt 2, 111, 114; 2, 381, 383; 3, 7, 9), erweitert wurde.

    Sie hat jetzt eine soziale Komponente ("unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse") und umfaßt die schwerwiegende Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustands, die früher nur insofern eingeschlossen war, als eine "schwere" oder "naheliegende" Selbstmordgefahr den Abbruch der Schwangerschaft rechtfertigen konnte (BGHSt 2, 111, 115; 3, 7, 9).

    Der Gesetzgeber hat sich im Anschluß an die frühere Rechtsprechung zur medizinischen Indikation und zum dadurch gegebenen übergesetzlichen (rechtfertigenden) Notstand (vgl. RGSt 61, 242; BGHSt 2, 111; 3, 7) dazu entschlossen, in § 218 a StGB eine besondere Ausformung des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) zu schaffen und dabei die anderen Indikationen der medizinischen gleichrangig an die Seite zu stellen (§ 218 a Abs. 2 StGB: "... gelten auch als erfüllt ...").

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90
    Für ihre Rechtsmeinung (abgesonderte Entscheidung über jeden Richter und sofortiges Wiedereintreten des dergestalt entlasteten Richters) beriefen sich die jeweils entscheidenden Richter auf BGHSt 21, 334.

    Immerhin war in der vom Landgericht zur Grundlage genommenen Entscheidung BGHSt 21, 334 - wenn auch bei anderer Fallgestaltung - das Vorgehen des damaligen Tatgerichts, über Ablehnungsgesuche gegen mehrere Richter gleichzeitig zu entscheiden, für unrichtig erachtet, die abgesonderte Entscheidung über einen einzelnen Richter für richtig erklärt und hierzu geäußert worden:.

    Dafür, jedem abgelehnten Richter einen besonderen Beschluß zu widmen, konnte sprechen, daß das Gesetz im Grundsatz nur die Ablehnung eines einzelnen Richters, nicht die Ablehnung eines Kollegiums kennt; dafür, der dergestalt wiedereingesetzte Richter müsse bei der nächsten Entscheidung als gesetzlicher Richter mitwirken, konnte der oben wiedergegebene Satz aus BGHSt 21, 334, 338 angeführt werden.

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83

    Mißlungener Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90
    Das Landgericht sieht sich mit seiner Auslegung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des für Rechtsfragen aus dem Bereich der medizinischen Behandlung zuständigen VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 95, 199).

    Dem Arzt bleibt also "ein gewisser ärztlicher Beurteilungsspielraum" (BGHZ 95, 199, 206).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90
    Soweit die Beschlagnahme von Patientinnenkarteikarten Grundrechte der Patientinnen verletzen konnte (vgl. BVerfGE 32, 373), griff das nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar in Rechte des Angeklagten ein.

    Auslegungen, die hinter dem grundgesetzlich verbürgten und geforderten Schutz zurückblieben, müßten hinter Normdeutungen zurückstehen, die mit dem Grundgesetz in Einklang sind (vgl. BVerfGE 32, 373, 383: Gebot verfassungskonformer Auslegung).

  • LG Bochum, 04.09.1987 - KLs 35 Js 31/84
    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90
    Mit der Beschlagnahme beim Beschuldigten befaßt sich die Vorschrift nicht, was sich aus ihrem Wortlaut sowie ihrer Bedeutung im Zusammenhang der Regelung ergibt; das entspricht fast einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Gerhard Schäfer aaO § 97 Rdn. 14 m.w.Nachw.; vgl. auch - in Fällen der Steuerhinterziehung und des Kassenbetrugs durch Ärzte - LG Koblenz NJW 1983, 2100; LG Bochum NJW 1988, 1533; LG Köln MDR 1988, 252).
  • RG, 11.03.1927 - I 105/26

    I. Enthält § 218 Abs. 1--3 StGB. n. F. gegenüber § 218 Abs. 1 und 3 StGB. a. F.

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90
    Der Gesetzgeber hat sich im Anschluß an die frühere Rechtsprechung zur medizinischen Indikation und zum dadurch gegebenen übergesetzlichen (rechtfertigenden) Notstand (vgl. RGSt 61, 242; BGHSt 2, 111; 3, 7) dazu entschlossen, in § 218 a StGB eine besondere Ausformung des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) zu schaffen und dabei die anderen Indikationen der medizinischen gleichrangig an die Seite zu stellen (§ 218 a Abs. 2 StGB: "... gelten auch als erfüllt ...").
  • BGH, 08.12.1981 - 1 StR 706/81

    Verwendung allgemeiner und in besonderem Maße einer Deutung durch den Richter

    Auszug aus BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90
    "Ohne derartige Begriffe könnte der Gesetzgeber der Vielgestaltigkeit des Lebens nicht Rechnung tragen" (BVerfGE 4, 352, 357; vgl. BGHSt 30, 285, 287 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.03.1973 - 3 StR 385/72

    Entfallen des Beschlagnahmeverbots zugunsten einer zur Verweigerung des

  • BGH, 17.05.1991 - 3 StR 8/91

    Unerlaubtes Verschreiben einer Ersatzdroge

  • LG Koblenz, 31.01.1983 - 8 Qs 3/83
  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

  • BGH, 09.01.1990 - 5 StR 601/89

    Tatrichter - Anklage - Eröffnungsbeschluß - Betäubungsmittel - Verjährung

  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Ehrenschutzes für Politiker

  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 17/52

    Rechtsmittel

  • LG Köln, 09.06.1987 - 106 Qs 3/87
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87

    Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch sowohl in seiner zivilrechtlichen als auch in seiner strafrechtlichen Judikatur den Tatbestand der allgemeinen Notlagenindikation ebenso wie die anderen in § 218a StGB a.F. normierten Indikationstatbestände als Rechtfertigungsgrund ausgelegt (vgl. BGHZ 86, 240 [245]; 95, 199 [204 ff.]; BGHR StGB § 218a Abs. 1 Indikation 1).

    Sie haben sich zu vergewissern, daß die Annahme einer allgemeinen Notlage nach ärztlicher Erkenntnis nicht unvertretbar war - insoweit können sie sich an den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen (vgl. BGHR StGB § 218a Abs. 2 Erkenntnis 1; BGHZ 95, 199 [204 ff.]) orientieren - und die Vorschriften über die Beratung (§ 218b StGB a. F.) und das Indikationsfeststellungsverfahren (§ 219 StGB a.F.) nicht mißachtet wurden.

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Selbst wenn man mit einer in der Literatur vertretenen Auffassung in Fällen, in denen das subjektive Rechtfertigungselement fehlt, eine Strafbarkeit wegen vollendeten Delikts entfallen lassen und - mit Blick auf strukturelle Ähnlichkeiten zum untauglichen Versuch - nur eine solche wegen Versuchs annehmen wollte (vgl. LK/Rönnau/Hohn, StGB, 12. Aufl., § 32 Rn. 268 mwN; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 32 Rn. 27; s. auch - nicht tragend - BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90, BGHSt 38, 144, 155 f. zu § 218 Abs. 1, § 218a StGB aF; dagegen eingehend NK-StGB/Paeffgen, vor 4. Aufl., § 32 ff. Rn. 128 mwN), würde dies den Bestand des angefochtenen Urteils nicht gefährden.
  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    (cc) § 97 StPO dient zwar dem Zweck, die Umgehung und Aushöhlung des Zeugnisverweigerungsrechts der in §§ 52, 53 StPO genannten Personen zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 -, NJW 1992, S. 763 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Dass § 97 StPO nicht einschlägig ist, wenn ein als Journalist an sich Zeugnisverweigerungsberechtigter selbst Beschuldigter oder Mitbeschuldigter der Straftat ist, um deren Aufklärung es geht, entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BGHSt 19, 374; 38, 144 ; BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 6 B 3/01 -, NJW 2001, S. 1663 sowie statt vieler G. Schäfer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 97 Rn. 25, 137 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14

    Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht;

    Bei der Prüfung des Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeitsabwägung sind insbesondere der Gehalt der anonymen Aussage sowie etwaige Gründe für die Nichtoffenlegung der Identität der Auskunftsperson in den Blick zu nehmen; als Grundlage für eine stark in Grundrechtspositionen eingreifende Zwangsmaßnahme wie eine Durchsuchung kann eine anonyme Aussage nur genügen, wenn sie von beträchtlicher sachlicher Qualität ist oder mit ihr zusammen schlüssiges Tatsachenmaterial vorgelegt worden ist (vgl. z.B. BGHSt 38, 144 ; LG Stuttgart, Beschluss vom 7. September 2007 - 7 Qs 71/07 -, juris, Rn. 31).
  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    § 97 Abs. 1 StPO ist nicht anwendbar, wenn der Zeugnisverweigerungsberechtigte wie im vorliegenden Fall selbst Beschuldigter der Straftat ist (vgl. BGHSt 38, 144, 146 f.; BVerfG NJW 2005, 965; OLG Frankfurt NJW 2005, 1727, 1730; Nack in KK StPO, 6. Aufl. § 97 Rn. 8; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 97 Rn. 10; Schäfer in Löwe-Rosenberg StPO, 25. Aufl. § 97 Rn. 25 m.w.N.; Wohlers in SK-StPO 2008 § 97 Rn. 13).

    § 97 StPO ergänzt die Regelungen über das Zeugnisverweigerungsrecht und soll deren Umgehung verhindern (BGHSt 38, 144, 146).

    Auch in diesen Fällen geht es jedoch stets um den Geheimnisträger in seiner Prozessstellung als Zeuge, nicht als Beschuldigter (vgl. BGHSt 38, 144, 146 f.).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Zwar enthält, wie der Beschwerdeführer zu Recht geltend macht, die unverändert zugelassene Anklage vom 27. April 1998 - auch bei der erforderlichen weiten Auslegung der konkret angeklagten Lebenssachverhalte (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14) - keine Angaben zu einer versuchten Täuschung der Versicherungen; daß die Anklage als anzuwendende Vorschriften ausdrücklich auch die §§ 263, 22 StGB aufführt und im abstrakten Anklagesatz deren gesetzliche Merkmale angibt, reicht für sich nicht aus (vgl. BGH NJW 1992, 763, 764; 1994, 2966; StV 1996, 432, Kuckein StraFo 1997, 33, 34).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Dies hatte der Beschwerdeführer indes auch nicht verlangt, sondern die willkürliche Behandlung eines zuvor gestellten Ablehnungsgesuchs als Grund für die Besorgnis der Befangenheit angegeben (vgl. auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 -, NJW 1992, S. 763 f.).
  • OLG Celle, 25.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Wertung der entlastenden Einlassungen eines Angeklagten durch einen Tatrichter

    Liegen die objektiven Voraussetzungen der Notwehr vor und fehlt es allein an den subjektiven Voraussetzungen des Notwehrtatbestandes, so entfällt das Erfolgsunrecht der begangenen Tat und bleibt es bei einer Strafbarkeit wegen Versuchs (Roxin, AT 1, 4. Aufl., § 14 Rdnr. 104; LK-Rönnau/Hohn, § 32 Rdnr. 268; BGHSt 38, 144).
  • BVerwG, 10.03.2022 - 3 C 1.21

    Keine Einsichtnahme der Überwachungsbehörde in ärztliche Patientenakten zur

    Die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen von Arzt und Patient müssen zurücktreten, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies erfordern und das Verhältnismäßigkeitsgebot gewahrt ist (BVerfG, Beschlüsse vom 8. März 1972 - 2 BvR 28/71 - BVerfGE 32, 373 , vom 24. Mai 1977 - 2 BvR 988/75 - BVerfGE 44, 353 und vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69 ; Kammerbeschlüsse vom 29. April 1996 - 1 BvR 1226/89 - NJW 1997, 1633 und vom 29. Juli 2002 - 2 BvR 708/02 - juris; BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1989 - 3 C 68.85 - BVerwGE 82, 56 ; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 - BGHSt 38, 144 ).
  • BVerfG, 20.02.1995 - 2 BvR 1406/94

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

  • BVerwG, 27.03.2008 - 2 C 30.06

    Abfindung; Abwendungsbefugnis; Beamtenversorgung; Dynamisierung; fiktive Rente;

  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

  • BGH, Ermittlungsrichter, 07.02.2017 - 1 BGs 74/17

    Antrag des "Cum/Ex-Untersuchungsausschusses" auf Anordnung der Durchsuchung von

  • OLG Dresden, 17.01.2006 - 2 U 753/04

    Schadensersatzklage der AOK gegen Pflegeheim abgewiesen

  • BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 291/92

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen strafgerichtliche

  • BGH, 28.03.1995 - VI ZR 356/93

    Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung

  • BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94

    Rechtsmittelrücknahme - Befangenheitsantrag - Widerruf - Ablehnung eines Richters

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97

    Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht; keine

  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 8/22

    Beschlagnahmeschutz, Korrespondenz aus Zivilrechtsstreit, Verteidigungsunterlage

  • AG Nürnberg, 22.06.2021 - 58 Gs 5786/21

    Durchsuchungsanordnung zur Beschlagnahme von Patientenunterlagen - kein

  • LG Stuttgart, 07.09.2007 - 7 Qs 71/07

    Durchsuchung von Firmenräumlichkeiten aufgrund anonymer Anzeigen; Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 19.04.2000 - 2 WDB 2.00

    Vertretung eines Betriebsarztes durch einen Soldaten gegen Entgelt -

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