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   BGH, 25.03.1992 - 2 StR 527/91   

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https://dejure.org/1992,1345
BGH, 25.03.1992 - 2 StR 527/91 (https://dejure.org/1992,1345)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1992 - 2 StR 527/91 (https://dejure.org/1992,1345)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1992 - 2 StR 527/91 (https://dejure.org/1992,1345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Voraussetzung für Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (rechtskräftige Vorverurteilungen)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Sicherungsverwahrung auf Grund einer Sexualstraftat - Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1
    Formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 258
  • NJW 1992, 1840
  • MDR 1992, 691
  • NStZ 1992, 328
  • StV 1992, 318
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 25.03.1992 - 2 StR 527/91
    Die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegen nicht vor, wenn zur Zeit der Begehung der zur zweiten Vorverurteilung führenden Tat nur den Schuldspruch der ersten Vorverurteilung rechtskräftig ist (Fortführung BGH, 24. Juli 1987, 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6).

    Sicherungsverwahrung darf hiernach nur angeordnet werden, wenn die zur zweiten Vorverurteilung führenden Taten nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden sind (BGHSt 35, 6, 12).

  • BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08

    (Versuchte) Vergewaltigung einer Prostituierten; Voraussetzungen der

    Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB darf aber nur dann angeordnet werden, wenn die zur zweiten Verurteilung führenden Tat nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden ist (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).

    Der Täter muss, um die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StBG zu erfüllen, die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zwei Mal missachtet haben (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).

  • BGH, 26.05.2011 - 4 StR 650/10

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des BVerfG vom 4.5.2011

    Der Täter muss, um die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB a.F. zu erfüllen, die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zweimal missachtet haben (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6, 12, und vom 25. März 1992 - 2 StR 527/91, BGHSt 38, 258, 259).
  • BGH, 19.06.2008 - 4 StR 114/08

    Formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung bei einheitlicher Strafe in

    Diese Bestimmung setzt voraus, dass die zur zweiten Vorverurteilung führende Tat nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden ist (BGHSt 35, 6; 38, 258).
  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08

    Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB (nachträgliche

    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB ist gerechtfertigt, wenn der Täter vor Begehung der neuen Tat die Warnfunktion eines Strafurteils zweimal missachtet hat (vgl. zur Warnfunktion BGHSt 35, 6, 12; BGH NStZ 1992, 328).
  • BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung;

    Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB darf nur angeordnet werden, wenn die zur zweiten Verurteilung führende Tat nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden ist (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).
  • BGH, 11.01.2008 - 2 StR 541/07

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen; Vorverurteilungen)

    Der Angeklagte ist vor der verfahrensgegenständlichen Tat nicht bereits zweimal wegen vorsätzlicher Straftaten jeweils zu einer Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig (vgl. BGHSt 35, 6, 11 f.; 38, 258, 259) verurteilt worden.
  • BGH, 18.02.2004 - 5 StR 589/03

    Eigene Ermessenentscheidung des Revisionsgerichts

    Zwar fehlt es in Ermangelung zweier Vorverurteilungen vor Tatbegehung an den formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 66 Rdn. 6; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 7; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.08.2004 - 3 StR 272/04

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vortaten; Ermessensentscheidung);

    Ihnen läßt sich nicht entnehmen, daß der Angeklagte vor der verfahrensgegenständlichen Tat schon zweimal wegen vorsätzlicher Straftaten jeweils zu einer Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr - rechtskräftig (vgl. BGHSt 35, 6, 11 f.; 38, 258, 259) verurteilt worden ist.
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