Rechtsprechung
BGH, 25.03.1992 - 2 StR 527/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Voraussetzung für Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (rechtskräftige Vorverurteilungen) - Wolters Kluwer
Anordnung der Sicherungsverwahrung auf Grund einer Sexualstraftat - Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1
Formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung
Papierfundstellen
- BGHSt 38, 258
- NJW 1992, 1840
- MDR 1992, 691
- NStZ 1992, 328
- StV 1992, 318
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87
Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 25.03.1992 - 2 StR 527/91
Die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB liegen nicht vor, wenn zur Zeit der Begehung der zur zweiten Vorverurteilung führenden Tat nur den Schuldspruch der ersten Vorverurteilung rechtskräftig ist (Fortführung BGH, 24. Juli 1987, 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6).Sicherungsverwahrung darf hiernach nur angeordnet werden, wenn die zur zweiten Vorverurteilung führenden Taten nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden sind (BGHSt 35, 6, 12).
- BGH, 17.12.2008 - 2 StR 481/08
(Versuchte) Vergewaltigung einer Prostituierten; Voraussetzungen der …
Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB darf aber nur dann angeordnet werden, wenn die zur zweiten Verurteilung führenden Tat nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden ist (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).Der Täter muss, um die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StBG zu erfüllen, die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zwei Mal missachtet haben (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).
- BGH, 26.05.2011 - 4 StR 650/10
Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des BVerfG vom 4.5.2011
Der Täter muss, um die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB a.F. zu erfüllen, die Warnfunktion eines jeweils rechtskräftigen Strafurteils zweimal missachtet haben (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6, 12, und vom 25. März 1992 - 2 StR 527/91, BGHSt 38, 258, 259). - BGH, 19.06.2008 - 4 StR 114/08
Formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung bei einheitlicher Strafe in …
Diese Bestimmung setzt voraus, dass die zur zweiten Vorverurteilung führende Tat nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden ist (BGHSt 35, 6; 38, 258).
- BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB (nachträgliche …
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB ist gerechtfertigt, wenn der Täter vor Begehung der neuen Tat die Warnfunktion eines Strafurteils zweimal missachtet hat (vgl. zur Warnfunktion BGHSt 35, 6, 12; BGH NStZ 1992, 328). - BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung; …
Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB darf nur angeordnet werden, wenn die zur zweiten Verurteilung führende Tat nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden ist (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258). - BGH, 11.01.2008 - 2 StR 541/07
Anordnung der Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen; Vorverurteilungen)
Der Angeklagte ist vor der verfahrensgegenständlichen Tat nicht bereits zweimal wegen vorsätzlicher Straftaten jeweils zu einer Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig (vgl. BGHSt 35, 6, 11 f.; 38, 258, 259) verurteilt worden. - BGH, 18.02.2004 - 5 StR 589/03
Eigene Ermessenentscheidung des Revisionsgerichts
- BGH, 11.08.2004 - 3 StR 272/04
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vortaten; Ermessensentscheidung); …
Ihnen läßt sich nicht entnehmen, daß der Angeklagte vor der verfahrensgegenständlichen Tat schon zweimal wegen vorsätzlicher Straftaten jeweils zu einer Einzelfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr - rechtskräftig (vgl. BGHSt 35, 6, 11 f.; 38, 258, 259) verurteilt worden ist.