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   BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92   

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BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92 (https://dejure.org/1992,708)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1992 - 5 StR 379/92 (https://dejure.org/1992,708)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1992 - 5 StR 379/92 (https://dejure.org/1992,708)
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§§ 211, 13, 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, untauglicher Versuch

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 22 StGB; § 46 StGB; § 323a StGB
    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung beim Tatbestand des Vollrauschs

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Gefährliche Körperverletzung - Strafbarkeit des Versuchs - Unechtes Unterlassungsdelikt - Versuch der Unterlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 13, 22, 46, 323a
    Versuchsstrafrbarkeit bei unechtem Unterlassungsdelikt - Strafzumessung bei Vollrausch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verdeckungsmord durch Unterlassen

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 356
  • NJW 1992, 3309
  • MDR 1992, 1162
  • MDR 1993, 3309
  • MDR 1993, 92
  • NStZ 1993, 32
  • StV 1993, 24
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 04.11.1970 - 2 StR 476/70

    Strafschärfende Berücksichtigung der Motive und der Gesinnung eines Täters einer

    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
    Deshalb dürfen seine Motive und die Gesinnung, die zu der im Rausch begangenen rechtswidrigen Tat geführt haben, bei der Strafzumessung nicht zu seinem Nachteil herangezogen werden (BGHSt 23, 375, 376; BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 1; BGH bei Spiegel DAR 1982, 200).

    Anderes gilt indes für tatbezogene Merkmale der im Vollrausch begangenen Tat, so für Art, Umfang, Schwere und Gefährlichkeit oder Folgen dieser Tat (BGHSt 23, 375, 376; BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 2; BGH VRS 34, 349 und 41, 93, 96; BGH bei Dallinger MDR 1972, 198 und 1974, 15; BGH bei Holtz MDR 1982, 811; BGH bei Spiegel DAR 1979, 180; BGH Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 465/64 -).

    Diese Umstände sind auch Folgen des unter Strafe gestellten Sichberauschens, mithin Anzeichen für den Gefährlichkeitsgrad des Rausches und schließlich die wichtigsten Gesichtspunkte für die Beurteilung der Schwere der Tat nach § 323 a StGB (vgl. BGHSt 23, 375, 376).

  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 300/85

    Ursächlichkeit eines Schlags (zweite Handlung) für den Todeseintritt - Kausalität

    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
    a) Auf Grund der gemeinschaftlichen schweren Mißhandlung des Opfers, das danach allein, bewußtlos und blutend am Boden lag, war der Angeklagte R. unter dem Gesichtspunkt des vorangegangenen gefährdenden Tuns ("Ingerenz") verpflichtet, den weiteren Angriff seines Mittäters auf das Leben des Opfers zu verhindern und die tödliche Wirkung eines solchen Angriffs zu vereiteln (vgl. BGH NStZ 1985, 24; BGH StV 1982, 218 und 1986, 59).

    d) Die für die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe in diesen Fällen maßgeblichen Kriterien (vgl. BGH StV 1986, 59) hat das Schwurgericht rechtsfehlerfrei angewendet.

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
    Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und hierbei gegeneinander abzuwägen (BGHSt 34, 345, 349).

    Zudem ist eine Strafe dann rechtsfehlerhaft, wenn sie sich wegen ihrer Höhe - nach oben oder nach unten - von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich für die Tat zu sein (BGHSt 24, 132, 134; 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGH NJW 1977, 1247; BGH bei Holtz MDR 1978, 109, 110).

  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdeliktes grundsätzlich anerkannt (BGHSt 7, 287, 288; 14, 282, 284; BGH VRS 13, 120, 123; BGH NStZ 1985, 24; BGH StV 1985, 229; vgl. auch RGSt 61, 360, 361).

    Eine Fallgestaltung, wie sie der Entscheidung BGHSt 7, 287 (übrigens aufgegeben durch BGH bei Dallinger MDR 1966, 24; vgl. BGH NStZ 1992, 125 m.w.N.) zugrunde lag, ist hier - entgegen der Ansicht der Revision - nicht gegeben.

  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich

    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
    a) Auf Grund der gemeinschaftlichen schweren Mißhandlung des Opfers, das danach allein, bewußtlos und blutend am Boden lag, war der Angeklagte R. unter dem Gesichtspunkt des vorangegangenen gefährdenden Tuns ("Ingerenz") verpflichtet, den weiteren Angriff seines Mittäters auf das Leben des Opfers zu verhindern und die tödliche Wirkung eines solchen Angriffs zu vereiteln (vgl. BGH NStZ 1985, 24; BGH StV 1982, 218 und 1986, 59).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdeliktes grundsätzlich anerkannt (BGHSt 7, 287, 288; 14, 282, 284; BGH VRS 13, 120, 123; BGH NStZ 1985, 24; BGH StV 1985, 229; vgl. auch RGSt 61, 360, 361).

  • BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91

    Generalprävention bei Schutzgelderpressung

    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
    Insoweit weist der Senat für die neue Hauptverhandlung auf BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2 und 6 m.w.N. hin.
  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 465/64

    Strafbarkeit wegen fahrlässigen Vollrausches - Grundsätze der Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
    Anderes gilt indes für tatbezogene Merkmale der im Vollrausch begangenen Tat, so für Art, Umfang, Schwere und Gefährlichkeit oder Folgen dieser Tat (BGHSt 23, 375, 376; BGHR StGB § 323 a Abs. 2 Strafzumessung 2; BGH VRS 34, 349 und 41, 93, 96; BGH bei Dallinger MDR 1972, 198 und 1974, 15; BGH bei Holtz MDR 1982, 811; BGH bei Spiegel DAR 1979, 180; BGH Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 465/64 -).
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdeliktes grundsätzlich anerkannt (BGHSt 7, 287, 288; 14, 282, 284; BGH VRS 13, 120, 123; BGH NStZ 1985, 24; BGH StV 1985, 229; vgl. auch RGSt 61, 360, 361).
  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
    Zudem ist eine Strafe dann rechtsfehlerhaft, wenn sie sich wegen ihrer Höhe - nach oben oder nach unten - von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich für die Tat zu sein (BGHSt 24, 132, 134; 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGH NJW 1977, 1247; BGH bei Holtz MDR 1978, 109, 110).
  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
    Insoweit weist der Senat für die neue Hauptverhandlung auf BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2 und 6 m.w.N. hin.
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

  • BGH, 15.04.1988 - 3 StR 113/88

    Grundlage der Strafzumessung beim Vollrausch - Strafschärfende Berücksichtigung

  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 616/86

    Revision zur Überprüfung einer Strafzumessung

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 235/88

    Möglichkeit der strafschärfenden Zurechnung von täterbezogenen Merkmalen der

  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 266/84

    Unterbliebene Handlung - Verhinderung des Erfolgs - Vollendete Tat - Verurteilung

  • BGH, 22.12.1981 - 1 StR 729/81

    Vorliegen einer Garantenstellung aus vorangegangenem Tun (Ingerenz) - Begründung

  • BGH, 15.06.1976 - 4 StR 239/76

    Revisibilität einer milden Strafe bei erheblichem Überwiegen der

  • RG, 07.07.1927 - II 504/27

    1. Wann hat die Schwangere die Tötung der Leibesfrucht zugelassen? 2. Ist ein

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts anerkannt (BGHSt 7, 287, 288; 14, 282, 284; 38, 356 m.w.Nachw.).

    In gleicher Weise nimmt auch die herrschende Lehre grundsätzlich Strafbarkeit eines solchen Versuchs an (Eser aaO Vorbemerkung § 22 Rdn. 27; weitere Nachweise in BGHSt 38, 356, 358 f.).

    Soweit in der Literatur die Auffassung vertreten wird, maßgebender Zeitpunkt für den Versuchsbeginn sei bei unechten Unterlassungsdelikten das Auslassen der ersten (so insbesondere Herzberg MDR 1973, 89, 91), der letzten (so z.B. Welzel aaO S. 221) oder der erfolgversprechendsten (so Grünwald JZ 1959, 46, 48) Rettungsmöglichkeit, folgt der Senat dem nicht (offengelassen in BGHSt 38, 356, 360).

  • OLG Hamburg, 08.06.2016 - 1 Ws 13/16

    Tätigkeit des Vereins Sterbehilfe Deutschland: Teilweise Verfahrenseröffnung

    Mit Eintritt der Bewusstlosigkeit bestand bereits objektiv und auch nach der Vorstellung des Angeschuldigten eine naheliegende deutlich erhöhte Gefahr für das zu schützende Rechtsgut des Lebens der Suizidentinnen (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1992 - 5 StR 379/92, BGHSt 38, 356 ff.).
  • BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17

    Urteil gegen vier Jugendliche und einen jungen Erwachsenen wegen sexuellen

    Eine Garantenstellung der beiden Angeklagten, die für sie die Pflicht zur Erfolgsabwendung begründet hat, kann sich hier aus ihrer Beteiligung an dem sexuellen Missbrauch der Geschädigten ergeben (vgl. BGH, Urteile vom 22. September 1992 - 5 StR 379/92, BGHSt 38, 356, 358; vom 20 21 22 23. Oktober 1985 - 3 StR 300/85, StV 1986, 59 f., und vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, BGH, NStZ 1985, 24; Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 1 StR 729/81, StV 1982, 218).
  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

    Der Versuch eines unechten Unterlassungsdeliktes ist strafbar (vgl. BGHSt 38, 356, 358 m.w.N.).

    Ob in Fällen des Unterlassens der "untaugliche Versuch" strafbar ist, ist jedenfalls im Schrifttum für Einzelfälle umstritten (vgl. die Hinweise in BGHSt 38, 356, 359).

  • BGH, 21.04.2020 - 4 StR 264/19

    Vollrausch (Strafzumessung: Gegenstand des Schuldvorwurfs; Berücksichtigung

    Daher können im Rahmen der Strafzumessung das äußere Tatbild und die tatbezogenen Merkmale der Rauschtat wie Art, Umfang, Schwere, Gefährlichkeit oder Folgen der Tat Berücksichtigung finden (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. September 1992 - 5 StR 379/92, BGHSt 38, 356, 361).
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01

    Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren

    Daß die Befürchtung der Angeklagten, B. könnte durch die massiven Treffer im Kopfbereich Verletzungen erlitten haben, die ohne alsbaldige ärztliche Hilfe zum Tode führen, tatsächlich unzutreffend war, stünde einer Bestrafung wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen nicht entgegen (vgl. BGHSt 38, 356, 358 m.w.Nachw.) Weil die Angeklagten eine eigene Verpflichtung gehabt hätten, den von ihnen mitverursachten, vermeintlich drohen den Tod des B. abzuwenden, und jeder von ihnen Hilfe hätte herbeiholen können, würde sich ihr Untätigbleiben nicht als Beteiligung an einer fremden Tat, sondern als täterschaftliches Unterlassen darstellen.
  • BGH, 01.06.2006 - 3 StR 77/06

    Realschüler erneut wegen Mordes an Klassenlehrerin vor Gericht

    Er kann sich - je nach seinen Vorstellungen - wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen strafbar gemacht haben (vgl. zum Versuch eines unechten Unterlassungsdeliktes BGHSt 38, 356, 358).
  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 1 RVs 12/14

    Strafzumessungserwägungen und Verschuldensgrad bei Begehung einer Rauschtat

    Deshalb dürfen seine Motive und die Gesinnung, die zu der im Rausch begangenen rechtswidrigen Tat geführt haben, bei der Strafzumessung nicht zu seinem Nachteil herangezogen werden (BGH NJW 1992, 3309, 3311; BGH NJW 1971, 203), sondern lediglich tatbezogene Merkmale der Rauschtat, wie Art, Umfang, Schwere und Gefährlichkeit (BGH a.a.O.).
  • BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02

    Vollendeter Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz (lebensgefährdende Behandlung);

    Nach der Gesamtheit der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen haben sich die Angeklagten B. und S. im Fall II 2 jeweils (lediglich) wegen versuchten Totschlags (durch Unterlassen) strafbar gemacht (vgl. BGHSt 38, 356, 358 ff.; 40, 257, 270 ff.; BGH NStZ 2000, 414, 415).
  • BGH, 26.10.1994 - 3 StR 452/94

    Strafzumessung - Strafschärfung - Rauschtat - Brutalität

    Zwar darf auch der Gefährlichkeitsgrad des Rausches berücksichtigt werden (BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 6).

    Verhaltensweisen, die nur in der Rauschtat zum Ausdruck kommen oder täterbezogene Merkmale der Rauschtat dürfen hingegen nicht strafschärfend berücksichtigt werden, da der Täter insoweit ohne Schuld gehandelt hat (vgl. BGHSt 23, 375, 377; BGH bei Holtz MDR 1982, 811 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 1, 2 und 6).

  • BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00

    Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln

  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 30/16

    Vollrausch Vorsatz Mindestfeststellungen

  • BGH, 21.05.1997 - 2 StR 115/97

    Anforderungen an eine verminderte Steuerungsfähigkeit bei der Tathandlung des

  • OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 394/93

    Totschlag durch Unterlassen aufgrund vorangegangener schwerer Misshandlung

  • BayObLG, 03.12.2003 - 2St RR 114/03

    Beschleunigte Verfahren vor dem Amtsgericht; Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses

  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 340/00

    Strafzumessung (Strafschärfung) und Konkurrenzen bei vorsätzlichem Vollrausch

  • BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96

    Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat

  • OLG Hamm, 08.12.2005 - 2 Ss 442/05

    Vollrausch; tatsächliche Feststellungen; Vorsatz; Fahrlässigkeit; Rauschtat;

  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 266/02

    Gefährliche Körperverletzung (Mittäterschaft, Exzess); Beweiswürdigung (Grenzen

  • BGH, 12.10.1994 - 3 StR 173/94

    Verwerfung einer Beschwerde

  • BGH, 12.11.1996 - 4 StR 519/96

    Auswirkungen einer Alkoholaufnahme im Zustand verminderter Schuldfähigkeit -

  • BGH, 04.10.1994 - 5 StR 503/94

    Tatmehrheit - Konkurrenzen - Bestechungsdelikte - Betrug - Untreue -

  • OLG Hamm, 14.12.2004 - 3 Ss 408/04

    Vollrausch; tatsächliche Feststellungen; Vorsatz; Fahrlässigkeit; Rauschtat;

  • BGH, 08.12.1992 - 4 StR 562/92

    Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Vollrauschs - Schuldspruchreife bei

  • BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93

    Voraussetzungen der Vornahme einer Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49

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