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   BGH, 14.08.1991 - StB 15/91   

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https://dejure.org/1991,1857
BGH, 14.08.1991 - StB 15/91 (https://dejure.org/1991,1857)
BGH, Entscheidung vom 14.08.1991 - StB 15/91 (https://dejure.org/1991,1857)
BGH, Entscheidung vom 14. August 1991 - StB 15/91 (https://dejure.org/1991,1857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haftbefehl - Doppelter Haftbefehl - Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    GG Art. 103 Abs. 3; StPO § 112 Abs. 1, § 264
    Nur ein Haftbefehl gegen einen Beschuldigten bei einer Tat im prozessualen Sinne

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich begrenzte) Sperrwirkung der Einleitungsentscheidung

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 54
  • NJW 1991, 2779
  • MDR 1991, 976
  • MDR 1992, 91
  • MDR 1992, 976
  • NStZ 1991, 548
  • StV 1991, 471
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 14.08.1991 - StB 15/91
    Artikel 103 Abs. 3 GG verbürgt den Grundsatz der Einmaligkeit der Strafverfolgung (vgl. BGHSt 29, 288, 292; K. Schäfer in Löwe/Rosenberg, 24 Aufl., Einleitung Kap. 12 Rdn 14).

    Es ist daher aus verfahrensrechtlicher Sicht geboten, wegen derselben Tat nicht zwei oder mehrere Strafverfahren nebeneinander zu führen (vgl. schon für den Fall materiell-rechtlicher Verzahnung ohne Tatidentität im Sinne des § 264 StPO: BGHSt 29, 288, 297; BVerfGE 56, 22, 36/37).

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 14.08.1991 - StB 15/91
    Es ist daher aus verfahrensrechtlicher Sicht geboten, wegen derselben Tat nicht zwei oder mehrere Strafverfahren nebeneinander zu führen (vgl. schon für den Fall materiell-rechtlicher Verzahnung ohne Tatidentität im Sinne des § 264 StPO: BGHSt 29, 288, 297; BVerfGE 56, 22, 36/37).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Art. 103 Abs. 3 GG bezweckt die Verhinderung von Grundrechtseingriffen durch das Strafverfahren, verbürgt also die "Einmaligkeit der Strafverfolgung" (vgl. BGHSt 38, 54 ; Appel, Verfassung und Strafe, 1998, S. 133; Schmidt-Aßmann, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 103 Abs. 3 Rn. 301 ), nicht nur die "Einmaligkeit der Sühne".
  • OLG Köln, 22.08.1997 - 2 Ws 459/97

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Durchsetzung der Aufhebung eines

    Fluchtgefahr besteht vielmehr erst dann, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde am Verfahren teilnehmen (Senat StV 91, 471; 94, 582; 95, 475; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 112 Rdnr. 17; Boujong in KK § 112 Rdnr. 15).
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