Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,443
BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91 (https://dejure.org/1991,443)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1991 - 1 StR 381/91 (https://dejure.org/1991,443)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - 1 StR 381/91 (https://dejure.org/1991,443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO; § 472 Abs. 1 S. 1 StPO; § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG
    Kostentragungspflicht für notwendige Auslagen des Nebenklägers ohne Verurteilung wegen eines nebenklagefähigen Delikts; Versagung einer Entschädigung für die Zeit in Untersuchungshaft, wenn der Angeklagte nach Aufhebung des Haftbefehls die JVA nicht verläßt

  • Wolters Kluwer

    Kosten des Nebenklägers - Nebenklage - Nebenklagekosten - Belastung des Angeklagten mit Auslagen des Nebenklägers - Schuldspruch - Anschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 472 Abs. 1 S. 1 n. F.
    Überbürdung der Nebenklägerkosten auf Angeklagten auch ohne Schuldspruch wegen nebenklagefähigen Delikts

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 93
  • NJW 1992, 1182
  • NJW 1992, 1777 (Ls.)
  • MDR 1992, 282
  • NStZ 1992, 202
  • NStZ 1992, 286
  • Rpfleger 1992, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)

  • OLG Köln, 23.05.2017 - 2 Ws 249/17

    Pflicht des Angeklagten zur Tragung der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin;

    So wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung das Prozessverhalten des Nebenklägers berücksichtigt, wenn dieser etwa durch die Stellung von Beweisanträgen fern vom Schutzzweck der Nebenklage und die damit einhergehende Verfahrensverzögerung schuldhaft vermeidbare Auslagen verursacht hat (vgl. KG Berlin NStZ-RR 1999, 223; vgl. auch BGHSt 38, 93).
  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 381/08

    Keine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG bei der wiederholten

    d) Gegen die Auffassung, wonach auch ein Verstoß gegen eine nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG behördlich angeordnete räumliche Beschränkung unter den Tatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG fällt, spricht schließlich auch, dass der Gesetzgeber in Kenntnis der entgegenstehenden Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe StV 2007, 136) und der ihm folgenden Oberlandesgerichte keinen Handlungsbedarf gesehen hat (zur Bedeutung der Kenntnis obergerichtlicher Rechtsprechung durch den Gesetzgeber für die Gesetzesauslegung vgl. allgemein BGHSt 38, 93, 95; 47, 202, 206).
  • OLG Hamm, 04.11.2011 - 11 U 88/10

    Erstattungsanspruch als Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen hinsichtlich

    Denn das Ermittlungsverfahren selbst ist keine beachtliche Schadensursache i.S.d. StrEG (Kunz, StrEG, 4. Aufl., § 7 Rn. 10 mit Verweis auf BGH, NStZ 1992, 286).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht