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   BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92   

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BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92 (https://dejure.org/1993,759)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1993 - 1 StR 870/92 (https://dejure.org/1993,759)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1993 - 1 StR 870/92 (https://dejure.org/1993,759)
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Überfall auf Pfarrer

§ 211 StGB, Ermöglichungsabsicht und dolus eventualis sind miteinander vereinbar (Unterscheidung der Bezugspunkte Tod - Tötungshandlung);

§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld durch das Tatgericht muß in die Urteilsformel aufgenommen werden

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB; § 211 Abs. 2 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Mordmerkmal der Ermöglichung einer anderen Straftat; bedingter Tötungsvorsatz; besondere Schwere der Schuld; Schweigerecht

  • Wolters Kluwer

    Mord - Mordmerkmal - Tötungsvorsatz - Ermöglichung einer anderen Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Bedingter Tötungsvorsatz bei Verdeckungsmord

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Dolus eventualis und Ermöglichungsabsicht

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 159
  • NJW 1993, 1724
  • MDR 1993, 669
  • NStZ 1993, 438
  • JR 1993, 509
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
    Allerdings muß der Täter in einem solchen Fall die in Kauf genommene Tötung des Opfers als Mittel zur Ermöglichung der anderen Straftat einsetzen (BGHSt 23, 176, 194; BGH, Beschl. vom 22. November 1985 - 3 StR 403/85; BGH GA 1963, 84; für den Fall der Verdeckungsabsicht: BVerfGE 45, 187, 265).

    Abweichende Erörterungen in BGHSt 23, 176, 194 basieren darauf, daß dort der Täter sexuelle Handlungen "nur an einem lebenden Opfer" begehen wollte.

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
    Demgemäß ist auch nicht zu verlangen, daß über die zur Tötung geeignete Handlung hinaus auch der Todeserfolg, also der Tod selbst, als Mittel zur Begehung der weiteren Tat dienen soll (Lackner, StGB 19. Aufl. § 211 Rdn. 15; Geilen aaO S. 583; Schall JuS 1990, 623, 625; für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht vgl. auch BGHSt 11, 268, 270; 15, 291, 297; BGH NJW 1968, 660, 662).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
    Allerdings muß der Täter in einem solchen Fall die in Kauf genommene Tötung des Opfers als Mittel zur Ermöglichung der anderen Straftat einsetzen (BGHSt 23, 176, 194; BGH, Beschl. vom 22. November 1985 - 3 StR 403/85; BGH GA 1963, 84; für den Fall der Verdeckungsabsicht: BVerfGE 45, 187, 265).
  • BGH, 05.01.1993 - 1 StR 785/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Tatbegehung unter

    Auszug aus BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
    Seine Auffassung, die Schuld des Angeklagten wiege i.S. des § 57 a Abs. 1 Nr. 2 StGB besonders schwer, ist hier nicht zu beanstanden, unabhängig davon, ob er zugrundegelegt hat, die Schwere der Schuld habe das für die lebenslange Freiheitsstrafe vorausgesetzte "Mindestmaß" an Schuld deutlich überschritten (so BVerfGE 64, 261, 272; Senatsurteil vom 5. Januar 1993 - 1 StR 785/92; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 57 a Rdn. 7; Ruß in LK 10. Aufl. § 57 a Rdn. 6), oder das Maß an Schuld, das mit dem Mordtatbestand üblicherweise verbunden ist, sei deutlich überschritten (BGH, Beschl. vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92), oder das Tatbild weiche von den gewöhnlich vorkommenden Mordfällen in besonderem Maße nach oben ab (vgl. BGH, Urt. vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92) - in jedem Fall war die tatrichterliche Wertung vertretbar, die Schuld wiege so schwer, daß eine Strafaussetzung nach 15 Jahren unangemessen wäre.
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
    Damit beruht die oben dargelegte Überzeugung aber nicht auf dem Schweigen im Ermittlungsverfahren als einem Indiz für die Täterschaft des Angeklagten, was unzulässig wäre (vgl. BGHSt 34, 324, 326).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
    Seine Auffassung, die Schuld des Angeklagten wiege i.S. des § 57 a Abs. 1 Nr. 2 StGB besonders schwer, ist hier nicht zu beanstanden, unabhängig davon, ob er zugrundegelegt hat, die Schwere der Schuld habe das für die lebenslange Freiheitsstrafe vorausgesetzte "Mindestmaß" an Schuld deutlich überschritten (so BVerfGE 64, 261, 272; Senatsurteil vom 5. Januar 1993 - 1 StR 785/92; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 57 a Rdn. 7; Ruß in LK 10. Aufl. § 57 a Rdn. 6), oder das Maß an Schuld, das mit dem Mordtatbestand üblicherweise verbunden ist, sei deutlich überschritten (BGH, Beschl. vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92), oder das Tatbild weiche von den gewöhnlich vorkommenden Mordfällen in besonderem Maße nach oben ab (vgl. BGH, Urt. vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92) - in jedem Fall war die tatrichterliche Wertung vertretbar, die Schuld wiege so schwer, daß eine Strafaussetzung nach 15 Jahren unangemessen wäre.
  • BGH, 22.11.1985 - 3 StR 403/85

    Bildung einer Gesamtstrafe bei fehlerhafter Einbeziehung von Strafen

    Auszug aus BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
    Allerdings muß der Täter in einem solchen Fall die in Kauf genommene Tötung des Opfers als Mittel zur Ermöglichung der anderen Straftat einsetzen (BGHSt 23, 176, 194; BGH, Beschl. vom 22. November 1985 - 3 StR 403/85; BGH GA 1963, 84; für den Fall der Verdeckungsabsicht: BVerfGE 45, 187, 265).
  • BGH, 26.02.1980 - 1 StR 790/79

    Mordmerkmal der Ermöglichungsabsicht - Bejahung eines Mordmerkmals bei Abgabe

    Auszug aus BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
    Die "Tötung" muß nicht "notwendiges" Mittel zur Begehung der anderen Straftat sein (Aufgabe der Senatsentscheidung vom 26. Februar 1980, 1 StR 790/79, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 629); vielmehr genügt es, daß sich der Täter deshalb für die zum Tode führende Handlung entscheidet, weil er glaubt, auf diese Weise die andere Straftat schneller oder leichter begehen zu können.
  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
    Seine Auffassung, die Schuld des Angeklagten wiege i.S. des § 57 a Abs. 1 Nr. 2 StGB besonders schwer, ist hier nicht zu beanstanden, unabhängig davon, ob er zugrundegelegt hat, die Schwere der Schuld habe das für die lebenslange Freiheitsstrafe vorausgesetzte "Mindestmaß" an Schuld deutlich überschritten (so BVerfGE 64, 261, 272; Senatsurteil vom 5. Januar 1993 - 1 StR 785/92; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 57 a Rdn. 7; Ruß in LK 10. Aufl. § 57 a Rdn. 6), oder das Maß an Schuld, das mit dem Mordtatbestand üblicherweise verbunden ist, sei deutlich überschritten (BGH, Beschl. vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92), oder das Tatbild weiche von den gewöhnlich vorkommenden Mordfällen in besonderem Maße nach oben ab (vgl. BGH, Urt. vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92) - in jedem Fall war die tatrichterliche Wertung vertretbar, die Schuld wiege so schwer, daß eine Strafaussetzung nach 15 Jahren unangemessen wäre.
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 716/92
    Auszug aus BGH, 09.03.1993 - 1 StR 870/92
    Seine Auffassung, die Schuld des Angeklagten wiege i.S. des § 57 a Abs. 1 Nr. 2 StGB besonders schwer, ist hier nicht zu beanstanden, unabhängig davon, ob er zugrundegelegt hat, die Schwere der Schuld habe das für die lebenslange Freiheitsstrafe vorausgesetzte "Mindestmaß" an Schuld deutlich überschritten (so BVerfGE 64, 261, 272; Senatsurteil vom 5. Januar 1993 - 1 StR 785/92; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 57 a Rdn. 7; Ruß in LK 10. Aufl. § 57 a Rdn. 6), oder das Maß an Schuld, das mit dem Mordtatbestand üblicherweise verbunden ist, sei deutlich überschritten (BGH, Beschl. vom 16. Februar 1993 - 5 StR 716/92), oder das Tatbild weiche von den gewöhnlich vorkommenden Mordfällen in besonderem Maße nach oben ab (vgl. BGH, Urt. vom 21. Januar 1993 - 4 StR 560/92) - in jedem Fall war die tatrichterliche Wertung vertretbar, die Schuld wiege so schwer, daß eine Strafaussetzung nach 15 Jahren unangemessen wäre.
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

  • BGH, 09.02.1968 - 4 StR 582/67

    Tatbestand des versuchten Mordes - Zufahren auf einen Polzeibeamten - Abdrängen

  • BGH, 03.06.2015 - 2 StR 422/14

    Mord (Ermöglichungsabsicht: Voraussetzungen); Feststellung der besonderen Schwere

    Der Tod des Opfers muss nicht notwendiges Mittel zur Ermöglichung der Tat sein (BGH, Urteil vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92, BGHSt 39, 159, 161); es genügt, wenn der Täter sich deshalb zur Tötung entschließt, weil er annimmt, auf diese Weise die andere Straftat rascher oder leichter begehen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 700/98 -, BGHSt 45, 211, 217 zu § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB) und ihm zwar nicht der Tod des Opfers, wohl aber die Tötungshandlung als Tatmittel geeignet erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92, BGHSt 39, 159, 161).

    Ermöglichungsabsicht im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB setzt jedoch voraus, dass der Täter in der Absicht tötet, zusätzliches kriminelles Unrecht verwirklichen zu können; die besondere Verwerflichkeit der Tötung eines anderen zu diesem Zweck liegt darin, dass der Täter bereit ist, das Leben eines anderen als Mittel zur Begehung einer weiteren Tat einzusetzen, zur Verwirklichung seiner kriminellen Ziele also notfalls über "Leichen zu gehen' (BGH, Urteil vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92, BGHSt 39, 159, 161; Safferling, in: Matt/Renzikowski, StGB, § 211 Rn. 63).

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Vielmehr erfordert die Bestimmung nur, daß der Täter bei seiner - in § 306 a StGB näher umschriebenen - Tathandlung das Ziel verfolgt, die Begehung der anderen Straftat, für die ihm die Brandstiftung nicht als notwendiges Mittel erscheinen muß, zumindest zu erleichtern (vgl. zu § 307 Nr, 2 StGB a.F. BGHSt 40, 106 und zu § 211 StGB BGHSt 39, 159, 161; BGH NStZ 1996, 81; 1998, 352, 353 zum beabsichtigten Betrug z.N. der Lebensversicherung, Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 9).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Auch beim Verdeckungsmord kommt es auf die zum Tod eines Menschen führende Verdeckungshandlung an (vgl. BGH, 9. März 1993, 1 StR 870/92, BGHSt 39, 159).

    Dieses aus dem Gesetzestext abgeleitete Ergebnis, das die (zum Erfolg führende) Tötungshandlung für maßgeblich erachtet (ebenso BGHSt 39, 159 zur Ermöglichungsabsicht; vgl. ferner Geilen in FS für Lackner S. 571, 583 f.; Graul JR 1993, 510; Lackner, StGB 21. Aufl. § 211 Rdn. 15; Friedrich Christian Schroeder JuS 1994, 295), wäre nur dann in Frage zu ziehen, wenn Bedenken entgegenstünden, denen höhere Bedeutung zukommt.

    Zudem hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung BGHSt 39, 159 die damals von ihm vertretene Rechtsmeinung nicht aufrechterhalten, sondern ebenfalls auf die Tötungshandlung abgestellt.

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Es hat nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat, darf aber nicht seine Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (BGH NJW 1993, 1724; BGH StV 1993, 344, 346).
  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

    Wie der Bundesgerichtshof zu Recht anführt, liegt der besondere, die Strafandrohung rechtfertigende Unwert des § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB darin, dass die Brandstiftung als Mittel zur Begehung weiteren kriminellen Unrechts dienen soll, wobei die höhere Verwerflichkeit in der Bereitschaft des Täters liegt, zur Durchsetzung krimineller Ziele ein für andere Menschen zumindest abstrakt gefährliches Brandstiftungsdelikt zu begehen (vgl. BGHSt 45, 211 ; vgl. zu § 211 StGB auch BVerfGE 45, 187 ; BGHSt 39, 159 ; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 211 Rn. 31).

    Hierin kommt eine besonders verwerfliche Gesinnung und erhöhte Gefährlichkeit des Täters zum Ausdruck (vgl. BVerfGE 45, 187 , sowie BGHSt 39, 159 , jeweils zu § 211 StGB).

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Dem Revisionsgericht ist dabei eine ins einzelne gehende "Richtigkeitskontrolle" versagt (BGH GrStS aaO), es hat lediglich zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und abgewogen hat, ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle der tatrichterlichen Wertung zu setzen (BGH aaO; BGH NJW 1993, 1724; BGH StV 1993, 344, 346).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    Bei Begehung eines "Raubmordes" liegt die Annahme von Habgier nahe (vgl. dazu Fischer, a.a.O. Rn. 11; BGH, Urteil vom 09.03.1993 - 1 StR 870/92 - Rn. 2 und 8, juris = BGHSt 39, 159 = NJW 1993, 1724 f.; BGH, Urteil vom 08.10.2008 - 4 StR 354/08 - Rn. 9, juris = NStZ 2009, 203 f.).

    Namentlich wird eine "andere" Straftat auch dann angenommen, wenn die Tötungshandlung gerade die für den Raub eingesetzte Gewalteinwirkung darstellt und dadurch noch ein weiterer Teilakt (Wegnahme des Geldes) ermöglicht werden soll (Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 211 Rn. 64 bis 66; BGH, Urteil vom 09.03.1993 - 1 StR 870/92 - Rn. 9 ff., juris = BGHSt 39, 159, 161 = NJW 1993, 1724 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 17.10.2002 - 3 StR 249/02 - Rn. 2 mw.N., juris = NStZ-RR 2003, 44; BGH, Urteil vom 08.10.2008 - 4 StR 354/08 - Rn. 9, juris = NStZ 2009, 203 f.).

    Die Gewichtung der Schuldschwere ist jedenfalls nach den Regeln vorzunehmen, die für die Strafzumessungsschuld im Sinne des § 46 Abs. 1 StGB gelten (BGHSt 39, 159 ff. = NJW 1993, 1724 f.; BGH, NStZ 2014, 511 f.; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 57a Rn. 11 m.w.N.), wobei auch das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB entsprechend gilt (BGH, NStZ 2009, 260).

  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Die Einbeziehung des Betruges entspricht zudem dem Strafgrund dieses Mordmerkmals, dem Umstand nämlich, daß die Tötung als Mittel zur Begehung weiteren kriminellen Unrechts dient (s. BGHSt 39, 159, 161; BGH NStZ 1996, 81; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 211 Rdn. 31); denn die Verwerflichkeit dieser Verknüpfung tritt um so mehr hervor, je weniger schwer die angestrebte Straftat ist.
  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

    Bei Begehung eines "Raubmordes" liegt die Annahme von Habgier nahe (vgl. dazu Fischer, a.a.O. Rn. 11; BGH, Urteil vom 09.03.1993 - 1 StR 870/92 - Rn. 2 und 8, juris = BGHSt 39, 159 = NJW 1993, 1724 f.; BGH, Urteil vom 08.10.2008 - 4 StR 354/08 - Rn. 9, juris = NStZ 2009, 203 f.).

    Namentlich wird eine "andere" Straftat auch dann angenommen, wenn die Tötungshandlung gerade die für den Raub eingesetzte Gewalteinwirkung darstellt und dadurch noch ein weiterer Teilakt (Wegnahme des Geldes) ermöglicht werden soll (Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 211 Rn. 64 bis 66; BGH, Urteil vom 09.03.1993 - 1 StR 870/92 - Rn. 9 ff., juris = BGHSt 39, 159, 161 = NJW 1993, 1724 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 17.10.2002 - 3 StR 249/02 - Rn. 2 mw.N., juris = NStZ-RR 2003, 44; BGH, Urteil vom 08.10.2008 - 4 StR 354/08 - Rn. 9, juris = NStZ 2009, 203 f.).

  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen:

    Das Landgericht hat damit nicht aus der Aussage selbst auf ihre Glaubhaftigkeit geschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 441/04, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 32; Urteil vom 9. März 1993 - 1 StR 870/92 (insoweit in BGHSt 39, 159 nicht abgedruckt)), sondern die besonderen äußeren Umstände bei der Entstehung der Erstaussage als Anzeichen für deren Erlebnisbezug gewertet.
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 441/04

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Zeuge; Zirkelschluss)

  • BGH, 13.06.1994 - 1 StR 504/93

    Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuldbemessung

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 617/97

    Versagung der Nachprüfung der tatrichterlichen Wertung durch ein Revisionsgericht

  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 504/93

    Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals

  • LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20

    21-Jähriger wirft mit Betonplatten auf Autos, um Daimler zu erpressen - wegen

  • BGH, 22.11.2007 - 1 StR 497/07

    Beweiswürdigung und Nemo-tenetur-Grundsatz (Selbstbelastungsfreiheit; Einlassung

  • LG Osnabrück, 09.01.2019 - 3 KLs 4/18

    Adhäsionsverfahren - Hinterbliebenengeld bei Tötung eines Kindes

  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 168/93

    Anforderungen an die Annahme der besonderen Schwere der Schuld - Umfang der

  • LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20

    Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe

  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 360/95

    Mordmerkmale - Ermöglichungsabsicht - Dolus Directus - Subjektives Mordmerkmal

  • LG Hildesheim, 08.07.2009 - 12 Ks 17 Js 4517/07

    Strafvollstreckung: Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in

  • LG Dresden, 29.07.2005 - 1 Ks 424 Js 51341/03

    12 Jahre Haft für Bombenleger

  • LG Heilbronn, 17.10.2007 - 3 Ks 12 Js 857/07

    Urteil nach Mord an Bad Rappenauer Geschäftsfrau rechtskräftig

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