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   BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93   

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BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93 (https://dejure.org/1993,982)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1993 - 2 StR 158/93 (https://dejure.org/1993,982)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1993 - 2 StR 158/93 (https://dejure.org/1993,982)
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Klingeln an der Haustür

§§ 30 Abs. 2, §§ 255, 25 Abs. 2, 22 StGB, zum Versuchsbeginn und der Frage der Zurechnung bei vermeintlicher Mittäterschaft

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 30 StGB
    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit der Handlung bei fehlendem Willen zur Tatausführung; "vermeintliche Mittäterschaft"); Verabredung zum Verbrechen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verabredung eines Verbrechens - Eintritt eines Mittäters in das Versuchsstadium - Unmittelbares Ansetzen zu einem schweren Raub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 25 Abs. 2
    Mittäterschaftlicher Tatbeitrag bei Versuchsbeginn

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermeintliche Mittäterschaft

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 236
  • NJW 1993, 2251
  • MDR 1993, 886
  • NStZ 1993, 489
  • StV 1993, 467
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 295/86

    nicht angezündetes Benzin - § 265 StGB aF, §§ 25 Abs. 2, 22 StGB, vermeintlicher

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93
    Soll nach dem Tatplan eine Straftat von mehreren Mittätern ausgeführt werden, so treten alle Mittäter in das Versuchsstadium ein, sobald einer von ihnen zur Tatbegehung unmittelbar ansetzt (BGHSt 36, 249 f; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3; Lackner, StGB 20. Aufl. § 22 Rdn. 9 m.w.N.).

    Sein Handeln, das für ihn selbst kein Versuch war, kann daher den Angeklagten nicht als Beginn der Tatausführung zugerechnet werden (vgl. BGHR StGB § 22 Ansetzen 3).

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93
    Soll nach dem Tatplan eine Straftat von mehreren Mittätern ausgeführt werden, so treten alle Mittäter in das Versuchsstadium ein, sobald einer von ihnen zur Tatbegehung unmittelbar ansetzt (BGHSt 36, 249 f; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3; Lackner, StGB 20. Aufl. § 22 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93
    Zwar kann schon das Klingeln an der Haustür Versuch sein, wenn nach dem für die Begehung eines Raubes oder einer Erpressung gefaßten Tatplan das Opfer sofort nach dem Öffnen der Tür überfallen werden soll (BGHSt 26, 201 ff; BGH NStZ 1984, 506 Nr. 3; Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 22 Rdn. 44).
  • BGH, 11.07.1984 - 2 StR 249/84

    Versuch - Raub - Unmittelbares Ansetzen - Klingeln

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93
    Zwar kann schon das Klingeln an der Haustür Versuch sein, wenn nach dem für die Begehung eines Raubes oder einer Erpressung gefaßten Tatplan das Opfer sofort nach dem Öffnen der Tür überfallen werden soll (BGHSt 26, 201 ff; BGH NStZ 1984, 506 Nr. 3; Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 22 Rdn. 44).
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Eine Anrufung des Großen Senats für Strafsachen (§§ 132 Abs. 2, 138 GVG) im Hinblick auf die Entscheidungen des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 1993 - 2 StR 158/93 (BGHSt 39, 236 mit krit. Anm. Hauf NStZ 1994, 263) und des 3. Strafsenats vom 1. August 1986 - 3 StR 295/86 (BGHR StGB § 22 Ansetzen 3) ist nicht geboten.

    Der 2. Strafsenat hat dargelegt, er halte an seiner im Urteil vom 2. Juni 1993 (BGHSt 39, 236 ff) vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Der erkennende Senat ist durch das Urteil des 2. Strafsenats vom 2. Juni 1993 (BGHSt 39, 236) indessen nicht gehindert, so, wie geschehen, zu entscheiden (vgl. BGHSt 35, 60, 64 ff).

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Solche Merkmale, für die § 28 Abs. 2 StGB nicht anwendbar ist, können grundsätzlich arbeitsteilig mit der Folge verwirklicht werden, daß sich jeder Mittäter die vom gemeinsamen Tatplan umfaßten Tatbeiträge der anderen als Teil seines eigenen Tuns zurechnen lassen muß (st. Rspr., vgl. BGHSt 39, 236, 238 m. w. N.).
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in

    Der Angriff auf die körperliche Integrität und den fremden Gewahrsam beginnt in diesen Fällen bereits mit dem Begehren um Einlass (vgl. zum Diebstahl: Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 71/15; zum Raub vgl. Senat, 2. Juni 1993 - 2 StR 158/93, BGHSt 39, 236, 238; Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 249/84, NStZ 1984, 506).
  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04

    Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit

    Soweit der Generalbundesanwalt insoweit auf die Entscheidung BGHSt 26, 201, 203 f. verwiesen hat, in welcher das Überschreiten der Versuchsschwelle zum Raub in einem Klingeln an der Wohnungstür des beabsichtigten Opfers in der Absicht, alsbald nach Öffnen mit Gewalt auf die öffnende Person einzuwirken, gesehen wurde (vgl. auch BGHSt 39, 236, 238; BGH NStZ 1984, 506), wird dabei eine wesentliche Abweichung im Sachverhalt übersehen.
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der

    Wenn Bl. keinen vermögensschädigenden Irrtum erregen wollte, könnte ein den Mittätern zurechenbares unmittelbares Ansetzen zu einem versuchten Betrug fraglich sein (vgl. BGHSt 39, 236, 237 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3; s. aber auch die Senatsentscheidungen in BGHSt 40, 299, 301 ff. und NStZ 2004, 110 f.).
  • BGH, 18.06.2013 - 2 StR 75/13

    Versuch (Begriff des unmittelbaren Ansetzens)

    Das kann sich auf die Beurteilung des Versuchsbeginns für alle Mittäter ausgewirkt haben (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1993 - 2 StR 158/93, BGHSt 39, 236, 237 f.).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Bei der Mittäterschaft treten alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium ein, sobald einer von ihnen zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt und zwar unabhängig davon, ob einzelne von ihnen ihren Tatbeitrag im Vorbereitungsstadium erbracht haben (st. Rspr., BGHSt 39, 236, 237 f; 40, 299, 301).
  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

    Bei der Mittäterschaft treten auch alle Mittäter' einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt (BGHSt 39, 236; BGH NStZ 1995, 120).
  • BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03

    Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von

    Nach Auffassung des 2. und 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 236; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3) kann eine nur vermeintliche Mittäterschaft eine Zurechnung von Tatbeiträgen nicht begründen.
  • BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22

    Verletzung der Kognitionspflicht; Schwerer Raub; Besonders schwerer Raub;

    Es genügt, wenn er auf der Grundlage gemeinsamen Wollens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet (vgl. etwa BGH, Urteile vom (...) 2. Juni 1993 - 2 StR 158/93, BGHSt 39, 236, 238).
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02

    Mittäterschaftlicher Betäubungsmittelhandel (Einfuhr; Betäubungsmittelimitate;

  • OLG Frankfurt, 12.01.1987 - 3 Ws 14/87

    Anspruch auf Beiordnung des vom Angeklagten vorgeschlagenen Rechtsanwalts

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